Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
10.09.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 403/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
26.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Offenlage der Beschlüsse der Gemeinde Friesheim zum Ausbau der
Gerhart-Hauptmann-Straße sowie zu den Beschlüssen zu den Erschließungskosten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Anliegen des Antragstellers ist im Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gesetzlich
geregelt. Insofern bedarf das konkrete Anliegen keines Gremienbeschlusses.
Der Antragsteller hat sein Anliegen in der Vergangenheit bereits mehrfach und vielfältig gegenüber
der Verwaltung vorgetragen.
Mit aktenkundigen Schreiben vom 22.06.2004, 02.07.2014 und zuletzt 08.01.2015 wurde dem
Antragsteller die Sach- und Rechtslage zur Beitragspflicht dargelegt – auch unter Hinweis auf
einschlägige Rechtsprechung hierzu. Die Verwaltung hat ihre Rechtsauffassung im konkreten Einzelfall überdies extern prüfen und bestätigen lassen. Die Rechtslage – wenn auch für den Antragsteller nicht mit dem gewünschten Ergebnis – ist eindeutig. Sie lässt sich nach Aktenlage auch
nachvollziehen und erklären.
Die Verwaltung gewährt dem Antragsteller – soweit erwünscht – selbstverständlich gerne Akteneinsicht, auch zu früheren Beschlussfassungen der Gemeinde Friesheim. Dem hat sich die Verwaltung auch bislang nicht verschlossen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden hier nicht gesehen, ggf. würde solchen im Rahmen einer vom Antragsteller in Anspruch genommenen Akteneinsicht entsprechend Rechnung getragen. Im bisherigen Verlauf hat die Verwaltung mehrfach
gegenüber dem Antragsteller artikuliert, dass die Verwaltung für weitere Rückfragen ggf. gerne zur
Verfügung steht. Im letzten Antwortschreiben vom 08.01.2015 wurde dem Antragsteller überdies
angekündigt, dass die Verwaltung allen betroffenen Anliegern zu gegebener Zeit - vor einem
tatsächlich erfolgenden Straßenausbau – in einem gesonderten Termin vor Ort für weitere Fragen
und Erklärungen, wie auch für eine weitere Erörterung der Sach- und Rechtslage zur Beitragsthematik zur Verfügung stehen wird.
Privatrechtliche Vereinbarungen sind in Bezug auf eine Bewertung der öffentlich-rechtlichen
Beitragsangelegenheit ohne Belang und Relevanz.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-