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Anfrage (Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bauordnungsamt Holzdamm 10 Herr Overhoff 0 22 35 / 409-337 Mein Zeichen Ihr Zeichen 14.07.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 16.06.2015 Rat Betrifft: Datum 23.06.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 293/2015 29.09.2015 Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in E.-Friesheim Sehr geehrter Herr Kirchharz, sehr geehrte Damen und Herren, da die „Weiße Burg“ in Friesheim sich nicht in städtischem Besitz befindet, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt Erftstadt naturgemäß nur sehr beschränkt. Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten und der gegebenen Rahmenbedingungen ist seit März 2014 folgende Entwicklung zu verzeichnen: Zu 1) Am 06.03.2014 fand eine Besichtigung der Anlage statt und es erfolgte zur Sicherheit eine erneute Eigentümerfeststellung. Am 11.03.2014 wurde ein erneutes Erinnerungsschreiben (fehlenden Unterlagen zu einem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis aus dem Jahre 2012 und dem Hinweis auf ein bauordnungsrechtliches Genehmigungserfordernis) an den Eigentümer versendet. Am 17.03.2014 gab es einen Telefonkontakt des Sachbearbeiters mit der Eigentümerin. Dabei wurde ein Termin für Juli 2014 vereinbart auch mit dem Hinweis auf eine akute Krankheit der Eigentümerin. Mitte Juni 2014 fand ein Termin des Bürgermeisters und der Technischen Beigeordneten mit Herrn Eßer von dem inzwischen mit dem Verkauf beauftragen Maklerbüro Greif & Meyer statt. Am 11.08. und am 19.11 2014 fanden insgesamt drei Besichtigungstermine mit Interessenten, der Unteren Denkmalbehörde sowie teilw. dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor Ort statt. Zu 2) Offensichtlich nein. Zu 3) Zum einen hat die Eigentümerin Ihren Antrag wegen der v.g. Krankheit nicht weiterverfolgt. Zum anderen hat sie offensichtlich inzwischen den Verkauf des Objektes forciert und es wäre wenig förderlich für eine zukünftige Nutzung gewesen, in diese Verhandlungen möglicherweise mit Ordnungsverfügungen zum denkmalrechtlichen Erhalt „störend“ einzugreifen, zumal alle Interessenten stark am Denkmalstatus des Objektes interessiert waren. Des weiteren war die Stelle des Sachbearbeiters Denkmalpflege von Juli bis Ende Oktober wegen Problemen bei der Nachbesetzung nicht besetzt. Zu 4.) Inzwischen zeichnet sich nach offensichtlich langwierigen Verhandlungen ein Verkauf der Burg an einen der drei o.g. Interessenten ab. Sobald der Eigentümerwechsel stattgefunden hat und dieser der Unteren Denkmalbehörde zur Kenntnis gebracht wurde, kann ich Ihnen auch den Namen des neuen Denkmaleigentümers mitteilen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-