Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
09.09.09, 21:11
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.08.2009
Vorlagen-Nr.: 56/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
16.09.2009
06.10.2009
Delegation von Zuständigkeiten auf den Rechnungsprüfungsausschuss
I. Sach- und Rechtslage:
Bisher hat der Rat der Gemeinde Kreuzau von der Möglichkeit, Ausschüsse mit
Beschlusskompetenz auzustatten, lediglich im Bereich der Auftragsvergabe Gebrauch gemacht.
(Mit Ratsbeschluss vom 28.02.2001 wurde dem Bau- und Planungsausschuss diese Kompetenz
übertragen.)
Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II halte ich es aus
organisatorischen Gründen für erforderlich, nunmehr dem Rechnungsprüfungsausschuss
(allerdings befristet) ebenfalls Beschlusskompetenz zu übertragen. Dies begründe ich wie folgt:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Investitionsförderungsgesetzes NRW ist nach Beendigung einer
Maßnahme der Bezirksregierung Köln ein Testat der örtlichen Rechnungsprüfung über die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel gemäß beigefügtem Formvordruck beizufügen. Diese
testierte Beendigungsanzeige gilt als Verwendungsnachweis.
Da die Gemeinde Kreuzau als kreisangehörige Gemeinde nicht über ein eigenes
Rechnungsprüfungsamt verfügt, stellt sich die Frage, wer in diesen Fällen das Testat erteilen
kann. Die Landesregierung hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Der Begriff der „örtlichen Rechnungsprüfung“ ist funktionell gemeint und deckt sich nicht mit dem
des § 102 GO. Das Testat ist nach § 11 Abs. 3 Satz 2 InvöG von der „örtlichen Rechnungsprüfung“
auszustellen. Damit kann das Testat
•
•
•
vom Rechnungsprüfungsamt in den Städten und Gemeinden, in denen ein solches Amt
eingerichtet ist, oder
vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde, oder
vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises, das von der Gemeinde gemäß § 102 Abs. 2 GO
beauftragt werden kann,
erstellt werden.“
Da die Gemeinde, wie bereits erwähnt, als kreisangehörige Gemeinde nicht über
Rechnungsprüfungsamt verfügt, verbleiben 2 Möglichkeiten. Ich beabsichtige jedoch nicht,
Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren hiermit zu beauftragen, da hiermit auf jeden
Kosten für die Prüfung verbunden wären. Vielmehr sollte das Testat durch
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde erfolgen.
ein
das
Fall
den
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses beschränkt sich im Grundsatz auf Ziffer 6 des
Testates (Die abgerufenen Mittel waren zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen
notwendig). Alle anderen Punkte des Testates müssen auch bereits beim Mittelabruf vom
Bürgermeister bzw. seinem allgemeinen Vertreter bestätigt werden. Da die vom Rat beschlossene
Maßnahmenliste nur Maßnahmen enthält, für die die Voraussetzungen nach Ziffer 1-5 des
Testates vorliegen, beschränkt sich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses also in der
Tat auf die Bestätigung gemäß Ziffer 6.
Die Beendigung einer Maßnahme ist der Bezirksregierung spätestens 2 Monate nach Beendigung
anzuzeigen.
Dieser
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ist
dann
auch
das
Testat
beizufügen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss wird im Jahre 2009 einmal tagen müssen. Im Laufe des Jahres
2010 werden aber auch maximal 3 oder 4 Sitzungen stattfinden müssen, da viele Maßnahmen ja
nur in den Ferien ausgeführt werden und somit Verwendungsnachweise gebündet werden können.
Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen in Anwendung des § 41 Abs. 2 GO
NRW in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung vor, den Rechnungsprüfungsausschuss zu
ermächtigen, das Testat über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs. 3
Satz 2 InvöG auszustellen.
Die Bestimmungen nach § 57 Abs. 4 GO NRW in Verbindung mit § 27 der Geschäftsordnung für
den Rat der Gemeinde Kreuzau und seiner Ausschüsse bleibt hiervon unberührt. Hiernach können
Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis erst dann ausgeführt werden, wenn
innerhalb von 3 Tagen, den Tag der Beschlussfassung nicht eingerechnet, weder vom
Bürgermeister noch von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder schriftlich Einspruch
eingelegt worden ist.
Die Regelung sollte mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Nach Abschluss aller Maßnahmen
entfällt die Beschlusskompetenz automatisch.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau erhält der Rechnungsprüfungsausschuss mit sofortiger Wirkung die Kompetenz, das
Testat nach § 11 Abs. 3 Satz 2 InvöG auszustellen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-