Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl 621-01
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.04.2009
Vorlagen-Nr.: 36/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Obermaubach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, weitere Plätze für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in
den gemeindlichen Tageseinrichtungen zu schaffen. Zu diesem Zweck wird den Um- und
Ausbaumaßnahmen in den Kindergärten Kreuzau, Obermaubach, Thum und Üdingen,
grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln und die
Angelegenheit anschießend dem Rat wieder zur Entscheidung vorzulegen.“
Im Vorfeld dieser Entscheidung wurde verwaltungsseitig bereits im März eine Besichtigung des
Kindergartens unter Beteiligung des Kreisjugendamtes, des Bauordnungsamtes des Kreises sowie
des Landesjugendamtes durchgeführt. Hierbei wurden zuerst einmal die bisher genutzten Räume
der Einrichtung sowie das erste derzeit ungenutzte Obergeschoss besichtigt.
Der Kiga Obermaubach ist zweigruppig. Zukünftig sollen ebenfalls in zwei Gruppen insgesamt 12
U3-Kinder betreut werden.
Bisher sind die Räumlichkeiten mehr als beengt. In einer Gruppe ist gar kein Nebenraum
vorhanden, sodass der Flurbereich mit genutzt werden muss. Ruheräume für die zukünftigen U 3Kinder sind gar nicht vorhanden. Mit allen Beteiligten wurde gemeinsam überlegt, wie die
Einrichtung unter Einbeziehung des ersten OG den veränderten Anforderungen angepasst werden
kann. Die Trägervertreter hatten im Vorfeld bereits die Überlegung angestellt, eine Gruppe
komplett nach oben zu verlegen.
Aufgrund des Ergebnisses dieser Ortsbesichtigung und des nunmehr vorliegenden
Grundsatzbeschluss des Rates wird zurzeit durch ein Architekturbüro ein Planentwurf für das erste
Obergeschoss erarbeitet, der auf bis zur Sitzung vorliegt und in der Sitzung erläutert wird. Fest
steht schon jetzt, dass es möglich sein wird.
Selbstverständlich wird bis zum Sitzungstermin auch eine Kostenermittlung vorgenommen. Für die
Maßnahme kann ein Landeszuschuss in Höhe von 90 % jedoch maximal wie folgt beantragt
werden:
12
12
x
x
8.500,00 €
3.500,00 €
=
=
102.000,00 € für die Baumaßnahme,
42.000,00 € für die Innenausstattung/Spielmaterial etc.
Unabhängig von dieser Baumaßnahme wird auch aus Mitteln des Konjunkturpaketes II das Dach
energetisch erneuert. Die Maßnahme ist in der inzwischen beschlossenen Maßnahmenliste
enthalten. Auch diese Kosten werden zurzeit ermittelt.
Während die energetischen Verbesserungsmaßnahmen auf jeden Fall noch in diesem Jahr
durchgeführt werden könnten, ist mit einem Baubeginn für die Unterbringung der zweiten Gruppe
im Jahre 2009 wohl nicht mehr zu rechnen, da zunächst der Zuschussantrag gestellt werden muss
und mit einer Bewilligung voraussichtlich erst im Jahre 2010 zu rechnen ist.
Ich schlage Ihnen vor, dem in Arbeit befindlichen Planentwurf zuzustimmen, die Verwaltung zu
ermächtigen, den Zuwendungsantrag zu stellen sowie das Bauantragsverfahren einzuleiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen zu Ziffer I.
Eine Veranschlagung der Maßnahme für den Umbau erfolgt im Jahre 2010.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Entwurf zum Umbau/Ausbau des ersten Obergeschosses im Kiga
Obermaubach wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Bauantragsverfahren
einzuleiten.
4.
Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushaltsjahr 2010.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-