Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 I "Westlich der Zitadelle I" Aufstellungbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 I "Westlich der Zitadelle I"
Aufstellungbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 17 I "Westlich der Zitadelle I"
Aufstellungbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 10.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 333/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 01.10.2014 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 17 I "Westlich der Zitadelle I" Aufstellungbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 2 61 Re 66 He III Sc SD.Net 60 Le Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a (B-Plan der Innenentwicklung) BauGB wird der B-Plan Nr. A 17 I “Westlich der Zitadelle I“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für den Kirchenkreis Jülich schaffen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.09.2014 dargestellt. Begründung: In seiner Sitzung am 21.06.2012 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst: „Aufgrund der §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 17 „Westlich der Zitadelle“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Struktur in diesem Teil der Innenstadt regeln und Fehlentwicklungen vermeiden. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2012 dargestellt. Der Bebauungsplan wird in Teilbereichen weitergeführt, sobald und soweit erforderlich ist.“ Jetzt bittet der Kirchenkreis Jülich darum, um Planungssicherheit zu bekommen, für den Teil des ehem. Evangelischen Friedhofs einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. An der Stelle soll ein Verwaltungsgebäude für die Leitung, Verwaltung und Diakonie errichtet werden. Der Kirchenkreis beabsichtigt zunächst, in einem Beteiligungsverfahren mehrere Architekturentwürfe für den Bereich einzuholen, um sich dann für eine Lösung zu entscheiden. Anschließend können die erforderlichen Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Der Bereichsgrenzenplan vom 14.09.2014 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Zur Information ist auch der Bereichsgrenzenplan des B-Planes Nr. A 17 vom 14.5.2012 noch einmal beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 333/2014 x nein nein Seite 2