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Sitzungsvorlage (Protokoll 13.02.2014 öff.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 32. Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil: Gussen, Erich, Cremerius, Winfried, Engels, Hans Günter, Gruben, Martina, Hoven, Matthias, Hüvelmann, Peter, Keppel, Anke, Klems, Christian, Laufs, Jürgen, Lohn, Helmut, Schmitz, Hans-Peter, Bertrams, Johannes Jürgen, Bourguignon, Frank, Gundelach, Klaus, Heinen, Ralf, Jansen, Friedhelm, Plum, Wilhelm, Schaaf, Heinrich, Sieger, Helmut, Sußmann, Franz Peter, Tauber, Roland, Marsiat, Irmtraud, Oepen, Birgit, Gunia, Wolfgang, Strauß, Detlef, Ausschussvorsitzender 1. stellv. Ausschussvorsitzender Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundige Einwohnerin abwesend Sachkundige Einwohnerin abwesend Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreter) Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil: Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters Herr Danz bis TOP 7 Herr Ervens Frau Hansmeyer bis TOP 7 Herr Helgers Herr Mülheims bis TOP 9 Herr Pinell bis TOP 7 Herr Rehers bis TOP 20 Frau Lehmkuhl als Schriftführerin Als Gäste sind anwesend: Herr Blecher, Pfeiffer & Langen zu TOP 3 Herr Palland , Pfeiffer & Langen zu TOP 3 Herr Brassel, Ing.-Büro Nelles & Brassel, Rötgen zu TOP 4 Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlussfähig ist. Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht. Lediglich werden für die Vortragenden die TOP 3 und 4 vorgezogen. Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie folgt dar: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. 2. 2.1 2.2 2.3 Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Baumfällarbeiten im Bereich Trommelwäldchen und Sportplatz Stetternich Umfeld des Jülicher Bahnhofs/KUBA Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof und auf dem alten jüdischen Friedhof Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Errichtung einer Fahrsiloanlage zur Lagerung von Rübenerde und Carbokalk im Werk der Fa. Pfeifer & Langen im Werk Jülich Wohnpark an der Jan-von-Werth-Straße Anfragen Anfrage Nr. 04/2014 der UWG/JÜL Anfrage zur Situation und zu aktuellen Überlegungen zum Einmündungsbereich der L 14 (alt), aus Koslar kommend, an Königshäuschen Anträge Winterdienst an Bushaltestellen, Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion Antrag Nr. 03/2014 der UWG JÜL vom 07.12.2013, hier eingegangen am 17.01.2014 Beerdigungen auch wieder an Wochenenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Nutzung der "Trinkhalle" für den Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen Winterlinden im Innenhof der Zitadelle Sachstand Bürgerhallenkommission Sanierung Kirmesbrücke Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2.4 3. 4. 5. 5.1 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. - Stellungsnahme der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich "Windenergie Boslar" Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennnutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung 17. 18. 19. 20. b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen" 2. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. § 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung Bauvorhaben Verschiedenes Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:00 Uhr A. Öffentlicher Teil 1. Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Beschluss Einstimmig, Enthaltungen: 0 2. Mitteilungen des Bürgermeisters und Bericht über die Durchführung der Beschlüsse 2.1 Baumfällarbeiten im Bereich Trommelwäldchen und Sportplatz Stetternich (Vorlagen-Nr.68/2014) Einführend erläutert Beigeordneter Schulz, dass zukünftige Baumfällungen vorher im Ausschuß vorgetragen und über die Presse der Allgemeinheit bekannt gemacht werden sollen. Die Ortsvorsteher sollen informiert werden. Dieses Verfahren entfällt bei akuter Gefährdung. StV Laufs weist darauf hin, dass aus der Mitteilung über die Baumfällarbeiten im Trommelwäldchen keine Gefahrenlage ersichtlich ist, sondern dass sich lediglich Anlieger über überhängende Äste beschwert haben. Bäume mit dem Argument zu fällen, dass sie sowieso irgendwann gefällt werden müssten sei nicht nachvollziehbar. StV Hoven erklärt, dass man mittlerweile nach den Vorkommnissen am Sportplatz Stetternich und in Barmen sehr sensibel gegenüber Fällarbeiten geworden ist. Im Bezug auf das Trommelwäldchen habe es noch vor gar nicht allzu langer Zeit geheißen „Hände weg von Trommelwäldchen“ und jetzt sollen plötzlich 40 Bäume entfernt werden. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass das Grundstück jetzt auf andere Art und Weise freigemacht werden soll. Beigeordneter Schulz verweist darauf, dass mit dem Ausschuß vor den Fällarbeiten das Gelände besichtigt werden soll. Nach Ansicht von StV Cremerius sollte der Umgang mit Bäumen dringend als eigenständiger Tagesordnungspunkt im Ausschuß behandelt werden. Der Ausschußvorsitzende fasst zusammen, dass vor einer Entscheidung ein Ortstermin mit anschließender Beratung in der Sitzung stattfinden soll. Mitteilung: Ohne Abstimmung Aufgrund mehrer Beschwerden von Anwohnern wegen Beeinträchtigungen durch überhängende Äste wurde der Bereich Trommelwäldchen vom zuständigen Förster begangen und Bäume markiert, die nach Auffassung des Försters aufgrund ihres Zustandes (Schräglagen, Totholz, Überhänge u.ä.) gefällt werden müssen. Nach Auffassung der Verwaltung macht es keinen Sinn, lediglich einzelne Bäume zurück zu schneiden bzw zu fällen, wenn zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit weitere Bäume gefällt werden müssen. Da das Grundstück (Waldfläche) nur schwer zugänglich ist, wurde der gesamte Bestand bewertet und eine Anzahl von rund 40 Bäumen markiert, die zum Fällen vorgesehen sind. Die Maßnahme ist für den Herbst 2014 vorgesehen. Vorher soll mit dem Ausschuß und dem zuständigen Förster ein Ortstermin abgestimmt werden, wo die Gesamtsituation vor Ort erörtert werden kann. Am Sportplatz Stetternich werden ca 20 Pappeln am südlichen Spielfeldrand gefällt, sobald es die Witterung zu lässt. Der Abtransport der Bäume ist über eine angrenzende private Ackerfläche vorgesehen, die jedoch auf Wunsch des Landwirts nur überfahren werden darf, wenn die Temperaturen an mehreren Tagen dauerhaft unter null Grad liegen und der Boden entsprechend gefroren ist. Da dies in diesem Winter nicht mehr zu erwarten ist, wird die Maßnahme voraussichtlich auf den Herbst 2014 verschoben. 2.2 Umfeld des Jülicher Bahnhofs/KUBA (Vorlagen-Nr.77/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Mit Antrag 35/2012 wurde seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, dass alle am Bahnhof und am Umfeld beteiligten Institutionen und Gruppierungen an einem Runden Tisch teilnehmen. Hierbei sollten insbesondere die wiederkehrenden Vandalismusschäden an Gebäuden sowie die Verunreinigung des Bahnhofsbereichs erörtert werden. Gemäß des Antrags nahmen die involvierten Fachbereiche entsprechend ihrer Zuständigkeit Kontakt mit den Beteiligten (Rurtalbahn, Verein KuBa e.V., Polizei, Kioskbetreiber und Jugendheim) auf. Seitens der Beteiligten wurde jedoch im Ergebnis kein Handlungsbedarf gesehen. Aus diesem Grunde hat sich aus Sicht der Verwaltung ein Runder Tisch erübrigt. 2.3 Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof und auf dem alten jüdischen Friedhof (Vorlagen-Nr.78/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Aus Verkehssicherungsgründen müssen dringend Arbeiten an drei Linden auf dem ehemaligen evangelischen Friedhof an der Linnicher Straße durchgeführt werden. Die Bäume weisen alle drei extrem ausgeprägte Holzfäule im Stamm und im Bereich der Kronen auf. Bei einem Baum droht der Kronenansatz auseinander zu brechen, aufgrund ihrer Größe könnten dann Kronenteile bis zur Linnicher Straße fallen. Seitens des Bauhofs wird in den nächsten Tagen ein Kronensicherungsschnitt an den betreffenden Bäumen durchgeführt um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Außerdem befindet sich eine große Linde auf dem alten jüdischen Friedhof, die ebenfalls starke Schäden im Bereich der Krone aufweist. Die Baumkrone wird in den nächsten Tagen ausgelichtet. 2.4 Bericht über die Durchführung der Beschlüsse (Vorlagen-Nr.56/2014) Mitteilung: Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 3. Errichtung einer Fahrsiloanlage zur Lagerung von Rübenerde und Carbokalk im Werk der Fa. Pfeifer & Langen im Werk Jülich (Vorlagen-Nr.19/2014) Herr Palland und Herr Blecher, Pfeiffer & Langen, erläutern das Vorhaben und Beantworten Fragen zur Lagerung und Verkehrsaufkommen. Der Vortrag liegt der Niederschrift bei. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 4. Wohnpark an der Jan-von-Werth-Straße (Vorlagen-Nr.53/2014) Herr Brasse, Architektenbüro Nelles & Brasse, Röttgen, erläutert das Vorhaben anhand eines Modells und steht für Fragen zur Verfügung. Ansichten des Modells sind der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 5. Anfragen 5.1 Anfrage Nr. 04/2014 der UWG/JÜL Anfrage zur Situation und zu aktuellen Überlegungen zum Einmündungsbereich der L 14 (alt), aus Koslar kommend, an Königshäuschen (Vorlagen-Nr.69/2014) Anfrage: Ohne Abstimmung Zur Klarstellung und zur Versachlichung der Diskussion stellen wir folgende Anfrage und bitten um Beantwortung im nächsten Fachausschuss: 1. Wann ist mit der Fertigstellung der L14n zu rechnen? (Es gab jüngst Aussagen, dass wiederum Geld im Landeshaushalt bereitgestellt sei, so dass eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten möglich erscheint) 2. Welches Verkehrsaufkommen ist für die neue Trasse der L 14n gerechnet. 3. Um wie viele Fahrzeugbewegungen wird die alte, jetzige Trasse der L 14 (alt) bei Königshäuschen entlastet, wenn die L 14n in Betrieb ist? 4. Wird dann die alte Trasse als jetzige Landstraße herabgestuft? 5. Welche Klassifizierung wird die Trasse der L 14 (alt) erhalten? (Kreis, Stadt?) 6. Unserer Information nach sind die im Ort Koslar und am Bahnhof Merzenhausen bereits vorgenommenen Überbauungen der Bahntrasse nur befristet und müssen bei einer Wiederinbetriebnahme der Strecke entfernt werden. Ist diese Auffassung richtig? 7. Falls nicht, bitten wir um entsprechende Aussagen zum rechtlichen Zustand. 8. Wie hoch belaufen sich die Kosten zum Bau eines Kreisverkehrs bei Königshäuschen? (falls noch keine konkreten Zahlen vorliegen, reichen sicher erste Schätzungen) 9. Ist es realistisch möglich den Wirtschaftsweg, von der L 14 (alt) aus Koslar kommend links abzweigend am Einzelgehöft vorbei, auf die Zubringerstraße zum Brückenkopfpark hin auszubauen? 10. Welche Kosten würde ein Ausbau dieses ca. 200 m langen Stücks verursachen? (Dann könnte die jetzige Einmündung an Königshäuschen komplett entfallen und die Trasse sogar zurückgebaut werden, so dass ein Ausbau des Wirtschaftsweges keine zusätzliche Fläche versiegeln würde) Zu 1. Die Fertigstellung ist abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel. Nach Aussage des stellv. Niederlassungsleiters sind diese derzeit noch nicht freigegeben. Zu 2. Verkehrsaufkommen L 14 n – freie Strecke – ca. 4.200 Kfz/24 h (9% LKW) Zu 3. Entlastung ca. 60 % auf 1.400 Kfz/24 h Zu 4. Ja, nach Fertigstellung der Baumaßnahme (laufendes Verfahren, PUB 14.3.2012). Zu 5. L 14 (alt) wird zur Kreisstraße runtergestuft. Zu 6. Ja Zu 7. Entfällt Zu 8. Eine Kostenermittlung ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers (Straßen NRW). Schätzungen des Tiefbauamtes: ca. 400 T € Zu 9. Grundsätzlich möglich, die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres müsste jedoch überprüft werden. Zu 10. Kosten für den Neubau des Teilstückes mit Aufweitungen der Einmündungsbereiche: ca. 200 T €, Rückbau der Alttrasse ca. 70 T € 6. Anträge 6.1 Winterdienst an Bushaltestellen, Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr.11/2014) Beigeordneter Schulz verweist auf die Personalprobleme beim Bauhof, der diese Leistungen zusätzlich erbringen müsse. Der Antrag wird seitens des Ausschusses einstimmig angenommen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Entfällt 6.2 Antrag Nr. 03/2014 der UWG JÜL vom 07.12.2013, hier eingegangen am 17.01.2014 Beerdigungen auch wieder an Wochenenden (Vorlagen-Nr.35/2014) Der Ausschuß spricht sich einstimmig für die Annahme des Antrages aus. Es sollen die Konsequenzen geprüft werden die sich aus den Wochenendbeerdigungen hinsichtlich der zusätzlichen Kosten, der Beteiligung von Pfarrern und Bestattern ergeben. Bei umliegenden Gemeinden soll sich nach deren Gepflogenheiten bzgl. Beerdigungen an Wochenenden erkundigt werden. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Entfällt 6.3 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Nutzung der "Trinkhalle" für den Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen (Vorlagen-Nr.22/2014) StV Laufs erläutert für seine Fraktion, dass es darum gegangen sei das Gebäude der ehem. „Trinkhalle“ zu erhalten und zu nutzen. StV Hoven spricht sich gegen eine Verpachtung aus, da man immer noch nicht die Hoffnung auf die Realisierung eines Schwanenteichcafes aufgegeben habe. Der Ausschuß spricht sich bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich gegen eine Verpachtung aus. Beschluss: Mehrheitlich dagegen 6.4 Antrag 01/2014 (SPD) - Geplante Einrichtung einer Lichtsignalanlage am Königshäuschen (Vorlagen-Nr.45/2014) StV Hoven regt an, die Entscheidung über eine Ampel bis nach Fertigstellung der L14 n zurückzustellen, da durch die neue Straße der Bereich entlastet wird. Herr Pinell führt aus, da es sich um einen Unfallhäufungspunkt handele müsse kurzfristig gehandelt werden. Der Straßenbaulastträger sei zum Handeln gezwungen um den Unfallhäufungspunkt zu entschärfen. Lt. Gesetzt muß die überörtliche Unfallkommission, deren Vorsitz der Kreis Düren inne hat, kurzfristig einberufen und eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Dies könne im vorliegenden Fall nur eine Ampelanlage sein, da selbst die Anlegung eines provisorischen Kreisverkehres mindesten 5 Jahre dauern würde. Zwar ist die Stadt Jülich auch in der überörtlichen Unfallkommision vertretern, kann aber lediglich Bedenken äußern. Der Ausschußvorsitzende bittet, das äußere Erscheinungsbild des vorhandenen Kreisverkehres durch den Einsatz einer Kehrmaschine und dem entfernen von Unkraut zu verbessern. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 entfällt 7. Winterlinden im Innenhof der Zitadelle (Vorlagen-Nr.31/2014) Anhand von Fotos erläutert Frau Hansmeyer die Unumgänglichkeit der Fällaktion. Zu Fragen nach dem weiteren Vorgehen führt Beigeordneter Schulz aus, dass die Unterhaltung der Bäume in der Hand der Stadt Jülich lag, eine Neuanpflanzung aber durch die Landesbehörde erfolgen muß. Diese habe mitgeteilt, dass man z.Zt. überlege eine Kellerabdichtung durchzuführen und danach erst Anpflanzungen vorzunehmen. Auf Frage von StV Gruben welche Kosten die Untersuchung der Bäume verursacht hat wird mitgeteilt, dass diese im Rahmen der Amtshilfe seitens des Kreises Düren erfolgt sei. Ein neues Gerät mit 16 Meßpunkten würde ca. 10.000,-- € kosten. StV Lauf regt an, dass die Stadt Jülich ein eigenes Gerät anschafft und dieses gemeinsam mit anderen Kommunen nutzt. Auch sollte bei einer Neuanpflanzung darauf hingewirkt werden bereits größere Bäume anzupflanzen. StV Cremerius bittet die Schulleiterin, Frau Dr. Körver, bei der Pflanzenauswahl zu beteiligen. StV Gussen fasst zusammen, dass man die Landesbehörde bitten sollte zügig angemessene Bäume anzupflanzen Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 8. Sachstand Bürgerhallenkommission (Vorlagen-Nr.20/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Ausschuß nimmt den Bericht zur Kenntnis 9. Sanierung Kirmesbrücke (Vorlagen-Nr.62/2014) Die Problematik wird anhand von Plänen von Herrn Helgers erläutert. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass die Spanndrähte beschädigt sind, wäre die Brücke wohl nicht zu retten. Auf Frage von StV Cremerius, ob eine Erweiterung der Fußgängerwege an der Rurbrücke möglich sei, wird erläutert, dass die Rurbrücke in die Zuständigkeit des Landes falle. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 10. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) - Stellungsnahme der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.34/2014) StV Hoven und StV H. P. Schmitz bemängeln, dass die Stadt Jülich keine eigene Stellungnahme abgegeben habe. Seitens der Stadt Jülich sollte mehr Druck ausgeübt werden. Es wird auf die Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund vom 17.10.2013 verwiesen und gebeten die Stellungnahme der Stadt Jülich um den Beschluß des Ausschusses für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes vom 1.10.2013 bzw. 4.10.2013 zu ergänzen. Auch wird die Waldinanspruchnahme für die Windenergie bemängelt. Hier soll der Beschluß um die Stellungnahme der Stadt Heimbach zu Kap. 7.3 mit in den städt. Beschluß aufgenommen werden. Der Beschlußvorschlag wird wie folgt ergänzt: c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten Bewertung zu berücksichtigen.“ d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nicht entgegensteht. Diese Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden Nutzung und Konfliktmaximierung. Beschluss: Einstimmig a) Zeichnerische Festlegungen: Die Karte „Zeichnerische Festlegungen“ Maßstab 1:300 000 (1cm in der Karte = 3 km in der Natur) ist im vorgelegten Maßstab nicht geeignet, die Festlegungen - Gebiete für den Schutz der Natur - Grünzüge - Überschwemmungsbereiche - Gebiete für den Schutz des Wassers und die nachrichtlichen Darstellungen - Siedlungsraum - Freiraum - Oberflächengewässer - Braunkohlenabbau für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen auszuweisen. b) Textteil Die Stadt Jülich unterstützt die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme der Entwicklungsgesellschaft indeland, die als Anlage beigefügt ist. Außerdem fordert die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch Hydraulic Fracturing (Fracking) als Grundsatz unter Punkt 9. „Rohstoffversorgung“ aufzunehmen. c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten Bewertung zu berücksichtigen.“ d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nihct entgegensteht. Diese Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden Nutzung und Konfliktmaximierung. 11. Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (Vorlagen-Nr.8/2014) Beschluss: Mehrheitlich dafür zu a) Die mit Schreiben vom 29.11.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Anregung Studierende der Fachhochschule sowie der BUND, Ortsgruppe Jülich nehmen wie folgt Stellung: Ein äußerst trostloser Ausgleich soll die Bepflanzung einiger Jungbäume in der asphaltierten Parkplatzlandschaft sein. Da es uns ersichtlich ist, dass die Handelskette zu Gunsten der Stellungnahme und Beschlussentwurf der Verwaltung Gewinnerzielung eine Optimierung ihrer Einkaufsbedingungen anstreben will, appellieren wir an Sie, dennoch genauer hin zu schauen. Leider kann die Natur sich im Gegenteil zum Menschen nicht selbst wehren. Gerade aus diesem Grund sollte es dem Menschen nur aus reiner Profitgier nicht zustehen, die uns noch bleibende Natur zu berauben oder gar zu zerstören. Unserer Meinung nach liegt bei Real auch kein ParkplatzMangel vor. Der Einkaufsmarkt bietet alleine durch den schon sehr groß angelegten Parkplatz genügend Möglichkeiten parken zu können. Aus unserer Erfahrung ist uns nicht bekannt, dass der Parkplatz voll ausgelastet wäre. So finden sich immer reichlich Parkplätze nicht nur in der letzten Reihe sondern auch schon viel früher. Dies auch über einen längeren Zeitraum zu überprüfen würde Zahlen produzieren, die unsere Erfahrung fundiert wiedergibt. Selbst wenn die Parksituation durch ein Zelt, den ADAC Prüfstand und den Brathähnchenverkaufsstand verschärft wurde, konnte man genügend Parkplätze finden. Der Parkplatz ist so gut durch organisiert, dass selbst durch Fremdparken von LKWs und/oder Wohnmobile kein ersichtlicher Grund vorhanden ist, den Parkplatz zu erweitern. Das Einzige, das vorliegen könnte, ist die Bequemlichkeit der Kunden einige Schritte Gehweg in Kauf zu nehmen. Sie müssen sich die Frage stellen, ob man für einen Gehweg mit einer Ersparnis von maximal einer Minute in Kauf nimmt einfach alten Wald abzuroden. Es gibt weit mehr Optionen als diese die Kundenzufriedenheit in Form kürzerer Gehwege zu steigern. Dazu sei in einer kleinen Anmerkung nach beizutragen, dass diese Grünfläche schon vor der Übernahme von Real als Besitzer des Geländes bekannt war und als natürliche Gegebenheit der Parkplatzsituation hingenommen wurde. Es ist richtig, dass augenscheinlich ein Parkplatzmangel nicht vorliegt. Es hat sich aber gezeigt, dass der Pflanzbereich mehrere Nachteile mit sich bringt, die eine Neuorganisation des ruhenden und fahrenden Verkehrs nötig macht: - Verkehrliche Situation: Sowohl durch vorhandenen Parksuchverkehr sowie durch parkende und abfahrende Fahrzeuge besteht ein Konfliktpotential des motorisierten Individualverkehrs. Zusätzliche Gefahrenstellen ergeben sich in Zusammenhang mit dem kreuzenden Fußgängerverkehr. - Landschaftspflegerische Situation: Durch die Muldenwirkung ergibt sich eine Trichterfunktion, die trotz regelmäßiger Reinigung ein optisch nicht ansprechendes Bild zeigt. Insbesondere das bestehende Buschwerk innerhalb der zum Teil ca. 4 Meter tiefen Mulde, verleitet immer wieder zur Ablagerung von Müll und Abfall. - Sichtverbindungen: Durch die Lage der bewachsenen Mulde vor der Haupteingangsfassade wird die Sichtverbindung zwischen dem HauptEingang und dem größten Teil der vorhandenen Stellplätze unterbrochen. Eine solche Sichtverbindung ist nach heutigen Maßstäben unerlässlich für die Positionierung eines solchen SB Warenhauses. Außerdem muss in Anbetracht der Lage der Grünfläche die Vorteile der Entwässerung derParkfläche genannt werden. So kann die Grünfläche als natürliches Wasserschutzbecken verwendet werden. Auch wenn für den Gutachter kein Wasser erkennbar war, lehrt die Erfahrung, dass auch Regenrückhaltebecken (= ohne Bepflanzung) meistens nicht gefüllt sind. Das Regenwasser der Parkplatzfläche erfolgt über ein Entwässerungssystem in die öffentliche Kanalisation abgeleitet. Durch die Größe der Grünfläche und deren Höhenlage in Bezug auf die Parkplatzfläche ist eine Regenrückhaltung nicht gegeben. Um der Stadt ihr grünes Image getreu zu handeln, muss hier Die neu anzupflanzenden Bäume auf die Reduzierung des Kohlenstoffgehalt der Luft Erwähnung finden. Nicht nur, dass die Bäume umweltfreundlich schädliches Kohlenstoffdioxid und Stickoxide speichern, gleichfalls binden sie gefährliche Feinstäube und bieten einen guten Schallschutz. Aus diesen Vorteilen erschließen sich die Gründe für einen Bestand der Grünfläche. parallel zur Straße " An der Leimkaul " übernehmen die angesprochenen Funktionen. Bedenklich finden wir den Zeitort der Begehung für das Gutachten im Februar, um neben anderen Aspekten mögliche Beeinträchtigungen für Tiere zu ermitteln. Der Gutachter weist gleichzeitig auf eine Rodung von Oktober bis Februar hin, um direkte Verletzungen oder Tötung der Tiere zu vermeiden. Somit ist sowohl der Begehungszeitpunkt in genau dem Zeitraum, unangebracht, wie auch die Tatsache, dass er trotzdem fündig wurde („Nest [...] besetzt"). Die Begehung am 14.02.2013 fand statt zur Erfassung planungsrelevanter Strukturen und sonstiger Hinweise (Biotope, Baumhöhlen, Horste, Gewölle etc.) als Bestandsaufnahme und Grundlage für die artenschutzrechtliche Vorprüfung. Eine solche Erfassung kann jederzeit durchgeführt werden. Dass zu dieser Zeit eine Rabenkrähe, die in unseren Breiten überwintert, gesichtet wurde, ist nicht ungewöhnlich. Der Rodungstermin wurde vom Gutachter, Zitat " in der Zeit zwischen Oktober und Februar festgesetzt, um eine Tötung oder Verletzung von europäischen Vogelarten während der Brutzeit zu vermeiden". Der flächenmäßig viel kleinere ortsnahe Ausgleich (eine Parkplatzreihe) kann außerdem besonders anfangs das alte Areal nicht ersetzen. Es ist daher eine höhere Bewertung vorzunehmen, da die Neubepflanzung wegen der geringen „Reife" noch keinen funktionserhaltenden Charakter hat. Der angestrebte Auewald als Ausgleich geht von einer höheren Wertigkeit aus. Sobald es sich um eine Aufforstung eines schon begrünten Bereichs handelt, hierzu zählen auch Wildblumenwiesen o.ä., lehnen wir diese Kompensation ab. Überdies können auch Wiesen, d.h. natürlichere Freiflächen, für manche Arten sinnvoller sein, da keine „Wand aus Bäumen" besteht. Beides ist zu prüfen. Die Baumbepflanzung parallel zur Straße " An der Leimkaul " dient der Eingrünung des Parkplatzareals und geht nur mit einem geringen Teil in die Ausgleichsberechnung ein. In Absprache mit der Unteren Landschafts-behörde des Kreises Düren, die die Ausgleichsberechnung akzeptiert, findet der Ausgleich in einer Größe von ca. 2.500 qm auf einer Weidefläche im rurnahen Bereich " Selgersdorfer Driesch " statt. Aus den dargestellten Nachteilen für das Stadtklima und einer Konsumsteigerung lehnen wir die Änderung ab. Sollte es trotz dieser Vielzahl an Nachteilen zu einer Rodung kommen, fordern wir: • Ein stadt- und ortsnaher Ausgleich muss sichergestellt werden • Es ist weiterhin textlich darzustellen, dass auf den bisher bekannten und auf weiteren Flächen keine Biozide oder Düngemittel ausgebracht werden. Ein stadtnaher Ausgleich ist sichergestellt. Die übrigen Forderungen beziehen sich auf Bereiche außerhalb der Bebauungsplanänderung und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. • Es ist zu klären, wer hier die Erfolgskontrolle durchführt. • Der Parkplatz muss versiegelungsarm gestaltet werden. Hierzu gehört eine Aufstockung der Baumdichte des restlichen Parkplatzes. Es sind regionale Pflanzen auszuwählen. • Eine insekten- und fledermausfreundliche der neuen (evtl. umgestalteten) Parkplatzbeleuchtung - und bei Erneuerung der Außenleuchtmittel auch der Marktbeleuchtung - muss vorgeschrieben werden. In einer modernen, wirtschaftlich starken Stadt, die „fit für die Zukunft" sein will, sind Grünflächen, Sträucher, Parks und Bäume ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung eines erträglichen Wohlfühl- und Stadtklimas. Als Studierende, Vertreter des BUND und Bewohner Jülichs sind wir auf eine lobenswerte Stadt bedacht. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 12. Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.9/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Stetternich Nr. 10 „Geschwister-Scholl-Straße“ auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 13. Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.17/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Entwurf des Bebauungsplanes Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 14. Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich "Windenergie Boslar" (Vorlagen-Nr.26/2014) SB Schaaf führt aus, das man im Gegensatz zum Beschlußentwurf große Bedenken gegen die Anlage habe, insbesondere im Hinblick auf den Schattenwurf und die Lärmbelästigung. Dem schließt sich SB Plum an und fordert ebenso wie SB Schaaf den Mindestabstand auf das 10-fache der Anlagenhöhe zu erweitern. Beigeordneter Schulz macht darauf aufmerksam, dass man sich im Hinblick auf eigene geplante Anlagengebiete dann auch mit entsprechenden Gegenforderungen konfrontiert sehen muß. Im Laufe der Diskussion wird konkretisiert, dass man eine maximale Höhe von 150 m und einen Abstand, der das 10-fache der Höhe betragen muß, fordern sollte. Dementsprechend wird der Beschlußvorschlag wie folgt geändert: „Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Der Schattenwurf für Mersch ist zu minimieren. Die Höhe der Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat mindestens das 10 fache der Höhe , gleich 1500 m zu betragen. „ Beschluss: Mehrheitlich dafür Die Stadt Jülich hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie Boslar“. Es wird jedoch bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erwartet, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Geänderter Beschluß: „Die Stadt Jülich hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Linnich „Windenergie Boslar“. Es wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefordert, dass die Überschreitung der Orientierungswerte für Schattenwurf für den Stadtteil Mersch durch geeignete Maßnahmen zurückgenommen wird. Der Schattenwurf für Mersch ist zu minimieren. Die Höhe der Anlagen darf maximal 150 m betragen. Der Abstand zu Ortslagen hat mindestens das 10 fache der Höhe , gleich 1500 m zu betragen. „ 15. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennnutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Vorlagen-Nr.33/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB vom 20.12.2013 wird die Flächennutzungsplanänderung zum Be-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ mit dem Ziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“. Der Inhalt der Änderung ist dem Plan vom 14.01.2014 zu entnehmen. b) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 16. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.51/2014) StV Gruben schlägt vor, den Beschlußvorschlag dahingehend zu ändern, dass 2Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m, wie im Baugebiet „Ölmühle“, festgelegt wird. Der Ausschuß beschließt mehrheitlich: Es wird 2- Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt. Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür zu a) Die mit Schreiben vom 21.04.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Zu b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ergänzung: Es wird 2- Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt. 17. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 "Sportanlagen" 2. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. § 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) (Vorlagen-Nr.44/2014) Beschluss: Mehrheitlich dafür Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung des B-Planes Kirchberg Nr. 8 „Sportanlagen“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Einfügung der Textfestsetzung: „Nebengebäude bis zu einer Größe von 60 cbm sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig“. 18. Bebauungsplan Welldorf Nr. 4 "Sportplatz", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung (Vorlagen-Nr.52/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des BauGB vom 20.12.2013 wird die 1. vereinfachte Änderung des B-Planes Welldorf Nr. 4 „Sportplatz“ aufgestellt. Die Änderung betrifft die höchstzulässige Geschossigkeit. Die Festsetzung „eingeschossig als Höchstgrenze“ soll in „zweigeschossig als Höchstgrenze“ geändert werden. 19. Bauvorhaben 20. Verschiedenes Ende der öffentlichen Sitzung: 21:40 Uhr Beginn der nichtöffentlichen Sitzung: 21:40 Uhr B. Nichtöffentlicher Teil Ende der nichtöffentlichen Sitzung: 21:50 Uhr Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung. Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt: 1. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse 2. Vortrag Fahrsiloanlage Zuckerfabrik 3. Ansichten Wohnpark Jan-van-Werth-Straße 4. Fotos Winterlinden Zitadelle Ausschussvorsitzender Schriftführer/in