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Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates bzgl. stärkerer Berücksichtigung der Inklusion bei der Umstrukturierung der Schullandschaft und Bau einer neuen inklusiven Schule in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
20.08.15, 15:03
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates bzgl. stärkerer Berücksichtigung der Inklusion bei der Umstrukturierung der Schullandschaft und Bau einer neuen inklusiven Schule in Erftstadt) Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates bzgl. stärkerer Berücksichtigung der Inklusion bei der Umstrukturierung der Schullandschaft und Bau einer neuen inklusiven Schule in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 354/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 07.08.2015 17.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 03.09.2015 beschließend Schulausschuss 26.11.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung des Behindertenbeirates bzgl. stärkerer Berücksichtigung der Inklusion bei der Umstrukturierung der Schullandschaft und Bau einer neuen inklusiven Schule in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Bauliche Voraussetzungen Eine Entscheidung über die Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt wurde bislang nicht getroffen. Zunächst gilt es, das Ergebnis des Bürgerentscheids zum Erhalt der bestehenden Schullandschaft abzuwarten. Abgesehen davon stand allerdings in der bisherigen Diskussion zu dieser Frage der Neubau von Schulgebäuden nicht zur Debatte. Selbstverständlich werden bei laufenden Umbaumaßnahmen die rechtlichen Vorschriften über das barrierefreie Bauen berücksichtigt. Zu 2. Personelle Voraussetzungen Die Fortbildung des Lehrerkollegiums an den Schulen ist Aufgabe des Landes; zu diesem Zweck werden den Schulen jährlich Mittel zur eigenständigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Der Stadt Erftstadt ist es aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht möglich besonders qualifiziertes Personal für die inklusiven Bedarfe an den Schulen einzustellen. Diesbezügliche konkrete Nachfragen der Schulen sind allerdings auch nicht bekannt. In Vertretung (Erner) -2-