Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E 23
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2009
Vorlagen-Nr.: 20/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.03.2009
31.03.2009
21.04.2009
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Das bereits im Jahre 2005 ursprünglich eingeleitete Verfahren kann, nachdem inzwischen -wie
Ihnen ja bekannt-, die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und der Investor feststeht, nunmehr in
die Tat umgesetzt werden. Da sich nach dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom
15.02.2005 das Baugesetzbuch geändert hat und das Planverfahren nunmehr in Anwendung des
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden kann, ist es aus
Rechtssicherheitsgründen auf jeden Fall erforderlich und sinnvoll, einen neuen
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Die Vorprüfung hat eindeutig ergeben, dass alle Kriterien zur Anwendung des § 13 a BauGB erfüllt
werden.
Der Planbereich wird, wie bisher, wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der
vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im
Dröhl“.
Zurzeit wird in Absprache mit dem Investor ein erster Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der
in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.03.2009 vorgestellt wird. Dieser Entwurf
berücksichtigt alle in der Sitzung vom 15.02.2005 festgelegten Eckpunkte hinsichtlich der
Geschossigkeit und maximaler Firsthöhen .
In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und
der erste Entwurf ausführlich diskutiert werden.
In der Sitzung des Bauausschusses am 05. Mai 2009 ist alsdann beabsichtigt, den endgültigen
Entwurf zur Zustimmung vorzulegen, damit alsdann auch die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen
kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor unmittelbar
übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“,
im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung,
im Osten durch die Rurtalbahn,
im Westen durch die Straße „Im Dröhl“.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen endgültigen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten
und diesen zur Beratung vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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