Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
15.07.09, 21:56
Aktualisiert
15.07.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 15.07.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 40. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 30.06.2009
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1534 Z-1
Parkplatzbewirtschaftungskonzept; u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
1.
Die gebührenpflichtige Zeit auf den Parkplätzen gemäß § 1 der Parkgebührenordnung wird ab dem
nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Änderung bzw. Erneuerung der Verkehrszeichen, Änderung der
Software der Parkscheinautomaten, des Handyparken und PARK-O-PIN) wie folgt festgesetzt:
Parkplätze mit täglicher Gebührenpflicht:
Montags bis samstags 09.30 bis 17.30 Uhr
Sonn-und feiertags 09.00 bis 18.00 Uhr
Parkplätze mit einer Gebührenpflicht nur am Wochenende:
Samstags von 14.00 bis 17.30 Uhr
Sonn-und feiertags von 09.00 bis 18.00 Uhr
2.
Für Zweitwohnsitzsteuerzahler gilt die Ausnahmeregelung des § 3 Parkgebührenordnung.
Beratungsergebnis: