Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 26 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.12.2009 Vorlagen-Nr.: 86/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich zunächst auf meine einleitenden Ausführungen zur Sitzungsvorlage Nr. 85/2009 vom heutigen Tage. Das Plangebiet für den B-Plan E 26, „Ortskern II“, sollte wie folgt begrenzt werden: Im Norden durch die Mittelstraße, im Süden durch die „Mühlengasse“, im Westen durch die Teichstraße, im Osten durch die Hauptstraße. Die Planunterlage wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung am Smartboard vorgestellt. Welche Ziele werden mit dem Bebauungsplan verfolgt? Hierzu folgende Ausführungen: - Sicherung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung durch Festlegung der überbaubaren Flächen, der Geschossigkeit bzw. maximalen Fisthöhen, - Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Grundstücke entlang der „Mühlengasse“, Ecke Hauptstraße und Ecke Teichstraße. - planerische Absicherung einer eventuellen Straßenverbreiterung der „Mühlengasse“, - möglicherweise Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Innenbereich. In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt werden, einen Planentwurf erarbeiten zu lassen. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Planverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine sonstigen Gutachten erforderlich, sodass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen wird. Die entsprechenden Planungskosten werden im Haushalt 2010 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern II“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Mittelstraße, im Süden durch die „Mühlengasse“, im Westen durch die Teichstraße, im Osten durch die Hauptstraße. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-