Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
22.05.15, 08:08
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 187/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 31.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
15.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
03.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Rat
29.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen zum Schulentwicklungsplan und Standortgutachten, FDP - Fraktion
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 wurde vereinbart, dass Fragen zum Entwurf
des Schulentwicklungsplans und des Standortgutachtens zeitnah eingereicht und entweder durch
das Planungsbüro „Biregio“, den Eigenbetrieb Immobilien, das Schulverwaltungsamt oder auch
gemeinsam beantwortet werden. Sollte bis zum Versendetermin nicht jede Frage beantwortet sein,
so wird angestrebt, die Antwort bis zur Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2015 bzw. zur
Sitzung des Rates am 23.06.2015 nachzuliefern.
Die von der FDP-Fraktion gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Der Auftrag an das Planungsbüro wurde in der üblichen Kurzform mit Bezug auf das vorliegende
Angebot schriftlich erteilt. Das Angebot beinhaltet u.a. die Formulierung:
„ Die Fragestellung beinhaltet : die schulentwicklungsplanerische und die technische Machbarkeit
neuer Schulformen in der Stadt Erftstadt und daneben die überschlägige Bestimmung der Kosten
der Maßnahmen in den sich bietenden Alternativen. Ein eng mit Ihnen abgestimmter Kostenüberschlag des Architekten über die Planung in möglichen Alternativen ist im Angebot enthalten.
Einzubinden wären Bestimmungen der möglichen künftigen Zügigkeit für die Schulen und des
Raumbedarfs , sowie der für die Schulen und den Schulträger , die Stadt Erftstadt, fairen, pädagogischen und organisatorisch sinnvollen und zudem auch möglichen Berücksichtigung künftiger (zu
entwickelnder, abzustimmender) Raumprogramme.
Wir kalkulieren Gespräche mit den Schulen und der Schulverwaltung im Zuge der Begehungen,
mit dem Immobilienmanagement und der Schulverwaltung sowie eine Präsentation in der Politik
ein (7 Termine), von denen bei einer klugen Zeitplanung zuweilen welche an einem Tag stattfinden können (Begehung der Schulzentren).“
Der schriftlichen Auftragserteilung folgte ein Abstimmungsgespräch am 29.10.2014, in dem weitere
Einzelheiten besprochen wurden. Dies umfasste auch die im Rahmen der V 288/2014 genannten
Punkte, die der Planungsgruppe „Bildung und Region“ schriftlich vorlagen.
Die Frage 2 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Der Anteil von 29 % der befragten Eltern, die ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden würden,
ergibt sich aus der Fragestellung; nämlich dann, wenn die Eltern ihr Kind an einer Gesamtschule in
Erftstadt anmelden (könnten), wobei hier nur die eindeutigen >ja<-Ankreuzungen gezählt sind;
eine solche Nachfragequote deckt sich auch weitgehend mit dem aktuellen Stand der durchschnittlichen Nachfragequote in vergleichbaren Städten mit einem Gesamtschulangebot.“
Die Frage 3 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Fast jeder zweite Auspendler besucht gegenwärtig eine auswärtige Gesamtschule, ein wohnortnäheres Gesamtschulangebot wird daher den größten Teil dieser Schüler binden; Veränderungen
bei den Pendlerbewegungen auspendelnder Gymnasiasten und der wenigen auspendelnden Realschüler werden vom Standort der neuen Gesamtschule abhängen: Sollte das Schulzentrum Lechenich nur noch ein Gesamtschulangebot beherbergen, muss mit einer deutlich höheren Zahl von
auspendelnden Realschülern und Gymnasiasten aus der Stadtregion westlich der Autobahn gerechnet werden.“
Die Frage 4 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Der Schulträger hat bei der Beantragung einer neuen Schule auch den Nachweis seiner Finanzkraft zu erbringen; die Stadt Erftstadt ist gut aufgestellt, weil sie für die Errichtung einer Gesamtschule keinen Neubau benötigt, sondern mit der schulformbezogenen Umorientierung ihrer eigenen Schülerschaft die vorhanden Schulraumkapazitäten nutzen kann, das gilt für beide Schulzentren.“
Zusatz der Verwaltung:
Siehe auch A 190/2015, Frage 5.
Die Frage 5 wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Fahrschülerkontingente sind im Standortgutachten dargestellt, die sich daraus ergebenden
möglichen Schülerbeförderungskosten werden – und können auch – in den ergänzenden Alternativberechnungen nur sehr überschlägig vorausberechnet.“
In Vertretung
(Lüngen)
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