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Anfrage (Anfrage bzgl. Schließzeiten des Schlossparks in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Volkshochschule Holzdamm 10 Herr Kühlborn 0 22 35 / 409-322 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 217.07.2015 01.09.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 10.07.2015 Rat Betrifft: BM / Dezernent F 317/2015 29.09.2015 Anfrage bzgl. Schließzeiten des Schlossparks in E.- Lechenich Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2015. Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: zu 1.: Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die beiden Parkteile? Die Verkehrssicherungspflicht im alten Parkteil (historischer Parkbereich) obliegt nach der bisherigen Vertragsgrundlage den Eigentümern. Für den neuen Parkbereich (Erweiterungsfläche) hat die Stadt als Pächterin vertraglich die Verkehrssicherungspflicht übernommen. zu 2.: Welche Pflichten zur Pflege des Parks obliegen dem Eigentümer, welche der Stadt? Der alte Parkteil (historischer Parkbereich) wird von den Eigentümern unterhalten. Hierzu zählen neben Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit (Baumbegutachtungen, Baumpflege und sicherungsmaßnahmen), die Unterhaltung der Wegeflächen, der baulichen Anlagen (Tore, Türmchen und Bildstock) sowie die Mahd der Wiesenflächen. Zur Abdeckung der Kosten erhalten die Eigentümer von der Stadt Erftstadt eine jährliche Pachtzahlung. Die Pflege des Erweiterungsbereichs (nördliches Tor, Wege- und Wiesenflächen) erfolgt durch die Stadt. Der ‚Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schlosspark e.V.‘ pflegt die Beete (Beete um den Brunnen, Rosenhügel) und den Brunnen. zu 3.: Werden notwendige Pflegearbeiten im Park rechtzeitig und zügig durchgeführt? Von der Stadt werden die Pflegearbeiten im Erweiterungsbereich bedarfs- und zeitgerecht durchgeführt. Neben den Grundpflegearbeiten engagiert sich hier auch besonders der ‚Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schlosspark e.V.‘. Die Pflege des alten Parkteils ist aufgrund des alten Baumbestandes und der dadurch aufwendigeren Arbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit auch zeitaufwendiger. Zudem resultiert aus vermehrten Extremwetterlagen ein erhöhter Sicherungs- und Kontrollaufwand. Im Vergleich mit stadteigenen Parkanlagen (z.B. Schlosspark Gracht) muss man aber klar feststellen, dass die Sperrzeiten (z.B. nach Sturmereignissen) im historischen Schlosspark Lechenich deutlich länger sind. zu 4.: Gibt es zwischen dem Eigentümer und der Stadt unterschiedliche Auffassungen über die jeweiligen Pflichten und Rechte? Der Schlosspark Lechenich ist eine Parkanlage, die aufgrund des Zaunes und der Tore nur komplett (d.h. historischer und neuer Teil gemeinsam) geschlossen werden kann. D.h. bei länger andauernden Baumsanierungsarbeiten im historischen Parkteil ist immer der komplette Schlosspark geschlossen. Über die Dauer der Schließzeiträume, aber auch über Pflegemaßnahmen – insbesondere im historischen Parkteil – gehen die Meinungen zwischen Eigentümer und der Stadt auseinander. zu 5.: Verhandeln Stadt und Eigentümer derzeit über eine Änderung des bisherigen Vertragswerks oder gar über ein neues Vertragswerk? Wenn ja, mit welchem Ziel? Für die beiden Parkteile des Schlossparks Lechenich (Historischer Parkbereich und Erweiterungsbereich) bestehen z.Zt. unterschiedliche Vertragsgrundlagen. Die Stadt Erftstadt befindet sich aktuell in Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern mit dem Ziel anstelle der beiden Verträge ein neues Vertragswerk zu fassen, dass u.a. die Verkehrssicherungspflicht einheitlich regelt. Diesbezüglich wird die Stadt anwaltlich vertreten. Mit freundlichen Grüßen (Volker Erner) -2-