Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.07.10, 18:13
Aktualisiert
16.07.10, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 16.07.2010
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 06.07.2010
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 254-IX
5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 12 Ja- zu 3 Nein-Stimmen:
Die 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der
nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung.
5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712) in der derzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münsteifel in seiner Sitzung vom
folgende 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
beschlossen:
§1
§ 3 Nr. 3 erhält folgende neue Fassung:
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang vom Tage der Ausgabe an gültig.
Bürgerkarten haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.
§2
§ 3 Nr. 6 erhält folgende neue Fassung :
Bei Benutzung der Solarien ist die Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich. Die Höhe
der Gebühr ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse ersichtlich.
Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Solarien untersagt (Gesetz zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung- NISG).
§3
Der bisherige § 9 Verhalten in der Sauna wird komplett gestrichen und durch den folgenden § 9
ersetzt:
§9
Verhalten im römischen Dampfbad
1) Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades angebrachten
Hinweisschilder zu beachten.
2) Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
3) Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
§4
Es wird ein neuer § 11a mit folgender Fassung eingefügt:
§ 11a
Benutzung des Wohnmobilparks
1) Für die Benutzung des Wohnmobilparks gilt die vom Rat am 19.06.2007 beschlossene
“Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad“
2) Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag.
Das Standgeld ist an der Kasse des eifelbades zu entrichten.
3) Der erworbene Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
§5
In § 14 Satz 2 werden die Wörter „gegen eine Gebühr von 1,00 Euro“ komplett gestrichen.
§6
§ 18 erhält folgende neue Fassung:
Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche Körperreinigung
vorzunehmen. Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf Benutzung der Duschen vor
dem Ankleiden besteht nicht.
§7
Es wird ein neuer § 19a eingefügt mit folgender Fassung:
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des § 11a Absätze
1-3 dieser Badeordnung verletzt.
2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10,00 € bis 1.000,00 € geahndet
werden.
§8
Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel erhält folgende neue
Fassung:
Entgeltordnung
zur Badeordnung für das eifelbad in Bad
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.07.2010
Seite 2
Münstereifel
Tarif-Nr.
Gebührenart
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
Erwachsene
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
Kinder und Jugendliche ab 3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3
Jahre)
Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3
Jahre (auch am Kassenautomat lösbar)
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht
ermäßigten Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt)
Wertkarte 100,00 € (20 % Rabatt)
Bürgerkarte 100,00 € (30 % Rabatt)
Zehnercoin Erwachsene, 2 Stunden
Benutzung Wohnmobilpark
Standgeld pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz
3.2
4
4.1
4.2
4.3
5
6
6.1
Gebühr €
5,50
4,50
0,50
4,00
3,00
0,50
15 % Rabatt auf
den Einzeltarif
16,00
45,00
80,00
70,00
40,50
6,00
zuzüglich
Kurbeitrag
Vergünstigungen
Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind. 50 mit amtlichem Ausweis und
20 % Nachlass
Kurkarteninhaber
7.2
Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen
Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes Bad
50 % Nachlass
Münstereifel
8
Notwendige erwachsene Begleitperson von
freier Eintritt
Behinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50
9
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad
freier Eintritt
der Behinderung ab 50 mit entsprechendem
Ausweis
10
Sonstige Gebühren
10.1
Ersatz für verlorenen Schlüssel
10,00
10.2
Verlust von Wertkarte oder Coin
5,00
10.3
Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer
5,00
Wertkarte
10.4
Pfand bei Neukauf einer Wertkarte
5,00
Diese Entgeltordnung ist Bestandteil der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel und tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
7.1
§8
Diese 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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