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Sitzungsvorlage (Protokoll öff.-Teil)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
100 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 1. Sitzung am 28.08.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil: Frey, Heinrich, Klems, Christian, Emunds, Marco Maria, Esser-Faber, Margarete, Gruben, Martina, Gussen, Erich, Hüvelmann, Peter, Laufs, Jürgen, Lohn, Helmut, Schiffer, Wolfgang, Schmitz, Hans-Peter, Gundelach, Klaus, Heinen, Ralf, Hildebrand, Thomas, Hintzen, Ulrich, Pallaß, Ralph, Ritz, Franz, Steufmehl, Wolfgang, Strauß, Detlef, Tauber, Roland, Wilhelm, Maria-Magdalena, Kieven, Helmuth, Becker, Dirk Johnen, Herbert Marsiat, Irmtrud, Ehlert, Jannik Ausschussvorsitzender 1. stellv. Ausschussvorsitzender Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundiger Bürger 18:00 - 20:40 Uhr Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundige Bürgerin 18:00 - 19:40 Uhr Ratsmitglied (Vertreter) 19:40 - 21:15 Uhr Sachkundiger Bürger, Vertreter Sachkundiger Bürger, Vertreter Sachkundige Einwohnerin Sachkundiger Einwohner Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil: Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters Herr Danz bis TOP 7.3 einschl. Herr Ervens Herr Helgers Herr Pinell bisTOP 5.1 einschl. Herr Rehers, bis TOP 20 öff. Teil Frau Lehmkuhl, Schriftführer Als Gäste sind anwesend: Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlussfähig ist. Weiterhin begrüßt er die zahlreich erschienenen Bürger. Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht. Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie folgt dar: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und der Stellvertreter für die Sitzungsniederschriften Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung v. 27.03.2014 und 13.02.2014 Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" - Bericht der Verwaltung Mitteilungen des Bürgermeisters Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen Stand der Klimaschutz-Teilkonzepte Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet Sachstandsbericht „Campus Merscher Höhe“ Pasqualinibrücke Hochwasserschutz Broich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Anfragen Anträge Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 – Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung Antrag Nr. 16/2014 der Fraktionen CDU und SPD vom 11.08.2014 - Sanierung der Uferbefestigung am Mühlenteich in Kirchberg Antrag Nr. 20/2014 des Umweltbeirats vom 16.08.2014 - Leerung städtischer Abfallbehälter Benennung eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit beratender Stimme aus den Reihen des Umweltbeirates für die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat-Haushaltsberatungen 2015 hier: E-Mail vom 08.05.2014 Schriftführung Umweltbeirat Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 6. 7. 7.1 7.2 7.3 8. 9. 10. 11. 12. 20. b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen", 2. vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.03.2013 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 4. Änderung Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.09.2013 in der letztgültigen Fassung 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich Verschiedenes B. Nichtöffentlicher Teil 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:00 Uhr A. Öffentlicher Teil 1. Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und der Stellvertreter für die Sitzungsniederschriften (Vorlagen-Nr.223/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Als Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Frau Lehmkuhl und als deren 1. Stellvertreterin Frau Albert und als 2. Stellvertreter Herr Keller bestellt.“ 2. Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (Vorlagen-Nr.222/2014) Mit der Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden auch die anwesenden Stellvertreter Herr Dirk Becker und Herr Herbert Johnen sowie die sachkundigen Einwohner Frau Marsiat und Herr Ehlert eingeführt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 In analoger Anwendung des § 58 Abs. 2 ivm. § 67 GO NW werden die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die/der zu Verpflichtende von ihrem/seinem Platz erhebt und ihr/sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ In der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt wird. (Folgt Einführung und Verpflichtung) 3. Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung v. 27.03.2014 und 13.02.2014 Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Niederschriften nicht den Sitzungsunterlagen beigefügt sind und daher nicht über die Genehmigung abgestimmt werden kann. StV Laufs bemerkt, dass die Niederschriften im Sitzungsdienstprogramm unter dem jeweiligen Sitzungstermin eingestellt sind. Er erkundigt sich nach der vorgesehenen Besichtigung des Trommelwäldchens und dem Stand im Bezug auf die Beteiligung der Bürger beim Einzelhandelskonzept. Beigeordneter Schulz führt aus, dass der Besichtigungstermin jederzeit erfolgen kann. Die Terminabstimmung könne vor dem Versand der nächsten Sitzungseinladung erfolgen. Bezüglich des Einzelhandelskonzeptes erläutert er, dass die weitere Vorgehensweise mit dem Gutachter kurzfristig abgestimmt wird. Die Abstimmung über die Protokolle soll in der kommenden Sitzung erfolgen. Beschluss Ohne Abstimmung 4. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" - Bericht der Verwaltung (Vorlagen-Nr.246/2014) Beigeordneter Schulz trägt den Bericht der Verwaltung vor. Er verweist darauf, dass bisher lediglich ein Antrag der Firma bezüglich eines Bebauungsplanes vorliege. Beschlüsse seien bisher noch nicht gefasst worden. Die Firma habe angeboten vor Ort ihre Planungen zu erläutern. Mitgliedern der zahlreich erschienenen Bürgerinitiative wird zur Erläuterung ihrer Bedenken und Vorschläge Rederecht eingeräumt. Das „handout“ der Bürgerinitiative ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Seitens des Ausschusses und der Verwaltung soll die Einladung zum Ortstermin unter Einbeziehung der Bürgerinitiative und weiterer Öffentlichkeit angenommen werden, um zu einem Kompromiss zu gelangen der die Belange aller Seiten berücksichtigt. Die Verwaltung stimmt den Ortstermin, der vor der nächsten Ausschusssitzung erfolgen soll, ab. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 5.1 Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen (Vorlagen-Nr.228/2014) Seitens des Ausschusses wird bezweifelt, dass es nicht zu einem Rückstau durch die Ampelanlage kommen wird. Es wird angeregt eine Testphase mit einer mobilen Ampelanlage durchzuführen. Herr Pinell erläutert, dass nach der Feststellung der Kreuzung als „Unfallhäufungsschwerpunkt“ den Beschlüssen der Unfallkommission gefolgt werden müsse. Die verkehrstechnische Planung, Gutachten, liege jetzt vor, die zu beteiligenden Behörden, Polizei, Straßen NRW, Ordnungsamt sind jetzt zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn sich keine Einwände ergeben, könnte das Verfahren in 3 -4 Wochen abgeschlossen sein und dann umgesetzt werden. Eine Entlastung im Kreuzungsbereich ist auch durch die L 14 n zu erwarten. Die Umsetzung soll Ende 2014 – Anfang 2015 erfolgen. Die Ausführung soll ca. 240 Arbeitstage betragen, so dass mit der Fertigstellung in 2016 zu rechnen ist. Der Ausschussvorsitzende fasst nach ausführlicher Diskussion zusammen, dass die Errichtung einer Ampelanlage billigend hingenommen werden muss. Wörtlich stellt der Ausschussvorsitzende fest :“dass eine Mitbestimmung seitens des Ausschusses und der Bürger/innen im Verfahren keine Beachtung finde. Das entspricht nicht unserem Demokratieverständnis“. Der Ausschuss bezweifelt aber, dass es nicht zu Rückstauproblemen kommen wird. Die Verlegung der Bushaltestelle ist noch nicht abschließend geprüft. Eine Verlegung in Richtung Jülich könnte die Situation evtl. auch entschärfen. Das Gutachten soll schnellstmöglich den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Die optische Situation „Schandfleck“- soll bei den zuständigen Stellen angesprochen werden. Eine Testphase mit einer mobilen Lichtzeichenanlage soll vorgeschlagen werden. Mitteilung: Ohne Abstimmung Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist die derzeit angemessene Lösung. Sie entspricht den Beschlüssen der überörtlichen Unfallkommission, deren Beschluss auch für die Straßenverkehrsbehörde Jülich (Ordnungsamt Jülich) bindend ist. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 wurden verschiedene Anfragen hinsichtlich einer alternativen Verkehrsplanung an „Königshäuschen“ gestellt. Diese Vorschläge wurden in der letzten Sitzung der Unfallkommission am 06.05.2014 durch das Ordnungsamt unterbreitet. Die entsprechenden Anfragen und Antworten aus der Unfallkommission sind aufgelistet. 1. Ausbau des Wirtschaftsweges parallel zur Aachener Landstraße zwischen Niersteiner Weg und Nord-West-Ring Vorschlag: Die Verkehrsführung soll hierüber als Einbahnstraße von Koslar Richtung Jülich kommend erfolgen. Es ist dann nicht mehr möglich, von Koslar kommend geradeaus bis zur Aachener Landstraße zu fahren und dann hier – wie bisher möglich – links ab Richtung Jülich zu fahren. Der Rechtsabbiegeverkehr von Jülich kommend Richtung Koslar soll weiterhin wie gehabt verlaufen. Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt, wären Ausbau und Finanzierung zunächst durch die Stadt Jülich vorzunehmen. Inwieweit besteht die Möglichkeit, dass die Kosten durch Straßen NRW übernommen würden ? Antwort der Unfallkommission: Der Ausbau des Wirtschaftsweges wäre mit sehr erheblichem Aufwand verbunden und hätte u. a. zur Folge, dass zwei neue Knotenpunkte (Nord-West-Ring und Niersteiner Weg) mit potentiellen Sicherheitsrisiken entstehen würden. Unabhängig davon, ob eine derartige Maßnahme aus Sicherheitsgründen sinnvoll wäre, muss daran erinnert werden, dass Straßenneubaumaßnahmen grundsätzlich allenfalls sehr langfristig zu sehen sind. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der Neubau der L 14 (OU Koslar) zeitnah durchgeführt werden soll und infolge dessen nicht vertretbar ist, eine völlig neue klassifizierte Straße an die in Zukunft abgestufte L 14 anzubinden. Generell ist im Übrigen auch hier der Grundsatz zu beachten, dass vor einem aufwändigen Neu- oder Umbau alle anderen Maßnahmen, die auch sehr viel schneller umsetzbar sind als ein Straßenneu- oder Umbau, zur Unfallvermeidung auszuschöpfen sind. Ein lediglich provisorischer Ausbau des Wirtschaftsweges kommt aufgrund des Verkehrsaufkommens - vor allem auch des Schwerlastverkehrs - nicht in Frage. Die Übernahme der Kosten für einen auch nur provisorischen Ausbau der Straße wurde durch Straßen NRW abgelehnt. Die Kosten müssten somit von der Stadt Jülich getragen werden. Wie in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 angegeben, würden sich die Kosten für den Neubau mit Aufweitungen der Einmündungsbereiche sowie der Rückbau der Alttrasse nach Schätzung des Tiefbauamtes der Stadt Jülich auf circa 270.000,00 € belaufen. 2. Wegnahme Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar Vorschlag: Die Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar soll vollständig entfernt werden. Antwort der Unfallkommission: An der Bushaltestelle „Neubourheim“ ist Linienverkehr inklusive Schülerbeförderung. Ein ersatzloser Wegfall der Haltestelle ist nicht möglich und kann auch nach erfolgter Stellungnahme der Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) nicht geplant werden. Das Halten des Busses auf der Fahrbahn ist nicht hinnehmbar, weil hier ein potentieller neuer Unfallpunkt geschaffen würde. Die Möglichkeit einer Verlegung der Haltestelle in Richtung Jülich/Ölmühle oder in Richtung Aldenhoven vor den Autobahnkreisverkehr wird derzeit noch von der RVE geprüft, erscheint jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar zu sein. Aus dem politischen Raum wurde auch mehrfach die Befürchtung angesprochen, dass durch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage massiver Rückstau bis in den Kreisverkehr „Brückenkopfpark“ zurück entsteht. Die Auswertung der durch die beauftragte Firma erstellten Verkehrsstärkedaten ergibt, dass voraussichtlich maximal ein Rückstau von 110 Metern auf der B56 auftritt. Der entsprechende Stauraum beläuft sich auf etwa 210 Meter, so dass der Kreisverkehr voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der von der Unfallkommission beschlossenen Signalisierung des Knotenpunktes um eine Maßnahme handelt, die geeignet ist, die hier gehäuft auftretenden Einbiege-Unfälle künftig zu verhindern. 5.2 Stand der Klimaschutz-Teilkonzepte (Vorlagen-Nr.295/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Mit der zu 70% geförderten Erstellung der beiden Klimaschutz-Teilkonzepte „eigene Liegenschaften“ und „integrierte Wärmenutzung“ wurde die Fa. Adapton beauftragt. Zwischenzeitlich haben bereits mehrere Gesprächsrunden stattgefunden, die Gebäudebegehungen und die Datenerfassungen sind weitestgehend abgeschlossen. Erste Entwürfe zur Konzeption Öffentlichkeitsarbeit und zum Organisations- und Controllingkonzept wurden erarbeitet, ebenso wie das Gebäudekataster und die Gebäudesteckbriefe. Beide Teilkonzepte werden fristgerecht bis zum Ablauf des Durchführungszeitraumes gemäß Zuwendungsbescheiden zum 31.10.2014 abgeschlossen sein. Nach Mitteilung des PTJ vom 08.08.2014 kann, nachdem mittlerweile das Haushaltsgesetz für 2014 verabschiedet wurde, in Kürze eine Bewilligung des Zuschusses (85%) zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers ergehen. Als neuer Durchführungszeitraum ist nunmehr der 01.01.2015 bis 31.12.2017 vorgesehen. 5.3 Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet (Vorlagen-Nr.299/2014) Auf Frage von SB Steufmehl erläutert Herr Danz wie oft Kontrollen durchgeführt werden müssen. StV Gussen bedankt sich für die gute Arbeit die seitens des Bauhofes bei der Beseitigung der Sturmschäden geleistet wurde. SE Ehlert weist auf die Bedeutung von Bäumen im Bezug auf die Klimaregulierung im städtischen Raum hin und mahnt Ersatzpflanzungen an. Beigeordneter Schulz verweist auf ein diesbezügliches Spendenkonto. Mitteilung: Ohne Abstimmung Bei der regelmäßigen Baumkontrolle bis zum 09.06.2014 wurde festgestellt, dass im gesamten Stadtgebiet aus verkehrssicherungstechnischen Gründen verschiedene Bäume gefällt werden müssen. 1. Jülich / Victor Gollancz - Straße Dreieck zum Rurdamm: 7 STK Ahorn - Acer platanoides `Columnare` mit instabilen Zwieseln und teils mit Phytophtorabefall 2. Jülich / Hartwig-Neumann-Weg (Zitadellengraben) 1 STK Ahorn - Acer platanoides mit großer Höhlung auf der Zugseite und leichtem Schrägstand 3. Kirchberg / Friedhof alter Teil 1 STK Ahorn - Acer platanoides mit Kronenbruch 4. Barmen / Alte Schule 1 STK Pappel - Populus alba nach dreimaligem Astausbruch und Schrägstand 5. Koslar/ Rurauenstraße 1 STK Esche - Fraxinus excelsior mit großer Höhlung im Stammfußbereich 1 STK Ahorn - Acer platanoides mit Brandkrustenpilz - Kretschmaria deusta im Wurzelbereich 1 STK Ahorn - Acer pseudoplatanus mit Rissen und Höhlungen im Kronenbereich, außerdem ausgeprägte Wipfeldürre 6. Koslar / Rurauenstraße in Höhe Nettomarkt 1 STK Linde - Tilia mit Brandkrustenpilz -Kretschmaria deusta in zwei Drittel des Stammfußes 7. Bourheim/ Lyebeckstraße Nr. 11. 1 STK Zierkirsche - Prunus avium `Plena` Baum steht im Bereich Hausanschluß und beschädigt diesen. 8. Jülich / Adolf-Fischer Straße Nr. 14 1 STK Amberbaum - Liquidambar styraciflua extreme Wurzelanhebungen an Gehweg und Straße Nach dem 09.06.2014 - Sturm Ela - wurden diverse Sturmschäden aufgenommen und diese werden nach Priorität abgearbeitet. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet Jülich, geschädigte Einzelbäume ca. 6000 STK. Die notwendigen Kontrollen und Pflegearbeiten erstrecken sich auf einen geschätzten Zeitraum von ca.12 Monaten nach dem Sturmereignis. Hierbei fallen immer wieder Bäume auf, die teilweise umgehend gefällt werden müssen, sofern der Zustand es zulässt, werden die notwendigen Fällarbeiten im Zeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 erledigt. 5.4 Sachstandsbericht „Campus Merscher Höhe“ (Vorlagen-Nr.302/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Für das geplante interkommunale Gewerbegebiet „Campus Merscher Höhe“, das gemeinsam von den Kommunen Jülich, Niederzier und Titz unter Einbindung der Fachhochschule Aachen, der indeland gmbH und der Innovationsregion Rheinisches Revier entwickelt werden soll, ist eine Änderung des Regional- und des Flächennutzungsplanes erforderlich. Wie in der letzten Mitteilung im Planungs-, Umwelt,- und Bauausschusses am 27.03.2014 berichtet, verlangt die Bezirksregierung für die Neuausweisung von Gewerbeflächen im Rahmen einer Regionalplanänderung grundsätzlich die Rücknahme von anderen Bauflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes. Im Bereich der Merscher Höhe wird derzeit die regionalplanerische Ausweisung von 51 ha Gewerbefläche angestrebt. Die Projektgruppe „Campus Merscher Höhe“ verfolgt den Ansatz, in allen drei beteiligten Kommunen anteilig Bauflächen zurückzunehmen. Die einzelnen Flächenanteile würden sich - gemittelt nach Einwohner und Fläche der jeweiligen Kommune - wie folgt darstellen: Stadt Jülich 25 ha; Niederzier 14 ha; Gemeinde Titz 12 ha. In den drei Kommunen konnten geeignete Kompensationsflächen identifiziert werden, die auch die Zustimmung der Bezirksregierung finden würden. Der nächste Entwicklungsschritt wäre, einen gemeinsamen Antrag der drei Partnerkommunen auf Änderung des Regionalplanes und die Flächenrücknahme für die Regionalplanänderung in einer der nächsten Sitzungen der jeweiligen Fachhausschüsse zum Beschluss vorzulegen. Gesetzt den Fall, die Beschlüsse können bis Dezember 2014 herbeigeführt werden, könnte die Regionalplanänderung noch in der letzten Sitzung des Regionalrates vor den Sommerferien 2015 beraten werden. Zuvor jedoch müssen eine mögliche rechtliche Organisationsstruktur für die konkrete weitere Zusammenarbeit und deren wesentlichen Eckdaten – insbesondere die sich durch die Kooperation ergebenden Nutzen und Lasten – in der nächsten Sitzung der Projektgruppe am 24.09.2014 erarbeitet werden. Über die weitere Entwicklung des Projektes wird in den jeweiligen Gremien kontinuierlich berichtet. 5.5 Pasqualinibrücke (Vorlagen-Nr.304/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Nachdem die Stahlkonstruktion aufwendig von Rost befreit wurde, wird der Korrosionsschutz aufgebracht. Sobald dies beendet ist, werden noch Stahlbauarbeiten durchgeführt und anschließend durch die Beschichter Nacharbeiten erledigt. Nach der Abnahme können dann die Hölzer durch den Bauhof bearbeitet werden. Jedes der 174 Hölzer wird mit ca. 14 Schrauben befestigt, d.h. es müssen ca. 2.400 Löcher vor Ort angezeichnet und gebohrt und danach die Schrauben befestigt werden. Nach jetzigem Zeitplan soll die Maßnahme Ende September fertig gestellt sein. Der Zugang zur Schule läuft weiterhin reibungslos zum Teil auch über die Westpoterne. 5.6 Hochwasserschutz Broich (Vorlagen-Nr.305/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Bei Starkregenereignissen kommt es in der Ortslage Broich zu Überschwemmungen mit starken Sedimentanteilen. Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) plant die Vergrößerung der verrohrten Gewässerabschnitte um die bestehenden hydraulischen Engpässe zu beseitigen und die hydraulische Leistungsfähigkeit zu steigern. Zusätzlich wird der unterhalb der Ortslage offene Gewässerabschnitt ökologisch verbessert. Es handelt sich hierbei um ein Gewässerausbauverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Der WVER hat die Genehmigung der Maßnahme beim Kreis Düren beantragt. Bestandteil der Genehmigungsplanung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, der Erläuterungstext sowie Planunterlagen. Die Stadt Jülich ist als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die bestehenden Verrohrungen im Ortsbereich werden für ein hundertjährliches Ereignis dimensioniert. Die Stadt Jülich befürwortet das geplante Vorhaben. Antragsunterlagen können beim Tiefbauamt eingesehen werden. 5.7 Bericht über die Durchführung der Beschlüsse (Vorlagen-Nr.238/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 6. Anfragen Liegen nicht vor. 7. Anträge 7.1 Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 – Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung (Vorlagen-Nr.239/2014) Der betroffenen Bürgerin wird Gelegenheit gegeben ihre Sichtweise der Angelegenheit vorzutragen. Beigeordneter Schulz erläutert, dass nach der jetzt gültigen Satzung ein Beschluss, der die jetzige Situation an der Grabstätte gestatten würde, beanstandet werden müsste. Der Ausschuss kommt überein, dass die Angelegenheit zurückgestellt wird, bis über die vorliegenden sonstigen Änderungsanträge insgesamt über eine Neufassung der Friedhofssatzung beraten wird. Beschluss: Ohne Abstimmung Nach Überprüfung der im beigefügten Antrag vorgebrachten Vorschläge zur Änderung der Friedhofssatzung wird festgestellt, dass eine Änderung der Friedhofssatzung im Sinne des Antrages nicht erfolgen wird. 7.2 Antrag Nr. 16/2014 der Fraktionen CDU und SPD vom 11.08.2014 - Sanierung der Uferbefestigung am Mühlenteich in Kirchberg (Vorlagen-Nr.261/2014) Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, als Empfehlungsbeschluss für die Haushaltsberatungen die Einstellung der Mittel in den Haushalt 2015/16 zu beschließen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Stadtrat die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen.“. 7.3 Antrag Nr. 20/2014 des Umweltbeirats vom 16.08.2014 - Leerung städtischer Abfallbehälter (Vorlagen-Nr.262/2014) Der Ausschussvorsitzende fasst nach Erläuterungen des Herrn Danz und kurzer Diskussion zusammen, dass bei Veranstaltung umfangreicher kontrolliert werden soll, dass der verantwortliche Veranstalter ausreichend Müllgefäße zur Verfügung stellt. Wenn eine Besserung der Situation festgestellt wird, sind keine zusätzlichen Gelder notwendig. Daraufhin stellt der Antragsteller den Antrag zurück. Beschluss: (kein Text vorhanden) entfällt. 8. Benennung eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit beratender Stimme aus den Reihen des Umweltbeirates für die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (Vorlagen-Nr.225/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit beratender Stimme aus den Reihen des Umweltbeirates für Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird seitens des Ausschusses befürwortet.“ 9. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat-Haushaltsberatungen 2015 hier: E-Mail vom 08.05.2014 (Vorlagen-Nr.224/2014) Nach Aussprache stellt StV Laufs den Antrag max. 500,-- € für den Umweltbeirat in den Haushalt einzustellen. Beschluss: Mehrheitlich dagegen „Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss befürwortet den Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat (Bestreitung des Sachaufwandes) und bittet diesen, in die nächsten Haushaltsberatungen 2015 einzubringen.“ 10. Schriftführung Umweltbeirat (Vorlagen-Nr.226/2014) StVLohn verweist darauf, dass der Seniorenbeirat auch einen Schriftführer aus den eigenen Reihen benennen müsse. Beschluss: Mehrheitlich dafür „Die Schriftführung für die Sitzungen des Umweltbeirates wird wie bisher in Eigenregie aus den Reihen der Mitglieder bzw. dessen Stellvertreter/innen des Beirates übernommen.“ 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nr.229/2014) StV Gruben erklärt sich zu TOP 11 und 12 als befangen. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird beschlossen. 12. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.236/2014) Beigeordneter Schulz erläutert den Standpunkt der Verwaltung. Es wird darauf hingewiesen dass bei Änderungen eine erneute Offenblage erfolgen muss. StV Gussen erklärt für seine Fraktion, dass eine 2-Geschossigkeit zugelassen werden sollte, die Firsthöhe aber auf 10 m festgesetzt wird. Es herrscht im Ausschuss Unklarheit darüber, welche Festsetzungen in den angrenzenden Baugebieten gegeben sind. Der Ausschuss kommt überein, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses werden zurückgenommen. b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. 13. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen", 2. vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.230/2014) StV Laufs erklärt, dass er wegen des FFH-Gebietes nicht zustimmen könne. Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 „Sportanlagen“, 2. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 14. Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.231/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der B-Plan Stetternich Nr. 10 „Geschwister-Scholl-Straße“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 15. Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.03.2013 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.232/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der B-Plan Welldorf Nr. 4 „Sportplatz“, 1. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 16. Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.233/2014) Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele, die zumindest an einem Punkt deutlich vom bestehenden Bebauungsplan abweicht. Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Zu a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des BauGB wird die 18. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Baugrenzen und eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6. Zu b) Der B-Plan Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“, 18. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 17. Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB (Vorlagen-Nr.248/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 18. Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 4. Änderung Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.09.2013 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.253/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 87 „Weiler Mariawald“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 19. 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.241/2014) Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Die 35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „35. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“ 20. Verschiedenes 20.1 Termin Infoabend für den neu besetzen Ausschuss nach der Wahl Der Ausschuss einigt sich auf den 18.September, 19,00 Uhr. ggfls.könnte der Termin auf den 17.Septermber verlegt werden. Die Ausschussmitglieder und deren Vertreter werden seitens der Verwaltung eingeladen. 20.2 Lehrschwimmbäder Auf Frage von StV Klems teilt Beigeordneter Schulz mit, dass dieses Thema in der kommenden Jufisss Sitzung beraten werden soll. 20.3 Umgebung der Schwimmbäder StV Gruben macht auf den verwahrlosten Zustand der Anlagen um das Hallenbad aufmerksam. Die Anlagen um das Freibad seien dagegen in Ordnung. 20.4 Blockheizkraftwerk Hallenbad Auf Frage seitens StV Laufs teilt Beigeordneter Schulz mit, dass sich bisher nichts Neues ergeben habe. 20.5 L 14n Der Ausschussvorsitzende bittet den Sachstand in der kommenden Sitzung vorzutragen. 20.6 NSJ-Schmierereien Auf Frage von StV Emunds erläutert Beigeordneter Schulz, dass seitens der Verwaltung Gruppen, die sich zur Beseitigung der Schmierereien bereit erklärt haben, gerne unterstützt werden. Sie sollten sich aber diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung setzen, damit abgeklärt werden kann, was wie zu beseitigen ist, um nicht unbeabsichtigt bei Reinigungsarbeiten Schäden zu verursachen. Generell würden die Schmierereien seitens der Verwaltung dokumentiert, zur Anzeige gebracht und schnellstmöglich beseitigt. Ende der öffentlichen Sitzung: 21:05 Uhr Beginn der nichtöffentlichen Sitzung: 21:05 Uhr Ende der nichtöffentlichen Sitzung: 21:15 Uhr Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung. Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt: 1. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse, TOP 5.7 2. Handout der Bürgerinitiative „Zukunft Kirchberg“, TOP 4 3. Satzung Straßenreinigung, TOP 19 Ausschussvorsitzender Schriftführer/in gez. Frey gez. Lehmkuhl