Daten
Kommune
Jülich
Größe
151 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: IV Az.:
Jülich, 12.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 338/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 30.09.2014
förderung und Stadtmarketing
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Ergebnisse
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion (Nr. 15/2014) vom 13.8.2014 zur Aufstellung aller Kultureinrichtungen hinsichtlich Unterbringungsort, Platz-/Personalbedarf, technischen Anforderungen
Anlg.: -1IV
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Die CDU und SPD-Fraktionen beantragen eine Aufstellung über alle kulturellen Einrichtungen der
Stadt mit ihrer derzeitigen Unterbringung, dem bisherigen Platzbedarf am jeweiligen Unterbringungsort, den technischen Anforderungen an den Unterbringungsort (z.B. Statik beim Archiv, klimatische Voraussetzungen im Museum), den anfallenden personalbedarf (z.B. Museumsaufsicht)
und an den jeweiligen Unterbringungsorten noch zur Verfügung stehenden Flächen (der Antrag ist
als Anlage 1 beigefügt).
Die kulturellen Einrichtungen der Stadt umfassen Museum, Stadtbücherei und Musikschule als
freiwillige Institute sowie das Archiv und die Volkshochschule als Pflichtaufgaben auf der Basis
gesetzlicher Vorgaben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die VHS kein Kulturinstitut im Wortsinn
ist, sondern eine Bildungseinrichtung, angesiedelt als quartärer Bereich neben Primar- und Sekundarbereich sowie den Hochschulen. Für Jülich ergibt sich überdies die Besonderheit, dass die „VHS
Jülicher Land“ aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen die Aufgabe der Weiterbildung nicht
nur für Jülich, sondern auch für Aldenhoven, Linnich und Titz wahrnimmt.
Aufgrund von erheblichem Arbeitsaufkommen, z.B. im Museum im Projekt Via Belgica und Urlaubssituation in den vergangenen Wochen konnten seitens der Verwaltung noch nicht alle Institute
abschließend gelistet und dargestellt werden. Noch fehlende Einheiten werden in einer Ergänzungsvorlage für den nachfolgenden Sitzungstermin des Ausschusses dargestellt.
Stadtbücherei Jülich
Unterbringung und Platzbedarf:
Die Bücherei ist ausschließlich im Kulturhaus am Hexenturm untergebracht.
Publikumsraum der Bücherei: 724m²
Magazin: 44m² Hier gibt es eine Mitbenutzung durch das Archiv zu etwa einem Drittel
Büros: 73m²
Serverraum und Stuhllager für Veranstaltungen: 9,6m²
Veranstaltungsraum: 100m².
Der Veranstaltungsraum wurde im Zuge der „vorübergehenden Unterbringung der Verwaltung des
Museums“ abgetreten. Aktuell befindet sich hier die Bibliothek des Museums und des Geschichtsvereins. Diese Verwendung ist aus Sicht der Bücherei nicht optimal, weil für jede Veranstaltung, die
in der Bücherei stattfindet – durch sie selbst oder auch durch andere, z.B. VHS – ein Teil der Kinder- und Jugendbücherei-Abteilung umgebaut und anschließend wieder hergerichtet werden muss.
Eine Nutzung des umgebauten Teils der Kinder- und Jugendbücherei ist während der Veranstaltung
und der Umbauzeiten nicht mehr möglich. Die Nutzung der übrigen Fläche ist aufgrund des Lärmpegels gestört bzw. eingeschränkt.
Sonstige Flächen: Nicht mitgerechnet wurden hier Toilettenräume für Mitarbeiter und Kunden des
Kulturhauses, Flure und andere Wirtschaftsräume etc.
Technische Ausstattung:
Für das Magazin und die Publikumsfläche ist die Statik miteinzubeziehen, weil hier schwere Regale
stehen. Aktuell besitzt das Kulturhaus einen Aufzug. Dieser ist auch weiterhin von Nöten, um eine
Barrierefreiheit für Besucher zu gewährleisten und das Arbeiten in der Bücherei zu ermöglichen.
Die Medien der Stadtbücherei werden mittels Bücherwagen in die unterschiedlichen Etagen transportiert. Dies passiert morgens vor Öffnung der Bücherei, um die Medien in die Regale zu sortieren.
Neue Medien durchlaufen von der Annahme bis zur Bereitstellung für den Kunden mehrere Büros
und werden hier auch mittels Bücherwagen transportiert.
Die Räume müssen hell sein und es müssen genug Anschlüsse für Strom gegeben sein. Aktuelle
sind alle Regal der Erwachsenenbücherei, also die des Untergeschosses beleuchtet. Jedes Regal ist
separat am Stromnetz angeschlossen.
Personal:
Das Personal der Stadtbücherei beläuft sich auf 3,9 Stellen, verteilt auf acht Mitarbeiterinnen. Um
einen reibungslosen Ablauf der Geschäftsgänge sowohl während der Öffnungszeiten, aber auch darüber hinaus, konzentriert sich sich die Arbeitszeit des Personals auf die Öffnungstage: Dienstags,
Mittwochs und Freitags 8-18 Uhr, Samstag 9-13 Uhr. Benötigt werden neben den Arbeitsplätzen an
der Ausleihtheke bzw. der Bücherei selbst mehrere Büros (aktuell drei). Arbeitsplätze sind vorhanden, Probleme entstehen aufgrund der zur Zeit vorhandenen Personaldecke und der notwendigen
Arbeitszeitverteilung bei Urlaubs- und gleichzeitigen Krankheitszeiten.
Zur Verfügung stehende Flächen:
Wie dem Abschnitt Platzbedarf zu entnehmen ist, stehen der Bücherei keine ungenutzten Flächen
zur Verfügung. Auf die derzeitige Nichtnutzbarkeit des Veranstaltungsraums für sie Stadtbücherei
wird hingewiesen.
Archiv
Unterbringung:
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Das Archiv der Stadt Jülich ist nicht zentral innerhalb der Stadt untergebracht. Die derzeitige Unterbringung stellt sich wie folgt dar:
1. Kulturhaus
a. Büro
16m²
b. Benutzerraum
12m²
c. Magazin
63m²
d. Dachgeschoss
Fremdnutzung mit 1 Bibliotheksregal (6m lang) des Stadtarchivs.
Dort lagern etwa 25% der Archivbibliothek.
Alle Räume von a. bis c. wie auch das Regal von d. sind überfüllt.
Die vorhandene Klimaanlage ist auf die klimatischen Anforderungen eines Archivmagazins nicht
ausgerichtet, vorgegebene Feuchtigkeitswerte sind bei widrigen äußeren Bedingungen nicht einzuhalten.
2. Altes Rathaus, Keller
a. Raum II (rechts) 24,5m²
b. Raum III (links) 32m²
c. Raum I
Fremdnutzung mit 1 Planschrank (135x95cm) des Stadtarchivs
Die Magazinräume II und III sind bis auf wenige Regalmeter ausgelastet.
Die Magazinräume II und III sind auch nach einem Gutachten der Archivberatungsstelle des Landschaftsverbandes klimatisch ungeeignet und müssten umgehend geräumt werden.
3. Alte Musikschule, Keller
a. vorderer Raum
46,5m²
b. hinterer Raum
29,5m²
Im vorderen Raum lagern die Zeitungsoriginale der letzten Jahrzehnte. Kapazitätsreserven sind für
wenige Jahre vorhanden. Der hintere Raum ist zu ca. 2/3 mit neueren Akten und alter Verwaltungsliteratur gefüllt.
Klimatisch scheint der vordere Raum ausreichend zu sein, während der hintere wegen akuten
Schimmelpilzbefalls schnellstmöglich geräumt werden muss.
4. Neues Rathaus
a. Archivregalanlage im Amt 63 (Kellerraum):
24m² bei 2,30m Höhe (Bauakten)
b. Kellerraum: Verwaltungsliteratur unsortiert; klimatisch ungeeignet
c. Dachboden: mehrere hundert Akten diverser Ämter klimatisch nicht geeignet
d. Einzelne Ämter: Akten, die im Rahmen der vergangenen Vernichtungsaktionen in den
einzelnen Ämtern als Archivakten deklariert wurden, aber wegen
Platzmangels im Archiv in den Ämtern verblieben sind.
zu a.: Raum und Regalanlage sollen durch Amt 63 weiter betrieben, die Akten nach einer Digitalisierung ins Archiv überführt werden.
zu b.: der kleine Kellerraum ist klimatisch für Archivzwecke nicht geeignet.
zu c.: gleiches gilt für den Dachboden, der aus statischen Gründen ohnehin kurzfristig geräumt werden muss.
5. Schulzentrum
Noch in Umzugskartons verpackte Aktenordner aus der alten Musikschule (ca. 50 Stück), die wegen
Platzmangels noch nicht archiviert werden konnten.
Technische Anforderungen an Archivräume:
a) statische Anforderungen
Die Bodentragfähigkeit muss für regalbestückte Magazine mindestens 750 kp/m² betragen.
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b) klimatische Anforderungen
Für Papiere und Pergamente gelten Grenzwerte von 50-60% rel. Luftfeuchte bei ca. 15-18°C. Dabei
sollten Tagesschwankungen max. +/-1°C bzw. +/-3% nicht überschreiten.
Personalbedarf:
Zur Zeit (terminiert noch bis Anfang nächsten Jahres) arbeitet im Archiv eine Mitarbeiterin mit 20
Wochenstunden. Stellenplanmäßig sind dem Archiv 15 Wochenstunden zugewiesen.
Fazit:
Das Stadtarchiv verfügt über eine Vielzahl von Unterbringungsorten, die über die ganze Stadt verteilt sind. Die Lagerungskapazitäten der einzelnen Archivräume sind zum größten Teil ausgeschöpft, das Magazin im Kulturhaus mit den ältesten und wertvollsten Beständen ist überfüllt. Gleiches gilt für Büro und Benutzerraum mit dem Kern der Archivbibliothek, die derzeit auf insgesamt
fünf verschiedene Örtlichkeiten in vier Gebäuden aufgeteilt ist. Dabei fehlen zu einer vollständigen
Archivausstattung ein Werkraum, ein Materiallagerraum und ein Handwaschbecken.
Kurzfristig neu untergebracht werden müssen die Archivalien in den beiden Kellerräumen der alten
Musikschule (3a und b) und die auf dem Dachboden im Neuen Rathaus (4c), der aus statischen
Gründen ganz zu räumen ist. Klimatisch ungeeignet, weil archivalienschädigend und daher ebenfalls möglichst kurzfristig zu räumen sind alle Magazine im Alten wie auch der Lagerraum im Keller des Neuen Rathauses (2a-c,4b). Selbst die Lagerung im Magazin des Kulturhauses (1c) muss
angesichts der Leistungsbilanz der Klimaanlage, die nicht für die speziellen Bedürfnisse eines Archivs ausgerichtet ist und sich zudem als sehr störungsanfällig erwiesen hat, als überaus problematisch angesehen werden.
Die Archivarbeit mit allen ihren im Archivgesetz NRW konkretisierten Pflichtaufgaben ist unter
den gegebenen örtlichen Umständen erheblich erschwert. Eine Grundvoraussetzung für die Bearbeitung der Archivalien, die u.a. ihre Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung fordert, ist neben
der Unterbringung in geeigneten Räumlichkeiten die Zentralisierung der Bestände. Die derzeitige
Dezentralisierung verhindert den nötigen schnellen Zugriff, vor allem aber verhindert sie die erforderliche Bearbeitung der Archivalien von ihrer äußeren Aufbereitung bis hin zu ihrer Erschließung
durch Findbücher. Dieser Zustand würde auch durch neue, selbst klimatisch geeignete, aber über die
Stadt verstreute Unterkünfte für die Archivalien nicht geändert werden.
Volkshochschule
Die VHS Jülicher Land ist hinsichtlich der gesetzlichen Aufgabe Weiterbildung für den sogenannten Nordkreis zuständig. In Jülich konzentriert sich die VHS neben einigen Unterrichtsorten im
Stadtgebiet, die dazu inhaltlich erforderlich sind – z.B. in Turnhallen oder in Kindertagesstätten –
konzentriert sich die VHS in ihren Standorten auf das Alte Rathaus (hier auch mit den Büros und
der Geschäftsstelle) und der Alten Schirmerschule. Der Standort Realschule wurde im Abendbereich vollständig aufgegeben und auf die beiden genannten verteilt.
Aufgrund von Urlaubszeiten in den vergangenen Wochen kann eine dezidierte Darstellung der VHS
nicht erfolgen. Diese wird durch eine Ergänzungsvorlage zum nächsten Sitzungstermin erfolgen.
Museum
Gleiches gilt für das Museum, das sich in der Endphase des Via Belgica Projektes befindet. Bis Ende September sind daher alle verfügbaren Personalkapazitäten mehr als ausgelastet.
Auch das Museum wird deshalb eine differenzierte Darstellung für die nachfolgende Ausschusssitzung erarbeiten.
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Musikschule
Die Musikschule liegt nicht im Zuständigkeitsbereich dieses Fachausschusses. Dennoch hält es die
Verwaltung für sinnvoll, die Situation der Musikschule in den Gesamtkontext der Betrachtung mit
einzubauen.
Unterbringung
Zum 01.08.2014 ist die Musikschule in eigens für die Musikschule umgebaute Gebäudeteile des
frisch sanierten Schulzentrums in der Linnicher Strasse umgezogen. Die Anzahl der Unterrichtsräume ist verglichen mit dem bisherigen Standort an der Schirmerstrasse zwar etwas geringer, aber
durch entsprechende Überlegungen vor und während der Bauphase sowie durch Anpassung der
Stundenpläne konnte dies kompensiert werden. Freie oder überflüssige Räume sind jedoch nicht
vorhanden.
Die technische Ausstattung ist durch die bauliche Neukonzeption sehr gut, weitere Schritte
(z.B. Internetzugang in den Unterrichtsräumen) sollen in den nächsten Monaten eingeleitet werden.
Personal
Im Verlaufe des Jahres 2015 wird der derzeitige pädagogische Leiter der Musikschule in den Ruhestand treten. Für die Weiterführung der Musikschule besteht hier ein Handlungsbedarf.
Die Sekretariatsstelle ist mit 16 Wochenstunden bemessen. Hier ist – auch im Zuge einer Neuausrichtung der Musikschule – die Angemessenheit zu prüfen.
Seit den 90er Jahren werden aufgrund eines Ratsbeschlusses ausscheidende nach Tarif bezahlte
Mitarbeiter durch Honorarkräfte ersetzt. Die Anzahl nach Tarif in Vollzeit beschäftigten Kräfte
wurde von ehemals sieben auf nun eine Lehrkraft (Schulleitung) reduziert. Die jüngeren Lehrkräfte
werden nach Honorar bezahlt und haben durch ihre Arbeit allein an der Musikschule Jülich keine
Existenzgrundlage. Diese Personalkonstellation wirkt sich ungünstig auf die jetzige Arbeit aus, umso mehr, je größer der Anteil von Honorarkräften ist. Es liegt auf der Hand, dass Honorarkräfte stärker fluktuieren und die Kontinuität des Unterrichts dadurch weniger sichergestellt ist. Eine Weisungsbefugnis ist rein rechtlich nicht gegeben, sodass auch die Einbindung in die Organisation nicht
unproblematisch ist, von einer Identifikation mit der Einrichtung ganz abgesehen. Gerade in Hinblick auf eine zukünftig angedachte Strukturierung ist diese Entwicklung im Auge zu behalten und
in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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