Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-08BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 10.12.2009
Vorlagen-Nr.: 96/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Erschließung des Baugebietes O 8 "Steinbüchel" im Ortsteil Obermaubach;
hier: Zustimmung zum Erschließungskonzept und Festlegung des Ausführungszeitpunktes
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan O 8 „Steinbüchel“ hat, wie Ihnen bekannt, im Mai 2009 Rechtskraft erlangt.
Nach Durchführung der Erschließung können hier 7 bzw. 8 Wohnhäuser errichtet werden. Alle
betroffenen Grundstückseigentümer würden die Durchführung der Erschließung im Jahre 2010
begrüßen. Die Eigentümer haben inzwischen eine private Umlegung durchgeführt und werden das
erforderliche Straßenland der Gemeinde kostenlos zur Verfügung stellen.
Da die Erschließungsplanung zwangsläufig noch nicht durchgeführt worden ist und auch die
Finanzierung der Erschließung in der Haushaltsplanung nicht enthalten ist, habe ich inzwischen
ein Ingenieurbüro mit einer ersten Kostenschätzung beauftragt. Hiernach würden sich die Kosten
für den endgültigen Ausbau der Straße auf rund 50.000,00 € belaufen. Die Kosten für die
Kanalisation belaufen sich jedoch auf rund 115.000,00 €.
Während die neue Erschließungsstraße unmittelbar an den Parkplatz im Kurvenbereich der
Bergsteiner Straße beginnen kann und die Ausbaulänge somit nur rund 50 m beträgt, müssen
sowohl der Schmutz-, als auch der Regenwasserkanal bis in den Kurvenbereich der Bergsteiner
Straße verlegt werden; dies sind jeweils ca. 75 bis 80 m.
Um dem Wunsch der Anlieger Rechnung zu tragen, müssten im Jahre 2010 die Kosten der
Kanalisation mit 115.000,00 € in voller Höhe veranschlagt werden. Bezüglich des Straßenausbaus
wären im Jahre 2010
25.000,00 € für die Anlegung einer bituminösen Baustraße zu
veranschlagen. Der endgültige Ausbau der Straße sollte erst nach Realisierung der privaten
Bautätigkeit erfolgen. Die hiermit verbundenen Kosten in Höhe von ebenfalls rund 25.000,00 €
müssten voraussichtlich erst im Jahre 2014 oder 2015 bereitgestellt werden.
Die Finanzierung der Erschließungsbeiträge stellt aus meiner Sicht kein haushaltsmäßiges
Problem dar, da 90 % auf die Anlieger umgelegt werden können.
Völlig anders stellt sich die Finanzierung der Kanalisation dar. Nach der Kanalbaubeitragssatzung
können von den Anliegern normalerweise nur Kanalbaubeiträge in Höhe des in der Satzung
verankerten Beitragssatzes erhoben werden. Dieser beträgt seit mehr als 10 Jahren 8,18 €/qm.
Eine Beitragsanpassung ist bisher nicht erfolgt, da in den letzten Jahren ja auch keine neuen
Kanalbaumaßnahmen erforderlich waren. Bei satzungsgemäßer Abrechnung würden sich folgende
Beitragseinnahmen ergeben:
Die Beitragsfläche beträgt nur 3.937 qm. Bei einem Beitragssatz von 8,18 €/qm ergibt sich somit
ein Beitragsaufkommen von 32.200,00 €. Der gemeindliche Anteil würde sich dementsprechend
auf 83.000,00 € belaufen.
Bei der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde Kreuzau und aufgrund der Tatsache, dass
kein Anspruch auf Erschließung besteht, bin ich der Auffassung, dass hier zur Finanzierung eine
andere Möglichkeit gesucht werden muss. Sofern ein Erschließungsträger vorhanden wäre und
dieser den Wunsch auf unverzügliche Erschließung hätte, könnte mit diesem Erschließungsträger
per städtebaulichem Vertrag vereinbart werden, dass er die Kosten der Kanalisation ebenfalls,
zumindest 90 %, übernehmen würde.
Vor diesem Hintergrund habe ich mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 16.11.2009 ein
Informationsgespräch geführt. Hierbei wurde insbesondere die vorgenannte finanzielle Problematik
erörtert. Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, per Vertrag auch die Kosten der Kanalisation zu
90 % zu übernehmen. Dies bedeutet, dass sie nicht 8,18 €/qm, sondern 26,30 €/qm zahlen. Unter
Berücksichtigung der Erschließungskosten von rund 11,50 €/qm beläuft sich dann der
Gesamtaufwand für die Anlieger auf rund 37,80 €/qm.
Ich denke, die Anlieger haben auch erkannt, dass dennoch eine enorme Wertsteigerung ihrer
Grundstücke entsteht.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Anliegern zugesagt, die Entscheidung des Rates bereits in
der ersten Sitzungsrunde herbeizuführen, damit, unabhängig von den Haushaltsplanberatungen,
die ja erst im April beendet sind, unverzüglich mit der endgültigen Planung begonnen werden kann
und somit auch die Erschließung tatsächlich noch im Jahre 2010 realisierbar ist.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Wunsch der Anlieger auf zeitnahe
Durchführung der Erschließung zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ergeben sich folgende haushaltsmäßigen
Darstellungen:
1.
2.
3.
4.
Kosten der Kanalisation:
115.000,00 €
Beitragseinnahmen aufgrund städtebaul. Vertrag 90 % = 103.500,00 €
Kosten des Straßenbaus:
25.000,00 € (2010)
25.000,00 € (2014)
50.000,00 €
Erschließungsbeitragseinnahmen:
45.000,00 €
III. Beschlussvorschlag:
1.
Der Erschließung des Baugebietes O 8 „Steinbüchel“ im Jahre 2010 wird zugestimmt, da
sich die Anlieger bereit erklärt haben, auch die Kosten der Kanalisation zu 90 %
übernehmen.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Ausbaupläne erstellen zu lassen und
die Erschließungsarbeiten alsdann auszuschreiben.
3.
Unabhängig von den noch ausstehenden Haushaltsplanberatungen wird die Finanzierung
der Maßnahme im Haushaltsplan 2010 veranschlagt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
V. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
-2-