Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:40
Aktualisiert
10.09.15, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 436/2015
Az.: 20
Amt: - 2 BeschlAusf.: - 20 Datum: 07.09.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
09.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.09.2015
vorberatend
29.09.2015
beschließend
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – KInvFG NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“ (KInvFG NRW) für die Stadt Erftstadt in Aussicht stehenden Fördermittel sollen in den Jahren 2015 und 2016 für den Bau der Mensa im Schulzentrum Liblar verwendet werden.
Begründung:
Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stellt der Bund im Rahmen
des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung
von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ insgesamt
3,5 Mrd. Euro zur Stärkung finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Der Anteil für nordrheinwestfälische Kommunen beträgt rund 1,126 Mrd. Euro. Nach dem aktuellen Entwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“
(KInvFG NRW) soll die Stadt Erftstadt davon einen Anteil in Höhe von 1.882.445,68 € erhalten.
Die wesentlichen Inhalte des Bundesgesetzes und des Gesetzentwurfs der nordrhein-westfälischen Landesregierung lauten:
Förderzeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018 (demnach für die Stadt Erftstadt jährlich rund
471.000 Euro)
Eigenanteil der Kommune bei mindestens 10% (für die Stadt Erftstadt jährlich rund 52.000
Euro bei einem jährlichen Investitionsvolumen von ca. 523.000 Euro)
im Haushaltsjahr 2015 reicht ein Ratsbeschluss aus; die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist nicht erforderlich
Verbot der Doppelförderung
es gilt die sog. Trägerneutralität, d.h. auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, wobei sie dann ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen
gefördert werden Baumaßnahmen bzw. Sanierungen, die zu einer Werterhöhung des Objektes führen, Erwerb beweglicher Sachen über 5.000 €, der Erwerb unbeweglicher Sachen
sowie Zuweisungen und Zuschüsse für die vorgenannten Zwecke
Förderbereiche sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser,
Lärmbekämpfung bei Straßen, Städtebau [ohne Abwasser] einschl. altersgerechter Umbau
und Barriereabbau [auch im ÖPNV] und Brachflächenrevitalisierung, Informationstechnologie [beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten zur Erreichung des 50 MbitAusbauziels], energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung)
und dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Kitas, energetische Sanierung der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten).
Die 1. Lesung des Gesetzes im Landtag fand am 02.09.2015 statt. Um nach seiner Verabschiedung das Verfahren des Mittelabrufs zu beschleunigen, schlägt die Verwaltung vor, bereits im Vorgriff über die Verwendung der in Aussicht stehenden Mittel in den Haushaltsjahre 2015 und 2016
zu entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollte die Förderung einer Maßnahme angestrebt werden, die ohnehin bereits vorgesehen war bzw. ist. In Betracht kommt hier der
Bau der Mensa im Schulzentrum Liblar. Mit dem Bau wurde förderunschädlich nach dem
01.07.2015 begonnen.
In Vertretung
(Knips)
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