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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E 23 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2009 Vorlagen-Nr.: 20/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.03.2009 31.03.2009 21.04.2009 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Das bereits im Jahre 2005 ursprünglich eingeleitete Verfahren kann, nachdem inzwischen -wie Ihnen ja bekannt-, die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und der Investor feststeht, nunmehr in die Tat umgesetzt werden. Da sich nach dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2005 das Baugesetzbuch geändert hat und das Planverfahren nunmehr in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden kann, ist es aus Rechtssicherheitsgründen auf jeden Fall erforderlich und sinnvoll, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Vorprüfung hat eindeutig ergeben, dass alle Kriterien zur Anwendung des § 13 a BauGB erfüllt werden. Der Planbereich wird, wie bisher, wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im Dröhl“. Zurzeit wird in Absprache mit dem Investor ein erster Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.03.2009 vorgestellt wird. Dieser Entwurf berücksichtigt alle in der Sitzung vom 15.02.2005 festgelegten Eckpunkte hinsichtlich der Geschossigkeit und maximaler Firsthöhen . In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und der erste Entwurf ausführlich diskutiert werden. In der Sitzung des Bauausschusses am 05. Mai 2009 ist alsdann beabsichtigt, den endgültigen Entwurf zur Zustimmung vorzulegen, damit alsdann auch die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor unmittelbar übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im Dröhl“. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen endgültigen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-