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Allgemeine Vorlage (Bestellung von "sachverständigen Bürgern" für Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
06.01.10, 14:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -60/32.01/1 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 27.11.2009 Vorlagen-Nr.: 84/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 14.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Bestellung von "sachverständigen Bürgern" für Beratungen des Kulturausschusses in Angelegenheiten der Denkmalpflege I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG ist bei jeder Unteren Denkmalbehörde ein Denkmalpflegeausschuss zu bestimmen. Alternativ kann der Rat die Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz einem anderen Ausschuss zuweisen. Von dieser alternativen Möglichkeit wird seit Jahren Gebrauch gemacht. Von der bisherigen Praxis, wonach diese Aufgaben dem Kulturausschuss zugeordnet sind, soll auch zukünftig nicht abgewichen werden. Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass an den Beratungen von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen. Diese gesetzliche Forderung ist regelmäßig zu erfüllen (Sollvorschrift). Die Bestellung der sachverständigen Bürger, die nicht Mitglied des Ausschusses werden, ist Aufgabe des Rates. Im Gegensatz zu den „sachkundigen“ Bürgern, die volles Stimmrecht haben, nehmen die „sachverständigen“ Bürger nur mit beratender Stimme teil. In der Vergangenheit wurden zu diesem Zwecke immer 2 sachverständige Bürger bestimmt. Diese Anzahl halte ich auch weiterhin für ausreichend. Für die kommende Legislaturperiode schlage ich Ihnen folgende Personen vor: 1. Herr Rudolf Schall, Hauptstraße 142, 52372 Kreuzau (geprüfter Restaurator), 2. Herr Alexander Klösgen, Kollweg 3, 52372 Kreuzau (Bauunternehmer, der sich auf denkmalpflegerische Baumaßnahmen spezialisiert hat). Beide Personen sind zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bereit. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die sachverständigen Bürger erhalten bei Sitzungsteilnahme die übliche Sitzungsenschädigung. III. Beschlussvorschlag: Die Herren Rudolf Schall, Kreuzau, und Alexander Klösgen, Kreuzau, werden als sachverständige Bürger in den Kulturausschuss, der die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahrnimmt, berufen. Die Mitwirkung erfolgt mit beratender Stimme. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-