Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 1, 9. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2009
Vorlagen-Nr.: 21/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.03.2009
31.03.2009
21.04.2009
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, 9. Änderung, Ortsteil Winden, "Ecke
Bildergarten/Maubacher Straße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschussfassung zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, hat mit Datum vom 14.10.1968 Rechtskraft erlangt.
Mit dem beigefügten Schriftsatz vom 15.01.2009 beantragen die Eigentümer des Wohnhauses
Maubacher Straße 64 eine Bebauungsplanänderung. Wegen der näheren Begründung verweise
ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt des Antrages.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass das Wohnhaus Maubacher Straße 64 bereits vor
Erstellung des Bebauungsplanes errichtet worden ist. Der komplette Baukörper liegt außerhalb der
seinerzeit festgesetzten überbaubaren Flächen und wurde einseitig grenzständig errichtet, obwohl
keine Baulast vorliegt. Eine bauliche Erweiterung ist nach den derzeitigen Festsetzungen des BPlanes nicht möglich. Die beantragte Änderung beinhaltet den Wegfall der heute gültigen
überbaubaren Flächen im rückwärtigen Bereich und die Ausweisung neuer überbaubarer Flächen
entsprechend dem Standort des vorhandenen Gebäudes zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten.
Damit die geplante Wohnhauserweiterung auch grenzständig möglich ist, soll die Veränderung der
überbaubaren Fläche auch auf dem Nachbargrundstück erfolgen und eine geschlossene
Bauweise festgesetzt werden. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat sich hiermit
einverstanden erklärt.
Die bisherige Geschossigkeit (zweigeschossig) wird nicht verändert. Die GRZ und GFZ werden der
heutigen Baunutzungsverordnung angepasst. Die neue überbaubare Fläche beträgt maximal 16
m Tiefe, beginnend an der Vorderkante des Wohnhauses Nr. 64. In der Sitzung wird der
Planentwurf am Smart-Bord erläutert.
Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden. Sämtliche Voraussetzungen liegen vor.
Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf zuzustimmen und die
Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen. Die
Kosten werden vom Antragsteller erstattet.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 9. Änderung, „Ecke
Bildergarten/Maubacher Straße, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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