Daten
Kommune
Jülich
Größe
100 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
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Niederschrift
über die 1. Sitzung
am 28.08.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil:
Frey, Heinrich,
Klems, Christian,
Emunds, Marco Maria,
Esser-Faber, Margarete,
Gruben, Martina,
Gussen, Erich,
Hüvelmann, Peter,
Laufs, Jürgen,
Lohn, Helmut,
Schiffer, Wolfgang,
Schmitz, Hans-Peter,
Gundelach, Klaus,
Heinen, Ralf,
Hildebrand, Thomas,
Hintzen, Ulrich,
Pallaß, Ralph,
Ritz, Franz,
Steufmehl, Wolfgang,
Strauß, Detlef,
Tauber, Roland,
Wilhelm, Maria-Magdalena,
Kieven, Helmuth,
Becker, Dirk
Johnen, Herbert
Marsiat, Irmtrud,
Ehlert, Jannik
Ausschussvorsitzender
1. stellv. Ausschussvorsitzender
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Sachkundiger Bürger 18:00 - 20:40 Uhr
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin 18:00 - 19:40 Uhr
Ratsmitglied (Vertreter)
19:40 - 21:15 Uhr
Sachkundiger Bürger, Vertreter
Sachkundiger Bürger, Vertreter
Sachkundige Einwohnerin
Sachkundiger Einwohner
Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil:
Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters
Herr Danz bis TOP 7.3 einschl.
Herr Ervens
Herr Helgers
Herr Pinell bisTOP 5.1 einschl.
Herr Rehers, bis TOP 20 öff. Teil
Frau Lehmkuhl, Schriftführer
Als Gäste sind anwesend: Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt
fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss beschlussfähig ist. Weiterhin begrüßt er die zahlreich
erschienenen Bürger.
Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht.
Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen
wie folgt dar:
Tagesordnung:
A.
Öffentlicher Teil
1.
Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und der Stellvertreter für die
Sitzungsniederschriften
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung v. 27.03.2014 und
13.02.2014
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
- Bericht der Verwaltung Mitteilungen des Bürgermeisters
Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen
Stand der Klimaschutz-Teilkonzepte
Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet
Sachstandsbericht „Campus Merscher Höhe“
Pasqualinibrücke
Hochwasserschutz Broich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Anfragen
Anträge
Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom
10.02.2014 – Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen
Gebührensatzung
Antrag Nr. 16/2014 der Fraktionen CDU und SPD vom 11.08.2014 - Sanierung der
Uferbefestigung am Mühlenteich in Kirchberg
Antrag Nr. 20/2014 des Umweltbeirats vom 16.08.2014 - Leerung städtischer
Abfallbehälter
Benennung eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit beratender Stimme aus
den Reihen des Umweltbeirates für die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat-Haushaltsberatungen
2015
hier: E-Mail vom 08.05.2014
Schriftführung Umweltbeirat
Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13
"Donatusweg II"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
2.
3.
4.
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
6.
7.
7.1
7.2
7.3
8.
9.
10.
11.
12.
20.
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem.
§ 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen", 2. vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der
letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der
letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.03.2013 in der
letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte
Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen
Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB
Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 4. Änderung
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 20.09.2013 in der letztgültigen Fassung
35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich
Verschiedenes
B.
Nichtöffentlicher Teil
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Beginn der öffentlichen Sitzung:
18:00 Uhr
A.
Öffentlicher Teil
1.
Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers und der Stellvertreter für die
Sitzungsniederschriften
(Vorlagen-Nr.223/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Als Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Frau Lehmkuhl und als
deren 1. Stellvertreterin Frau Albert und als 2. Stellvertreter Herr Keller bestellt.“
2.
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses
(Vorlagen-Nr.222/2014)
Mit der Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden
auch die anwesenden Stellvertreter Herr Dirk Becker und Herr Herbert Johnen sowie die
sachkundigen Einwohner Frau Marsiat und Herr Ehlert eingeführt.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
In analoger Anwendung des § 58 Abs. 2 ivm. § 67 GO NW werden die sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass sich
die/der zu Verpflichtende von ihrem/seinem Platz erhebt und ihr/sein Einverständnis mit
folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
In der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt
wird.
(Folgt Einführung und Verpflichtung)
3.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung v. 27.03.2014 und
13.02.2014
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Niederschriften nicht den
Sitzungsunterlagen beigefügt sind und daher nicht über die Genehmigung abgestimmt
werden kann.
StV Laufs bemerkt, dass die Niederschriften im Sitzungsdienstprogramm unter dem
jeweiligen Sitzungstermin eingestellt sind. Er erkundigt sich nach der vorgesehenen
Besichtigung des Trommelwäldchens und dem Stand im Bezug auf die Beteiligung der
Bürger beim Einzelhandelskonzept.
Beigeordneter Schulz führt aus, dass der Besichtigungstermin jederzeit erfolgen kann. Die
Terminabstimmung könne vor dem Versand der nächsten Sitzungseinladung erfolgen.
Bezüglich des Einzelhandelskonzeptes erläutert er, dass die weitere Vorgehensweise mit
dem Gutachter kurzfristig abgestimmt wird.
Die Abstimmung über die Protokolle soll in der kommenden Sitzung erfolgen.
Beschluss
Ohne Abstimmung
4.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
- Bericht der Verwaltung (Vorlagen-Nr.246/2014)
Beigeordneter Schulz trägt den Bericht der Verwaltung vor. Er verweist darauf, dass
bisher lediglich ein Antrag der Firma bezüglich eines Bebauungsplanes vorliege.
Beschlüsse seien bisher noch nicht gefasst worden. Die Firma habe angeboten vor Ort
ihre Planungen zu erläutern.
Mitgliedern der zahlreich erschienenen Bürgerinitiative wird zur Erläuterung ihrer
Bedenken und Vorschläge Rederecht eingeräumt. Das „handout“ der Bürgerinitiative ist
der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Seitens des Ausschusses und der Verwaltung soll die Einladung zum Ortstermin unter
Einbeziehung der Bürgerinitiative und weiterer Öffentlichkeit angenommen werden, um
zu einem Kompromiss zu gelangen der die Belange aller Seiten berücksichtigt. Die
Verwaltung stimmt den Ortstermin, der vor der nächsten Ausschusssitzung erfolgen soll,
ab.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
5.
Mitteilungen des Bürgermeisters
5.1
Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen
(Vorlagen-Nr.228/2014)
Seitens des Ausschusses wird bezweifelt, dass es nicht zu einem Rückstau durch die
Ampelanlage kommen wird. Es wird angeregt eine Testphase mit einer mobilen
Ampelanlage durchzuführen.
Herr Pinell erläutert, dass nach der Feststellung der Kreuzung als
„Unfallhäufungsschwerpunkt“ den Beschlüssen der Unfallkommission gefolgt werden
müsse. Die verkehrstechnische Planung, Gutachten, liege jetzt vor, die zu beteiligenden
Behörden, Polizei, Straßen NRW, Ordnungsamt sind jetzt zur Stellungnahme
aufgefordert. Wenn sich keine Einwände ergeben, könnte das Verfahren in 3 -4 Wochen
abgeschlossen sein und dann umgesetzt werden.
Eine Entlastung im Kreuzungsbereich ist auch durch die L 14 n zu erwarten. Die
Umsetzung soll Ende 2014 – Anfang 2015 erfolgen. Die Ausführung soll ca. 240
Arbeitstage betragen, so dass mit der Fertigstellung in 2016 zu rechnen ist.
Der Ausschussvorsitzende fasst nach ausführlicher Diskussion zusammen, dass die
Errichtung einer Ampelanlage billigend hingenommen werden muss. Wörtlich stellt der
Ausschussvorsitzende fest :“dass eine Mitbestimmung seitens des Ausschusses und der
Bürger/innen im Verfahren keine Beachtung finde. Das entspricht nicht unserem
Demokratieverständnis“.
Der Ausschuss bezweifelt aber, dass es nicht zu Rückstauproblemen kommen wird. Die
Verlegung der Bushaltestelle ist noch nicht abschließend geprüft. Eine Verlegung in
Richtung Jülich könnte die Situation evtl. auch entschärfen. Das Gutachten soll
schnellstmöglich den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Die optische Situation „Schandfleck“- soll bei den zuständigen Stellen angesprochen werden. Eine Testphase
mit einer mobilen Lichtzeichenanlage soll vorgeschlagen werden.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist die derzeit angemessene Lösung. Sie
entspricht den Beschlüssen der überörtlichen Unfallkommission, deren Beschluss auch
für die Straßenverkehrsbehörde Jülich (Ordnungsamt Jülich) bindend ist.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 wurden
verschiedene Anfragen hinsichtlich einer alternativen Verkehrsplanung an
„Königshäuschen“ gestellt.
Diese Vorschläge wurden in der letzten Sitzung der Unfallkommission am 06.05.2014
durch das Ordnungsamt unterbreitet. Die entsprechenden Anfragen und Antworten aus
der Unfallkommission sind aufgelistet.
1. Ausbau des Wirtschaftsweges parallel zur Aachener Landstraße zwischen Niersteiner
Weg und Nord-West-Ring
Vorschlag: Die Verkehrsführung soll hierüber als Einbahnstraße von Koslar Richtung
Jülich kommend erfolgen. Es ist dann nicht mehr möglich, von Koslar kommend
geradeaus bis zur Aachener Landstraße zu fahren und dann hier – wie bisher möglich –
links ab Richtung Jülich zu fahren.
Der Rechtsabbiegeverkehr von Jülich kommend Richtung Koslar soll weiterhin wie
gehabt verlaufen. Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt, wären Ausbau und
Finanzierung zunächst durch die Stadt Jülich vorzunehmen. Inwieweit besteht die
Möglichkeit, dass die Kosten durch Straßen NRW übernommen würden ?
Antwort der Unfallkommission: Der Ausbau des Wirtschaftsweges wäre mit sehr
erheblichem Aufwand verbunden und hätte u. a. zur Folge, dass zwei neue Knotenpunkte
(Nord-West-Ring und Niersteiner Weg) mit potentiellen Sicherheitsrisiken entstehen
würden. Unabhängig davon, ob eine derartige Maßnahme aus Sicherheitsgründen sinnvoll
wäre, muss daran erinnert werden, dass Straßenneubaumaßnahmen grundsätzlich
allenfalls sehr langfristig zu sehen sind. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der
Neubau der L 14 (OU Koslar) zeitnah durchgeführt werden soll und infolge dessen nicht
vertretbar ist, eine völlig neue klassifizierte Straße an die in Zukunft abgestufte L 14
anzubinden. Generell ist im Übrigen auch hier der Grundsatz zu beachten, dass vor einem
aufwändigen Neu- oder Umbau alle anderen Maßnahmen, die auch sehr viel schneller
umsetzbar sind als ein Straßenneu- oder Umbau, zur Unfallvermeidung auszuschöpfen
sind. Ein lediglich provisorischer Ausbau des Wirtschaftsweges kommt aufgrund des
Verkehrsaufkommens - vor allem auch des Schwerlastverkehrs - nicht in Frage. Die
Übernahme der Kosten für einen auch nur provisorischen Ausbau der Straße wurde durch
Straßen NRW abgelehnt. Die Kosten müssten somit von der Stadt Jülich getragen
werden. Wie in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014
angegeben, würden sich die Kosten für den Neubau mit Aufweitungen der
Einmündungsbereiche sowie der Rückbau der Alttrasse nach Schätzung des Tiefbauamtes
der Stadt Jülich auf circa 270.000,00 € belaufen.
2. Wegnahme Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar
Vorschlag: Die Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar soll vollständig entfernt
werden.
Antwort der Unfallkommission: An der Bushaltestelle „Neubourheim“ ist Linienverkehr
inklusive Schülerbeförderung. Ein ersatzloser Wegfall der Haltestelle ist nicht möglich
und kann auch nach erfolgter Stellungnahme der Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein
GmbH (RVE) nicht geplant werden.
Das Halten des Busses auf der Fahrbahn ist nicht hinnehmbar, weil hier ein potentieller
neuer Unfallpunkt geschaffen würde.
Die Möglichkeit einer Verlegung der Haltestelle in Richtung Jülich/Ölmühle oder in
Richtung Aldenhoven vor den Autobahnkreisverkehr wird derzeit noch von der RVE
geprüft, erscheint jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar zu sein.
Aus dem politischen Raum wurde auch mehrfach die Befürchtung angesprochen, dass
durch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage massiver Rückstau bis in den Kreisverkehr
„Brückenkopfpark“ zurück entsteht. Die Auswertung der durch die beauftragte Firma
erstellten Verkehrsstärkedaten ergibt, dass voraussichtlich maximal ein Rückstau von 110
Metern auf der B56 auftritt. Der entsprechende Stauraum beläuft sich auf etwa 210 Meter,
so dass der Kreisverkehr voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.
Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der von der
Unfallkommission beschlossenen Signalisierung des Knotenpunktes um eine Maßnahme
handelt, die geeignet ist, die hier gehäuft auftretenden Einbiege-Unfälle künftig zu
verhindern.
5.2
Stand der Klimaschutz-Teilkonzepte
(Vorlagen-Nr.295/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Mit der zu 70% geförderten Erstellung der beiden Klimaschutz-Teilkonzepte „eigene
Liegenschaften“ und „integrierte Wärmenutzung“ wurde die Fa. Adapton beauftragt.
Zwischenzeitlich haben bereits mehrere Gesprächsrunden stattgefunden, die
Gebäudebegehungen und die Datenerfassungen sind weitestgehend abgeschlossen. Erste
Entwürfe zur Konzeption Öffentlichkeitsarbeit und zum Organisations- und
Controllingkonzept wurden erarbeitet, ebenso wie das Gebäudekataster und die
Gebäudesteckbriefe. Beide Teilkonzepte werden fristgerecht bis zum Ablauf des
Durchführungszeitraumes gemäß Zuwendungsbescheiden zum 31.10.2014 abgeschlossen
sein.
Nach Mitteilung des PTJ vom 08.08.2014 kann, nachdem mittlerweile das
Haushaltsgesetz für 2014 verabschiedet wurde, in Kürze eine Bewilligung des Zuschusses
(85%) zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers ergehen. Als neuer
Durchführungszeitraum ist nunmehr der 01.01.2015 bis 31.12.2017 vorgesehen.
5.3
Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet
(Vorlagen-Nr.299/2014)
Auf Frage von SB Steufmehl erläutert Herr Danz wie oft Kontrollen durchgeführt werden
müssen.
StV Gussen bedankt sich für die gute Arbeit die seitens des Bauhofes bei der Beseitigung
der Sturmschäden geleistet wurde.
SE Ehlert weist auf die Bedeutung von Bäumen im Bezug auf die Klimaregulierung im
städtischen Raum hin und mahnt Ersatzpflanzungen an.
Beigeordneter Schulz verweist auf ein diesbezügliches Spendenkonto.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Bei der regelmäßigen Baumkontrolle bis zum 09.06.2014 wurde festgestellt, dass im
gesamten Stadtgebiet aus verkehrssicherungstechnischen Gründen verschiedene Bäume
gefällt werden müssen.
1. Jülich / Victor Gollancz - Straße Dreieck zum Rurdamm:
7 STK Ahorn - Acer platanoides `Columnare` mit instabilen Zwieseln und teils mit
Phytophtorabefall
2. Jülich / Hartwig-Neumann-Weg (Zitadellengraben)
1 STK Ahorn - Acer platanoides mit großer Höhlung auf der Zugseite und leichtem
Schrägstand
3. Kirchberg / Friedhof alter Teil
1 STK Ahorn - Acer platanoides mit Kronenbruch
4. Barmen / Alte Schule
1 STK Pappel - Populus alba nach dreimaligem Astausbruch und Schrägstand
5. Koslar/ Rurauenstraße
1 STK Esche - Fraxinus excelsior mit großer Höhlung im Stammfußbereich
1 STK Ahorn - Acer platanoides mit Brandkrustenpilz - Kretschmaria deusta im
Wurzelbereich
1 STK Ahorn - Acer pseudoplatanus mit Rissen und Höhlungen im Kronenbereich,
außerdem ausgeprägte Wipfeldürre
6. Koslar / Rurauenstraße in Höhe Nettomarkt
1 STK Linde - Tilia mit Brandkrustenpilz -Kretschmaria deusta in zwei Drittel des
Stammfußes
7. Bourheim/ Lyebeckstraße Nr. 11.
1 STK Zierkirsche - Prunus avium `Plena` Baum steht im Bereich Hausanschluß und
beschädigt diesen.
8. Jülich / Adolf-Fischer Straße Nr. 14
1 STK Amberbaum - Liquidambar styraciflua extreme Wurzelanhebungen an Gehweg
und Straße
Nach dem 09.06.2014 - Sturm Ela - wurden diverse Sturmschäden aufgenommen und
diese werden nach Priorität abgearbeitet. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet Jülich,
geschädigte Einzelbäume ca. 6000 STK. Die notwendigen Kontrollen und Pflegearbeiten
erstrecken sich auf einen geschätzten Zeitraum von ca.12 Monaten nach dem
Sturmereignis. Hierbei fallen immer wieder Bäume auf, die teilweise umgehend gefällt
werden müssen, sofern der Zustand es zulässt, werden die notwendigen Fällarbeiten im
Zeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 erledigt.
5.4
Sachstandsbericht „Campus Merscher Höhe“
(Vorlagen-Nr.302/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Für das geplante interkommunale Gewerbegebiet „Campus Merscher Höhe“, das
gemeinsam von den Kommunen Jülich, Niederzier und Titz unter Einbindung der
Fachhochschule Aachen, der indeland gmbH und der Innovationsregion Rheinisches
Revier entwickelt werden soll, ist eine Änderung des Regional- und des
Flächennutzungsplanes erforderlich.
Wie in der letzten Mitteilung im Planungs-, Umwelt,- und Bauausschusses am 27.03.2014
berichtet, verlangt die Bezirksregierung für die Neuausweisung von Gewerbeflächen im
Rahmen einer Regionalplanänderung grundsätzlich die Rücknahme von anderen
Bauflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes. Im Bereich der Merscher Höhe wird
derzeit die regionalplanerische Ausweisung von 51 ha Gewerbefläche angestrebt.
Die Projektgruppe „Campus Merscher Höhe“ verfolgt den Ansatz, in allen drei beteiligten
Kommunen anteilig Bauflächen zurückzunehmen. Die einzelnen Flächenanteile würden
sich - gemittelt nach Einwohner und Fläche der jeweiligen Kommune - wie folgt
darstellen: Stadt Jülich 25 ha; Niederzier 14 ha; Gemeinde Titz 12 ha.
In den drei Kommunen konnten geeignete Kompensationsflächen identifiziert werden, die
auch die Zustimmung der Bezirksregierung finden würden.
Der nächste Entwicklungsschritt wäre, einen gemeinsamen Antrag der drei
Partnerkommunen auf Änderung des Regionalplanes und die Flächenrücknahme für die
Regionalplanänderung in einer der nächsten Sitzungen der jeweiligen Fachhausschüsse
zum Beschluss vorzulegen. Gesetzt den Fall, die Beschlüsse können bis Dezember 2014
herbeigeführt werden, könnte die Regionalplanänderung noch in der letzten Sitzung des
Regionalrates vor den Sommerferien 2015 beraten werden.
Zuvor jedoch müssen eine mögliche rechtliche Organisationsstruktur für die konkrete
weitere Zusammenarbeit und deren wesentlichen Eckdaten – insbesondere die sich durch
die Kooperation ergebenden Nutzen und Lasten – in der nächsten Sitzung der
Projektgruppe am 24.09.2014 erarbeitet werden.
Über die weitere Entwicklung des Projektes wird in den jeweiligen Gremien
kontinuierlich berichtet.
5.5
Pasqualinibrücke
(Vorlagen-Nr.304/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Nachdem die Stahlkonstruktion aufwendig von Rost befreit wurde, wird der
Korrosionsschutz aufgebracht. Sobald dies beendet ist, werden noch Stahlbauarbeiten
durchgeführt und anschließend durch die Beschichter Nacharbeiten erledigt. Nach der
Abnahme können dann die Hölzer durch den Bauhof bearbeitet werden. Jedes der 174
Hölzer wird mit ca. 14 Schrauben befestigt, d.h. es müssen ca. 2.400 Löcher vor Ort
angezeichnet und gebohrt und danach die Schrauben befestigt werden. Nach jetzigem
Zeitplan soll die Maßnahme Ende September fertig gestellt sein. Der Zugang zur Schule
läuft weiterhin reibungslos zum Teil auch über die Westpoterne.
5.6
Hochwasserschutz Broich
(Vorlagen-Nr.305/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Bei Starkregenereignissen kommt es in der Ortslage Broich zu Überschwemmungen mit
starken Sedimentanteilen. Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) plant die Vergrößerung
der verrohrten Gewässerabschnitte um die bestehenden hydraulischen Engpässe zu
beseitigen und die hydraulische Leistungsfähigkeit zu steigern. Zusätzlich wird der
unterhalb der Ortslage offene Gewässerabschnitt ökologisch verbessert. Es handelt sich
hierbei um ein Gewässerausbauverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Der WVER
hat die Genehmigung der Maßnahme beim Kreis Düren beantragt. Bestandteil der
Genehmigungsplanung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, der Erläuterungstext
sowie Planunterlagen. Die Stadt Jülich ist als Träger öffentlicher Belange zur
Stellungnahme aufgefordert.
Die bestehenden Verrohrungen im Ortsbereich werden für ein hundertjährliches Ereignis
dimensioniert.
Die Stadt Jülich befürwortet das geplante Vorhaben. Antragsunterlagen können beim
Tiefbauamt eingesehen werden.
5.7
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
(Vorlagen-Nr.238/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
6.
Anfragen
Liegen nicht vor.
7.
Anträge
7.1
Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 –
Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung
(Vorlagen-Nr.239/2014)
Der betroffenen Bürgerin wird Gelegenheit gegeben ihre Sichtweise der Angelegenheit
vorzutragen.
Beigeordneter Schulz erläutert, dass nach der jetzt gültigen Satzung ein Beschluss, der die
jetzige Situation an der Grabstätte gestatten würde, beanstandet werden müsste.
Der Ausschuss kommt überein, dass die Angelegenheit zurückgestellt wird, bis über die
vorliegenden sonstigen Änderungsanträge insgesamt über eine Neufassung der
Friedhofssatzung beraten wird.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Nach Überprüfung der im beigefügten Antrag vorgebrachten Vorschläge zur Änderung
der Friedhofssatzung wird festgestellt, dass eine Änderung der Friedhofssatzung im Sinne
des Antrages nicht erfolgen wird.
7.2
Antrag Nr. 16/2014 der Fraktionen CDU und SPD vom 11.08.2014 - Sanierung der
Uferbefestigung am Mühlenteich in Kirchberg
(Vorlagen-Nr.261/2014)
Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, als Empfehlungsbeschluss für die
Haushaltsberatungen die Einstellung der Mittel in den Haushalt 2015/16 zu beschließen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den
Stadtrat die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen.“.
7.3
Antrag Nr. 20/2014 des Umweltbeirats vom 16.08.2014 - Leerung städtischer
Abfallbehälter
(Vorlagen-Nr.262/2014)
Der Ausschussvorsitzende fasst nach Erläuterungen des Herrn Danz und kurzer
Diskussion zusammen, dass bei Veranstaltung umfangreicher kontrolliert werden soll,
dass der verantwortliche Veranstalter ausreichend Müllgefäße zur Verfügung stellt. Wenn
eine Besserung der Situation festgestellt wird, sind keine zusätzlichen Gelder notwendig.
Daraufhin stellt der Antragsteller den Antrag zurück.
Beschluss:
(kein Text vorhanden)
entfällt.
8.
Benennung eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin mit beratender Stimme aus den
Reihen des Umweltbeirates für die Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses
(Vorlagen-Nr.225/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit beratender Stimme aus den Reihen des
Umweltbeirates für Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird seitens
des Ausschusses befürwortet.“
9.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat-Haushaltsberatungen 2015
hier: E-Mail vom 08.05.2014
(Vorlagen-Nr.224/2014)
Nach Aussprache stellt StV Laufs den Antrag max. 500,-- € für den Umweltbeirat in den
Haushalt einzustellen.
Beschluss:
Mehrheitlich dagegen
„Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss befürwortet den Antrag auf Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für den Umweltbeirat (Bestreitung des Sachaufwandes) und bittet diesen, in die
nächsten Haushaltsberatungen 2015 einzubringen.“
10.
Schriftführung Umweltbeirat
(Vorlagen-Nr.226/2014)
StVLohn verweist darauf, dass der Seniorenbeirat auch einen Schriftführer aus den
eigenen Reihen benennen müsse.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
„Die Schriftführung für die Sitzungen des Umweltbeirates wird wie bisher in Eigenregie
aus den Reihen der Mitglieder bzw. dessen Stellvertreter/innen des Beirates
übernommen.“
11.
Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13
"Donatusweg II"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
(Vorlagen-Nr.229/2014)
StV Gruben erklärt sich zu TOP 11 und 12 als befangen.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13
„Donatusweg II“ wird beschlossen.
12.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.236/2014)
Beigeordneter Schulz erläutert den Standpunkt der Verwaltung. Es wird darauf
hingewiesen dass bei Änderungen eine erneute Offenblage erfolgen muss.
StV Gussen erklärt für seine Fraktion, dass eine 2-Geschossigkeit zugelassen werden
sollte, die Firsthöhe aber auf 10 m festgesetzt wird.
Es herrscht im Ausschuss Unklarheit darüber, welche Festsetzungen in den angrenzenden
Baugebieten gegeben sind.
Der Ausschuss kommt überein, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die
Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses und der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses werden
zurückgenommen.
b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der Ursprungsfassung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
13.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen", 2. vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der
letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.230/2014)
StV Laufs erklärt, dass er wegen des FFH-Gebietes nicht zustimmen könne.
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 „Sportanlagen“, 2. vereinfachte Änderung wird gem.
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
14.
Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der
letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.231/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der B-Plan Stetternich Nr. 10 „Geschwister-Scholl-Straße“ wird gem. § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.
15.
Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.03.2013 in der
letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.232/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der B-Plan Welldorf Nr. 4 „Sportplatz“, 1. vereinfachte Änderung wird gem. § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
16.
Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.233/2014)
Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass es sich hier um eine
Einzelfallentscheidung handele, die zumindest an einem Punkt deutlich vom bestehenden
Bebauungsplan abweicht.
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
Zu a)
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des BauGB wird die 18. vereinfachte Änderung des B-Planes
Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“ aufgestellt.
Die Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Baugrenzen und eine Erhöhung der
Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6.
Zu b)
Der B-Plan Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“, 18. vereinfachte Änderung wird
gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
17.
Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für
den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB
(Vorlagen-Nr.248/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem.
§ 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre
in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
18.
Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler Mariawald", 4. Änderung
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
20.09.2013 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.253/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 87 „Weiler Mariawald“ wird gem. § 3
Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
19.
35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.241/2014)
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
Die 35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„35. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“
20.
Verschiedenes
20.1 Termin Infoabend für den neu besetzen Ausschuss nach der Wahl
Der Ausschuss einigt sich auf den 18.September, 19,00 Uhr. ggfls.könnte der Termin auf
den 17.Septermber verlegt werden. Die Ausschussmitglieder und deren Vertreter werden
seitens der Verwaltung eingeladen.
20.2 Lehrschwimmbäder
Auf Frage von StV Klems teilt Beigeordneter Schulz mit, dass dieses Thema in der
kommenden Jufisss Sitzung beraten werden soll.
20.3 Umgebung der Schwimmbäder
StV Gruben macht auf den verwahrlosten Zustand der Anlagen um das Hallenbad
aufmerksam. Die Anlagen um das Freibad seien dagegen in Ordnung.
20.4 Blockheizkraftwerk Hallenbad
Auf Frage seitens StV Laufs teilt Beigeordneter Schulz mit, dass sich bisher nichts Neues
ergeben habe.
20.5 L 14n
Der Ausschussvorsitzende bittet den Sachstand in der kommenden Sitzung vorzutragen.
20.6 NSJ-Schmierereien
Auf Frage von StV Emunds erläutert Beigeordneter Schulz, dass seitens der Verwaltung
Gruppen, die sich zur Beseitigung der Schmierereien bereit erklärt haben, gerne unterstützt
werden. Sie sollten sich aber diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung setzen,
damit abgeklärt werden kann, was wie zu beseitigen ist, um nicht unbeabsichtigt bei
Reinigungsarbeiten Schäden zu verursachen. Generell würden die Schmierereien seitens
der Verwaltung dokumentiert, zur Anzeige gebracht und schnellstmöglich beseitigt.
Ende der öffentlichen Sitzung:
21:05 Uhr
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung:
21:05 Uhr
Ende der nichtöffentlichen Sitzung:
21:15 Uhr
Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:
1. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse, TOP 5.7
2. Handout der Bürgerinitiative „Zukunft Kirchberg“, TOP 4
3. Satzung Straßenreinigung, TOP 19
Ausschussvorsitzender
Schriftführer/in
gez. Frey
gez. Lehmkuhl