Daten
Kommune
Jülich
Größe
112 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
18.09.14, 17:06
Aktualisiert
18.09.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtschulelternschaft Jülich
- Geschäftsordnung –
Stand: März 2007
Mitgliedschaft
-
-
Die Stadtelternschaft (STE) unterscheidet
a) Ordentliche Mitglieder
b) Fördermitglieder
Ordentliche Mitglieder können die Vorsitzenden der Schulpflegschaften der
Jülicher Schulen und deren Stellvertreter oder von der jeweiligen
Schulpflegschaft ausdrücklich benannte Delegierte sein. Jede Schule kann zwei
Delegierte wählen. Jede Schule hat eine Stimme.
Fördermitglieder können alle Jülicher Eltern werden, die sich für ein bestimmtes Thema interessieren oder die STE allgemein unterstützen möchten.
Für die Dauer eines Schuljahres wählt die STE aus der Mitte aller Mitglieder
einen Sprecher und dessen Vertreter zu Beginn eines Schuljahres.
Arbeitsweise
Sitzungen / Arbeitsgemeinschaften
- Die Sitzungen der STE sind öffentlich. Eine vorherige Anmeldung von
Nichtmitgliedern ist erwünscht.
- Die erste turnusmäßige Sitzung findet jeweils ca. 4-6 Wochen nach Beginn des
Schuljahrs statt, wenn an den Schulen die erste Schulpflegschaftssitzung
stattgefunden hat.
- Es werden alle Jülicher Schulen zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr
eingeladen.
- Bei Entscheidungen gilt die einfache Mehrheit. Jeder Schule steht eine Stimme
zur Verfügung.
- Es werden Arbeitsgruppen (AGs) gebildet, die einzelne Themen aufbereiten und
voranbringen.
Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
- Positionen / Entscheidungen werden vor Veröffentlichung allen Mitgliedern per
e-maill zugestellt.
- Protokolle werden allen Mitgliedern per e-mail zugestellt.
- Innerhalb einer Woche können Änderungsvorschläge gemacht werden. Hierfür
muss in Ferienzeiten ein Zeitrahmen gegeben werden, der mindestens eine
Schulwoche beinhaltet. Es wird auf jede e-mail geantwortet. Eine Nichtmeldung
wird als Zustimmung gewertet.
- Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten sollte eine Einigung bzw.
Abstimmung in der folgenden Sitzung der Stadtelternschaft angestrebt werden.
Geschäftsordnung März-2007.doc
Aufgaben des Sprechers bzw. Vertreter der STE
- Der Sprecher lädt zu den Sitzungen der STE ein.
- Der Sprecher verpflichtet sich, auch im Falle seines Ausscheidens eine erste
Sitzung der Stadtschulelternschaft im neuen Schuljahr einzuberufen.
-
Der Sprecher führt eine Protokollmappe, die im Falle seines Ausscheidens aus
der STE an den nächsten Sprecher weitergereicht wird.
Geschäftsordnung März-2007.doc