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Sitzungsvorlage (Förderantrag für das Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
194 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
28.08.14, 17:05
Aktualisiert
28.08.14, 17:05
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Len Jülich, 18.08.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 269/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 08.09.2014 TOP Ergebnisse Förderantrag für das Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Amt für Familie, Generationen und Integration hat im April des Jahres mit dem Konzept „Jülich – Auf dem Weg zur demenzfreundlichen Stadt“ (siehe Vorlage 328/2013) am Interessenbekundungs-verfahren der dritten Förderwelle zum Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ teilgenommen. Im Juli wurde das Projekt als grundsätzlich förderfähig ausgewählt. Inzwischen wurde der Förderantrag fristgerecht eingereicht. Ein Bescheid wird in Kürze erwartet. Der Förderzeitraum der dritten Förderwelle beginnt am 1. September 2014 und läuft bis 31. August 2016. Die Förderung für diesen Zeitraum beträgt maximal 10.000 Euro. Der Bund fördert in drei Förderwellen seit 2012 den Aufbau von 500 Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz flächendeckend in ganz Deutschland. Lokale Allianzen sollen auf kommunaler Ebene auf ähnlicher Basis wie die Lokalen Bündnisse für Familien oder die Demenzfreundliche Gemeinde entstehen. Das Bundesprogramm zielt darauf ab, dass bis zum Jahr 2016 bundesweit 500 lokale Netzwerke entstehen. In diesen Netzwerken sollen sich lokale Partner vernetzen um durch konkrete Maßnahmen in der Kommune Einfluss zu nehmen,  dass Demenzerkrankte im frühen und mittleren Stadium ebenso wie ihre pflegenden Angehörigen nicht ausgegrenzt werden, sondern verständnisvoll und einfühlsam ihren Bedürfnissen entsprechend akzeptiert werden  dass sie in das gesellschaftliche Leben, so lange es geht, als Aktive einbezogen bleiben und dort, wo erforderlich, individuelle Hilfe und Unterstützung erfahren. Es geht dabei um die Bündelung und Vernetzung der Potenziale von Bürgern, Vereinen, Gewerbe, Bildungseinrichtungen, Politik und Kommunalverwaltung, um die Lebenssituation Demenzerkrankter und ihrer Angehörigen dauerhaft zu verbessern. Die aktive Beteiligung Demenzerkrankter ist ein besonderes Anliegen. Im Zeitraum von zwei Jahren erhält jedes ausgewählte Netzwerk maximal 10.000 Euro. Ziel ist der Auf- bzw. Ausbau stabiler Kooperationsstrukturen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer 1 ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Zu der Laufzeit 2014-2016 beträgt die Förderung € 10.000.- Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 269/2014 x nein nein Seite 2