Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.07.10, 18:13
Aktualisiert
16.07.10, 18:13
Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel) Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel) Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel) Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 16.07.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 06.07.2010 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 254-IX 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Beschluss: Empfehlungsbeschluss bei 12 Ja- zu 3 Nein-Stimmen: Die 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung. 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münsteifel in seiner Sitzung vom folgende 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen: §1 § 3 Nr. 3 erhält folgende neue Fassung: Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang vom Tage der Ausgabe an gültig. Bürgerkarten haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. §2 § 3 Nr. 6 erhält folgende neue Fassung : Bei Benutzung der Solarien ist die Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich. Die Höhe der Gebühr ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse ersichtlich. Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Solarien untersagt (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung- NISG). §3 Der bisherige § 9 Verhalten in der Sauna wird komplett gestrichen und durch den folgenden § 9 ersetzt: §9 Verhalten im römischen Dampfbad 1) Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades angebrachten Hinweisschilder zu beachten. 2) Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. 3) Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. §4 Es wird ein neuer § 11a mit folgender Fassung eingefügt: § 11a Benutzung des Wohnmobilparks 1) Für die Benutzung des Wohnmobilparks gilt die vom Rat am 19.06.2007 beschlossene “Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad“ 2) Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Das Standgeld ist an der Kasse des eifelbades zu entrichten. 3) Der erworbene Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. §5 In § 14 Satz 2 werden die Wörter „gegen eine Gebühr von 1,00 Euro“ komplett gestrichen. §6 § 18 erhält folgende neue Fassung: Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf Benutzung der Duschen vor dem Ankleiden besteht nicht. §7 Es wird ein neuer § 19a eingefügt mit folgender Fassung: 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des § 11a Absätze 1-3 dieser Badeordnung verletzt. 2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden. §8 Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel erhält folgende neue Fassung: Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.07.2010 Seite 2 Münstereifel Tarif-Nr. Gebührenart 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 Erwachsene Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Nachlösung je angefangene 30 Minuten Kinder und Jugendliche ab 3 Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Nachlösung je angefangene 30 Minuten Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen) Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3 Jahre (auch am Kassenautomat lösbar) Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht ermäßigten Tarife) Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt) Wertkarte 100,00 € (20 % Rabatt) Bürgerkarte 100,00 € (30 % Rabatt) Zehnercoin Erwachsene, 2 Stunden Benutzung Wohnmobilpark Standgeld pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 3.2 4 4.1 4.2 4.3 5 6 6.1 Gebühr € 5,50 4,50 0,50 4,00 3,00 0,50 15 % Rabatt auf den Einzeltarif 16,00 45,00 80,00 70,00 40,50 6,00 zuzüglich Kurbeitrag Vergünstigungen Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind. 50 mit amtlichem Ausweis und 20 % Nachlass Kurkarteninhaber 7.2 Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes Bad 50 % Nachlass Münstereifel 8 Notwendige erwachsene Begleitperson von freier Eintritt Behinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 9 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad freier Eintritt der Behinderung ab 50 mit entsprechendem Ausweis 10 Sonstige Gebühren 10.1 Ersatz für verlorenen Schlüssel 10,00 10.2 Verlust von Wertkarte oder Coin 5,00 10.3 Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer 5,00 Wertkarte 10.4 Pfand bei Neukauf einer Wertkarte 5,00 Diese Entgeltordnung ist Bestandteil der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 7.1 §8 Diese 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.07.2010 Seite 3 Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.07.2010 Seite 4