Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Geschäftsordnung Stadtelternschaft)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
112 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
18.09.14, 17:06
Aktualisiert
18.09.14, 17:06
Sitzungsvorlage (Geschäftsordnung Stadtelternschaft) Sitzungsvorlage (Geschäftsordnung Stadtelternschaft)

öffnen download melden Dateigröße: 112 kB

Inhalt der Datei

Stadtschulelternschaft Jülich - Geschäftsordnung – Stand: März 2007 Mitgliedschaft - - Die Stadtelternschaft (STE) unterscheidet a) Ordentliche Mitglieder b) Fördermitglieder Ordentliche Mitglieder können die Vorsitzenden der Schulpflegschaften der Jülicher Schulen und deren Stellvertreter oder von der jeweiligen Schulpflegschaft ausdrücklich benannte Delegierte sein. Jede Schule kann zwei Delegierte wählen. Jede Schule hat eine Stimme. Fördermitglieder können alle Jülicher Eltern werden, die sich für ein bestimmtes Thema interessieren oder die STE allgemein unterstützen möchten. Für die Dauer eines Schuljahres wählt die STE aus der Mitte aller Mitglieder einen Sprecher und dessen Vertreter zu Beginn eines Schuljahres. Arbeitsweise Sitzungen / Arbeitsgemeinschaften - Die Sitzungen der STE sind öffentlich. Eine vorherige Anmeldung von Nichtmitgliedern ist erwünscht. - Die erste turnusmäßige Sitzung findet jeweils ca. 4-6 Wochen nach Beginn des Schuljahrs statt, wenn an den Schulen die erste Schulpflegschaftssitzung stattgefunden hat. - Es werden alle Jülicher Schulen zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr eingeladen. - Bei Entscheidungen gilt die einfache Mehrheit. Jeder Schule steht eine Stimme zur Verfügung. - Es werden Arbeitsgruppen (AGs) gebildet, die einzelne Themen aufbereiten und voranbringen. Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation - Positionen / Entscheidungen werden vor Veröffentlichung allen Mitgliedern per e-maill zugestellt. - Protokolle werden allen Mitgliedern per e-mail zugestellt. - Innerhalb einer Woche können Änderungsvorschläge gemacht werden. Hierfür muss in Ferienzeiten ein Zeitrahmen gegeben werden, der mindestens eine Schulwoche beinhaltet. Es wird auf jede e-mail geantwortet. Eine Nichtmeldung wird als Zustimmung gewertet. - Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten sollte eine Einigung bzw. Abstimmung in der folgenden Sitzung der Stadtelternschaft angestrebt werden. Geschäftsordnung März-2007.doc Aufgaben des Sprechers bzw. Vertreter der STE - Der Sprecher lädt zu den Sitzungen der STE ein. - Der Sprecher verpflichtet sich, auch im Falle seines Ausscheidens eine erste Sitzung der Stadtschulelternschaft im neuen Schuljahr einzuberufen. - Der Sprecher führt eine Protokollmappe, die im Falle seines Ausscheidens aus der STE an den nächsten Sprecher weitergereicht wird. Geschäftsordnung März-2007.doc