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Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich-App“, Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
229 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:42
Aktualisiert
22.08.14, 12:42
Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich-App“, Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014) Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich-App“, Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014) Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich-App“, Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: StM Az.: Es/Hun Jülich, 19.08.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 278/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 04.09.2014 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich-App“, Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014 Anlg.: 1 V 65 StaMa SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Der Antrag ist in der Anlage beigefügt. Auf Anregung eines Jülicher Bürgers im April 2014 hat die Verwaltung die Möglichkeit zur Einrichtung eines kostenfreien und öffentlich zugänglichen W-LAN Hotspots geprüft. Zur Einrichtung des Hotspots wurden mehrere Standorte und die Angebotsformen verschiedener Anbieter durchleuchtet. Die beiden Angebotsformen unterscheiden sich wie folgt: Variante A: kostenloser W-LAN Zugang für alle Besucher und Bürger der Stadt o Besucher muss sich einmalig und kostenlos mit einem Nutzernamen und einem Passwort registrieren (erfolgt online oder mittels Mobilfunkgerät vor Ort) o anschließend können die Nutzer kostenfrei im Netz surfen o Nutzungsdauer wird auf eine Stunde am Tag beschränkt Variante B: W-LAN Zugang in Form eines kostenlosen oder zubuchbaren Paketes beim Anbieter durch den jeweiligen Besucher und Bürger  Besucher ist Kunde eines bestimmten Anbieters und hat damit einen kostenlosen Zugang in allen Hotspotbereichen des Anbieters in Deutschland oder  Besucher muss als Nicht-Kunde Stunden-Pakete kaufen Als Standorte wurden der Marktplatz, der Schlossplatz (Umfeld der Tourist-Information) sowie die Ausleuchtung der Innenstadt zwischen der Tourist-Information durch die Kölnstraße bis zum Marktplatz geprüft. Eine Untersuchung ergibt, dass bei beiden Anbieterformen die Einrichtung eines flächendeckenden W-LAN Zugangs (Tourist-Info bis Marktplatz/Marktplatz bis Tourist-Info) als aufwändig eingestuft werden kann. Für eine optimale Ausleuchtung müssten ab dem Standpunkt des Routers in Abständen von 30-50 Metern (abhängig von Störquellen wie Bäumen und baulichen Hindernissen) entlang der Kölnstraße an privaten Häuserwänden Richt- und Zwischenantennen (Access Points und Brücken) installiert und eine direkte separate Stromversorgung gewährleistet werden. Hierfür sind entsprechende Genehmigungen der Hausbesitzer einzuholen, gegebenenfalls, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, auch eine denkmalrechtliche Genehmigung. Hinsichtlich der Kosten können diese je nach Lage des Telefonanschlusses und des Access Point (Zugangspunktes) stark variieren. Diese können aber erst dann genau beziffert werden, wenn die Rahmenbedingungen in Absprache mit dem Betreiber sowie die bauliche Situation geklärt sind. Für den Standort Marktplatz/Altes Rathaus wurde bereits ein Angebot eines Anbieters der Variante A eingeholt. Die Installationskosten dieses Anbieters werden voraussichtlich 4000,- Euro (brutto) betragen. Der Stadtmarketing Jülich e.V. hat sich bereiterklärt, die Installationskosten bis zu einem Betrag von ca. 3.000,-- € zu unterstützen. Die monatlich zu entrichtenden Kosten belaufen sich je nach Leistungsumfang des Providers voraussichtlich zwischen 80,- und 200,- Euro (brutto). Das Angebot wurde vom Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung geprüft. Würde das Angebot wie geplant in Form eines Bereitstellungsvertrages betrieben, besteht für den behördlichen Datenschutz keine Zuständigkeit. Zudem läuft der Hotspot-Traffic über einen Server des Anbieters. Für mögliche Unterlassungs- oder Haftungsansprüche ist dieser auch im Zuge des Bereitstellungsvertrages verantwortlich und direkter Ansprechpartner für Rechteinhaber oder Behörden. Der Vertag eines Anbieters liegt der Stadtverwaltung zur Prüfung vor. Derzeit werden noch weitere Angebote verschiedene Anbieter eingeholt. Sollte man sich für ein Angebot entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss in der Regel erst nach einer abschließenden Ausleuchtung (Prüfung) des Marktplatzes und dem Festlegen der Standorte des/der Access Points (Zugangspunkte). Sollte ein zweiter Access Point zur vollständigen Ausleuchtung des Marktplatzes notwendig sein, kann es durch Vertragsverhandlungen mit Hauseigentümern zu Verzögerungen und steigenden Kosten (zusätzliche Installationskosten/monatliche Nutzungskosten) kommen. Ist dieser zweite Access Point nicht notwendig, lässt sich mit einem Umsetzungszeitraum von voraussichtlich zwei bis drei Monaten rechnen. Eine abschließende Ausleuchtung (Prüfung) seitens des Anbieters erfolgt jedoch erst, wenn zu erkennen ist, dass es nach einer positiven Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einem Vertragsabschluss kommt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 278/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 278/2014 x nein nein Seite 3