Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
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Niederschrift
über die 33. Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 27.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil:
Gussen, Erich,
Cremerius, Winfried,
Engels, Hans Günter,
Gruben, Martina,
Hoven, Matthias,
Hüvelmann, Peter,
Keppel, Anke,
Klems, Christian,
Laufs, Jürgen,
Lohn, Helmut,
Schmitz, Hans-Peter,
Bertrams, Johannes Jürgen,
Bourguignon, Frank,
Gundelach, Klaus,
Heinen, Ralf,
Jansen, Friedhelm,
Plum, Wilhelm,
Schaaf, Heinrich,
Sieger, Helmut,
Sußmann, Franz Peter,
Tauber, Roland,
Marsiat, Irmtraud,
Oepen, Birgit,
Capellmann, Peter,
Gunia, Wolfgang,
Strauß, Detlef,
Hintzen, Ulrich,
Ehlert, Jannik
Ausschussvorsitzender
1. stellv. Ausschussvorsitzender
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Einwohnerin
Sachkundige Einwohnerin
Ratsmitglied (Vertreter)
20:00 - 22:20 Uhr
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreter)
Sachkundiger Bürger (Vertreter)
Sachkundiger Einwohner
Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil:
Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters
Herr Danz bis TOP 11.6
Herr Ervens
Frau Esser, bis TOP 7
Herr Heesen bis TOP 28
Herr Helgers
Herr Heuter ab TOP 7 bis TOP 19
Herr Mülheims
Herr Rehers bis TOP 26
Herr Schumacher bis TOP 26
Frau Lehmkuhl als Schriftführerin
Als Gäste sind anwesend:
Herr Bosmann, Büro van Aken Architekten
Herr Bors, Büro van Aken Architekten
Frau Syndram, van Aaken Architekten
Herr Hulsebos, Investor Grundstück Realschule
Herr Schüssler, Architektenbüro Schüssler
Herr Göddecke, Rurtalbahn
Herr Aretz, Technologiezentrum Jülich GmbH
Herr Prof. Dr. Ing. Hoffschmidt, RWTH Aachen
Herr Schmidt-Illguth
Herr Drewes, SEG
Herr Gaida, SEG
Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest,
dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss beschlussfähig ist.
Weiterhin schlägt er vor, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung die Tagesordnung im
öffentlichen Teil um den Beratungspunkt
TOP 1a Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners und
TOP 29, Vorlage Nr. Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(wird in der Sitzung unter Punkt 9a beraten)
zu erweitern. Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
Aufgrund zahlreich erschienener Bürger und Vortragender werden verschiedene
Tagesordnungspunkte vorgezogen bzw. zurückgestellt. In der Niederschrift bleibt aufgrund
techn. Vorgaben die ursprüngliche Reihenfolge erhalten.
Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie
folgt dar:
Tagesordnung:
A.
Öffentlicher Teil
1.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
1a.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
11.6
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau
Inden bis Abbauende
„Campus Merscher Höhe“
Hütte im Bereich der Überschwemmungsflächen an der Rur
Wärmelieferung für das Freibad
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 + 2
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2
neuer Rurtalbahn-Haltepunkt „An den Aspen“
Bebauungpslan Nr. 79 "Königskamp II", 6. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich
Anfragen
Anträge
Bürgerantrag 2/2014 Umgestaltung Schwanenteich
Antrag Nr. 5/2014 der CDU-Fraktion vom 17.02.2014 – Änderung der
Friedhofssatzung; neue Grabformen
Antrag 03/2014 der UWG JÜL – Fraktion vom 07.12.2013
Beerdigungen auch an Wochenenden
Bürgerantrag 3/2014 – Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung nach der
Stellplatzsatzung
Bürgerantrag 8/2013 – Winterdienst Wohngebiet „Baugebiet Trierer Straße“
Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013
Winterdienst an Haltestellen
Umgestaltung Marktplatz
Leichenhalle Jülich
Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014
Klimaschutzprojekt in Kitas und Schulen der Stadt Jülich
LEADER-Bewerbung durch die Indeland Entwicklungsgesellschaft
Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen
gebührenpflichtigen Parkplatz
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt
Jülich
Alte Schule Kirchberg
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines
Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
- Bericht über den Stand des Verfahrens Kanalsanierung und -erneuerung Mariengartenstraße, Frankenstraße, Linnicher Straße,
Grünstraße, An der Synagoge und Kleine Rurstraße
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
Bebauungsplan Nr. A 22 "Bahnhofstraße"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. A 17 "westlich der Zitadelle"
Bebauungsplan Nr. A 23 "Weissenhof"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Raumplanung
hier: Unterbringung der städtischen Ämter und Institute in den Rathäusern
Bauvorhaben
Verschiedenes
Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beginn der öffentlichen Sitzung:
18:00 Uhr
A.
Öffentlicher Teil
1.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
Die Abstimmung über die Niederschrift wird zurückgestellt, da aufgrund von
Versandproblemen die Niederschrift erst kurzfristig vorlag.
Beschluss
Ohne Abstimmung
1.a
Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltunge(n)
In analoger Anwendung des § 58 Abs. 2 ivm. § 67 GO NW werden die sachkundigen
Einwohner vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass sich
die/der zu Verpflichtende von ihrem/seinem Platz erhebt und ihr/sein Einverständnis mit
folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
In der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt
wird.
Folgt Einführung und Verpflichtung von Herrn Jannik Ehlert, Vorsitzender des
Umweltbeirates.
2.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
2.1
Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden
bis Abbauende
(Vorlagen-Nr.159/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Mit Schreiben vom 31.10.2013 hat die RWE Power AG den Sonderbetriebsplan
betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende bei der
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, zur Zulassung
eingereicht. Die Stadt Jülich ist zur Stellungnahme aufgefordert.
Anlass ist die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans. Diese Änderung betrifft die Anlage
eines Restsees statt einer Verfüllung. Gegenstand des Verfahrens war auch eine
artenschutzrechtliche Bewertung.
Im vorliegenden Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten
und das artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher
Betroffenheiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dargelegt, dokumentiert und
die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt.
Zweck der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung ist, artenschutzrechtliche
Betroffenheiten zu vermeiden, zeitlich vorgezogen im räumlichen Zusammenhang
auszugleichen oder den Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu wahren bzw. die
Herstellung des Erhaltungszustands nicht zu behindern. Es sollen möglichst die
Lebensräume und Funktionen wiederhergestellt werden, die tagebaubedingt verloren
gehen.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Nutzung der Gehölzlebensräume in der neuen Indeaue
- Maßnahmen in den landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen (z.B.
Wildkräutereinsaat, Luzerneeinsaat, Ackerbrachen, Lerchenfenster, etc.)
- Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse, Schwalben, Turmfalken, Steinkäuze,
Eulen
Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen.
2.2
„Campus Merscher Höhe“
(Vorlagen-Nr.160/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Wie in der Mitteilung vom 05.12.2013 im Stadtrat bereits dargelegt, haben die
Bürgermeister der Stadt Jülich, der Gemeinde Niederzier und der Gemeinde Titz
verabredet, die Potenziale einer interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung im
Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe vertieft zu untersuchen.
Die Entwicklung der brachgefallenen Sendeanlage Merscher Höhe zu einem
Gewerbegebiet wird bereits seit 2011 durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich
betrieben. Seinerzeit noch ohne den interkommunal ausgerichteten Ansatz. Im Rahmen
der Vorplanungen sind die artenschutzrechtlichen Fragestellungen einer
Flächenentwicklung durch ein Artenschutzgutachten positiv abgearbeitet worden. Mit der
Bezirksregierung Köln wurde die regionalplanerische Darstellbarkeit des Projektes bereits
frühzeitig mit einem positiven Ergebnis abgeklärt. Der Stadtentwicklungsgesellschaft
Jülich (SEG) ist es gelungen, durch eigenen Flächenerwerb und eine Vereinbarung mit
einem angrenzenden Grundstückseigentümer, die für eine Gewerbegebietsentwicklung
notwendigen Flächen bereits frühzeitig zu sichern.
Ausgangspunkt für die nunmehr angestrebte interkommunale Zusammenarbeit war unter
anderem eine Anregung seitens der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR). Diese
hatte im Jahr 2013 in einer Arbeitsgruppe, unter Beteiligung der Bürgermeister der
Gemeinden Niederzier und Titz, Potentialflächen für eine interkommunale Kooperation
im Bereich der Gewerbegebietsentwicklung untersucht. Als Ergebnis dieser
Untersuchungen hat die IRR in ihrem Schreiben vom 04. September 2013 dem Areal
Merscher Höhe eine ausgezeichnete Standortqualität bescheinigt und angeregt, die
Entwicklung des Gewerbegebietes Merscher Höhe als interkommunalen Ansatz der
Kommunen Jülich, Niederzier und Titz zu betreiben.
Auf Basis dieser Anregung sind erste Abstimmungsgespräche auf Bürgermeisterebene
geführt worden. Über das Ergebnis der Gespräche, die Potentiale einer interkommunalen
Gewerbegebietsentwicklung weiter zu untersuchen, ist in der o.g. Mitteilung informiert
worden.
Im Dezember 2013 ist es den Projektpartnern gelungen, mit der Fachhochschule Aachen
und der regionalen Entwicklungsgesellschaft indeland zwei weitere Partner für den
Campus Merscher Höhe zu gewinnen. Zusätzlich hat das Forschungszentrum Jülich im
Februar 2014 sein Interesse an einem Projektengagement mitgeteilt.
Ziel der Partner ist die Entwicklung eines Campus Merscher Höhe, der forschungsaffinen
Unternehmen und Ausgründungen attraktive Ansiedlungschancen eröffnet. Zugleich wird
diesen Unternehmen ein direkterer Zugang zu den regionalen Forschungseinrichtungen
ermöglicht.
Am 14. März 2014 hat ein Treffen der Projektgruppe bei Frau Regierungspräsidentin
Walsken in Köln stattgefunden. Ziel des Gespräches war es, die Unterstützung für das
Projekt Campus Merscher Höhe zu gewinnen. Dies ist grundsätzlich gelungen. Es wurde
jedoch seitens der Bezirksregierung nachdrücklich herausgestellt, dass für die
regionalplanerischen Darstellung und Genehmigung des Campus Merscher Höhe
zwingend eine Flächenkompensation für die Freirauminanspruchnahme zu erfolgen hat.
Daher beabsichtigt die Projektgruppe in einem nächsten Schritt, mögliche
Kompensationsflächen in den einzelnen Kommunen zu identifizieren. Über die weitere
Entwicklung des Projektes wird in den jeweiligen Gremien kontinuierlich berichtet.
2.3
Hütte im Bereich der Überschwemmungsflächen an der Rur
(Vorlagen-Nr.161/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wurde, haben Jugendliche im Bereich der Rur
(nördlich der Kirmesbrücke) ohne Genehmigung eine „Bretterbude“ errichtet. Die
„Bretterbude“ ist relativ massiv aus ca 20 verschraubten und vernagelten Palletten
zusammengebaut und mit diversen Stühlen und einem Sofa ausgestattet. In der näheren
Umgebung wurden teilweise Bäume, die im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme
angepflanzt wurden, gefällt und als Brennholz genutzt. Leergut und Müll werden
offensichtlich in Einkaufswagen angesammelt.
Polizei und Feuerwehr wurden in den vergangen Wochen ebenfalls bereits aufgrund des
Lagerfeuers durch Anwohner informiert.
Da die Fläche sowohl im Landschaftsschutzgebiet als auch im Überschwemmungsbereich
der Rur liegt, wurde durch eine an der Hütte hinterlassen Aufforderung an die Nutzer
gefordert, die „Bretterbude“ kurzfristig zu entfernen. Sollten die Nutzer dieser
Aufforderung nicht nachkommen, wird der Abbruch durch den Bauhof veranlasst.
2.4
Wärmelieferung für das Freibad
(Vorlagen-Nr.162/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Die Stadtwerke Jülich beabsichtigen im kommenden Sommer im Blockheizkraftwerk des
Hallenbades Wärme in Containern zwischenzuspeichern und diese Wärme im Freibad
mittels Wärmetauscher zu Beheizung des Freibades zu nutzen.
Hierfür ist es erforderlich, dass über das städtische Grundstück westlich des Freibades die
Container angeliefert und abgeholt werden. Der vorhandene Stichweg zum Zaun des
Freibades ist um ca 2 m zu verbreitern. Die Maßnahme ist mit dem Reitverein (Pächterin
des Grundstücks) abgestimmt.
Da das Freibad Anfang Mai geöffnet werden soll, erfolgt eine kurzfristige Umsetzung der
Maßnahme im April. Der Stadt entstehen hierdurch keine Kosten, alle erforderlichen
Arbeiten werden durch die Stadtwerke beauftragt und abgerechnet.
Sollte die Maßnahme in diesem Sommer erfolgreich sein, ist beabsichtigt, dies auch in
den Folgejahren umzusetzen.
2.5
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
(Vorlagen-Nr.150/2014)
Auf Frage von Herrn Laufs bzgl. der Querungshilfe VonSchöfer-Ring wird mitgeteilt, dass kurzfristig eine Umsetzung erfolgen soll.
Zur Frage bezüglich der FH-Fläche teilt Herr Mülheims mit, dass zur Zeit die
Übertragung durchgeführt wird.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
3.
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1
(Vorlagen-Nr.118/2014)
Eingangs erläutert Beigeordneter Schulz, dass in der heutigen Sitzung zwei Unternehmen
Projekte vorstellen werden. Dabei handelt es sich um den Investor van Wijnen, bzw. van
Aken Architekten, Aachen, und Schüßler, Jülich..Es stellt für das Büro van Aken Herr
Bosmann die Pläne vor.
StV Bourguignon sieht die Gefahr, dass wenn lediglich ein Teilbereich veräußert wird,
die Stadt hinterher schlimmstenfalls auf dem Realschulgebäude sitzenbleiben könnte.
Zu Fragen von StV Laufs bezgl. der Höhe der Gebäude und der Meinung der
Denkmalschutzbehörde dazu erläutert Beigeordneter Schulz, dass seitens des
Denkmalschutzes keine Bedenken gegen dreigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoß
geäußert wurden. Von dort wurde Zustimmung signalisiert.
Herr Hulsebos, Investor, teilt auf Frage von StV Gunia mit, das der Verkauf von
Eigentumswohnungen vorgesehen sei.
Der Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Planung zur Kenntnis.
4.
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 + 2
(Vorlagen-Nr.120/2014)
Herr Schüssler, Architektenbüro Schüssler, trägt, für eine Investorengemeinschaft
mehrere Jülicher Bürger, vor. Er führt aus, dass man auch eine Angebot nur für den ersten
Abschnitt vorlegen wolle. Der Vortrag wird der Niederschrift beigefügt.
Nach Ansicht von StV Cremerius stellen sich die von Büro Schüssler vorgestellten
Stadthäuser als sehr flexibel dar.
Beigeordneter Schulz trägt grundsätzliche Erwägungen im Bezug auf die Flächen im
Bereich der ehem. Realschule vor. Seiner Ansicht nach ist der vom Büro Schüssler
vorgestellt Entwurf mit Stadthäusern für diesen Bereich nicht geeignet, hierfür käme eher
die Fläche der ehem. FH in Frage. Der Entwurf des Büros van Aken wird an dieser Stelle
befürwortet. Darüber hinaus sei der Entwurf des Büros van Aken kurzfristig umsetzbar
was die Chance böte, auch in diesem Jahr noch die Einnahmen aus dem
Grundstücksverkauf zu realisieren.
Nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden müsse genügend Zeit eingeräumt werden um
sich über die Bebauung einig zu werden.
StV Laufs sieht durch den Zeitdruck die Verhandlungsposition der Stadt geschwächt.
Die Frage bzgl. einer Ausschreibung der Grundstücke wird verneint, da sie als Verfahren
nicht vorgeschrieben sei.
Nach weiterer Diskussion kommt der Ausschuss überein. Die Beschlussfassung über die
Tagesordnungspunkte 5. und 6. an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Planung zur Kenntnis.
5.
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1
(Vorlagen-Nr.119/2014)
S. Beratung zu TOP 3 + 4
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
In Änderung des Beschlussvorschlages:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planung die
Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für
den Teilbereich 1 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten
werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss).
6.
Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2
(Vorlagen-Nr.121/2014)
Siehe Beratung zu TOP 3. + 4.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
In Änderung des Beschlussvorschlages:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Aus städtebaulichen Gründen und aus Denkmalaspekten wird der Antragsteller
aufgefordert, sein Konzept so zu verändern, dass die vorgesehenen Einfamilienhäuser
entfallen. Kleinteilige Gebäude mit eingezäunten Gärten, Carports und Kellerersatzräume
sind an dieser Stelle unpassend. Stattdessen sollte der Bereich mit mehrgeschossigen
Mehrfamilienhäusern beplant werden, die dennoch einen parkartigen offenen Charakter
erzeugen. . Auf der Grundlage dieser neuen Konzeption wird die Verwaltung beauftragt,
die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für
den Teilbereich 2 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten
werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss).
7.
Neuer Rurtalbahn-Haltepunkt „An den Aspen“
(Vorlagen-Nr.132/2014)
Auf Frage von StV H.P. Schmitz erläutert Herr Göddecke, Rurtalbahn, dass sich die
Öffnungszeiten der Schranke an der Dürener Straße teilweise von 1 Minute auf 30
Sekunden verkürzen werden. Dadurch wird ein Rückstau von Fahrzeugen nicht komplett
aufzulösen sein.
Hinsichtlich der Schulbeginnzeiten hat sich die aufgezeigte Problematik bereits erübrigt,
da ab kommenden Schuljahr der Beginn von 7:50 Uhr auf 8.00 Uhr verschoben wird.
Eine Einschränkung der Bedienung des Haltepunktes Jülich-Nord wird lt. Herrn
Göddecke ebenfalls nicht eintreten.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Ausschuss stimmt den Veränderungen und Einschränkungen, die sich durch die
Anlegung des neuen Haltepunktes „An den Aspen“ und dem damit verbundenen neuen
Betriebskonzept ergeben, zu.
8.
Bebauungpslan Nr. 79 "Königskamp II", 6. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013
in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.115/2014)
Herr Prof. Dr. Ing. Hoffschmidt, RWTH Aachen und Herr Aretz, Geschäftführer des TZJ
geben Erläuterungen zum Projekt.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung aufgestellt.
Die Änderung beinhaltet die Umwandlung des Bereiches von „öffentliche Grünfläche“ in
„Gewerbegebiet“.
Ziel der Änderung ist es, durch diese Umwandlung eine bauliche Erweiterung des
Technologiezentrums Jülich sowie den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut
werden soll, zu ermöglichen. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom
14.03.2014 dargestellt.
9.
Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.114/2014)
Herr Schmidt-Illguth, Büro BBE Handelsberatung, trägt vor. Im Bezug auf einen
größeren Markt in der Margarethenstraße führt er aus, dass dem die Landesplanung
entgegenstehe und das Projekt negative Auswirkung auf die Innenstadt haben würde.
Zum weiteren Vorgehen erläutert er, dass die Öffentlichkeit ausführlich über das Konzept
informiert werden sollte, zumal sich auch Auswirkungen auf Grundstücke ergeben
werden.
Der Vortrag liegt dem Protokoll bei.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage dieses Entwurfs
durchzuführen.
10.
Anfragen
11.
Anträge
11.1
Bürgerantrag 2/2014 Umgestaltung Schwanenteich
(Vorlagen-Nr.109/2014)
Von Seiten des Ausschusses wird die Umsetzung des Antrages befürwortet, wenn der
Stadt keine Kosten entstehen.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Der Ausschuss spricht sich für die Umsetzung des Antrages aus.
entfällt
11.2
Antrag Nr. 5/2014 der CDU-Fraktion vom 17.02.2014 – Änderung der Friedhofssatzung;
neue Grabformen
(Vorlagen-Nr.112/2014)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
11.3
Antrag 03/2014 der UWG JÜL – Fraktion vom 07.12.2013
Beerdigungen auch an Wochenenden
(Vorlagen-Nr.125/2014)
StV Hoven schlägt vor zumindest an Freitagen die Zeiten für Beerdigungen bis 15.00 Uhr
auszudehnen. Dem schließt sich StV Laufs an.
Nach Hinweis von Herrn Ervens, dass hierfür eine Änderung der Satzung erforderlich ist,
beschließt der Ausschuss dass diese in der kommenden Haupt- und
Finanzausschusssitzung bzw. Stadtrat beraten werden soll.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Der Ausschuss beschließt in Änderung des Beschlussvorschlages:
Die Satzung ist dahingehend zu ändern, dass an Freitagen Beerdigungen bis 15.00 Uhr
durchgeführt werden können. Die Beratung soll in der kommenden Sitzung des Hauptund Finanzausschusses bzw. Stadtrat erfolgen
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
11.4
Bürgerantrag 3/2014 – Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung nach der
Stellplatzsatzung
(Vorlagen-Nr.110/2014)
Seitens des Ausschusses wird die Ansicht vertreten, dass man der Empfehlung des
Bürgerausschusses folgen solle und die Satzung überarbeitet wird. Insbesondere soll
dabei dem gegenwärtigen Leerstand von Ladenlokalen entgegengewirkt werden.
Beigeordneter Schulz verweist auf die Reduzierung der Haushaltseinnahmen die in den
letzten fünf Jahren bei 240.000,-- € lagen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Ausschuss spricht sich für die Änderung der Satzung aus.
Entfällt
11.5
Bürgerantrag 8/2013 – Winterdienst Wohngebiet „Baugebiet Trierer Straße“
(Vorlagen-Nr.108/2014)
StV Schmitz schlägt vor, dass man keine Befreiung von den Winterdienstgebühren mehr
erteilen dürfe und alle bisher ausgenommenen Bereiche mit in den Winterdienst
einbezieht. Dem schließt sich der Ausschuss an.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Alle Befreiungen von den Winterdienstgebühren sind aufzuheben und alle Bereiche in
den Winterdienst einzubeziehen.
Entfällt
11.6
Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013
Winterdienst an Haltestellen
(Vorlagen-Nr.117/2014)
Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein die Beratung bis zur nächsten
Sitzung des Ausschusses zurückzustellen. Dann sollen Beispiele für breite und schmale
Haltestellen gezeigt werden.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Beratung wird bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses zurückgestellt.
Die bestehende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jülich wird in Bezug auf die Reinigung und den
Winterdienst der Gehwegbereiche von Haltestellen nicht geändert.
12.
Umgestaltung Marktplatz
(Vorlagen-Nr.103/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Umgestaltung erfolgt gemäß der Empfehlung der Marktplatzkommission
folgendermaßen:
1. In Abstimmung mit dem Bauhof werden Blumendekorationen am Alten Rathaus
vorgenommen.
2. Es erfolgt der Austausch der Papierkörbe (entsprechend Düsseldorfer Straße).
3. Versetzung von 3 Bänken.
4. Wegfall der Gitterumrandung an allen Baumscheiben.
5. Feldweise Erneuerung der Oberfläche entlang des Alten Rathauses (Schwarzdecke)
nach dem Modell Düsseldorfer Straße, d.h. Auskofferung und Entfernen des
Betonunterbaus mit anschließender neuer Oberflächengestaltung Klinker gelb/rot
hochkant.
13.
Leichenhalle Jülich
(Vorlagen-Nr.99/2014)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Bericht der Verwaltung
14.
Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014
(Vorlagen-Nr.100/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Beförderung der Real- und Sekundarschüler ab dem Schuljahr 2014/15 erfolgt
weiterhin im ÖPNV.
15.
Klimaschutzprojekt in Kitas und Schulen der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.107/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
16.
LEADER-Bewerbung durch die Indeland Entwicklungsgesellschaft
(Vorlagen-Nr.130/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Stadt Jülich befürwortet ausdrücklich eine Bewerbungen der Indeland
Entwicklungsgesellschaft für die kommende LEADER-Förderperiode 2014 bis 2021 für
die“ Jülicher Bördelandschaft“.
17.
Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen
gebührenpflichtigen Parkplatz
(Vorlagen-Nr.105/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
18.
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.90/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt
Jülich wird wie folgt erlassen:
„Folgt 3. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“
19.
Alte Schule Kirchberg
(Vorlagen-Nr.93/2014)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Für die Sanierung der Giebelwände Alte Schule Kirchberg werden Mittel in Höhe von
60.000,00 € in Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt.
20.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines
Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
- Bericht über den Stand des Verfahrens (Vorlagen-Nr.123/2014)
Beigeordneter Schulz ergänzt, dass die Mittel seitens der Verwaltung in den Haushalt
eingestellt werden.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von
15.000 € für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines
Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 JaStimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012
beanstandet.
Da der Rat in seiner Sitzung am 10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der
Beanstandung wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen
abgelehnt hat, wurde die Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4
GO NRW der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung der
Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung für das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013
veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der Rat die
Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen.
Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt
2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der
Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei keiner
Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, wurde
dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. Nachdem der Rat den
Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 Ja-Stimmen bei 32
Nein-Stimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde
zur Entscheidung vorgelegt.
Die Aufsichtsbehörde teilt mit Schreiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die
Beanstandungen rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt
als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung
eines Lärmaktionsplanes erteilt werden wird.
Sollte der Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im
Rahmen der allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die Beauftragung der Erstellung
eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich.
Die Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt
2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates am
10.04.2014 wird die Übertragung der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der
Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben.
21.
Kanalsanierung und -erneuerung Mariengartenstraße, Frankenstraße, Linnicher Straße,
Grünstraße, An der Synagoge und Kleine Rurstraße
(Vorlagen-Nr.88/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die im Folgenden aufgelisteten Kanäle werden im Jahr 2014 saniert bzw. erneuert.
Mariengartenstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 bis
DN 500 wird zwischen der Römerstraße und der Brunnenstraße auf einer Strecke von
300 m ausgetauscht und weitere 200 m bis zum Wendehammer mittels Inliner saniert.
Bauzeit voraussichtlich von Juli bis November 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca.
350.000,00 €.
Frankenstraße (Baujahr 1953). Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 bis DN
400 wird auf einer Strecke von 200 m zwischen der Keltenstraße und der Adolf-FischerStraße komplett ausgetauscht. Bauzeit voraussichtlich von August bis Oktober 2014. Die
Kosten belaufen sich auf ca. 125.000,00 €.
Linnicher Straße (Baujahr 1961). Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird
auf einer Strecke von 160 m zwischen der Artilleriestraße und der Haus Nr. 55 komplett
ausgetauscht. Bauzeit voraussichtlich von August bis Oktober 2014. Die Kosten belaufen
sich auf ca. 100.000,00 €.
Grünstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren Eiprofil 350/525
wird auf einer Strecke von 80 m zwischen der Bocksgasse und der Gerberstraße mittels
Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca.
50.000,00 €.
An der Synagoge (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird
auf einer Strecke von 110 m zwischen der Bocksgasse und der Schirmerstraße mittels
Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca.
70.000,00 €.
Kleine Rurstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird
auf einer Strecke von 140 m zwischen dem Hexenturm und dem Marktplatz mittels
Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca.
100.000,00 €.
22.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.116/2014)
StV Bourguignon führt aus, dass man die Bedenken der Bürger zur geplanten
Erweiterung berücksichtigen solle. Insbesondere das 40 m hohe Lager sei bedenklich,
aber auch der Zustand der verfallenden Gebäude der alten Fabrik.
StV Hoven schließt sich seinem Vorredner an. Durch die Brückenkonstruktion entsteht
der Eindruck als führe man in ein Gewerbegebiet. Es stellt sich die Frage, was man tun
können um Einfluß auf das Vorhaben zu nehmen.
Beigeordneter Schulz erklärt dass man die Bedenken beim Bauherren vorbringen könne,
dass aber bei zu weitgehenden Einschränkungen irgendwann die Maßnahme nicht mehr
rentabel sei. Ohne die Brücke, die für die Produktionsabläufe notwendig ist, geht die
Erweiterung nicht. Eine Verknüpfung mit der Forderung hinsichtlich der verfallenden
Gebäude am alten Standort sei rechtlich nicht möglich.
StV Hoven regt an, dass der Bauherr die Maßnahme im Ausschuss vorstellen solle und
dabei erläutern könne, wie viel er zurücknehmen könne.
Beigeordneter Schulz weist auf die lange Zeit bis zur nächsten Sitzung hin.
StV Laufs äußert ebenfalls Bedenken. Er verweist auf den bereits für die andere Seite
aufgestellten B-Plan, von dem man jahrelang nichts mehr gehört habe. Damals sollte das
Lager auf der linken Seite des Ortseinganges errichtet werden. Des weiteren ist jetzt das
angrenzende Naturschutzgebiet betroffen.
Lt. Beigeordneten Schulz hat Herr Eichhorn dargelegt, dass mit der neuen Planung eine
bessere Nutzung verbunden ist. Wegen der Größe der Investition könne eine
Zeitverzögerung problematisch werden.
Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass seitens des Ausschusses Bedenken
gegen die Verbindungsbrücke, die Höhe des Bauwerkes aber auch zum Zustand der alten
Gebäude bestehen. Der Ausschuss wünsche sich eine Vorstellung des Vorhabens in der
Sitzung. Ob vor der Kommunalwahl noch eine Sondersitzung stattfinden kann oder erst
der neue Ausschuss das Thema berät lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Der
Ausschuss spricht sich einstimmig für eine Zurückstellung aus.
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird zurückgestellt
Einstimmig
Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung
für die Erweiterung des vorhandenen Papierverarbeitenden Betriebes schaffen. Es ist die
Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan
vom 14.03.2014 dargestellt.
23.
Bebauungsplan Nr. A 22 "Bahnhofstraße"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.124/2014)
Der Ausschuss spricht sich dafür aus die Angelegenheit zurückzustellen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Die Angelegenheit wird zurückgestellt.
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) BauGB wird der
Bebauungsplan Nr. A 22 „Bahnhofstraße“ aufgestellt. Auf dem im Anlageplan
dargestellten Bereich soll ein Verwaltungs- und Bürogebäude errichtet werden. Der
Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt.
24.
Bebauungsplan Nr. A 17 "westlich der Zitadelle"
(Vorlagen-Nr.133/2014)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Bericht der Verwaltung
25.
Bebauungsplan Nr. A 23 "Weissenhof"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.139/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) des BauGB wird
der Bebauungsplan Nr. A 23 „Weissenhof“ aufgestellt. Der B-Plan soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnanlage schaffen. Es ist
die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im
Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt.
26.
Raumplanung
hier: Unterbringung der städtischen Ämter und Institute in den Rathäusern
(Vorlagen-Nr.80/2014)
Auf Frage von StV Laufs nach der Erstellung eines Raumbuches teilt Herr Schumacher
mit, dass zunächst eine grobe Planung erstellt und diese dann vorgestellt werden soll.
Danach soll in die Feinplanung eingestiegen werden.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
27.
Bauvorhaben
28.
Verschiedenes
Eingangs des Tagesordnungspunktes bedankt sich der Ausschussvorsitzende angesichts
der bevorstehenden Kommunalwahl bei Ausschuss, Presse und Verwaltung für die gute
Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren.
28.1 Personalkosten Kontrolle Niederschlagswasser
StV Laufs erkundigt sich, ob nach nunmehr fünf Jahren immer noch zwei
Abwasserkontrolleure mit Personalkosten in Höhe von 98.000,-- € benötigt werden.
Herr Helgers erläutert, dass immer noch Überprüfungen im Abwasserbereich durchgeführt
werden. Zusätzliche Kosten seien nicht entstanden, da die beiden Mitarbeiter aus dem
Abwasserbereich stammen. Denkbar wäre in Zukunft evtl. nur noch eine Person
einzusetzen. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit ist eine Kontrolle weiterhin notwendig,
da immer noch falsche Anschlüsse festgestellt werden.
StV Laufs regt die Erstellung eines Katasters an, falls dieses noch nicht bestehe.
28.2 Bürgersteig Franz-Saales-Straße
SB Heinen weist auf Schäden im Bereich des Bürgersteiges hin die nicht von einer
Fachfirma repariert wurden und jetzt wieder schadhaft sind.
Herr Helgers sagt zu dem Hinweis nachzugehen.
29.
Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.156/2014)
Beigeordneter Schulz erläutert, warum der Punkt noch so kurzfristig auf die
Tagesordnung gesetzt wurde.
Der Ausschuss kommt überein, die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss zu
verweisen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 24 „Heckfeld III“
aufgestellt. Der Bebauungsplan soll den Bereich, besonders im Hinblick auf
Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich ordnen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet
vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt.
Ende der öffentlichen Sitzung:
22:10 Uhr
Ende der nichtöffentlichen Sitzung:
22:20 Uhr
Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:
1. Vortrag Büro van Wijnen
2. Vortrag Büro Schüssler
3. Einzelhandelskonzept
4. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Ausschussvorsitzender
Schriftführer/in
gez. Lehmkuhl
1.4.2014
Gussen