Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 253 / 2014
Bebauungsplan Nr. 87 „ Weiler Mariawald“ 4. Änderung
Textliche Festsetzungen
1
Allgemeine Festsetzungen
1.1
Kleinsiedlungsgebiet
Es sind nur Wohngebäude als Einzel- oder Doppelhäuser sowie Wirtschaftsgebäude und sonstige
landwirtschaftliche Nebenanlagen zulässig.
Schank- und Speisewirtschaften gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind nicht zulässig.
Bauliche Nebenanlagen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig.
1.2
Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl darf um maximal 50% überschritten werden. Eine weitere Überschreitung ist
nicht zulässig.
1.3
Anzahl der Wohnungen
Es sind max. zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig.
1.4
Aus Gründen der Überlastung darf die an das Kanalnetz angeschlossene versiegelte Fläche 45 % der
Grundstücksfläche nicht überschreiten.
1.5
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzungen landschaftstypische,
standortgerechte Bäume und Sträucher der folgenden Artenliste zu verwenden:
Bäume
-
Sträucher
Acer platanoides
Acer campestre
Alnus glutinosa
Spitzahorn
Feldahorn
Schwarzerle
Carpinus betulus
Hainbuche
Fraxinus excelsior
Pyrus communis
Prunus avium
Prunus padus
Quercus petraea
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
Esche
Holzbirne
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Eberesche
Winterlinde
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus
monogyna
Crataegus
oxyacantha
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Ribes nigrum
Rosa canina
Salix caprea
Salix cinerea
Salix viminalis
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Hartriegel
Hasel
Weissdorn
Zweigriffliger Weißdorn
Rainweide
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Schwarze Johannisbeere
Hundsrose
Salweide
Aschweide
Hanfweide
Holunder
Schneeball
Gemeiner Schneeball
Es ist eine Anpflanzung mit Gehölzen der o. a. Artenliste, mehrreihig, Pflanzenabstand 1,50 m,
Abstand in der Reihe 1,50 m, durchzuführen. Es ist eine gruppenweise Anpflanzung von 5 – 9
Pflanzen je Art durchzuführen.
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 253 / 2014
2
Gestalterische Festsetzungen gem. § 81 BauO NW
2.1
Dächer
Zulässig sind Sattel-, Walm- und Pultdächer mit einer Dachneigung von 30-40°.
2.2
Drempel
Drempel sind unzulässig
2.3
Außenanlagen
2.3.1
Vorgärten bzw. Einfriedigungen
Die Vorgärten sind zur öffentlichen Verkehrsfläche hin mit Hecken aus heimischen Gehölzarten
abzugrenzen.
2 .4
Sonstiges
2,4.1
Mülltonnenplätze
Mülltonnenplätze sind einzugrünen oder in anderer Form sichtgeschützt unterzubringen