Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP756/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 16 00, 50 16 01, 50 16 02
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
15.04.2008
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der
"Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage"
- Änderung der Verteilung -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt [bzw. beauftragt die Verwaltung]
a) die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens bei der Verteilung der Zuwendungen
(Bedürftige nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - hier Kapitel 3 und 4 ab 70 Jahre),
b) die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens bei der Verteilung der Zuwendungen,
jedoch unter Herabsetzung der Altersgrenze für Empfänger von Leistungen nach dem
SGB XII - hier Kapitel 3 und 4 - auf 65 Jahre,
c) alle Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 3 und 4 des SGB XII unabhängig
vom Alter bei der Verteilung der Zuwendungen zu berücksichtigen oder
d) die Installation einer `Bedburger Tafel´ im Laufe des Jahres 2008 zu erarbeiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2007
wurde unter TOP 17 n. ö. T. [Gewährung von Zuschüssen anlässlich des
Weihnachtsfestes aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der
Rheinbraun-Rücklage] seitens der SPD-Fraktion angeregt, die Zuwendungen für
Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - hier
Kapitel 3 und 4 - künftig nicht mehr an der Altersgrenze von 70 Jahren festzumachen. Da
die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2007 nicht beziffert werden konnten, wurde die
Auszahlung der Zuwendungen - wie verwaltungsseitig vorgeschlagen - beschlossen; für
das Jahr 2008 sollten jedoch die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung bis zur
nächsten turnusmäßigen Ausschusssitzung dargelegt werden.
Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ausweitung des Empfängerkreises auf
alle Bezieher von SGB XII Leistungen (3. und 4. Kapitel) einem Zuwachs im Bereich der
Rheinbraun-Sonderrücklage von rd. 117 % (absolut 21 Personen) sowie im Bereich der
Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung von rd. 144 % (absolut 49 Personen) entspräche.
Hierbei sind die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen nicht mit berücksichtigt.
Da entsprechend der Satzung [Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung] bzw. der
Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg [Rheinbraun-Sonderrücklage] lediglich die
Zinserträge ausgeschüttet werden dürfen – diese betrugen in 2007 insgesamt rd. 9.900 €
– würde dies eine Reduzierung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr von 20 € auf 15 €
[Heime] bzw. bei Bedürftigen außerhalb von Heimen von 40 € auf 36 € [RheinbraunSonderrücklage] sowie von 36 € auf 33 € [Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung]
implizieren. Die Auswirkungen sind der als Anlage beigefügten Datei zu entnehmen;
hierbei wurde als fiktive Anzahl der Heimbewohner der gerundete Durchschnitt der letzten
drei Jahre berücksichtigt.
Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund
der in den vergangenen Jahren steigenden Zahl der Heimbewohner und Bedürftigen und
der lediglich begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2002 eine Erhöhung der
Altersgrenze für die Empfänger von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) von 65 Jahre auf 70 Jahre durch den Rat festgesetzt wurde. Ebenfalls wurden in
den Jahren 2004 und 2006 bereits empfindliche Kürzungen von insgesamt rd. 53%
vorgenommen, um auch in den kommenden Jahren Zuwendungen aus den Sondermitteln
zahlen zu können.
Eine gerechte Verteilung der Stiftungs- bzw. Rheinbraunmittel ist im Ausschuss für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales - fraktionsübergreifend - bereits mehrfach thematisiert
worden; so wurde seinerzeit seitens der CDU-Fraktion angeregt, die Heimmittel nicht den
Heimbewohnern, sondern vielmehr den Heimen insgesamt für eine besondere Maßnahme
- beispielsweise die Durchführung einer Weihnachtsfeier - zukommen zu lassen.
Ungeachtet dessen stellt sich aus Sicht der Verwaltung die Frage, ob bei einer Ausweitung
des Empfängerkreises auf alle SGB XII-Bezieher dem Stiftungswillen [bzw. bezogen auf
die Rheinbraun Sonderrücklage dem diesen angepassten Willen des Rates], nämlich die
`wirklich´ Bedürftigen zu unterstützen, überhaupt noch Rechnung getragen wird.
Die Verwaltung regt daher an, einen gänzlich anderen `Verteilungsmodus´ der Zinserträge
vorzunehmen; auch wenn - zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in Bedburg derzeit nicht unbedingt eine (Alters-)Armut erkennbar ist, wäre beispielsweise die
Finanzierung einer `Bedburger Tafel´ eine durchaus denkbare Alternative. Ausgehend von
Beschlussvorlage WP7-56/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
einem jährlichen Zinsertrag in Höhe von rd. 9.900,- € entspräche dies immerhin einem
wöchentlichen Betrag von rd. 200,- €.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.03.2008
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-56/2008
Seite 3