Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
28.08.09, 21:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmitz - 641-09
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 11.08.2009
Vorlagen-Nr.: 53/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
25.08.2009
Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen;
hier: Kenntnisnahme erforderlicher Maßnahmen mit Ortsbesichtigungen
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihre Liegenschaften (§
823 BGB) im Rahmen ihrer Amtshaftung (§ 839 BGB) sowie der Forderung der eigenen
Haftpflichtversicherung verpflichtet, jährliche Baumkontrollen durchzuführen und ein
entsprechendes Baumkataster anzulegen.
Seit 2008 wird daher durch ein ortsansässiges Ingenieurbüro für Grünplanung ein Baumkataster
für die Liegenschaften der Gemeinde Kreuzau erstellt.
Hierbei werden in einem ersten Schritt alle Baumstandorte verortet und die Grunddaten der Bäume
(Baumart, Alter, Größe, etc) aufgenommen. Anschließend erfolgt eine Inaugenscheinnahme
gemäß
der
FLL-Baumkontrollrichtlinie
(Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V., Ausgabe 2004), bei der alle verkehrssicherheitsrelevanten Faktoren (Fäulen,
Risse, Totholz, etc.) erfasst werden.
Als Ergebnis der Baumkontrolle wird der Handlungsbedarf zur Herstellung bzw. Sicherung der
Verkehrssicherheit für jeden Baumstandort festgelegt (Baumpflege, Kronensicherung, Fällung,
etc.).
Bis zum Juli 2009 wurden ca. 2000 Baumstandorte im Kataster erfasst, weitere Baumstandorte in
unbekannter Anzahl stehen noch aus.
In den nachfolgenden Bereichen müssen daher aufgrund der oben erwähnten Verpflichtungen
folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
1. Friedhof Kreuzau
Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau wurde im April 2009 ein Kurzgutachten mit den Ergebnissen der
Inaugenscheinnahme 2009 für 52 Baumstandorte an der Nord-Ost-Grenze des Friedhofes
Kreuzau erstellt. Grundlage des Gutachtens war die Fragestellung, ob von den untersuchten
Bäumen der Gattungen Fichte, Douglasie und Kiefer eine Verkehrsgefährdung für den öffentlichen
Raum und/oder die Privatanlieger ausgeht. Besonderes Augenmerk wurde auf die angrenzende
Bebauung an der Von-Ketteler-Straße gelegt.
Als Ergebnis wurde für 12 Baumstandorte aufgrund diverser Schädigungen und somit der
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit eine Fällung als Maßnahme festgelegt.
Aufgrund der Wuchshöhen und der Entfernung zur angrenzenden Bebauung bzw. zu
Verkehrsflächen kann jedoch eine Gefährdung der Öffentlichkeit bei einem außergewöhnlichen
Wetterereignis (z.B. Scherwinde bei Orkansturm) durch die anderen Bäume nicht ausgeschlossen
werden.
Es wird daher angeregt, alle o.g. Bäume ab Oktober 2009 zu fällen, damit der
Verkehrssicherungspflicht weiter Rechnung getragen werden kann.
2. Grundschule Winden
Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau wurde im April 2009 ein Gutachten über zwei Linden vor dem
Wohnhaus Lehrer-Mainz-Straße 8 (ehemaliges Lehrer-Wohnhaus der Grundschule Winden) im
Ortsteil Winden erstellt. Bereits bei der Inaugenscheinnahme 2008 konnte an beiden Standorten
ein Befall mit dem Brandkrustenpilz (Kretschmaria deusta) am Stammfußbereich festgestellt
werden. Das Gutachten bestätigte den Befund; es wurde sogar eine Ausweitung des Befalls
festgestellt. Dieser wird durch die Zersetzung der Holzstruktur (Fäule) zu einer Beeinträchtigung
der Standsicherheit führen.
Im Rahmen der
unumgänglich.
Verkehrssicherung
ist
eine
Fällung
beider
Bäume
mittelfristig
3. Eifelstraße Ortsteil Kreuzau
Im Zuge der Inaugenscheinnahme 2008 wurde an 42 Linden in der Eifelstraße eine Ersterfassung
durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche Schädigungen (Pilzbefall, Fäulen, Ständerbildung,
Totholzbildung, etc.) festgestellt. Die Verkehrssicherheit war an einzelnen Standorten nicht
gewährleistet, so dass bereits im Winter 2008/2009 Fällungen durchgeführt wurden. Des Weiteren
wurden Maßnahmen empfohlen, die der unmittelbaren Sicherung der Verkehrssicherheit dienen.
Die Schadbilder sind alle auf die Kappung der Bäume zum Erhalt des Lichtraumprofils zurück zu
führen. Jedoch ist bereits die Anordnung der Baumstandorte bzw. die Auswahl der Baumgattung
für die Standortfaktoren der Eifelstraße (Straßenprofil, Lichtraumprofil, Baumscheibe,
Verkehrsaufkommen, etc.) als ursächlich anzusehen. Aufgrund des Alters der Bäume und dem
Umfang der Schädigungen ist es nicht möglich eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die
Bäume mit einem arttypischen Habitus zu erhalten.
Einzig die Fällung aller Bäume ist kurz- bis mittelfristig im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht, sowie als wirtschaftlich zumutbare Maßnahme zu empfehlen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den jeweiligen Haushaltsstellen im Ergebnisplan bereit.
III. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden hiermit zur Kenntnis
genommen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Nein:
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Ja: ________
Enthaltungen:
-2-
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