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Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
171 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
18.09.14, 17:06
Aktualisiert
18.09.14, 17:06
Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich) Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich) Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich) Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich) Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich) Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: Jülich, 12.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 337/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 29.09.2014 TOP Ergebnisse Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich Anlg.: IV 50 SD.Net Beschlussentwurf: ohne Begründung: Flüchtlingszuweisungen/Unterbringung: Wie täglich in den Medien berichtet wird, ist auch weiterhin mit starken Flüchtlingsströmen aus den Krisengebieten der Erde zu rechnen. Die Aufnahmezahlen des Bundes erreichen neue Rekordzahlen. (Im Monat August 2014 wurden bundesweit 16.191 neue Flüchtlinge aufgenommen) Aufgrund einer gesetzlich geregelten Verteilung werden die Flüchtlinge zunächst auf die Bundesländer und innerhalb der Länder auf die Kommunen verteilt. Diese müssen entsprechend Ihrer Größe Personen aufnehmen. Die Aufnahmequote wird durch die hohen bundesweiten Aufnahmezahlen ständig angehoben und stellt keine Begrenzung nach oben hin dar. Zum 10.09.2014 werden in Jülich 203 Flüchtlinge durch das Sozialamt betreut. Hierbei handelt es sich um Personen die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, Duldung, bzw. Aufenthaltserlaubnis nach § 25.5 Aufenthaltsgesetz /AufenthG sind, also Personen, die dem Grunde nach noch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik besitzen. Die genannten 203 Flüchtlinge kommen aus folgenden Ländern: Serbien/Kosovo Mazedonien Pakistan 47 Personen 14 Personen 7 Personen Eritrea Staatenlos Irak 5 Personen 1 Person 4 Personen Indien Russland Guinea Georgien Aserbaidschan Nigeria Bangladesch Sri Lanka Marokko Ghana Algerien Kongo Angola 4 Personen 5 Personen 7 Personen 7 Personen 4 Personen 3 Personen 2 Personen 1 Person 6 Personen 1 Person 2 Personen 5 Personen 1 Person Libanon Türkei Afghanistan Ägypten Albanien Armenien Mongolei Tadschikistan Äthiopien Syrien Togo Iran Nepal 4 Personen 15 Personen 1 Person 4 Personen 7 Personen 5 Personen 3 Personen 4 Personen 1 Person 21 Personen 5 Personen 2 Person 3 Personen Die jährliche Neuaufnahme in Jülich hat sich wie folgt entwickelt: in 2009 in 2010 in 2011 in 2012 in 2013 in 2014/bis 10.09. 20 Personen 12 Personen 12 Personen 23 Personen 61 Personen 55 Personen Aufgrund der rückläufigen Zahl der Flüchtlinge in den Jahren von 2008 bis 2011 wurden Asylunterkünfte abgebaut. Durch den Anstieg seit Mitte 2012 wird die Wohnsituation nunmehr immer angespannter. Die Räume im Asylheim Güsten werden jetzt mit je 2 Personen belegt und auch Familienunterkünfte, sofern dies möglich ist, mit 2 Familien. Erschwerend kam hinzu, dass ab Ende 2012 das komplette Obergeschoss im Asylheim Selgersdorf aus Brandschutzgründen nicht mehr genutzt werden darf (Wegfall von 4 großen Wohnungen). Zum Ausgleich erfolgte zunächst die interne Anmietung von Wohnungen beim städt. Immobilienmanagement. Aufgrund der weiterhin steigenden Zahl wurden und werden zur Bewältigung der Aufnahmepflichten weiterhin Wohnungen vom städt. Immobilienmanagement, aber auch von der Fa. Rheinbau in Jülich angemietet. Bis heute handelt es sich um 6 zusätzliche städt. Wohnungen und um 6 Wohnungen von der Fa. Rheinbau. Die aktuelle Unterbringung stellt sich wie folgt dar: Übergangsheim Oststraße 6 Übergangsheim Güsten, Welldorfer Str. 124c Übergangsheim Selgersdorf, Altenburger Str. 27g Wohnung Pattern, Kreuzstr. 29 Wohnung Propst-Bechte-Platz 1 Wohnung Düsseldorfer Str. 42, II. OG Wohnung Düsseldorfer Str. 42, III. OG Wohnung Geschwister–Scholl-Str. 10, DG Wohnung Kopernikusstr. 66, EG rechts Wohnung Kopernikusstr. 66, 6. OG links Wohnung Kopernikusstr. 66, 5. OG Mitte Sitzungsvorlage 337/2014 20 Personen 36 Personen 20 Personen 4 Personen (ab 20.12.2012) 4 Personen (ab 01.02.2013) 4 Personen (ab 01.02.2013) 5 Personen (ab 01.03.2013) 3 Personen (ab 15.11.2013) 2 Personen (ab 01.12.2013) 3 Personen (ab 01.12.2013) 7 Personen (ab 01.12.2013) Seite 2 Wohnung Kopernikusstr. 66, 5. OG links 5 Personen (ab 01.01.2014) Wohnung Kopernikusstr. 66, 2. OG links 3 Personen (ab 01.06.2014) Wohnung Schindberg 12, Dachgeschoss 5 Personen (ab 15.07.2014) Wohnung Kopernikusstr. 64, 7. OG Mitte 5 Personen (ab 01.09.2014) Private Unterbringung 77 Personen* * (Personenkreis § 25.5 AufenthG; begrenzte Aufenthaltserlaubnis, aber weiterhin mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie analog SGB XII) Die Renovierungsarbeiten wurden jeweils von städt. Bediensteten durchgeführt. Seit Ende 2013 wird bei der Einrichtung auf die Dienste des Christlichen Sozialwerkes „Möbel & Mehr“ zurückgegriffen. Ohne die Leistungen des Gebrauchtmöbellagers (Lieferung und Aufbau mit großen Möbelwagen, Personalressourcen usw.) wäre die erforderliche Arbeit mit der notwendigen Ausstattung nicht zu bewältigen wäre. Städt. Ressourcen an Personal und Fahrzeugen durch den Bauhof stehen hierfür nur begrenzt zur Verfügung. Die Übergangsheime in Selgersdorf und Oststr. 6 und die angemieteten Wohnungen dienen zur Unterbringung von Familien bzw. alleinstehenden Frauen. Im Asylheim Güsten werden ausschließlich Männer untergebracht. Für Neuaufnahmen stehen zur Zeit nur noch nachfolgende Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung: 4x für einzelne Männer 2x für 2-Personen-Haushalte 1x Platz für einzelne Frau 2x Platz für 4-Personen-Haushalt Eine Vorhaltung von Unterkunftsplätzen ist unverzichtbar, da die Neuzuweisungen in der Regel nur mit 4 -6 Tage Vorlauf angekündigt werden. Die Aufnahmezahlen in den letzten Monaten zeigen, dass die Unterbringungsmöglichkeit sehr schnell ausgeschöpft sind, so dass ständig nach neuen Möglichkeiten der Unterbringung gesucht wird, vor allem dadurch, dass der Wohnungsmarkt in Jülich grundsätzlich sehr angespannt ist. Es wird immer schwieriger Wohnungen zu finden. Überblick incl. Ge- (Stand 10.09.2014) Sitzungsvorlage 337/2014 2014 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe: burten 6 1 3 6 10 6 11 7 5 55 Seite 3 Ab dem 01.10.2014 ist bereits die Anmietung einer weiteren Wohnung für einen 5- oder mehrPersonenhaushalt mit der Fa. Rheinbau vereinbart. Weiter Verhandlungen laufen mit der SEG bezüglich eines Hauses in Broich, Am Feldrain. Für die Unterbringung einzelner Männer muss ebenfalls weiterer Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund des Auftrags des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales vom 07.11.2013 wurden zwischenzeitlich mehrere Möglichkeiten geprüft, diesen jetzt oder zukünftig notwendigen Wohnraum vorzuhalten, u.a. ob an bestehenden Gebäuden, z.B. alte Schule Kirchberg oder Barmen, neue Container aufgebaut werden können, ob städt. Grundstücke für den Neuaufbau zur Verfügungen stehen oder Bürgerhallen genutzt werden können. Die Unterbringung von Flüchtlingen in ehem. Schulen und Bürgerhallen ist nicht zu realisieren. Lediglich in Barmen könnten die Räumlichkeiten der Altenstube genutzt werden, was jedoch mit einem Umbau einhergehen würde. Die Umbaukosten betragen rd. 7.500-10.000 €. Dort könnten voraussichtlich 8 männliche Einzelpersonen untergebracht werden. Diese Lösung ist nicht ausreichend, eine Akzeptanz fraglich. Alle freien städt. Grundstücke wurde dahingehend überprüft, ob der Bau einer weiteren Containeranlage baurechtlich möglich ist. Aufgrund der Lage und des Zuschnittes der einzelnen Grundstücke kommen dafür nicht viele Möglichkeiten in Betracht. Planungsrechtlich könnte das Grundstück Münstereifeler Straße am ehem. Portugiesischem Zentrum für diesen Zweck genutzt werden. Seitens des städt. Immobilienmanagement laufen zur Zeit Überlegungen, in Mersch am Sportplatz eine neue Containeranlage für Männer zu errichten. Es handelt sich hierbei um den Standort „Am Nösserkamp 3“, welcher in der Zeit von 1992 bis 2003 ebenfalls als Asylunterkunft genutzt wurde. Ein weiteres Problem stellt die Wohnanlage in Güsten dar. Ein Raum ist wegen des undichten Daches bereits unbewohnbar, eine Herrichtung unwirtschaftlich, da die Anlage zwischenzeitlich als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu der Anlage in Mersch eine weitere Möglichkeit gefunden werden muss, um die in Güsten untergebrachten Männer anderweitig unterzubringen. Ob der Platz für die Bewohner von Güsten und für neue Flüchtlinge (Männer) in Mersch dazu ausreicht, ist unwahrscheinlich. Ob der Standort Güsten für eine Neuerrichtung dann weiterhin zu Verfügung steht, muss noch abgeklärt werden, weil die derzeitig Anlage im Außenbereich steht und eine Neugenehmigung fraglich ist. Flüchtlingsbetreuung Zur Verdeutlichung der Gesamtthematik muss betont werden, dass die Betreuung der Flüchtlinge durch zahlreiche Faktoren beeinflusst und auch erschwert wird. Diese sind im Wesentlichen: Flüchtlinge sind häufig krank durch Traumatisierung, Abhängigkeiten, etc. Ein Zusammenleben mit fremden Menschen auf engstem Raum ist aufgrund von Herkunft, Sprache, Religion, kulturellem Hintergrund und Gewohnheiten oft sehr schwierig. Dies führt vielfach zu Auseinandersetzungen, die zu schlichten sind, was bedeuten kann, dass in letzter Konsequenz noch am gleichen Tag eine Umquartierung vorgenommen werden muss. Zur Hilfestellung für die Flüchtlinge in allen persönlichen Belangen erfolgte eine weiterreichende Unterstützung durch einen städt. Sozialbetreuer. Herr Rücker ist bedauerlicherweise am 18.07.2014 verstorben. Die Stelle soll kurzfristig wieder neu besetzt werden. Sitzungsvorlage 337/2014 Seite 4 Dennoch ist festzuhalten, dass Fachpersonal für diese Aufgabe momentan nicht zur Verfügung steht und Amt 50 auch dadurch zusätzlich belastet ist. Für die spezielle Unterstützung der weiblichen Flüchtlinge ist die Betreuung durch eine Mitarbeiterin des Christlichen Sozialwerks Jülich gewährleistet. Bei negativen Entscheidungen im Asylverfahren verbleiben die Personen teilweise dennoch jahrelang in der Unterkunft, bis evtl. eine Rückführung erfolgt. Diese werden bei der Verteilung der Flüchtlinge jedoch nicht mehr berücksichtigt, und wie bei positiven Entscheidungen im Asylverfahren werden der Kommune umgehend neue Flüchtlinge zugewiesen. Aber auch bei den anerkannten Flüchtlingen kommt es zu Problemen: Aufgrund der Wohnungslage im Allgemeinen und der vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen der Job-Com und der Argen kann der Umzug bzw. Wegzug oft mehrere Monate dauern. Dieser Wohnraum steht dann so lange ebenfalls nicht zur Verfügung. Bauliche Unterhaltung Im Rahmen der baulichen Unterhaltung der Übergangsheime ist mitzuteilen, dass zuletzt die Außenfassaden des Hauses Oststraße 6 im Jahr 2013 und vom Asylheim Selgersdorf in 2014 mit einem neuen Anstrich versehen wurden. Die Arbeiten wurden vom städt. Bauhof durchgeführt. Finanzierung Die Kommunen erhalten für ihre Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die Aufwendungen Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe und Kosten der Unterkunft werden hierdurch nicht berührt. In den letzten Jahren deckte die Landeserstattung, die als nicht personengebundene Pauschale gezahlt wird, nur rund 20% der Ausgaben. Fazit Wegen zunehmender Flüchtlingszahlen muss die Stadt Jülich ständig neuen Wohnraum bereitstellen bzw. vorhalten, um die gesetzliche Aufgabe der „Flüchtlingsaufnahme“ zu erfüllen. Dieser Verpflichtung kann sie sich nicht entziehen, wobei die Realisierung immer schwieriger wird und auch mit weiterhin steigendem Finanzbedarf verbunden ist, der nicht – z.B. vom Land NRW – ausgeglichen wird. Neben einigen Nachteilen der Anmietung von einzelnen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt – so z.B. tritt die Stadt in ein Mietverhältnis ein mit allen sich daraus evtl. ergebenen Konsequenzen - hat die Anmietung den Vorteil, solche Wohnungen relativ schnell wieder aufgeben zu können, falls es wieder zu einem Rückgang der Flüchtlinge kommen sollte. Andererseits ist die allgemeine Wohnungslage – vor allem hinsichtlich der als angemessen geltenden Mietpreise – mehr als angespannt, sodass es auch immer schwieriger wird, Mietwohnungen für den vorgesehenen Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen zu finden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 337/2014 Seite 5 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 337/2014 Seite 6