Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Bauordnungsamt
Holzdamm 10
Herr Overhoff
0 22 35 / 409-337
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
14.07.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 16.06.2015
Rat
Betrifft:
Datum
23.06.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 293/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in E.-Friesheim
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
sehr geehrte Damen und Herren,
da die „Weiße Burg“ in Friesheim sich nicht in städtischem Besitz befindet, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt Erftstadt naturgemäß nur sehr beschränkt.
Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten und der gegebenen Rahmenbedingungen ist seit März
2014 folgende Entwicklung zu verzeichnen:
Zu 1)
Am 06.03.2014 fand eine Besichtigung der Anlage statt und es erfolgte zur Sicherheit eine erneute
Eigentümerfeststellung.
Am 11.03.2014 wurde ein erneutes Erinnerungsschreiben (fehlenden Unterlagen zu einem Antrag
auf denkmalrechtliche Erlaubnis aus dem Jahre 2012 und dem Hinweis auf ein bauordnungsrechtliches Genehmigungserfordernis) an den Eigentümer versendet.
Am 17.03.2014 gab es einen Telefonkontakt des Sachbearbeiters mit der Eigentümerin. Dabei
wurde ein Termin für Juli 2014 vereinbart auch mit dem Hinweis auf eine akute Krankheit der Eigentümerin.
Mitte Juni 2014 fand ein Termin des Bürgermeisters und der Technischen Beigeordneten mit Herrn
Eßer von dem inzwischen mit dem Verkauf beauftragen Maklerbüro Greif & Meyer statt.
Am 11.08. und am 19.11 2014 fanden insgesamt drei Besichtigungstermine mit Interessenten, der
Unteren Denkmalbehörde sowie teilw. dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor Ort statt.
Zu 2)
Offensichtlich nein.
Zu 3)
Zum einen hat die Eigentümerin Ihren Antrag wegen der v.g. Krankheit nicht weiterverfolgt. Zum
anderen hat sie offensichtlich inzwischen den Verkauf des Objektes forciert und es wäre wenig
förderlich für eine zukünftige Nutzung gewesen, in diese Verhandlungen möglicherweise mit Ordnungsverfügungen zum denkmalrechtlichen Erhalt „störend“ einzugreifen, zumal alle Interessenten
stark am Denkmalstatus des Objektes interessiert waren. Des weiteren war die Stelle des Sachbearbeiters Denkmalpflege von Juli bis Ende Oktober wegen Problemen bei der Nachbesetzung
nicht besetzt.
Zu 4.)
Inzwischen zeichnet sich nach offensichtlich langwierigen Verhandlungen ein Verkauf der Burg an
einen der drei o.g. Interessenten ab. Sobald der Eigentümerwechsel stattgefunden hat und dieser
der Unteren Denkmalbehörde zur Kenntnis gebracht wurde, kann ich Ihnen auch den Namen des
neuen Denkmaleigentümers mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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