Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Volkshochschule
Holzdamm 10
Herr Kühlborn
0 22 35 / 409-322
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
217.07.2015
01.09.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 10.07.2015
Rat
Betrifft:
BM / Dezernent
F 317/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Schließzeiten des Schlossparks in E.- Lechenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2015.
Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
zu 1.: Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die beiden Parkteile?
Die Verkehrssicherungspflicht im alten Parkteil (historischer Parkbereich) obliegt nach der bisherigen Vertragsgrundlage den Eigentümern. Für den neuen Parkbereich (Erweiterungsfläche) hat die
Stadt als Pächterin vertraglich die Verkehrssicherungspflicht übernommen.
zu 2.: Welche Pflichten zur Pflege des Parks obliegen dem Eigentümer, welche der Stadt?
Der alte Parkteil (historischer Parkbereich) wird von den Eigentümern unterhalten. Hierzu zählen
neben Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit (Baumbegutachtungen, Baumpflege und sicherungsmaßnahmen), die Unterhaltung der Wegeflächen, der baulichen Anlagen (Tore, Türmchen und Bildstock) sowie die Mahd der Wiesenflächen. Zur Abdeckung der Kosten erhalten die
Eigentümer von der Stadt Erftstadt eine jährliche Pachtzahlung. Die Pflege des Erweiterungsbereichs (nördliches Tor, Wege- und Wiesenflächen) erfolgt durch die Stadt. Der ‚Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schlosspark e.V.‘ pflegt die Beete (Beete um den Brunnen, Rosenhügel) und
den Brunnen.
zu 3.: Werden notwendige Pflegearbeiten im Park rechtzeitig und zügig durchgeführt?
Von der Stadt werden die Pflegearbeiten im Erweiterungsbereich bedarfs- und zeitgerecht durchgeführt. Neben den Grundpflegearbeiten engagiert sich hier auch besonders der ‚Freundes- und
Förderkreis Lechenicher Schlosspark e.V.‘. Die Pflege des alten Parkteils ist aufgrund des alten
Baumbestandes und der dadurch aufwendigeren Arbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit auch
zeitaufwendiger. Zudem resultiert aus vermehrten Extremwetterlagen ein erhöhter Sicherungs- und
Kontrollaufwand. Im Vergleich mit stadteigenen Parkanlagen (z.B. Schlosspark Gracht) muss man
aber klar feststellen, dass die Sperrzeiten (z.B. nach Sturmereignissen) im historischen Schlosspark Lechenich deutlich länger sind.
zu 4.: Gibt es zwischen dem Eigentümer und der Stadt unterschiedliche Auffassungen über
die jeweiligen Pflichten und Rechte?
Der Schlosspark Lechenich ist eine Parkanlage, die aufgrund des Zaunes und der Tore nur komplett (d.h. historischer und neuer Teil gemeinsam) geschlossen werden kann. D.h. bei länger andauernden Baumsanierungsarbeiten im historischen Parkteil ist immer der komplette Schlosspark
geschlossen. Über die Dauer der Schließzeiträume, aber auch über Pflegemaßnahmen –
insbesondere im historischen Parkteil – gehen die Meinungen zwischen Eigentümer und der Stadt
auseinander.
zu 5.: Verhandeln Stadt und Eigentümer derzeit über eine Änderung des bisherigen Vertragswerks oder gar über ein neues Vertragswerk? Wenn ja, mit welchem Ziel?
Für die beiden Parkteile des Schlossparks Lechenich (Historischer Parkbereich und Erweiterungsbereich) bestehen z.Zt. unterschiedliche Vertragsgrundlagen. Die Stadt Erftstadt befindet sich aktuell in Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern mit dem Ziel anstelle der beiden Verträge ein
neues Vertragswerk zu fassen, dass u.a. die Verkehrssicherungspflicht einheitlich regelt. Diesbezüglich wird die Stadt anwaltlich vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
(Volker Erner)
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