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Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen; hier: Kenntnisnahme erforderlicher Maßnahmen mit Ortsbesichtigungen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
28.08.09, 21:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen;
hier: Kenntnisnahme erforderlicher Maßnahmen mit Ortsbesichtigungen) Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen;
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmitz - 641-09 BE: Herr Schmitz Kreuzau, 11.08.2009 Vorlagen-Nr.: 53/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss 25.08.2009 Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an gemeindeeigenen Bäumen; hier: Kenntnisnahme erforderlicher Maßnahmen mit Ortsbesichtigungen I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihre Liegenschaften (§ 823 BGB) im Rahmen ihrer Amtshaftung (§ 839 BGB) sowie der Forderung der eigenen Haftpflichtversicherung verpflichtet, jährliche Baumkontrollen durchzuführen und ein entsprechendes Baumkataster anzulegen. Seit 2008 wird daher durch ein ortsansässiges Ingenieurbüro für Grünplanung ein Baumkataster für die Liegenschaften der Gemeinde Kreuzau erstellt. Hierbei werden in einem ersten Schritt alle Baumstandorte verortet und die Grunddaten der Bäume (Baumart, Alter, Größe, etc) aufgenommen. Anschließend erfolgt eine Inaugenscheinnahme gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Ausgabe 2004), bei der alle verkehrssicherheitsrelevanten Faktoren (Fäulen, Risse, Totholz, etc.) erfasst werden. Als Ergebnis der Baumkontrolle wird der Handlungsbedarf zur Herstellung bzw. Sicherung der Verkehrssicherheit für jeden Baumstandort festgelegt (Baumpflege, Kronensicherung, Fällung, etc.). Bis zum Juli 2009 wurden ca. 2000 Baumstandorte im Kataster erfasst, weitere Baumstandorte in unbekannter Anzahl stehen noch aus. In den nachfolgenden Bereichen müssen daher aufgrund der oben erwähnten Verpflichtungen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Friedhof Kreuzau Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau wurde im April 2009 ein Kurzgutachten mit den Ergebnissen der Inaugenscheinnahme 2009 für 52 Baumstandorte an der Nord-Ost-Grenze des Friedhofes Kreuzau erstellt. Grundlage des Gutachtens war die Fragestellung, ob von den untersuchten Bäumen der Gattungen Fichte, Douglasie und Kiefer eine Verkehrsgefährdung für den öffentlichen Raum und/oder die Privatanlieger ausgeht. Besonderes Augenmerk wurde auf die angrenzende Bebauung an der Von-Ketteler-Straße gelegt. Als Ergebnis wurde für 12 Baumstandorte aufgrund diverser Schädigungen und somit der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit eine Fällung als Maßnahme festgelegt. Aufgrund der Wuchshöhen und der Entfernung zur angrenzenden Bebauung bzw. zu Verkehrsflächen kann jedoch eine Gefährdung der Öffentlichkeit bei einem außergewöhnlichen Wetterereignis (z.B. Scherwinde bei Orkansturm) durch die anderen Bäume nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher angeregt, alle o.g. Bäume ab Oktober 2009 zu fällen, damit der Verkehrssicherungspflicht weiter Rechnung getragen werden kann. 2. Grundschule Winden Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau wurde im April 2009 ein Gutachten über zwei Linden vor dem Wohnhaus Lehrer-Mainz-Straße 8 (ehemaliges Lehrer-Wohnhaus der Grundschule Winden) im Ortsteil Winden erstellt. Bereits bei der Inaugenscheinnahme 2008 konnte an beiden Standorten ein Befall mit dem Brandkrustenpilz (Kretschmaria deusta) am Stammfußbereich festgestellt werden. Das Gutachten bestätigte den Befund; es wurde sogar eine Ausweitung des Befalls festgestellt. Dieser wird durch die Zersetzung der Holzstruktur (Fäule) zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit führen. Im Rahmen der unumgänglich. Verkehrssicherung ist eine Fällung beider Bäume mittelfristig 3. Eifelstraße Ortsteil Kreuzau Im Zuge der Inaugenscheinnahme 2008 wurde an 42 Linden in der Eifelstraße eine Ersterfassung durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche Schädigungen (Pilzbefall, Fäulen, Ständerbildung, Totholzbildung, etc.) festgestellt. Die Verkehrssicherheit war an einzelnen Standorten nicht gewährleistet, so dass bereits im Winter 2008/2009 Fällungen durchgeführt wurden. Des Weiteren wurden Maßnahmen empfohlen, die der unmittelbaren Sicherung der Verkehrssicherheit dienen. Die Schadbilder sind alle auf die Kappung der Bäume zum Erhalt des Lichtraumprofils zurück zu führen. Jedoch ist bereits die Anordnung der Baumstandorte bzw. die Auswahl der Baumgattung für die Standortfaktoren der Eifelstraße (Straßenprofil, Lichtraumprofil, Baumscheibe, Verkehrsaufkommen, etc.) als ursächlich anzusehen. Aufgrund des Alters der Bäume und dem Umfang der Schädigungen ist es nicht möglich eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Bäume mit einem arttypischen Habitus zu erhalten. Einzig die Fällung aller Bäume ist kurz- bis mittelfristig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, sowie als wirtschaftlich zumutbare Maßnahme zu empfehlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den jeweiligen Haushaltsstellen im Ergebnisplan bereit. III. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden hiermit zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Nein: ________ ________ Ja: ________ Enthaltungen: -2- ________