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Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Obermaubach; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Obermaubach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Obermaubach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 621-01 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 Vorlagen-Nr.: 36/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Obermaubach; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, weitere Plätze für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in den gemeindlichen Tageseinrichtungen zu schaffen. Zu diesem Zweck wird den Um- und Ausbaumaßnahmen in den Kindergärten Kreuzau, Obermaubach, Thum und Üdingen, grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln und die Angelegenheit anschießend dem Rat wieder zur Entscheidung vorzulegen.“ Im Vorfeld dieser Entscheidung wurde verwaltungsseitig bereits im März eine Besichtigung des Kindergartens unter Beteiligung des Kreisjugendamtes, des Bauordnungsamtes des Kreises sowie des Landesjugendamtes durchgeführt. Hierbei wurden zuerst einmal die bisher genutzten Räume der Einrichtung sowie das erste derzeit ungenutzte Obergeschoss besichtigt. Der Kiga Obermaubach ist zweigruppig. Zukünftig sollen ebenfalls in zwei Gruppen insgesamt 12 U3-Kinder betreut werden. Bisher sind die Räumlichkeiten mehr als beengt. In einer Gruppe ist gar kein Nebenraum vorhanden, sodass der Flurbereich mit genutzt werden muss. Ruheräume für die zukünftigen U 3Kinder sind gar nicht vorhanden. Mit allen Beteiligten wurde gemeinsam überlegt, wie die Einrichtung unter Einbeziehung des ersten OG den veränderten Anforderungen angepasst werden kann. Die Trägervertreter hatten im Vorfeld bereits die Überlegung angestellt, eine Gruppe komplett nach oben zu verlegen. Aufgrund des Ergebnisses dieser Ortsbesichtigung und des nunmehr vorliegenden Grundsatzbeschluss des Rates wird zurzeit durch ein Architekturbüro ein Planentwurf für das erste Obergeschoss erarbeitet, der auf bis zur Sitzung vorliegt und in der Sitzung erläutert wird. Fest steht schon jetzt, dass es möglich sein wird. Selbstverständlich wird bis zum Sitzungstermin auch eine Kostenermittlung vorgenommen. Für die Maßnahme kann ein Landeszuschuss in Höhe von 90 % jedoch maximal wie folgt beantragt werden: 12 12 x x 8.500,00 € 3.500,00 € = = 102.000,00 € für die Baumaßnahme, 42.000,00 € für die Innenausstattung/Spielmaterial etc. Unabhängig von dieser Baumaßnahme wird auch aus Mitteln des Konjunkturpaketes II das Dach energetisch erneuert. Die Maßnahme ist in der inzwischen beschlossenen Maßnahmenliste enthalten. Auch diese Kosten werden zurzeit ermittelt. Während die energetischen Verbesserungsmaßnahmen auf jeden Fall noch in diesem Jahr durchgeführt werden könnten, ist mit einem Baubeginn für die Unterbringung der zweiten Gruppe im Jahre 2009 wohl nicht mehr zu rechnen, da zunächst der Zuschussantrag gestellt werden muss und mit einer Bewilligung voraussichtlich erst im Jahre 2010 zu rechnen ist. Ich schlage Ihnen vor, dem in Arbeit befindlichen Planentwurf zuzustimmen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Zuwendungsantrag zu stellen sowie das Bauantragsverfahren einzuleiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen zu Ziffer I. Eine Veranschlagung der Maßnahme für den Umbau erfolgt im Jahre 2010. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf zum Umbau/Ausbau des ersten Obergeschosses im Kiga Obermaubach wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Bauantragsverfahren einzuleiten. 4. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushaltsjahr 2010. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-