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Beschlusstext (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center" hier: Gesamtkonzept b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
09.01.12, 18:15
Aktualisiert
10.01.12, 18:23
Beschlusstext (a)Handwerkerhof/"Fashion- Center"	
hier: Gesamtkonzept
b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 09.01.2012 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 27.09.2011 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 286-IX a)Handwerkerhof/"Fashion- Center" hier: Gesamtkonzept b)5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d "Südliche Vorstadt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss 1. Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die beabsichtigte Gebäudesanierungen und Herrichtung von hochwertigen Einhandelsgeschäften durch die Investoren im Zentrum der Stadt. Die Schaffung weiterer Stellplätze wird durch die Stadt nach besten Kräften unterstützt. 2. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 5. Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen.