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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der "Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage" - Änderung der Verteilung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der "Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage"
- Änderung der Verteilung -) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der "Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage"
- Änderung der Verteilung -) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der "Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage"
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP756/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 16 00, 50 16 01, 50 16 02 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.04.2008 Betreff: Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der "Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung" und der "Rheinbraun-Sonderrücklage" - Änderung der Verteilung - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt [bzw. beauftragt die Verwaltung] a) die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens bei der Verteilung der Zuwendungen (Bedürftige nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - hier Kapitel 3 und 4 ab 70 Jahre), b) die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens bei der Verteilung der Zuwendungen, jedoch unter Herabsetzung der Altersgrenze für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII - hier Kapitel 3 und 4 - auf 65 Jahre, c) alle Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 3 und 4 des SGB XII unabhängig vom Alter bei der Verteilung der Zuwendungen zu berücksichtigen oder d) die Installation einer `Bedburger Tafel´ im Laufe des Jahres 2008 zu erarbeiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2007 wurde unter TOP 17 n. ö. T. [Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage] seitens der SPD-Fraktion angeregt, die Zuwendungen für Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - hier Kapitel 3 und 4 - künftig nicht mehr an der Altersgrenze von 70 Jahren festzumachen. Da die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2007 nicht beziffert werden konnten, wurde die Auszahlung der Zuwendungen - wie verwaltungsseitig vorgeschlagen - beschlossen; für das Jahr 2008 sollten jedoch die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung bis zur nächsten turnusmäßigen Ausschusssitzung dargelegt werden. Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ausweitung des Empfängerkreises auf alle Bezieher von SGB XII Leistungen (3. und 4. Kapitel) einem Zuwachs im Bereich der Rheinbraun-Sonderrücklage von rd. 117 % (absolut 21 Personen) sowie im Bereich der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung von rd. 144 % (absolut 49 Personen) entspräche. Hierbei sind die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen nicht mit berücksichtigt. Da entsprechend der Satzung [Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung] bzw. der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg [Rheinbraun-Sonderrücklage] lediglich die Zinserträge ausgeschüttet werden dürfen – diese betrugen in 2007 insgesamt rd. 9.900 € – würde dies eine Reduzierung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr von 20 € auf 15 € [Heime] bzw. bei Bedürftigen außerhalb von Heimen von 40 € auf 36 € [RheinbraunSonderrücklage] sowie von 36 € auf 33 € [Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung] implizieren. Die Auswirkungen sind der als Anlage beigefügten Datei zu entnehmen; hierbei wurde als fiktive Anzahl der Heimbewohner der gerundete Durchschnitt der letzten drei Jahre berücksichtigt. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren steigenden Zahl der Heimbewohner und Bedürftigen und der lediglich begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2002 eine Erhöhung der Altersgrenze für die Empfänger von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 65 Jahre auf 70 Jahre durch den Rat festgesetzt wurde. Ebenfalls wurden in den Jahren 2004 und 2006 bereits empfindliche Kürzungen von insgesamt rd. 53% vorgenommen, um auch in den kommenden Jahren Zuwendungen aus den Sondermitteln zahlen zu können. Eine gerechte Verteilung der Stiftungs- bzw. Rheinbraunmittel ist im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - fraktionsübergreifend - bereits mehrfach thematisiert worden; so wurde seinerzeit seitens der CDU-Fraktion angeregt, die Heimmittel nicht den Heimbewohnern, sondern vielmehr den Heimen insgesamt für eine besondere Maßnahme - beispielsweise die Durchführung einer Weihnachtsfeier - zukommen zu lassen. Ungeachtet dessen stellt sich aus Sicht der Verwaltung die Frage, ob bei einer Ausweitung des Empfängerkreises auf alle SGB XII-Bezieher dem Stiftungswillen [bzw. bezogen auf die Rheinbraun Sonderrücklage dem diesen angepassten Willen des Rates], nämlich die `wirklich´ Bedürftigen zu unterstützen, überhaupt noch Rechnung getragen wird. Die Verwaltung regt daher an, einen gänzlich anderen `Verteilungsmodus´ der Zinserträge vorzunehmen; auch wenn - zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in Bedburg derzeit nicht unbedingt eine (Alters-)Armut erkennbar ist, wäre beispielsweise die Finanzierung einer `Bedburger Tafel´ eine durchaus denkbare Alternative. Ausgehend von Beschlussvorlage WP7-56/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 einem jährlichen Zinsertrag in Höhe von rd. 9.900,- € entspräche dies immerhin einem wöchentlichen Betrag von rd. 200,- €. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.03.2008 ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-56/2008 Seite 3