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Beschlusstext (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.07.10, 18:13
Aktualisiert
16.07.10, 18:13
Beschlusstext (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW)

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Bad Münstereifel, 16.07.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 06.07.2010 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 227-IX Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Mit der vertraglichen Regelung des Grundstückstausches der betreffenden Straßenflächen wird 1. die „Ernst-Diederichs-Straße“ in der Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 203 ab der Einmündung „In der Fließ“ bis zur Einmündung „Mozartweg“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW) förmlich eingezogen und entwidmet sowie 2. die bisherige Entlastungsstraße (künftig: „Günter-Diederichs-Straße“) zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ nach § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW) förmlich als Gemeindestraße (Anliegerstraße) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Beratungsergebnis: