Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die Grundstückspreise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die Grundstückspreise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die Grundstückspreise)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 306/2015 Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 10.08.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 09.09.2015 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 172 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die Grundstückspreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Kaufpreise im Bebauungsplan Nr. 172, Vilskaul werden entsprechend der beigefügten Kaufpreisaufstellung erschließungsbeitragsfrei festgesetzt. Begründung: Der zukünftige Bebauungsplanes Nr. 172, Vilskaul, wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 15.12.2015 seine Rechtskraft erlangen. Unmittelbar danach soll die Erschließung des Baugebietes mit der Erstellung der Baustraße in Auftrag gegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass die Bauinteressenten mit einer Bebauung der Grundstücke im Sommer 2016 beginnen können. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen bin ich bestrebt, mit der Vermarktung der Grundstücke Anfang nächsten Jahres zu beginnen. Bis zum heutigen Tage liegen mir Bewerbungen von rd. 150 Bauinteressierten vor. Voraussetzung um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen zu können, ist die Festlegung der Verkaufspreise im Baugebiet. Im einem vergleichbaren Baugebiet in Liblar, BP 160A – Villehang – sind die Baugrundstücke vor gut zwei Jahren zu einem Preis in Höhe von 250,00 € erschließungsbeitragsfrei veräußert worden. Aufgrund der sehr guten Lage der Grundstücke, sowie der hohen Nachfrage und des andererseits hohen Erschließungskostenanteiles (Lärmschutzwall, Ausgleich, Versickerung, Kostenintensive Schaffung einer Erschließungsstraße) für das Baugebiet in Lechenich halte ich eine Erhöhung des Kaufpreises im Mittel um 10% auf rd. 275,00 € für durchaus angemessen. Im Einzelnen habe ich die Grundstückswerte wie folgt festgelegt: a) 250,00 € - Grundstücke mit hohen Anforderungen an den Lärmschutz (Stufe 2) b) 260,00 € - Grundstücke mit erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz (Stufe 1) – c) 270,00 € - Grundstücke in Nord- bzw. Ostausrichtung ohne Lärmschutzbeeinträchtigungen – d) 290,00 € - Grundstücke in Süd- und Westausrichtung ohne Lärmschutzbeeinträchtigungen – Die Wertzonen habe ich im beigefügten Plan farbig gekennzeichnet. In Vertretung (Hallstein) -2-