Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 306/2015
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.07.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
10.08.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
09.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 172 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Kaufpreise im Bebauungsplan Nr. 172, Vilskaul werden entsprechend der beigefügten Kaufpreisaufstellung erschließungsbeitragsfrei festgesetzt.
Begründung:
Der zukünftige Bebauungsplanes Nr. 172, Vilskaul, wird voraussichtlich in der Ratssitzung am
15.12.2015 seine Rechtskraft erlangen. Unmittelbar danach soll die Erschließung des Baugebietes
mit der Erstellung der Baustraße in Auftrag gegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass die Bauinteressenten mit einer Bebauung der Grundstücke im Sommer 2016 beginnen können. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen bin ich bestrebt, mit der Vermarktung
der Grundstücke Anfang nächsten Jahres zu beginnen.
Bis zum heutigen Tage liegen mir Bewerbungen von rd. 150 Bauinteressierten vor.
Voraussetzung um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen zu können, ist die Festlegung
der Verkaufspreise im Baugebiet.
Im einem vergleichbaren Baugebiet in Liblar, BP 160A – Villehang – sind die Baugrundstücke vor
gut zwei Jahren zu einem Preis in Höhe von 250,00 € erschließungsbeitragsfrei veräußert worden.
Aufgrund der sehr guten Lage der Grundstücke, sowie der hohen Nachfrage und des andererseits
hohen Erschließungskostenanteiles (Lärmschutzwall, Ausgleich, Versickerung, Kostenintensive
Schaffung einer Erschließungsstraße) für das Baugebiet in Lechenich halte ich eine Erhöhung des
Kaufpreises im Mittel um 10% auf rd. 275,00 € für durchaus angemessen.
Im Einzelnen habe ich die Grundstückswerte wie folgt festgelegt:
a) 250,00 € - Grundstücke mit hohen Anforderungen an den Lärmschutz (Stufe 2) b) 260,00 € - Grundstücke mit erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz (Stufe 1) –
c) 270,00 € - Grundstücke in Nord- bzw. Ostausrichtung ohne Lärmschutzbeeinträchtigungen –
d) 290,00 € - Grundstücke in Süd- und Westausrichtung ohne Lärmschutzbeeinträchtigungen –
Die Wertzonen habe ich im beigefügten Plan farbig gekennzeichnet.
In Vertretung
(Hallstein)
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