Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
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Niederschrift
über die 32. Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 13.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil:
Gussen, Erich,
Cremerius, Winfried,
Engels, Hans Günter,
Gruben, Martina,
Hoven, Matthias,
Hüvelmann, Peter,
Keppel, Anke,
Klems, Christian,
Laufs, Jürgen,
Lohn, Helmut,
Schmitz, Hans-Peter,
Bertrams, Johannes Jürgen,
Bourguignon, Frank,
Gundelach, Klaus,
Heinen, Ralf,
Jansen, Friedhelm,
Plum, Wilhelm,
Schaaf, Heinrich,
Sieger, Helmut,
Sußmann, Franz Peter,
Tauber, Roland,
Marsiat, Irmtraud,
Oepen, Birgit,
Gunia, Wolfgang,
Strauß, Detlef,
Ausschussvorsitzender
1. stellv. Ausschussvorsitzender
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Einwohnerin
abwesend
Sachkundige Einwohnerin
abwesend
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreter)
Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil:
Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters
Herr Danz bis TOP 7
Herr Ervens
Frau Hansmeyer bis TOP 7
Herr Helgers
Herr Mülheims bis TOP 9
Herr Pinell bis TOP 7
Herr Rehers bis TOP 20
Frau Lehmkuhl als Schriftführerin
Als Gäste sind anwesend:
Herr Blecher, Pfeiffer & Langen zu TOP 3
Herr Palland , Pfeiffer & Langen zu TOP 3
Herr Brassel, Ing.-Büro Nelles & Brassel, Rötgen zu TOP 4
Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest,
dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss beschlussfähig ist.
Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht. Lediglich werden für die Vortragenden die
TOP 3 und 4 vorgezogen.
Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie
folgt dar:
Tagesordnung:
A.
Öffentlicher Teil
1.
2.
2.1
2.2
2.3
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Baumfällarbeiten im Bereich Trommelwäldchen und Sportplatz Stetternich
Umfeld des Jülicher Bahnhofs/KUBA
Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof
und auf dem alten jüdischen Friedhof
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Errichtung einer Fahrsiloanlage zur Lagerung von Rübenerde und Carbokalk im Werk
der Fa. Pfeifer & Langen im Werk Jülich
Wohnpark an der Jan-von-Werth-Straße
Anfragen
Anfrage Nr. 04/2014 der UWG/JÜL
Anfrage zur Situation und zu aktuellen Überlegungen zum Einmündungsbereich der L
14 (alt), aus Koslar kommend, an Königshäuschen
Anträge
Winterdienst an Bushaltestellen, Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion
Antrag Nr. 03/2014 der UWG JÜL vom 07.12.2013, hier eingegangen am 17.01.2014
Beerdigungen auch wieder an Wochenenden
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Nutzung der "Trinkhalle" für den Ortsverband
Bündnis 90/Die Grünen
Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am
Königshäuschen
Winterlinden im Innenhof der Zitadelle
Sachstand Bürgerhallenkommission
Sanierung Kirmesbrücke
Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)
2.4
3.
4.
5.
5.1
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
- Stellungsnahme der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich "Windenergie Boslar"
Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennnutzungsplanänderung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
17.
18.
19.
20.
b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches
(BauGB)
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen" 2. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. § 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
Bauvorhaben
Verschiedenes
Beginn der öffentlichen Sitzung:
18:00 Uhr
A.
Öffentlicher Teil
1.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
Beschluss
Einstimmig, Enthaltungen: 0
2.
Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
2.1
Baumfällarbeiten im Bereich Trommelwäldchen und Sportplatz Stetternich
(Vorlagen-Nr.68/2014)
Einführend erläutert Beigeordneter Schulz, dass zukünftige Baumfällungen vorher im
Ausschuß vorgetragen und über die Presse der Allgemeinheit bekannt gemacht werden
sollen. Die Ortsvorsteher sollen informiert werden. Dieses Verfahren entfällt bei akuter
Gefährdung.
StV Laufs weist darauf hin, dass aus der Mitteilung über die Baumfällarbeiten im
Trommelwäldchen keine Gefahrenlage ersichtlich ist, sondern dass sich lediglich
Anlieger über überhängende Äste beschwert haben. Bäume mit dem Argument zu fällen,
dass sie sowieso irgendwann gefällt werden müssten sei nicht nachvollziehbar.
StV Hoven erklärt, dass man mittlerweile nach den Vorkommnissen am Sportplatz
Stetternich und in Barmen sehr sensibel gegenüber Fällarbeiten geworden ist. Im Bezug
auf das Trommelwäldchen habe es noch vor gar nicht allzu langer Zeit geheißen „Hände
weg von Trommelwäldchen“ und jetzt sollen plötzlich 40 Bäume entfernt werden. Dies
lässt den Verdacht aufkommen, dass das Grundstück jetzt auf andere Art und Weise
freigemacht werden soll.
Beigeordneter Schulz verweist darauf, dass mit dem Ausschuß vor den Fällarbeiten das
Gelände besichtigt werden soll.
Nach Ansicht von StV Cremerius sollte der Umgang mit Bäumen dringend als
eigenständiger Tagesordnungspunkt im Ausschuß behandelt werden.
Der Ausschußvorsitzende fasst zusammen, dass vor einer Entscheidung ein Ortstermin
mit anschließender Beratung in der Sitzung stattfinden soll.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Aufgrund mehrer Beschwerden von Anwohnern wegen Beeinträchtigungen durch
überhängende Äste wurde der Bereich Trommelwäldchen vom zuständigen Förster
begangen und Bäume markiert, die nach Auffassung des Försters aufgrund ihres
Zustandes (Schräglagen, Totholz, Überhänge u.ä.) gefällt werden müssen.
Nach Auffassung der Verwaltung macht es keinen Sinn, lediglich einzelne Bäume zurück
zu schneiden bzw zu fällen, wenn zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit weitere Bäume
gefällt werden müssen.
Da das Grundstück (Waldfläche) nur schwer zugänglich ist, wurde der gesamte Bestand
bewertet und eine Anzahl von rund 40 Bäumen markiert, die zum Fällen vorgesehen sind.
Die Maßnahme ist für den Herbst 2014 vorgesehen. Vorher soll mit dem Ausschuß und
dem zuständigen Förster ein Ortstermin abgestimmt werden, wo die Gesamtsituation vor
Ort erörtert werden kann.
Am Sportplatz Stetternich werden ca 20 Pappeln am südlichen Spielfeldrand gefällt,
sobald es die Witterung zu lässt. Der Abtransport der Bäume ist über eine angrenzende
private Ackerfläche vorgesehen, die jedoch auf Wunsch des Landwirts nur überfahren
werden darf, wenn die Temperaturen an mehreren Tagen dauerhaft unter null Grad liegen
und der Boden entsprechend gefroren ist. Da dies in diesem Winter nicht mehr zu
erwarten ist, wird die Maßnahme voraussichtlich auf den Herbst 2014 verschoben.
2.2
Umfeld des Jülicher Bahnhofs/KUBA
(Vorlagen-Nr.77/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Mit Antrag 35/2012 wurde seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, dass alle am
Bahnhof und am Umfeld beteiligten Institutionen und Gruppierungen an einem Runden
Tisch teilnehmen. Hierbei sollten insbesondere die wiederkehrenden Vandalismusschäden
an Gebäuden sowie die Verunreinigung des Bahnhofsbereichs erörtert werden. Gemäß
des Antrags nahmen die involvierten Fachbereiche entsprechend ihrer Zuständigkeit
Kontakt mit den Beteiligten (Rurtalbahn, Verein KuBa e.V., Polizei, Kioskbetreiber und
Jugendheim) auf. Seitens der Beteiligten wurde jedoch im Ergebnis kein
Handlungsbedarf gesehen. Aus diesem Grunde hat sich aus Sicht der Verwaltung ein
Runder Tisch erübrigt.
2.3
Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof und
auf dem alten jüdischen Friedhof
(Vorlagen-Nr.78/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Aus Verkehssicherungsgründen müssen dringend Arbeiten an drei Linden auf dem
ehemaligen evangelischen Friedhof an der Linnicher Straße durchgeführt werden. Die
Bäume weisen alle drei extrem ausgeprägte Holzfäule im Stamm und im Bereich der
Kronen auf. Bei einem Baum droht der Kronenansatz auseinander zu brechen, aufgrund
ihrer Größe könnten dann Kronenteile bis zur Linnicher Straße fallen. Seitens des
Bauhofs wird in den nächsten Tagen ein Kronensicherungsschnitt an den betreffenden
Bäumen durchgeführt um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
Außerdem befindet sich eine große Linde auf dem alten jüdischen Friedhof, die ebenfalls
starke Schäden im Bereich der Krone aufweist. Die Baumkrone wird in den nächsten
Tagen ausgelichtet.
2.4
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
(Vorlagen-Nr.56/2014)
Mitteilung:
Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
3.
Errichtung einer Fahrsiloanlage zur Lagerung von Rübenerde und Carbokalk im Werk der
Fa. Pfeifer & Langen im Werk Jülich
(Vorlagen-Nr.19/2014)
Herr Palland und Herr Blecher, Pfeiffer & Langen, erläutern das Vorhaben und
Beantworten Fragen zur Lagerung und Verkehrsaufkommen. Der Vortrag liegt der
Niederschrift bei.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
4.
Wohnpark an der Jan-von-Werth-Straße
(Vorlagen-Nr.53/2014)
Herr Brasse, Architektenbüro Nelles & Brasse, Röttgen, erläutert das Vorhaben anhand
eines Modells und steht für Fragen zur Verfügung. Ansichten des Modells sind der
Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
5.
Anfragen
5.1
Anfrage Nr. 04/2014 der UWG/JÜL
Anfrage zur Situation und zu aktuellen Überlegungen zum Einmündungsbereich der L 14
(alt), aus Koslar kommend, an Königshäuschen
(Vorlagen-Nr.69/2014)
Anfrage:
Ohne Abstimmung
Zur Klarstellung und zur Versachlichung der Diskussion stellen wir folgende Anfrage
und bitten um Beantwortung im nächsten Fachausschuss:
1. Wann ist mit der Fertigstellung der L14n zu rechnen?
(Es gab jüngst Aussagen, dass wiederum Geld im Landeshaushalt bereitgestellt sei, so
dass eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten möglich erscheint)
2. Welches Verkehrsaufkommen ist für die neue Trasse der L 14n gerechnet.
3. Um wie viele Fahrzeugbewegungen wird die alte, jetzige Trasse der L 14 (alt) bei
Königshäuschen entlastet, wenn die L 14n in Betrieb ist?
4. Wird dann die alte Trasse als jetzige Landstraße herabgestuft?
5. Welche Klassifizierung wird die Trasse der L 14 (alt) erhalten? (Kreis, Stadt?)
6. Unserer Information nach sind die im Ort Koslar und am Bahnhof Merzenhausen
bereits vorgenommenen Überbauungen der Bahntrasse nur befristet und müssen bei einer
Wiederinbetriebnahme der Strecke entfernt werden. Ist diese Auffassung richtig?
7. Falls nicht, bitten wir um entsprechende Aussagen zum rechtlichen Zustand.
8. Wie hoch belaufen sich die Kosten zum Bau eines Kreisverkehrs bei Königshäuschen?
(falls noch keine konkreten Zahlen vorliegen, reichen sicher erste Schätzungen)
9. Ist es realistisch möglich den Wirtschaftsweg, von der L 14 (alt) aus Koslar kommend
links abzweigend am Einzelgehöft vorbei, auf die Zubringerstraße zum Brückenkopfpark
hin auszubauen?
10. Welche Kosten würde ein Ausbau dieses ca. 200 m langen Stücks verursachen?
(Dann könnte die jetzige Einmündung an Königshäuschen komplett entfallen und die
Trasse sogar zurückgebaut werden, so dass ein Ausbau des Wirtschaftsweges keine
zusätzliche Fläche versiegeln würde)
Zu 1.
Die Fertigstellung ist abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel. Nach Aussage
des stellv. Niederlassungsleiters sind diese derzeit noch nicht freigegeben.
Zu 2.
Verkehrsaufkommen L 14 n – freie Strecke – ca. 4.200 Kfz/24 h (9% LKW)
Zu 3.
Entlastung ca. 60 % auf 1.400 Kfz/24 h
Zu 4.
Ja, nach Fertigstellung der Baumaßnahme (laufendes Verfahren, PUB 14.3.2012).
Zu 5.
L 14 (alt) wird zur Kreisstraße runtergestuft.
Zu 6.
Ja
Zu 7.
Entfällt
Zu 8.
Eine Kostenermittlung ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers (Straßen NRW).
Schätzungen des Tiefbauamtes: ca. 400 T €
Zu 9.
Grundsätzlich möglich, die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres müsste jedoch
überprüft werden.
Zu 10.
Kosten für den Neubau des Teilstückes mit Aufweitungen der Einmündungsbereiche: ca.
200 T €, Rückbau der Alttrasse ca. 70 T €
6.
Anträge
6.1
Winterdienst an Bushaltestellen, Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion
(Vorlagen-Nr.11/2014)
Beigeordneter Schulz verweist auf die Personalprobleme beim Bauhof, der diese
Leistungen zusätzlich erbringen müsse.
Der Antrag wird seitens des Ausschusses einstimmig angenommen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Entfällt
6.2
Antrag Nr. 03/2014 der UWG JÜL vom 07.12.2013, hier eingegangen am 17.01.2014
Beerdigungen auch wieder an Wochenenden
(Vorlagen-Nr.35/2014)
Der Ausschuß spricht sich einstimmig für die Annahme des Antrages aus. Es sollen die
Konsequenzen geprüft werden die sich aus den Wochenendbeerdigungen hinsichtlich der
zusätzlichen Kosten, der Beteiligung von Pfarrern und Bestattern ergeben. Bei
umliegenden Gemeinden soll sich nach deren Gepflogenheiten bzgl. Beerdigungen an
Wochenenden erkundigt werden.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Entfällt
6.3
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Nutzung der "Trinkhalle" für den Ortsverband
Bündnis 90/Die Grünen
(Vorlagen-Nr.22/2014)
StV Laufs erläutert für seine Fraktion, dass es darum gegangen sei das Gebäude der
ehem. „Trinkhalle“ zu erhalten und zu nutzen.
StV Hoven spricht sich gegen eine Verpachtung aus, da man immer noch nicht die
Hoffnung auf die Realisierung eines Schwanenteichcafes aufgegeben habe. Der
Ausschuß spricht sich bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich gegen eine Verpachtung aus.
Beschluss:
Mehrheitlich dagegen
6.4
Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am
Königshäuschen
(Vorlagen-Nr.45/2014)
StV Hoven regt an, die Entscheidung über eine Ampel bis nach Fertigstellung der L14 n
zurückzustellen, da durch die neue Straße der Bereich entlastet wird.
Herr Pinell führt aus, da es sich um einen Unfallhäufungspunkt handele müsse kurzfristig
gehandelt werden. Der Straßenbaulastträger sei zum Handeln gezwungen um den
Unfallhäufungspunkt zu entschärfen. Lt. Gesetzt muß die überörtliche Unfallkommission,
deren Vorsitz der Kreis Düren inne hat, kurzfristig einberufen und eine kurzfristige
Lösung gefunden werden. Dies könne im vorliegenden Fall nur eine Ampelanlage sein,
da selbst die Anlegung eines provisorischen Kreisverkehres mindesten 5 Jahre dauern
würde. Zwar ist die Stadt Jülich auch in der überörtlichen Unfallkommision vertretern,
kann aber lediglich Bedenken äußern.
Der Ausschußvorsitzende bittet, das äußere Erscheinungsbild des vorhandenen
Kreisverkehres durch den Einsatz einer Kehrmaschine und dem entfernen von Unkraut
zu verbessern.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
entfällt
7.
Winterlinden im Innenhof der Zitadelle
(Vorlagen-Nr.31/2014)
Anhand von Fotos erläutert Frau Hansmeyer die Unumgänglichkeit der Fällaktion.
Zu Fragen nach dem weiteren Vorgehen führt Beigeordneter Schulz aus, dass die
Unterhaltung der Bäume in der Hand der Stadt Jülich lag, eine Neuanpflanzung aber
durch die Landesbehörde erfolgen muß. Diese habe mitgeteilt, dass man z.Zt. überlege
eine Kellerabdichtung durchzuführen und danach erst Anpflanzungen vorzunehmen.
Auf Frage von StV Gruben welche Kosten die Untersuchung der Bäume verursacht hat
wird mitgeteilt, dass diese im Rahmen der Amtshilfe seitens des Kreises Düren erfolgt
sei. Ein neues Gerät mit 16 Meßpunkten würde ca. 10.000,-- € kosten.
StV Lauf regt an, dass die Stadt Jülich ein eigenes Gerät anschafft und dieses gemeinsam
mit anderen Kommunen nutzt. Auch sollte bei einer Neuanpflanzung darauf hingewirkt
werden bereits größere Bäume anzupflanzen.
StV Cremerius bittet die Schulleiterin, Frau Dr. Körver, bei der Pflanzenauswahl zu
beteiligen.
StV Gussen fasst zusammen, dass man die Landesbehörde bitten sollte zügig
angemessene Bäume anzupflanzen
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
8.
Sachstand Bürgerhallenkommission
(Vorlagen-Nr.20/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Ausschuß nimmt den Bericht zur Kenntnis
9.
Sanierung Kirmesbrücke
(Vorlagen-Nr.62/2014)
Die Problematik wird anhand von Plänen von Herrn Helgers erläutert. Sollten die
Untersuchungen ergeben, dass die Spanndrähte beschädigt sind, wäre die Brücke wohl
nicht zu retten.
Auf Frage von StV Cremerius, ob eine Erweiterung der Fußgängerwege an der Rurbrücke
möglich sei, wird erläutert, dass die Rurbrücke in die Zuständigkeit des Landes falle.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
10.
Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)
- Stellungsnahme der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.34/2014)
StV Hoven und StV H. P. Schmitz bemängeln, dass die Stadt Jülich keine eigene
Stellungnahme abgegeben habe. Seitens der Stadt Jülich sollte mehr Druck ausgeübt
werden. Es wird auf die Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund vom
17.10.2013 verwiesen und gebeten die Stellungnahme der Stadt Jülich um den Beschluß
des Ausschusses für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und
Gemeindebundes vom 1.10.2013 bzw. 4.10.2013 zu ergänzen. Auch wird die
Waldinanspruchnahme für die Windenergie bemängelt. Hier soll der Beschluß um die
Stellungnahme der Stadt Heimbach zu Kap. 7.3 mit in den städt. Beschluß aufgenommen
werden.
Der Beschlußvorschlag wird wie folgt ergänzt:
c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre
Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die
Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze
der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten
Bewertung zu berücksichtigen.“
d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme
Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren
Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von
Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nicht entgegensteht. Diese
Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der
Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die
Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige
Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind
breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen
erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des
erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige
Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem
nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem
harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle
Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den
Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden
Nutzung und Konfliktmaximierung.
Beschluss:
Einstimmig
a) Zeichnerische Festlegungen:
Die Karte „Zeichnerische Festlegungen“ Maßstab 1:300 000 (1cm in der Karte = 3 km in
der Natur) ist im vorgelegten Maßstab nicht geeignet, die Festlegungen
- Gebiete für den Schutz der Natur
- Grünzüge
- Überschwemmungsbereiche
- Gebiete für den Schutz des Wassers
und die nachrichtlichen Darstellungen
- Siedlungsraum
- Freiraum
- Oberflächengewässer
- Braunkohlenabbau
für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen auszuweisen.
b) Textteil
Die Stadt Jülich unterstützt die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme der
Entwicklungsgesellschaft indeland, die als Anlage beigefügt ist.
Außerdem fordert die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch
Hydraulic Fracturing (Fracking) als Grundsatz unter Punkt 9. „Rohstoffversorgung“
aufzunehmen.
c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre
Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die
Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze
der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten
Bewertung zu berücksichtigen.“
d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme
Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren
Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von
Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nihct entgegensteht. Diese
Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der
Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die
Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige
Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind
breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen
erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des
erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige
Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem
nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem
harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle
Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den
Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden
Nutzung und Konfliktmaximierung.
11.
Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
(Vorlagen-Nr.8/2014)
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
zu a)
Die mit Schreiben vom 29.11.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Anregung
Studierende der Fachhochschule sowie der BUND, Ortsgruppe
Jülich nehmen wie folgt Stellung:
Ein äußerst trostloser Ausgleich soll die Bepflanzung einiger
Jungbäume in der asphaltierten Parkplatzlandschaft sein.
Da es uns ersichtlich ist, dass die Handelskette zu Gunsten der
Stellungnahme und Beschlussentwurf
der Verwaltung
Gewinnerzielung eine Optimierung ihrer Einkaufsbedingungen
anstreben will, appellieren wir an Sie, dennoch genauer hin zu
schauen. Leider kann die Natur sich im Gegenteil zum
Menschen nicht selbst wehren. Gerade aus diesem Grund
sollte es dem Menschen nur aus reiner Profitgier nicht
zustehen, die uns noch bleibende Natur zu berauben oder gar
zu zerstören.
Unserer Meinung nach liegt bei Real auch kein ParkplatzMangel vor.
Der Einkaufsmarkt bietet alleine durch den schon sehr groß
angelegten Parkplatz genügend Möglichkeiten parken zu
können. Aus unserer Erfahrung ist uns nicht bekannt, dass der
Parkplatz voll ausgelastet wäre. So finden sich immer reichlich
Parkplätze nicht nur in der letzten Reihe sondern auch schon
viel früher. Dies auch über einen längeren Zeitraum zu
überprüfen würde Zahlen produzieren, die unsere Erfahrung
fundiert wiedergibt.
Selbst wenn die Parksituation durch ein Zelt, den ADAC
Prüfstand und den Brathähnchenverkaufsstand verschärft
wurde, konnte man genügend Parkplätze finden.
Der Parkplatz ist so gut durch organisiert, dass selbst durch
Fremdparken von LKWs und/oder Wohnmobile kein
ersichtlicher Grund vorhanden ist, den Parkplatz zu erweitern.
Das Einzige, das vorliegen könnte, ist die Bequemlichkeit der
Kunden einige Schritte Gehweg in Kauf zu nehmen.
Sie müssen sich die Frage stellen, ob man für einen Gehweg
mit einer Ersparnis von maximal einer Minute in Kauf nimmt
einfach alten Wald abzuroden. Es gibt weit mehr Optionen als
diese die Kundenzufriedenheit in Form kürzerer Gehwege zu
steigern.
Dazu sei in einer kleinen Anmerkung nach beizutragen, dass
diese Grünfläche schon vor der Übernahme von Real als
Besitzer des Geländes bekannt war und als natürliche
Gegebenheit der Parkplatzsituation hingenommen wurde.
Es ist richtig, dass augenscheinlich ein
Parkplatzmangel nicht vorliegt. Es hat
sich aber gezeigt, dass der
Pflanzbereich mehrere Nachteile mit
sich bringt, die eine Neuorganisation
des ruhenden und fahrenden Verkehrs
nötig macht:
- Verkehrliche Situation:
Sowohl durch vorhandenen Parksuchverkehr sowie durch parkende und
abfahrende Fahrzeuge besteht ein
Konfliktpotential des motorisierten
Individualverkehrs. Zusätzliche
Gefahrenstellen ergeben sich in
Zusammenhang mit dem kreuzenden
Fußgängerverkehr.
- Landschaftspflegerische Situation:
Durch die Muldenwirkung ergibt sich eine
Trichterfunktion, die trotz regelmäßiger
Reinigung ein optisch nicht
ansprechendes Bild zeigt. Insbesondere
das bestehende Buschwerk innerhalb der
zum Teil ca. 4 Meter tiefen Mulde,
verleitet immer wieder zur Ablagerung
von Müll und Abfall.
- Sichtverbindungen:
Durch die Lage der bewachsenen Mulde
vor der Haupteingangsfassade wird die
Sichtverbindung zwischen dem HauptEingang und dem größten Teil der
vorhandenen Stellplätze unterbrochen.
Eine solche Sichtverbindung ist nach
heutigen Maßstäben unerlässlich für die
Positionierung eines solchen SB
Warenhauses.
Außerdem muss in Anbetracht der Lage der Grünfläche die
Vorteile der Entwässerung derParkfläche genannt werden. So
kann die Grünfläche als natürliches Wasserschutzbecken
verwendet werden. Auch wenn für den Gutachter kein Wasser
erkennbar war, lehrt die Erfahrung, dass auch Regenrückhaltebecken (= ohne Bepflanzung) meistens nicht gefüllt sind.
Das Regenwasser der Parkplatzfläche
erfolgt über ein Entwässerungssystem
in die öffentliche Kanalisation
abgeleitet. Durch die Größe der
Grünfläche und deren Höhenlage in
Bezug auf die Parkplatzfläche ist eine
Regenrückhaltung nicht gegeben.
Um der Stadt ihr grünes Image getreu zu handeln, muss hier
Die neu anzupflanzenden Bäume
auf die Reduzierung des Kohlenstoffgehalt der Luft Erwähnung
finden. Nicht nur, dass die Bäume umweltfreundlich
schädliches Kohlenstoffdioxid und Stickoxide speichern,
gleichfalls binden sie gefährliche Feinstäube und bieten einen
guten Schallschutz. Aus diesen Vorteilen erschließen sich die
Gründe für einen Bestand der Grünfläche.
parallel zur Straße " An der Leimkaul "
übernehmen die angesprochenen
Funktionen.
Bedenklich finden wir den Zeitort der Begehung für das
Gutachten im Februar, um neben anderen Aspekten mögliche
Beeinträchtigungen für Tiere zu ermitteln. Der Gutachter weist
gleichzeitig auf eine Rodung von Oktober bis Februar hin, um
direkte Verletzungen oder Tötung der Tiere zu vermeiden.
Somit ist sowohl der Begehungszeitpunkt in genau dem
Zeitraum, unangebracht, wie auch die Tatsache, dass er
trotzdem fündig wurde („Nest [...] besetzt").
Die Begehung am 14.02.2013 fand
statt zur Erfassung planungsrelevanter
Strukturen und sonstiger Hinweise
(Biotope, Baumhöhlen, Horste,
Gewölle etc.) als Bestandsaufnahme
und Grundlage für die
artenschutzrechtliche Vorprüfung. Eine
solche Erfassung kann jederzeit
durchgeführt werden.
Dass zu dieser Zeit eine Rabenkrähe,
die in unseren Breiten überwintert,
gesichtet wurde, ist nicht
ungewöhnlich.
Der Rodungstermin wurde vom
Gutachter, Zitat " in der Zeit zwischen
Oktober und Februar festgesetzt, um
eine Tötung oder Verletzung von
europäischen Vogelarten während der
Brutzeit zu vermeiden".
Der flächenmäßig viel kleinere ortsnahe Ausgleich (eine
Parkplatzreihe) kann außerdem besonders anfangs das alte
Areal nicht ersetzen. Es ist daher eine höhere Bewertung
vorzunehmen, da die Neubepflanzung wegen der geringen
„Reife" noch keinen funktionserhaltenden Charakter hat. Der
angestrebte Auewald als Ausgleich geht von einer höheren
Wertigkeit aus.
Sobald es sich um eine Aufforstung eines schon begrünten
Bereichs handelt, hierzu zählen auch Wildblumenwiesen o.ä.,
lehnen wir diese Kompensation ab. Überdies können auch
Wiesen, d.h. natürlichere Freiflächen, für manche Arten
sinnvoller sein, da keine „Wand aus Bäumen" besteht. Beides
ist zu prüfen.
Die Baumbepflanzung parallel zur
Straße " An der Leimkaul " dient der
Eingrünung des Parkplatzareals und
geht nur mit einem geringen Teil in die
Ausgleichsberechnung ein. In
Absprache mit der Unteren
Landschafts-behörde des Kreises
Düren, die die Ausgleichsberechnung
akzeptiert, findet der Ausgleich in einer
Größe von ca. 2.500 qm auf einer
Weidefläche im rurnahen Bereich "
Selgersdorfer Driesch " statt.
Aus den dargestellten Nachteilen für das Stadtklima und einer
Konsumsteigerung lehnen wir die Änderung ab.
Sollte es trotz dieser Vielzahl an Nachteilen zu einer Rodung
kommen, fordern wir:
• Ein stadt- und ortsnaher Ausgleich muss sichergestellt
werden
• Es ist weiterhin textlich darzustellen, dass auf den bisher
bekannten und auf weiteren Flächen keine Biozide oder
Düngemittel ausgebracht werden.
Ein stadtnaher Ausgleich ist
sichergestellt.
Die übrigen Forderungen beziehen
sich auf Bereiche außerhalb der
Bebauungsplanänderung und sind
nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
• Es ist zu klären, wer hier die Erfolgskontrolle durchführt.
• Der Parkplatz muss versiegelungsarm gestaltet werden.
Hierzu gehört eine Aufstockung der Baumdichte des restlichen
Parkplatzes. Es sind regionale Pflanzen auszuwählen.
• Eine insekten- und fledermausfreundliche der neuen (evtl.
umgestalteten) Parkplatzbeleuchtung - und bei Erneuerung
der Außenleuchtmittel auch der Marktbeleuchtung - muss
vorgeschrieben werden.
In einer modernen, wirtschaftlich starken Stadt, die „fit für die
Zukunft" sein will, sind Grünflächen, Sträucher, Parks und
Bäume ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung eines erträglichen
Wohlfühl- und Stadtklimas. Als Studierende, Vertreter des
BUND und Bewohner Jülichs sind wir auf eine lobenswerte
Stadt bedacht.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
12.
Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.9/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Stetternich Nr.
10 „Geschwister-Scholl-Straße“ auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
13.
Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.17/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Entwurf des Bebauungsplanes Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ wird gem. § 3
Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
14.
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich "Windenergie Boslar"
(Vorlagen-Nr.26/2014)
SB Schaaf führt aus, das man im Gegensatz zum Beschlußentwurf große Bedenken gegen
die Anlage habe, insbesondere im Hinblick auf den Schattenwurf und die
Lärmbelästigung. Dem schließt sich SB Plum an und fordert ebenso wie SB Schaaf den
Mindestabstand auf das 10-fache der Anlagenhöhe zu erweitern.
Beigeordneter Schulz macht darauf aufmerksam, dass man sich im Hinblick auf eigene
geplante Anlagengebiete dann auch mit entsprechenden Gegenforderungen konfrontiert
sehen muß.
Im Laufe der Diskussion wird konkretisiert, dass man eine maximale Höhe von 150 m
und einen Abstand, der das 10-fache der Höhe betragen muß, fordern sollte.
Dementsprechend wird der Beschlußvorschlag wie folgt geändert:
„Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich
„Windenergie Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den
Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Der Schattenwurf
für Mersch ist zu minimieren.
Die Höhe der Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat
mindestens das 10 fache der Höhe , gleich 1500 m zu betragen. „
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Die Stadt Jülich hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der
Stadt Linnich „Windenergie Boslar“. Es wird jedoch bis zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes erwartet, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für
Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen
wird.
Geänderter Beschluß:
„Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich
„Windenergie Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den
Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Der Schattenwurf
für Mersch ist zu minimieren.
Die Höhe der Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat
mindestens das 10 fache der Höhe , gleich 1500 m zu betragen. „
15.
Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennnutzungsplanänderung gem. § 3
Abs. 2 BauGB
(Vorlagen-Nr.33/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
a) Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB vom 20.12.2013 wird die
Flächennutzungsplanänderung zum Be-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ mit dem
Ziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von
Einfamilienhäusern zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Fläche
für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“. Der Inhalt der Änderung ist dem Plan vom
14.01.2014 zu entnehmen.
b) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13
„Donatusweg II“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
16.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches
(BauGB)
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.51/2014)
StV Gruben schlägt vor, den Beschlußvorschlag dahingehend zu ändern, dass 2Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m, wie im Baugebiet „Ölmühle“, festgelegt wird.
Der Ausschuß beschließt mehrheitlich:
Es wird 2- Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt.
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
zu a)
Die mit Schreiben vom 21.04.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt
berücksichtigt:
Zu b)
Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ergänzung: Es wird 2- Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt.
17.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen" 2. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. § 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlagen-Nr.44/2014)
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung des B-Planes
Kirchberg Nr. 8 „Sportanlagen“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Einfügung der
Textfestsetzung: „Nebengebäude bis zu einer Größe von 60 cbm sind auch außerhalb der
Baugrenzen zulässig“.
18.
Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.52/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des BauGB vom 20.12.2013 wird die 1. vereinfachte
Änderung des B-Planes Welldorf Nr. 4 „Sportplatz“ aufgestellt. Die Änderung betrifft die
höchstzulässige Geschossigkeit. Die Festsetzung „eingeschossig als Höchstgrenze“ soll in
„zweigeschossig als Höchstgrenze“ geändert werden.
19.
Bauvorhaben
20.
Verschiedenes
Ende der öffentlichen Sitzung:
21:40 Uhr
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung:
21:40 Uhr
B.
Nichtöffentlicher Teil
Ende der nichtöffentlichen Sitzung:
21:50 Uhr
Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:
1. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
2. Vortrag Fahrsiloanlage Zuckerfabrik
3. Ansichten Wohnpark Jan-van-Werth-Straße
4. Fotos Winterlinden Zitadelle
Ausschussvorsitzender
Schriftführer/in