Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 328/2015
Az.: 61. 21-20 / 15D
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.07.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
02.09.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
15.09.2015
vorberatend
29.09.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 15D, Erftstadt-Liblar, ehemalige Musikschule
I. Beschluss über den Entwurf
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 15D, E.-Liblar,
ehemalige Musikschule, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat hat am 17.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15D, E.-Liblar, ehemalige
Musikschule, beschlossen (siehe V 513/2014).
Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 D soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung
des geplanten Nutzungs- und Bebauungskonzeptes der DIVA GmbH aus Köln auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule an der Heidebroichstraße in E.-Liblar geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die V 509/2014 (Verkauf eines städtischen Objektes in Erftstadt-Liblar; Verkauf der alten Musikschule; Betriebsausschuss Immobilien am 04.12.2014, Rat am
16.12.2014) verwiesen.
Die DIVA GmbH beabsichtigt, die alte Musikschule zu barrierefreien Wohnungen umzubauen. Im
geplanten Neubau in dreigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss sollen ebenfalls barrierefreie Wohnungen, die insbesondere für Senioren geeignet sind, errichtet werden. Ansichten des
Gebäudes sind als Anlagen beigefügt. Der Investor möchte die Wohnungen im Bestand halten und
vermieten. Geplant sind drei Wohnungstypen zwischen 60 und 90 qm Größe, überwiegend als
Zwei-Zimmer-Wohnungen.
Das vom Investor geplante Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Nutzungs- und Bebauungsstruktur
in die umliegende Bebauung ein und wird städtebaulich befürwortet
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB (s. Anlage Niederschrift) kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplan-Entwurf
nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung gem.
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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