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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Erstellt
27.04.09, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 17.03.2009 Vorlagen-Nr.: 18/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 21.04.2009 Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Am 12.03.2009 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst, die als Anlage beigefügt ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Betrieb der OGS-Gruppen soll sich im Personal- und Sachkostenbereich in Einnahme und Ausgabe ausgleichen, so dass hier im Grundsatz keine haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben sind. Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich allerdings im Zusammenhang mit der Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppe Drove mit einem Maximalbetrag von 25.000 € sowie den im Grundschulgebäude in Drove erforderlichen Umbaumaßnahmen, deren Höhe aber noch nicht beziffert werden kann. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „1. Dem Antrag der Schulleitung der KGS An der Rur auf Einrichtung einer 3. OGS-Gruppe ab dem Schuljahr 2009/10 wird stattgegeben. 2. Aufgrund der jetzigen Bedarfsfrage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an der Gemeinschaftsgrundschule Drove eine OGS-Gruppe ein. Das von der Schulkonferenz der GGS Drove verabschiedete pädagogische Konzept zur Durchführung der Offenen Ganztagsschule wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Die Kosten zur Einrichtung der OGS-Gruppe in Drove mit einem Höchstbetrag von 25.000 € sowie für die erforderlichen Umbauarbeiten im Gebäude, deren Summe aber noch zu ermitteln ist, sind im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen. 4. Für die OGS-Gruppe in Drove soll der Sozialdienst kath. Frauen (SkF) ab dem Schuljahr 2009/2010 Maßnahmenträger werden. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen wird die Zusammenarbeit mit dem SkF für alle OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau ab dem Schuljahr 2009/10 unbefristet fortgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________