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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Offenlage der Beschlüsse der Gemeinde Friesheim zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße sowie zu den Beschlüssen zu den Erschließungskosten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
10.09.15, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Offenlage der Beschlüsse der Gemeinde Friesheim zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße sowie zu den Beschlüssen zu den Erschließungskosten) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Offenlage der Beschlüsse der Gemeinde Friesheim zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße sowie zu den Beschlüssen zu den Erschließungskosten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 403/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 26.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.09.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Offenlage der Beschlüsse der Gemeinde Friesheim zum Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße sowie zu den Beschlüssen zu den Erschließungskosten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Anliegen des Antragstellers ist im Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gesetzlich geregelt. Insofern bedarf das konkrete Anliegen keines Gremienbeschlusses. Der Antragsteller hat sein Anliegen in der Vergangenheit bereits mehrfach und vielfältig gegenüber der Verwaltung vorgetragen. Mit aktenkundigen Schreiben vom 22.06.2004, 02.07.2014 und zuletzt 08.01.2015 wurde dem Antragsteller die Sach- und Rechtslage zur Beitragspflicht dargelegt – auch unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung hierzu. Die Verwaltung hat ihre Rechtsauffassung im konkreten Einzelfall überdies extern prüfen und bestätigen lassen. Die Rechtslage – wenn auch für den Antragsteller nicht mit dem gewünschten Ergebnis – ist eindeutig. Sie lässt sich nach Aktenlage auch nachvollziehen und erklären. Die Verwaltung gewährt dem Antragsteller – soweit erwünscht – selbstverständlich gerne Akteneinsicht, auch zu früheren Beschlussfassungen der Gemeinde Friesheim. Dem hat sich die Verwaltung auch bislang nicht verschlossen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden hier nicht gesehen, ggf. würde solchen im Rahmen einer vom Antragsteller in Anspruch genommenen Akteneinsicht entsprechend Rechnung getragen. Im bisherigen Verlauf hat die Verwaltung mehrfach gegenüber dem Antragsteller artikuliert, dass die Verwaltung für weitere Rückfragen ggf. gerne zur Verfügung steht. Im letzten Antwortschreiben vom 08.01.2015 wurde dem Antragsteller überdies angekündigt, dass die Verwaltung allen betroffenen Anliegern zu gegebener Zeit - vor einem tatsächlich erfolgenden Straßenausbau – in einem gesonderten Termin vor Ort für weitere Fragen und Erklärungen, wie auch für eine weitere Erörterung der Sach- und Rechtslage zur Beitragsthematik zur Verfügung stehen wird. Privatrechtliche Vereinbarungen sind in Bezug auf eine Bewertung der öffentlich-rechtlichen Beitragsangelegenheit ohne Belang und Relevanz. In Vertretung (Hallstein) -2-