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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, 9. Änderung, Ortsteil Winden, "Ecke Bildergarten/Maubacher Straße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, 9. Änderung, Ortsteil Winden, "Ecke Bildergarten/Maubacher Straße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschussfassung zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, 9. Änderung, Ortsteil Winden, "Ecke Bildergarten/Maubacher Straße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 1, 9. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2009 Vorlagen-Nr.: 21/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.03.2009 31.03.2009 21.04.2009 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, 9. Änderung, Ortsteil Winden, "Ecke Bildergarten/Maubacher Straße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschussfassung zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, hat mit Datum vom 14.10.1968 Rechtskraft erlangt. Mit dem beigefügten Schriftsatz vom 15.01.2009 beantragen die Eigentümer des Wohnhauses Maubacher Straße 64 eine Bebauungsplanänderung. Wegen der näheren Begründung verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt des Antrages. Zusammengefasst ist festzustellen, dass das Wohnhaus Maubacher Straße 64 bereits vor Erstellung des Bebauungsplanes errichtet worden ist. Der komplette Baukörper liegt außerhalb der seinerzeit festgesetzten überbaubaren Flächen und wurde einseitig grenzständig errichtet, obwohl keine Baulast vorliegt. Eine bauliche Erweiterung ist nach den derzeitigen Festsetzungen des BPlanes nicht möglich. Die beantragte Änderung beinhaltet den Wegfall der heute gültigen überbaubaren Flächen im rückwärtigen Bereich und die Ausweisung neuer überbaubarer Flächen entsprechend dem Standort des vorhandenen Gebäudes zuzüglich Erweiterungsmöglichkeiten. Damit die geplante Wohnhauserweiterung auch grenzständig möglich ist, soll die Veränderung der überbaubaren Fläche auch auf dem Nachbargrundstück erfolgen und eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat sich hiermit einverstanden erklärt. Die bisherige Geschossigkeit (zweigeschossig) wird nicht verändert. Die GRZ und GFZ werden der heutigen Baunutzungsverordnung angepasst. Die neue überbaubare Fläche beträgt maximal 16 m Tiefe, beginnend an der Vorderkante des Wohnhauses Nr. 64. In der Sitzung wird der Planentwurf am Smart-Bord erläutert. Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Sämtliche Voraussetzungen liegen vor. Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen. Die Kosten werden vom Antragsteller erstattet. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 9. Änderung, „Ecke Bildergarten/Maubacher Straße, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-