Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
06.01.10, 14:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -60/32.01/1
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 27.11.2009
Vorlagen-Nr.: 84/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Bestellung von "sachverständigen Bürgern" für Beratungen des Kulturausschusses in
Angelegenheiten der Denkmalpflege
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG ist bei jeder Unteren Denkmalbehörde ein Denkmalpflegeausschuss
zu bestimmen. Alternativ kann der Rat die Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz einem
anderen Ausschuss zuweisen. Von dieser alternativen Möglichkeit wird seit Jahren Gebrauch
gemacht. Von der bisherigen Praxis, wonach diese Aufgaben dem Kulturausschuss zugeordnet
sind, soll auch zukünftig nicht abgewichen werden.
Gemäß § 23 Abs. 2 DSchG soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass an den Beratungen
von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz sachverständige Bürger mit beratender Stimme
teilnehmen. Diese gesetzliche Forderung ist regelmäßig zu erfüllen (Sollvorschrift). Die Bestellung
der sachverständigen Bürger, die nicht Mitglied des Ausschusses werden, ist Aufgabe des Rates.
Im Gegensatz zu den „sachkundigen“ Bürgern, die volles Stimmrecht haben, nehmen die
„sachverständigen“ Bürger nur mit beratender Stimme teil. In der Vergangenheit wurden zu diesem
Zwecke immer 2 sachverständige Bürger bestimmt. Diese Anzahl halte ich auch weiterhin für
ausreichend.
Für die kommende Legislaturperiode schlage ich Ihnen folgende Personen vor:
1.
Herr Rudolf Schall, Hauptstraße 142, 52372 Kreuzau (geprüfter Restaurator),
2.
Herr Alexander Klösgen, Kollweg 3, 52372 Kreuzau (Bauunternehmer, der sich auf
denkmalpflegerische Baumaßnahmen spezialisiert hat).
Beide Personen sind zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bereit.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die sachverständigen Bürger erhalten bei Sitzungsteilnahme die übliche Sitzungsenschädigung.
III. Beschlussvorschlag:
Die Herren Rudolf Schall, Kreuzau, und Alexander Klösgen, Kreuzau, werden als sachverständige
Bürger in den Kulturausschuss, der die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
wahrnimmt, berufen.
Die Mitwirkung erfolgt mit beratender Stimme.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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