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Sitzungsvorlage (Protokoll 27.3.2014 öff.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 33. Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil: Gussen, Erich, Cremerius, Winfried, Engels, Hans Günter, Gruben, Martina, Hoven, Matthias, Hüvelmann, Peter, Keppel, Anke, Klems, Christian, Laufs, Jürgen, Lohn, Helmut, Schmitz, Hans-Peter, Bertrams, Johannes Jürgen, Bourguignon, Frank, Gundelach, Klaus, Heinen, Ralf, Jansen, Friedhelm, Plum, Wilhelm, Schaaf, Heinrich, Sieger, Helmut, Sußmann, Franz Peter, Tauber, Roland, Marsiat, Irmtraud, Oepen, Birgit, Capellmann, Peter, Gunia, Wolfgang, Strauß, Detlef, Hintzen, Ulrich, Ehlert, Jannik Ausschussvorsitzender 1. stellv. Ausschussvorsitzender Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundige Einwohnerin Sachkundige Einwohnerin Ratsmitglied (Vertreter) 20:00 - 22:20 Uhr Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreter) Sachkundiger Bürger (Vertreter) Sachkundiger Einwohner Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil: Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters Herr Danz bis TOP 11.6 Herr Ervens Frau Esser, bis TOP 7 Herr Heesen bis TOP 28 Herr Helgers Herr Heuter ab TOP 7 bis TOP 19 Herr Mülheims Herr Rehers bis TOP 26 Herr Schumacher bis TOP 26 Frau Lehmkuhl als Schriftführerin Als Gäste sind anwesend: Herr Bosmann, Büro van Aken Architekten Herr Bors, Büro van Aken Architekten Frau Syndram, van Aaken Architekten Herr Hulsebos, Investor Grundstück Realschule Herr Schüssler, Architektenbüro Schüssler Herr Göddecke, Rurtalbahn Herr Aretz, Technologiezentrum Jülich GmbH Herr Prof. Dr. Ing. Hoffschmidt, RWTH Aachen Herr Schmidt-Illguth Herr Drewes, SEG Herr Gaida, SEG Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlussfähig ist. Weiterhin schlägt er vor, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Beratungspunkt TOP 1a Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners und TOP 29, Vorlage Nr. Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (wird in der Sitzung unter Punkt 9a beraten) zu erweitern. Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben. Aufgrund zahlreich erschienener Bürger und Vortragender werden verschiedene Tagesordnungspunkte vorgezogen bzw. zurückgestellt. In der Niederschrift bleibt aufgrund techn. Vorgaben die ursprüngliche Reihenfolge erhalten. Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie folgt dar: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 1a. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende „Campus Merscher Höhe“ Hütte im Bereich der Überschwemmungsflächen an der Rur Wärmelieferung für das Freibad Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 + 2 Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2 neuer Rurtalbahn-Haltepunkt „An den Aspen“ Bebauungpslan Nr. 79 "Königskamp II", 6. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich Anfragen Anträge Bürgerantrag 2/2014 Umgestaltung Schwanenteich Antrag Nr. 5/2014 der CDU-Fraktion vom 17.02.2014 – Änderung der Friedhofssatzung; neue Grabformen Antrag 03/2014 der UWG JÜL – Fraktion vom 07.12.2013 Beerdigungen auch an Wochenenden Bürgerantrag 3/2014 – Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung nach der Stellplatzsatzung Bürgerantrag 8/2013 – Winterdienst Wohngebiet „Baugebiet Trierer Straße“ Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013 Winterdienst an Haltestellen Umgestaltung Marktplatz Leichenhalle Jülich Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014 Klimaschutzprojekt in Kitas und Schulen der Stadt Jülich LEADER-Bewerbung durch die Indeland Entwicklungsgesellschaft Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Jülich Alte Schule Kirchberg Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes - Bericht über den Stand des Verfahrens Kanalsanierung und -erneuerung Mariengartenstraße, Frankenstraße, Linnicher Straße, Grünstraße, An der Synagoge und Kleine Rurstraße Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. Bebauungsplan Nr. A 22 "Bahnhofstraße" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan Nr. A 17 "westlich der Zitadelle" Bebauungsplan Nr. A 23 "Weissenhof" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Raumplanung hier: Unterbringung der städtischen Ämter und Institute in den Rathäusern Bauvorhaben Verschiedenes Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:00 Uhr A. Öffentlicher Teil 1. Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Die Abstimmung über die Niederschrift wird zurückgestellt, da aufgrund von Versandproblemen die Niederschrift erst kurzfristig vorlag. Beschluss Ohne Abstimmung 1.a Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners Beschluss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltunge(n) In analoger Anwendung des § 58 Abs. 2 ivm. § 67 GO NW werden die sachkundigen Einwohner vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die/der zu Verpflichtende von ihrem/seinem Platz erhebt und ihr/sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ In der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt wird. Folgt Einführung und Verpflichtung von Herrn Jannik Ehlert, Vorsitzender des Umweltbeirates. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse 2.1 Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende (Vorlagen-Nr.159/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Mit Schreiben vom 31.10.2013 hat die RWE Power AG den Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, zur Zulassung eingereicht. Die Stadt Jülich ist zur Stellungnahme aufgefordert. Anlass ist die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans. Diese Änderung betrifft die Anlage eines Restsees statt einer Verfüllung. Gegenstand des Verfahrens war auch eine artenschutzrechtliche Bewertung. Im vorliegenden Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten und das artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Betroffenheiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dargelegt, dokumentiert und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt. Zweck der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung ist, artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu vermeiden, zeitlich vorgezogen im räumlichen Zusammenhang auszugleichen oder den Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu wahren bzw. die Herstellung des Erhaltungszustands nicht zu behindern. Es sollen möglichst die Lebensräume und Funktionen wiederhergestellt werden, die tagebaubedingt verloren gehen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: - Nutzung der Gehölzlebensräume in der neuen Indeaue - Maßnahmen in den landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen (z.B. Wildkräutereinsaat, Luzerneeinsaat, Ackerbrachen, Lerchenfenster, etc.) - Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse, Schwalben, Turmfalken, Steinkäuze, Eulen Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen. 2.2 „Campus Merscher Höhe“ (Vorlagen-Nr.160/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Wie in der Mitteilung vom 05.12.2013 im Stadtrat bereits dargelegt, haben die Bürgermeister der Stadt Jülich, der Gemeinde Niederzier und der Gemeinde Titz verabredet, die Potenziale einer interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe vertieft zu untersuchen. Die Entwicklung der brachgefallenen Sendeanlage Merscher Höhe zu einem Gewerbegebiet wird bereits seit 2011 durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich betrieben. Seinerzeit noch ohne den interkommunal ausgerichteten Ansatz. Im Rahmen der Vorplanungen sind die artenschutzrechtlichen Fragestellungen einer Flächenentwicklung durch ein Artenschutzgutachten positiv abgearbeitet worden. Mit der Bezirksregierung Köln wurde die regionalplanerische Darstellbarkeit des Projektes bereits frühzeitig mit einem positiven Ergebnis abgeklärt. Der Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich (SEG) ist es gelungen, durch eigenen Flächenerwerb und eine Vereinbarung mit einem angrenzenden Grundstückseigentümer, die für eine Gewerbegebietsentwicklung notwendigen Flächen bereits frühzeitig zu sichern. Ausgangspunkt für die nunmehr angestrebte interkommunale Zusammenarbeit war unter anderem eine Anregung seitens der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR). Diese hatte im Jahr 2013 in einer Arbeitsgruppe, unter Beteiligung der Bürgermeister der Gemeinden Niederzier und Titz, Potentialflächen für eine interkommunale Kooperation im Bereich der Gewerbegebietsentwicklung untersucht. Als Ergebnis dieser Untersuchungen hat die IRR in ihrem Schreiben vom 04. September 2013 dem Areal Merscher Höhe eine ausgezeichnete Standortqualität bescheinigt und angeregt, die Entwicklung des Gewerbegebietes Merscher Höhe als interkommunalen Ansatz der Kommunen Jülich, Niederzier und Titz zu betreiben. Auf Basis dieser Anregung sind erste Abstimmungsgespräche auf Bürgermeisterebene geführt worden. Über das Ergebnis der Gespräche, die Potentiale einer interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung weiter zu untersuchen, ist in der o.g. Mitteilung informiert worden. Im Dezember 2013 ist es den Projektpartnern gelungen, mit der Fachhochschule Aachen und der regionalen Entwicklungsgesellschaft indeland zwei weitere Partner für den Campus Merscher Höhe zu gewinnen. Zusätzlich hat das Forschungszentrum Jülich im Februar 2014 sein Interesse an einem Projektengagement mitgeteilt. Ziel der Partner ist die Entwicklung eines Campus Merscher Höhe, der forschungsaffinen Unternehmen und Ausgründungen attraktive Ansiedlungschancen eröffnet. Zugleich wird diesen Unternehmen ein direkterer Zugang zu den regionalen Forschungseinrichtungen ermöglicht. Am 14. März 2014 hat ein Treffen der Projektgruppe bei Frau Regierungspräsidentin Walsken in Köln stattgefunden. Ziel des Gespräches war es, die Unterstützung für das Projekt Campus Merscher Höhe zu gewinnen. Dies ist grundsätzlich gelungen. Es wurde jedoch seitens der Bezirksregierung nachdrücklich herausgestellt, dass für die regionalplanerischen Darstellung und Genehmigung des Campus Merscher Höhe zwingend eine Flächenkompensation für die Freirauminanspruchnahme zu erfolgen hat. Daher beabsichtigt die Projektgruppe in einem nächsten Schritt, mögliche Kompensationsflächen in den einzelnen Kommunen zu identifizieren. Über die weitere Entwicklung des Projektes wird in den jeweiligen Gremien kontinuierlich berichtet. 2.3 Hütte im Bereich der Überschwemmungsflächen an der Rur (Vorlagen-Nr.161/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wurde, haben Jugendliche im Bereich der Rur (nördlich der Kirmesbrücke) ohne Genehmigung eine „Bretterbude“ errichtet. Die „Bretterbude“ ist relativ massiv aus ca 20 verschraubten und vernagelten Palletten zusammengebaut und mit diversen Stühlen und einem Sofa ausgestattet. In der näheren Umgebung wurden teilweise Bäume, die im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme angepflanzt wurden, gefällt und als Brennholz genutzt. Leergut und Müll werden offensichtlich in Einkaufswagen angesammelt. Polizei und Feuerwehr wurden in den vergangen Wochen ebenfalls bereits aufgrund des Lagerfeuers durch Anwohner informiert. Da die Fläche sowohl im Landschaftsschutzgebiet als auch im Überschwemmungsbereich der Rur liegt, wurde durch eine an der Hütte hinterlassen Aufforderung an die Nutzer gefordert, die „Bretterbude“ kurzfristig zu entfernen. Sollten die Nutzer dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird der Abbruch durch den Bauhof veranlasst. 2.4 Wärmelieferung für das Freibad (Vorlagen-Nr.162/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Die Stadtwerke Jülich beabsichtigen im kommenden Sommer im Blockheizkraftwerk des Hallenbades Wärme in Containern zwischenzuspeichern und diese Wärme im Freibad mittels Wärmetauscher zu Beheizung des Freibades zu nutzen. Hierfür ist es erforderlich, dass über das städtische Grundstück westlich des Freibades die Container angeliefert und abgeholt werden. Der vorhandene Stichweg zum Zaun des Freibades ist um ca 2 m zu verbreitern. Die Maßnahme ist mit dem Reitverein (Pächterin des Grundstücks) abgestimmt. Da das Freibad Anfang Mai geöffnet werden soll, erfolgt eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme im April. Der Stadt entstehen hierdurch keine Kosten, alle erforderlichen Arbeiten werden durch die Stadtwerke beauftragt und abgerechnet. Sollte die Maßnahme in diesem Sommer erfolgreich sein, ist beabsichtigt, dies auch in den Folgejahren umzusetzen. 2.5 Bericht über die Durchführung der Beschlüsse (Vorlagen-Nr.150/2014) Auf Frage von Herrn Laufs bzgl. der Querungshilfe VonSchöfer-Ring wird mitgeteilt, dass kurzfristig eine Umsetzung erfolgen soll. Zur Frage bezüglich der FH-Fläche teilt Herr Mülheims mit, dass zur Zeit die Übertragung durchgeführt wird. Mitteilung: Ohne Abstimmung Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 3. Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 (Vorlagen-Nr.118/2014) Eingangs erläutert Beigeordneter Schulz, dass in der heutigen Sitzung zwei Unternehmen Projekte vorstellen werden. Dabei handelt es sich um den Investor van Wijnen, bzw. van Aken Architekten, Aachen, und Schüßler, Jülich..Es stellt für das Büro van Aken Herr Bosmann die Pläne vor. StV Bourguignon sieht die Gefahr, dass wenn lediglich ein Teilbereich veräußert wird, die Stadt hinterher schlimmstenfalls auf dem Realschulgebäude sitzenbleiben könnte. Zu Fragen von StV Laufs bezgl. der Höhe der Gebäude und der Meinung der Denkmalschutzbehörde dazu erläutert Beigeordneter Schulz, dass seitens des Denkmalschutzes keine Bedenken gegen dreigeschossige Gebäude plus Staffelgeschoß geäußert wurden. Von dort wurde Zustimmung signalisiert. Herr Hulsebos, Investor, teilt auf Frage von StV Gunia mit, das der Verkauf von Eigentumswohnungen vorgesehen sei. Der Vortrag ist der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Planung zur Kenntnis. 4. Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 + 2 (Vorlagen-Nr.120/2014) Herr Schüssler, Architektenbüro Schüssler, trägt, für eine Investorengemeinschaft mehrere Jülicher Bürger, vor. Er führt aus, dass man auch eine Angebot nur für den ersten Abschnitt vorlegen wolle. Der Vortrag wird der Niederschrift beigefügt. Nach Ansicht von StV Cremerius stellen sich die von Büro Schüssler vorgestellten Stadthäuser als sehr flexibel dar. Beigeordneter Schulz trägt grundsätzliche Erwägungen im Bezug auf die Flächen im Bereich der ehem. Realschule vor. Seiner Ansicht nach ist der vom Büro Schüssler vorgestellt Entwurf mit Stadthäusern für diesen Bereich nicht geeignet, hierfür käme eher die Fläche der ehem. FH in Frage. Der Entwurf des Büros van Aken wird an dieser Stelle befürwortet. Darüber hinaus sei der Entwurf des Büros van Aken kurzfristig umsetzbar was die Chance böte, auch in diesem Jahr noch die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf zu realisieren. Nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden müsse genügend Zeit eingeräumt werden um sich über die Bebauung einig zu werden. StV Laufs sieht durch den Zeitdruck die Verhandlungsposition der Stadt geschwächt. Die Frage bzgl. einer Ausschreibung der Grundstücke wird verneint, da sie als Verfahren nicht vorgeschrieben sei. Nach weiterer Diskussion kommt der Ausschuss überein. Die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 5. und 6. an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Beschluss: Ohne Abstimmung Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Planung zur Kenntnis. 5. Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 1 (Vorlagen-Nr.119/2014) S. Beratung zu TOP 3 + 4 Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 In Änderung des Beschlussvorschlages: Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planung die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Teilbereich 1 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss). 6. Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2 (Vorlagen-Nr.121/2014) Siehe Beratung zu TOP 3. + 4. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 In Änderung des Beschlussvorschlages: Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Aus städtebaulichen Gründen und aus Denkmalaspekten wird der Antragsteller aufgefordert, sein Konzept so zu verändern, dass die vorgesehenen Einfamilienhäuser entfallen. Kleinteilige Gebäude mit eingezäunten Gärten, Carports und Kellerersatzräume sind an dieser Stelle unpassend. Stattdessen sollte der Bereich mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern beplant werden, die dennoch einen parkartigen offenen Charakter erzeugen. . Auf der Grundlage dieser neuen Konzeption wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Teilbereich 2 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss). 7. Neuer Rurtalbahn-Haltepunkt „An den Aspen“ (Vorlagen-Nr.132/2014) Auf Frage von StV H.P. Schmitz erläutert Herr Göddecke, Rurtalbahn, dass sich die Öffnungszeiten der Schranke an der Dürener Straße teilweise von 1 Minute auf 30 Sekunden verkürzen werden. Dadurch wird ein Rückstau von Fahrzeugen nicht komplett aufzulösen sein. Hinsichtlich der Schulbeginnzeiten hat sich die aufgezeigte Problematik bereits erübrigt, da ab kommenden Schuljahr der Beginn von 7:50 Uhr auf 8.00 Uhr verschoben wird. Eine Einschränkung der Bedienung des Haltepunktes Jülich-Nord wird lt. Herrn Göddecke ebenfalls nicht eintreten. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Ausschuss stimmt den Veränderungen und Einschränkungen, die sich durch die Anlegung des neuen Haltepunktes „An den Aspen“ und dem damit verbundenen neuen Betriebskonzept ergeben, zu. 8. Bebauungpslan Nr. 79 "Königskamp II", 6. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.115/2014) Herr Prof. Dr. Ing. Hoffschmidt, RWTH Aachen und Herr Aretz, Geschäftführer des TZJ geben Erläuterungen zum Projekt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung des Bereiches von „öffentliche Grünfläche“ in „Gewerbegebiet“. Ziel der Änderung ist es, durch diese Umwandlung eine bauliche Erweiterung des Technologiezentrums Jülich sowie den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, zu ermöglichen. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. 9. Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.114/2014) Herr Schmidt-Illguth, Büro BBE Handelsberatung, trägt vor. Im Bezug auf einen größeren Markt in der Margarethenstraße führt er aus, dass dem die Landesplanung entgegenstehe und das Projekt negative Auswirkung auf die Innenstadt haben würde. Zum weiteren Vorgehen erläutert er, dass die Öffentlichkeit ausführlich über das Konzept informiert werden sollte, zumal sich auch Auswirkungen auf Grundstücke ergeben werden. Der Vortrag liegt dem Protokoll bei. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage dieses Entwurfs durchzuführen. 10. Anfragen 11. Anträge 11.1 Bürgerantrag 2/2014 Umgestaltung Schwanenteich (Vorlagen-Nr.109/2014) Von Seiten des Ausschusses wird die Umsetzung des Antrages befürwortet, wenn der Stadt keine Kosten entstehen. Beschluss: Mehrheitlich dafür Der Ausschuss spricht sich für die Umsetzung des Antrages aus. entfällt 11.2 Antrag Nr. 5/2014 der CDU-Fraktion vom 17.02.2014 – Änderung der Friedhofssatzung; neue Grabformen (Vorlagen-Nr.112/2014) Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 11.3 Antrag 03/2014 der UWG JÜL – Fraktion vom 07.12.2013 Beerdigungen auch an Wochenenden (Vorlagen-Nr.125/2014) StV Hoven schlägt vor zumindest an Freitagen die Zeiten für Beerdigungen bis 15.00 Uhr auszudehnen. Dem schließt sich StV Laufs an. Nach Hinweis von Herrn Ervens, dass hierfür eine Änderung der Satzung erforderlich ist, beschließt der Ausschuss dass diese in der kommenden Haupt- und Finanzausschusssitzung bzw. Stadtrat beraten werden soll. Beschluss: Mehrheitlich dafür Der Ausschuss beschließt in Änderung des Beschlussvorschlages: Die Satzung ist dahingehend zu ändern, dass an Freitagen Beerdigungen bis 15.00 Uhr durchgeführt werden können. Die Beratung soll in der kommenden Sitzung des Hauptund Finanzausschusses bzw. Stadtrat erfolgen Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 11.4 Bürgerantrag 3/2014 – Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung nach der Stellplatzsatzung (Vorlagen-Nr.110/2014) Seitens des Ausschusses wird die Ansicht vertreten, dass man der Empfehlung des Bürgerausschusses folgen solle und die Satzung überarbeitet wird. Insbesondere soll dabei dem gegenwärtigen Leerstand von Ladenlokalen entgegengewirkt werden. Beigeordneter Schulz verweist auf die Reduzierung der Haushaltseinnahmen die in den letzten fünf Jahren bei 240.000,-- € lagen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Ausschuss spricht sich für die Änderung der Satzung aus. Entfällt 11.5 Bürgerantrag 8/2013 – Winterdienst Wohngebiet „Baugebiet Trierer Straße“ (Vorlagen-Nr.108/2014) StV Schmitz schlägt vor, dass man keine Befreiung von den Winterdienstgebühren mehr erteilen dürfe und alle bisher ausgenommenen Bereiche mit in den Winterdienst einbezieht. Dem schließt sich der Ausschuss an. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Alle Befreiungen von den Winterdienstgebühren sind aufzuheben und alle Bereiche in den Winterdienst einzubeziehen. Entfällt 11.6 Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013 Winterdienst an Haltestellen (Vorlagen-Nr.117/2014) Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein die Beratung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zurückzustellen. Dann sollen Beispiele für breite und schmale Haltestellen gezeigt werden. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Beratung wird bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses zurückgestellt. Die bestehende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jülich wird in Bezug auf die Reinigung und den Winterdienst der Gehwegbereiche von Haltestellen nicht geändert. 12. Umgestaltung Marktplatz (Vorlagen-Nr.103/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Umgestaltung erfolgt gemäß der Empfehlung der Marktplatzkommission folgendermaßen: 1. In Abstimmung mit dem Bauhof werden Blumendekorationen am Alten Rathaus vorgenommen. 2. Es erfolgt der Austausch der Papierkörbe (entsprechend Düsseldorfer Straße). 3. Versetzung von 3 Bänken. 4. Wegfall der Gitterumrandung an allen Baumscheiben. 5. Feldweise Erneuerung der Oberfläche entlang des Alten Rathauses (Schwarzdecke) nach dem Modell Düsseldorfer Straße, d.h. Auskofferung und Entfernen des Betonunterbaus mit anschließender neuer Oberflächengestaltung Klinker gelb/rot hochkant. 13. Leichenhalle Jülich (Vorlagen-Nr.99/2014) Beschluss: Ohne Abstimmung Bericht der Verwaltung 14. Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014 (Vorlagen-Nr.100/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Beförderung der Real- und Sekundarschüler ab dem Schuljahr 2014/15 erfolgt weiterhin im ÖPNV. 15. Klimaschutzprojekt in Kitas und Schulen der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.107/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 16. LEADER-Bewerbung durch die Indeland Entwicklungsgesellschaft (Vorlagen-Nr.130/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Stadt Jülich befürwortet ausdrücklich eine Bewerbungen der Indeland Entwicklungsgesellschaft für die kommende LEADER-Förderperiode 2014 bis 2021 für die“ Jülicher Bördelandschaft“. 17. Änderung des Parkplatzes "Am Aachener Tor / Bauhofstraße" in einen gebührenpflichtigen Parkplatz (Vorlagen-Nr.105/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 18. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.90/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „Folgt 3. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“ 19. Alte Schule Kirchberg (Vorlagen-Nr.93/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Für die Sanierung der Giebelwände Alte Schule Kirchberg werden Mittel in Höhe von 60.000,00 € in Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt. 20. Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes - Bericht über den Stand des Verfahrens (Vorlagen-Nr.123/2014) Beigeordneter Schulz ergänzt, dass die Mittel seitens der Verwaltung in den Haushalt eingestellt werden. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen: Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von 15.000 € für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 JaStimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt. Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012 beanstandet. Da der Rat in seiner Sitzung am 10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der Beanstandung wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt hat, wurde die Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013 veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der Rat die Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei keiner Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, wurde dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. Nachdem der Rat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde teilt mit Schreiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die Beanstandungen rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes erteilt werden wird. Sollte der Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im Rahmen der allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die Beauftragung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich. Die Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates am 10.04.2014 wird die Übertragung der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben. 21. Kanalsanierung und -erneuerung Mariengartenstraße, Frankenstraße, Linnicher Straße, Grünstraße, An der Synagoge und Kleine Rurstraße (Vorlagen-Nr.88/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die im Folgenden aufgelisteten Kanäle werden im Jahr 2014 saniert bzw. erneuert. Mariengartenstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 bis DN 500 wird zwischen der Römerstraße und der Brunnenstraße auf einer Strecke von 300 m ausgetauscht und weitere 200 m bis zum Wendehammer mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich von Juli bis November 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 350.000,00 €. Frankenstraße (Baujahr 1953). Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 bis DN 400 wird auf einer Strecke von 200 m zwischen der Keltenstraße und der Adolf-FischerStraße komplett ausgetauscht. Bauzeit voraussichtlich von August bis Oktober 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 125.000,00 €. Linnicher Straße (Baujahr 1961). Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird auf einer Strecke von 160 m zwischen der Artilleriestraße und der Haus Nr. 55 komplett ausgetauscht. Bauzeit voraussichtlich von August bis Oktober 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100.000,00 €. Grünstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren Eiprofil 350/525 wird auf einer Strecke von 80 m zwischen der Bocksgasse und der Gerberstraße mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,00 €. An der Synagoge (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird auf einer Strecke von 110 m zwischen der Bocksgasse und der Schirmerstraße mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 70.000,00 €. Kleine Rurstraße (Baujahr 1952) Der bestehende Kanal aus Betonrohren DN 300 wird auf einer Strecke von 140 m zwischen dem Hexenturm und dem Marktplatz mittels Inliner saniert. Bauzeit voraussichtlich im Herbst 2014. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100.000,00 €. 22. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.116/2014) StV Bourguignon führt aus, dass man die Bedenken der Bürger zur geplanten Erweiterung berücksichtigen solle. Insbesondere das 40 m hohe Lager sei bedenklich, aber auch der Zustand der verfallenden Gebäude der alten Fabrik. StV Hoven schließt sich seinem Vorredner an. Durch die Brückenkonstruktion entsteht der Eindruck als führe man in ein Gewerbegebiet. Es stellt sich die Frage, was man tun können um Einfluß auf das Vorhaben zu nehmen. Beigeordneter Schulz erklärt dass man die Bedenken beim Bauherren vorbringen könne, dass aber bei zu weitgehenden Einschränkungen irgendwann die Maßnahme nicht mehr rentabel sei. Ohne die Brücke, die für die Produktionsabläufe notwendig ist, geht die Erweiterung nicht. Eine Verknüpfung mit der Forderung hinsichtlich der verfallenden Gebäude am alten Standort sei rechtlich nicht möglich. StV Hoven regt an, dass der Bauherr die Maßnahme im Ausschuss vorstellen solle und dabei erläutern könne, wie viel er zurücknehmen könne. Beigeordneter Schulz weist auf die lange Zeit bis zur nächsten Sitzung hin. StV Laufs äußert ebenfalls Bedenken. Er verweist auf den bereits für die andere Seite aufgestellten B-Plan, von dem man jahrelang nichts mehr gehört habe. Damals sollte das Lager auf der linken Seite des Ortseinganges errichtet werden. Des weiteren ist jetzt das angrenzende Naturschutzgebiet betroffen. Lt. Beigeordneten Schulz hat Herr Eichhorn dargelegt, dass mit der neuen Planung eine bessere Nutzung verbunden ist. Wegen der Größe der Investition könne eine Zeitverzögerung problematisch werden. Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass seitens des Ausschusses Bedenken gegen die Verbindungsbrücke, die Höhe des Bauwerkes aber auch zum Zustand der alten Gebäude bestehen. Der Ausschuss wünsche sich eine Vorstellung des Vorhabens in der Sitzung. Ob vor der Kommunalwahl noch eine Sondersitzung stattfinden kann oder erst der neue Ausschuss das Thema berät lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Der Ausschuss spricht sich einstimmig für eine Zurückstellung aus. Beschluss: Die Beschlussfassung wird zurückgestellt Einstimmig Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des vorhandenen Papierverarbeitenden Betriebes schaffen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. 23. Bebauungsplan Nr. A 22 "Bahnhofstraße" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.124/2014) Der Ausschuss spricht sich dafür aus die Angelegenheit zurückzustellen. Beschluss: Ohne Abstimmung Die Angelegenheit wird zurückgestellt. Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 22 „Bahnhofstraße“ aufgestellt. Auf dem im Anlageplan dargestellten Bereich soll ein Verwaltungs- und Bürogebäude errichtet werden. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. 24. Bebauungsplan Nr. A 17 "westlich der Zitadelle" (Vorlagen-Nr.133/2014) Beschluss: Ohne Abstimmung Bericht der Verwaltung 25. Bebauungsplan Nr. A 23 "Weissenhof" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.139/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 23 „Weissenhof“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnanlage schaffen. Es ist die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. 26. Raumplanung hier: Unterbringung der städtischen Ämter und Institute in den Rathäusern (Vorlagen-Nr.80/2014) Auf Frage von StV Laufs nach der Erstellung eines Raumbuches teilt Herr Schumacher mit, dass zunächst eine grobe Planung erstellt und diese dann vorgestellt werden soll. Danach soll in die Feinplanung eingestiegen werden. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung 27. Bauvorhaben 28. Verschiedenes Eingangs des Tagesordnungspunktes bedankt sich der Ausschussvorsitzende angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl bei Ausschuss, Presse und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren. 28.1 Personalkosten Kontrolle Niederschlagswasser StV Laufs erkundigt sich, ob nach nunmehr fünf Jahren immer noch zwei Abwasserkontrolleure mit Personalkosten in Höhe von 98.000,-- € benötigt werden. Herr Helgers erläutert, dass immer noch Überprüfungen im Abwasserbereich durchgeführt werden. Zusätzliche Kosten seien nicht entstanden, da die beiden Mitarbeiter aus dem Abwasserbereich stammen. Denkbar wäre in Zukunft evtl. nur noch eine Person einzusetzen. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit ist eine Kontrolle weiterhin notwendig, da immer noch falsche Anschlüsse festgestellt werden. StV Laufs regt die Erstellung eines Katasters an, falls dieses noch nicht bestehe. 28.2 Bürgersteig Franz-Saales-Straße SB Heinen weist auf Schäden im Bereich des Bürgersteiges hin die nicht von einer Fachfirma repariert wurden und jetzt wieder schadhaft sind. Herr Helgers sagt zu dem Hinweis nachzugehen. 29. Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.156/2014) Beigeordneter Schulz erläutert, warum der Punkt noch so kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Der Ausschuss kommt überein, die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Beschluss: Ohne Abstimmung Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 24 „Heckfeld III“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll den Bereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich ordnen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. Ende der öffentlichen Sitzung: 22:10 Uhr Ende der nichtöffentlichen Sitzung: 22:20 Uhr Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung. Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt: 1. Vortrag Büro van Wijnen 2. Vortrag Büro Schüssler 3. Einzelhandelskonzept 4. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Ausschussvorsitzender Schriftführer/in gez. Lehmkuhl 1.4.2014 Gussen