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Beschlussvorlage (2. Zwischenbericht 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
10.09.15, 15:02
Beschlussvorlage (2. Zwischenbericht 2015)

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Inhalt der Datei

2. Zwischenbericht 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)für den Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 Wirtschaftsplan, Ergebnisprognose und Verlustausgleich Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen (V 452/2014 i. V. m. V 453/2014 sowie V 43/2015) wurde am 17.03.2015 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen. Er weist einen Verlust i. H. v. TEUR 1.800 aus. Gegenüber der Planung zeigen sich folgende Einflüsse und Entwicklungen auf das Halbjahresergebnis 01.01.2015 bis 30.06.2015 sowie auf die aktualisierte Prognoserechnung für das Geschäftsjahr 2015: a) Der Verkauf einer nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsfläche wird sich nach heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich in das Jahr 2016 verschieben. Diese direkte Ergebnisauswirkung i.H.v. minus TEUR 250, auf die der Eigenbetrieb Straßen infolge spezifischer Abhängigkeiten keinen direkten Einfluss hat, kann vom Eigenbetrieb Straßen ggf. nicht ausgeglichen werden. b) In den Wirtschaftsplänen 2014 und 2015 des Betriebszweigs „Städtische Dienste“ wurde bereits ausführlich auf Risikopotentiale des jeweiligen Geschäftsjahres und ggf. auch deren mögliche Auswirkungen auf Folgejahre hingewiesen. Die beschriebenen Risikopotentiale sind in 2014 vollumfänglich eingetreten (ca. minus TEUR 100 Verlust statt der ambitioniert geplanten „schwarzen Null“) und werden in 2015 den erwarteten Verlust voraussichtlich auf minus TEUR 130 ansteigen lassen. Diese zusätzliche Ergebnisbelastung versucht der Eigenbetrieb Straßen in anderen Betriebszeigen durch höhere Umsätze (z. B. im Betriebszweig Friedhöfe) bzw. Einsparungen (z. B. in den Unterhaltungsaufwendungen) zu kompensieren. Gründe für diese nicht unerheblichen Abweichungen liegen in den zum Zeitpunkt der Planung (im III. Quartal 2014) noch nicht vorliegenden (belastbaren) Daten des ersten Jahresabschlusses, insbesondere vor dem Hintergrund laufender unterjähriger personeller und organisatorischer Änderungen bzw. Anpassungen. Ab dem Planjahr 2016 werden sich außergewöhnliche Einflüsse entsprechend reduzieren und somit die entsprechenden Prognosedaten gleichzeitig qualitativ verbessern. c) Im Kernhaushalt wird der möglicherweise eintretende, zusätzliche Jahresfehlbetrag i. H. v. TEUR 250 keine Auswirkungen zeigen, da dieser Teilverlust aus dem vorhandenen Kapital des Eigenbetriebes Straßen gedeckt werden kann; Auswirkungen ergeben sich jedoch im Konzernabschluss. Projektabwicklung Die Abwicklung der Projekte (Fortsetzung von Projekten des Wirtschaftsplans 2014 sowie neuer Projekte aus dem Wirtschaftsplan 2015) verläuft planmäßig in den definierten Zeitfenstern. Wesentliche Kostenüberschreitungen (Ausnahme: Projekt Bahnhof in der Ausbaustufe 2014) sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten und können ggf. mit anderen Projektbudgetunterschreitungen liquiditätsmäßig kompensiert werden. Sofern der Betriebsleitung zwischen Berichtslegung und Sitzungstermin von vorstehend aufgeführten Informationen abweichende Erkenntnisse zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung bei signifikanten Veränderungen ggf. ergänzend mündlich und/oder schriftlich im Ausschuss berichten.