Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
11.12.09, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-00/E 24
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.02.2009
Vorlagen-Nr.: 17/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
17.02.2009
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, "Grundschulerweiterung";
hier: Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit gleichem Datum habe ich Ihnen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 24, Ortsteil
Kreuzau, „Grundschulerweiterung“, vorgeschlagen.
Zur Sicherung der Planung sollte gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den
Planbereich mit dem Inhalt beschlossen werden, dass
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden
dürfen und
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie
kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, rechtsverbindlich wird.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung
der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft.
Ich schlage Ihnen vor, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgen wird, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 24, Ortsteil Kreuzau, „Grundschulerweiterung“,
wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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