Daten
Kommune
Jülich
Größe
232 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Hun
Jülich, 17.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 361/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 30.09.2014
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Kostenloses W-Lan in der Jülicher Innenstadt und Entwicklung einer „Jülich App“, Antrag
der CDU-Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014
Hier: Bericht zum Sachstand W-Lan
Anlg.:
V
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Beschluss wird in der Sitzung gefasst.
Begründung:
Wie in der Sitzung am 04.09.2014 mitgeteilt (vgl. Vorlage Nr. 278/2014), hat die Stadtverwaltung
zwei weitere Anbieter für W-Lan Hotspots im öffentlichen Raum kontaktiert und weitere Optionen
für die Einrichtung eines/mehrerer solcher Hotspots in Jülich geprüft. Dabei wurde auch mit Anbietern Kontakt aufgenommen, die in anderen Städten kostenfreies W-Lan für Nutzer (Nutzung) und
die Stadtverwaltung (Betriebskosten) eingerichtet haben.
Die Recherche ergab, dass die Betriebskosten in keinem der Fälle vom Anbieter selbst, sondern
entweder durch externe Dritte oder die Stadtverwaltungen getragen wurden. Zur Finanzierung wurden Sponsoren gesucht, Werbeverträge mit dem Einzelhandel und der Gastronomie abgeschlossen
oder Voucher an die Gastronomie und den Einzelhandel im Empfangsgebiet verkauft, die diese an
ihre Kunden weitergeben/-verkaufen werden. Die Voucher ermöglichen dem Kunden dann in Form
einer Tageskarte das Netz, anstatt des zeitlich begrenzten freien Zuganges, zu nutzen.
W-Lan im öffentlichen Raum ist für viele Anbieter noch neu und die Angebotsinhalte und Kosten
variieren daher stark. Um ein aussagekräftiges Angebot der Anbieter erhalten zu können, müssen
die gewünschten Rahmenbedingungen festgelegt werden, um im Anschluss die Machbarkeit im
Ausstrahlungs-/Nutzungsgebiet untersuchen zu können.
Bei allen Anbietern, mit denen die Stadtverwaltung in Kontakt steht, sind folgende Gegebenheiten
aber identisch:
Kostenlose Nutzung für Besucher/Bürger, auch zeitlich begrenzt, ist möglich
Betriebskosten werden nicht vom Anbieter selbst, sondern entweder durch externe Dritte oder die Stadtverwaltung getragen
Installationsvorbereitungen (inhouse-Kabel und Aufbau der Basis zur Errichtung eines externen Funknetzes) trägt die Stadtverwaltung
der Anbieter ist als Betreiber verantwortlich und haftbar (Unterlassungs- oder Haftungsansprüche)
Bezüglich der Rahmenbedingungen muss festgelegt werden:
die gewünschte maximale Auslastung und die damit verbundene Bereitstellung der Bandbreit (asymmetrische Leitung/symmetrische Leitung)1
Nutzungsbereich des W-Lans (Ausdehnung)
Derzeit können zwei Angebote mit unterschiedlicher Brandbreite gegenüber gestellt werden, die
große Teile des Marktplatzes sowie das Umfeld der Tourist-Information auf dem Schlossplatz ausleuchten (unter Vorbehalt der örtlichen Gegebenheiten):
Anbieter A
Breitband Internet / symmetrische Leitung (Up-/Download-Rate identisch)
zwei Anschlüsse
voraussichtlich monatliche Kosten für beide Anschlüsse von:
ca. 560 € brutto (bei einem 2,5 m/bit Anschluss)
ca. 600 € brutto (bei einem 5 m/bit Anschluss)
jeder weitere Access-Point ca. 141 € netto (Sektorantenne) und
ca. 136 € netto (360° Antenne) / ohne Installationsvorbereitungskosten
Installationskosten trägt überwiegend der Anbieter
inklusive content-Filter (Möglichkeit Seiten zu sperren), Stör-Service (Netzanbieter ist zugleich Betreiber), Marketingpacket und direktes individualisiertes Layout-Portalsystem für
Smartphones und Tablets ohne datenbezogene Anmeldung des Nutzers (Nutzer wird im
Ausstrahlungsbereich gefragt ob gewünschter Zugang zur Homepage der Stadt oder ob
Anmeldung (durch Bestätigung der AGBs) im kostenfreien W-Lan
Umsetzungszeitraum nach Vertragsabschluss 4-10 Wochen (je nach Auftragslage), ungeachtet Baumaßnahmen an Gebäuden (Installationsvorbereitungen)
Laufzeit drei Jahre
Ausleuchtung siehe Anhang
Anbieter B
asymmetrische Leitung
zwei Anschlüsse
voraussichtlich monatliche Kosten von:
ca. 160 € brutto (bei einem 16 m/bit Anschluss / Wichtig! nur 1,6 m/bit Upload)
ca. 400 € brutto (bei einem 100 m/bit Anschluss / Wichtig! 10 m/bit Upload)
Installationskosten (Installation/pro Access-Point) von jeweils ca. 1,160 € (brutto)
exklusive Stör-Service (da Netzanbieter externer Dritter), kein Layout-Portal für Smartphones und Tablets (Anmeldung ausschließlich über Homepage der Stadt mit benutzerspezifischen Daten)
1
asymmetrische Leitung: weniger Upload möglich, mehr Download (ähnlich dem hauseigenen Anschluss)/ symmetrische Leitung:
Up- und Download sind gleich verteilt: Bei großflächiger Ausstrahlung und Bereichen in denen Veranstaltungen stattfinden, bei der
mit großen Menschenmengen gerechnet wird, ist eine symmetrische Leitung zu empfehlen um die Nutzungsmöglichkeit (Upload von
Bildern einer Veranstaltung) zu gewährleisten. Ansonsten ist das Netz schnell überlastet.
Sitzungsvorlage 361/2014
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Umsetzungszeitraum nach Vertragsabschluss mind. 8 Wochen, nicht beachtet Baumaßnahmen an Gebäuden (Installationsvorbereitungen)
Laufzeit drei Jahre (mit Zuzahlung kürzer)
Ausleuchtung ähnlich der des Anbieters A
Bei beiden Anbietern kann der Nutzungsbereich durch Richt- bzw. Brückenantennen oder zusätzliche Access-Points auch nachträglich noch erweitert werden.
Die oben angegebenen Kosten ergeben sich ungeachtet der Installationsvorbereitungen die von der
Verwaltung zu tragen sind und für das Alte Rathaus bereits auf ca. 2.800 € geschätzt wurden. Wie
in der letzten Sitzung bereits mitgeteilt, hat sich der Stadtmarketing Jülich e.V. bereiterklärt die Installationskosten bis zu einem Wert von ca. 3.000 € zu unterstützen.
Der sofortige Ausbau des W-Lan Netzwerks über das gesamte Innenstadtgebiet wird von der Verwaltung kritisch betrachtet. Da das Nutzungsvolumen nicht bekannt ist, es derzeit noch keine vergleichbaren Zahlen von Städten ähnlicher Größe gibt und die eigene Versorgung der Besucher/Bürger mit dem Internet unbekannt ist, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis in vielerlei Hinsicht
nicht abschätzbar. Anhand der bereits vorhandenen Angebote sollte die Einrichtung verschiedener
Access-Points geprüft und es in Betracht gezogen werden, an (einem) ausgewählten Standort(en)
das Nutzungsverhalten in Jülich zuerst zu untersuchen. Eine Einrichtung weiterer Hotspots oder
sogar eines Netzwerks könnte dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt in der Innenstadt mit einem Access-Point und einer symmetrischen
Leitung (Upload- und Download-Kapazitäten gleichmäßig verteilt, siehe Anbieter A) zu beginnen.
Die Kosten liegen zwar höher als für eine asymmetrische Leitung (deutlich höhere Download- als
Upload-Kapazitäten), jedoch kann eine symmetrische Leitung einer höheren Nachfrage standhalten
ohne dass es zu Störungen kommt. Diese treten vermehrt bei Veranstaltungen auf, bei denen eine
erhöhte Nachfrage im Upload-Bereich besteht (verschicken von Bildern per WhatsApp/Hochladen
von Bildern und Videos u.ä.). Zudem ist mit Personengruppen wie Jugendlichen als Nutzer zu rechnen, die den Hotspot vermehrt für genau diese Zwecke nutzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der
Anbieter selbst auch Netzanbieter ist und damit Störungen selbst, d.h. ohne zusätzlich entstehende
Kosten, beseitigen kann. Zudem erhält die Stadt ein individualisiertes Einstiegsportal mit der Option verschiedene Seiten (z.B. die Homepage der Stadt) und Veranstaltungen dort zu positionieren.
Für diese Variante sind voraussichtlich folgenden Kosten zu erwarten:
Einmalige Kosten:
Installationsvorbereitungen
ggf. Installationskosten
Monatliche Kosten:
ca. 2.800 €
Zugang zum Aushang der Antenne muss
gewährleistet werden (z.B. Hubwagen), ist ein ungehinderter Zugang möglich, entstehen keine Kosten
ca. 400 € brutto (bei einem 2,5 m/bit Anschluss)
Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren entstehen voraussichtlich Betriebskosten in Höhe von
4.800 € p.a., somit insgesamt 14.400,00 €.
Die Installationsvorbereitungskosten werden auf 2.800,00 € geschätzt und würden vom Stadtmarketing e.V. getragen.
Sitzungsvorlage 361/2014
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
ja
nein
jährl. Folgekosten: € 4.800,--
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 361/2014
x
nein
nein
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