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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Sitzungsvorlage (Anlage 3) Sitzungsvorlage (Anlage 3)

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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 253 / 2014 Bebauungsplan Nr. 87 „ Weiler Mariawald“ 4. Änderung Textliche Festsetzungen 1 Allgemeine Festsetzungen 1.1 Kleinsiedlungsgebiet Es sind nur Wohngebäude als Einzel- oder Doppelhäuser sowie Wirtschaftsgebäude und sonstige landwirtschaftliche Nebenanlagen zulässig. Schank- und Speisewirtschaften gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind nicht zulässig. Bauliche Nebenanlagen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. 1.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl darf um maximal 50% überschritten werden. Eine weitere Überschreitung ist nicht zulässig. 1.3 Anzahl der Wohnungen Es sind max. zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig. 1.4 Aus Gründen der Überlastung darf die an das Kanalnetz angeschlossene versiegelte Fläche 45 % der Grundstücksfläche nicht überschreiten. 1.5 Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzungen landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher der folgenden Artenliste zu verwenden: Bäume - Sträucher Acer platanoides Acer campestre Alnus glutinosa Spitzahorn Feldahorn Schwarzerle Carpinus betulus Hainbuche Fraxinus excelsior Pyrus communis Prunus avium Prunus padus Quercus petraea Quercus robur Sorbus aucuparia Tilia cordata Esche Holzbirne Vogelkirsche Traubenkirsche Traubeneiche Stieleiche Eberesche Winterlinde Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Crataegus oxyacantha Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Ribes nigrum Rosa canina Salix caprea Salix cinerea Salix viminalis Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Hartriegel Hasel Weissdorn Zweigriffliger Weißdorn Rainweide Rote Heckenkirsche Schlehe Schwarze Johannisbeere Hundsrose Salweide Aschweide Hanfweide Holunder Schneeball Gemeiner Schneeball Es ist eine Anpflanzung mit Gehölzen der o. a. Artenliste, mehrreihig, Pflanzenabstand 1,50 m, Abstand in der Reihe 1,50 m, durchzuführen. Es ist eine gruppenweise Anpflanzung von 5 – 9 Pflanzen je Art durchzuführen. Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 253 / 2014 2 Gestalterische Festsetzungen gem. § 81 BauO NW 2.1 Dächer Zulässig sind Sattel-, Walm- und Pultdächer mit einer Dachneigung von 30-40°. 2.2 Drempel Drempel sind unzulässig 2.3 Außenanlagen 2.3.1 Vorgärten bzw. Einfriedigungen Die Vorgärten sind zur öffentlichen Verkehrsfläche hin mit Hecken aus heimischen Gehölzarten abzugrenzen. 2 .4 Sonstiges 2,4.1 Mülltonnenplätze Mülltonnenplätze sind einzugrünen oder in anderer Form sichtgeschützt unterzubringen