Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Öffentlichen Versammlung
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zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am 20.05.2015
Beginn:
Ende:
19.10 Uhr
20.30 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Thema der Veranstaltung
Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 D,
Erftstadt-Liblar, Musikschule
2. Ort der Veranstaltung
Großer Sitzungssaal des Rathauses Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
3. Veranstalter
Stadtverwaltung Erftstadt, vertreten durch
Frau Hallstein (Technische Beigeordnete)
Herrn Lippik (Abteilungsleiter Planung im Umwelt- und Planungsamt)
Frau Stratmann (Umwelt- und Planungsamt)
Gäste:
Herr Jäger (Geschäftsführer DIVA Bau GmbH, Köln)
Herr Kuckelberg (Tri Plan GmbH)
4. Veranstaltungsteilnehmer
13 Bürger
5. Veranstaltungsablauf
Frau Hallstein begrüßt zunächst die Anwesenden und eröffnet die Öffentliche
Versammlung. Im Weiteren erläutert sie kurz den Zweck der Versammlung.
Ziel ist es die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die geplante Bebauung zu
informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Herr Lippik stellt im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation zunächst die
derzeitige Situation hinsichtlich der Lage des Gebietes, der aktuellen Nutzung und dem
derzeit geltenden Baurecht vor und erläutert die vorgesehene städtebauliche Planung.
Die neue städtebauliche Planung für das Grundstück übernimmt in weiten Teilen die
Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Planes, ändert jedoch die Gebietscharakteristik
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in ein allgemeines Wohngebiet, passt die überbaubare Grundstückfläche dem neuen
Bauvorhabens an und erweitert das Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Zahl
der Vollgeschosse.
Herr Kuckelberg ergänzt die Ausführungen von Herrn Lippik aus Sicht des
Entwurfsverfassers. Er erläutert die vorgesehene architektonische Ausführung des
Vorhabens.
Vorgesehen ist das denkmalgeschützte ehemalige Schulgebäude zu erhalten sowie die
vorhandene Bausubstanz denkmalgerecht zu sanieren.
Der sechseckige Anbau wird abgerissen und ersetzt. Geplant ist ein neuer, 3-geschossiger
Riegel plus Staffelgeschoss parallel zum alten Schulgebäude im hinteren
Grundstücksbereich zu errichten. Ein Verbindungsbau mit Treppenhaus und Fahrstuhl wird
beide Gebäude miteinander verbinden.
Die Nutzung wird ausschließlich Wohnzwecken dienen. Auf den ehemaligen Schulhöfen
werden Stellplätze angeordnet. Sie bleiben somit ebenso erhalten wie der vorhandene
Baumbestand.
An dieser Stelle bietet Frau Hallstein an, bereits in die Diskussion einzusteigen.
6. Diskussionsbeiträge
6.1. Ein Anwohner aus der Roncallistraße befürchtet insbesondere in den
Wintermonaten einen unzumutbaren Schattenwurf auf sein Grundstück, verursacht
durch das neue Gebäude. Weiterhin empfindet er den geplanten Neubau als
Fremdkörper.
Frau Hallstein erläutert, dass das Gebäude die erforderlichen Grenzabstände einhalten
muss. Der Gesetzgeber hat beim Erlass der Abstandvorschriften insbesondere die
Belichtung, Belüftung und Besonnung berücksichtigt. Es ist somit auszuschließen, dass
durch den Neubau unzumutbare Zustände geschaffen werden. Allerdings kann nicht
ausgeschlossen werden, dass der hintere Gartenbereich des Anwohners in den
Wintermonaten verschattet wird.
Herr Kuckelberg schätzt den Abstand des Neubaus zur hinteren Grundstücksgrenze auf
10 - 12 m und weist darauf hin, dass die vorhandene Kirche in der Bergstraße im
vorliegenden Luftbild eine ähnliche Gebäudekubatur aufweist, wie der geplante Neubau.
Hier könnte sich vor Ort ein Bild von den Auswirkungen des Gebäudes gemacht werden.
6.2. Ein weiterer Anwohner aus der Roncallistraße weist darauf hin, dass er aus den
genannten Gründen seines Nachbarn ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung in
der Nutzung seines Gartens sieht.
Er möchte wissen, wie weit die architektonische Planung bereits fortgeschritten und
wie die Umsetzung vorgesehen ist. Außerdem bittet er zu erläutern, warum kein Lförmiger Baukörper z. B. entlang den Erschließungsstraßen geplant wurde.
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Herr Kuckelberg erläutert zunächst noch einmal, wie sich die Planung entwickelt hat. Der
Standort des Neubaus, wurde aufgrund äußerer Zwänge - tecktonische Störzone,
erhaltenswerter Baumbestand, Maßgaben der Denkmalschutzbehörde, erforderlichen
Grenzabständen - ermittelt. Die Entscheidung für einen einzelnen größeren Baukörper ist
aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs einzelner kleinerer Baukörper entstanden.
Der Neubau wirkt durch den Geländesprung im hinteren Grundstücksbereich, von der
Heidebroichstraße aus gesehen, wie ein 2-geschossiges Wohngebäude und fügt sich
somit in die vorhandene Bebauung ein.
Frau Hallstein ergänzt an dieser Stelle, dass die angrenzenden Grundstücke durch die
neue Nutzung - Wohnen statt Jugendkulturhalle - auch an Attraktivität gewinnen. Es ist
aus der Nutzung heraus keine zusätzliche Belastung für die Anwohner zu erwarten.
6.3. Eine Anwohnerin aus der Heidebroichstraße (gegenüber dem alten
Schulgebäude) merkt an, dass man sich an den Anblick eines großen Gebäudes
gewöhnen kann. Der Abstand ihres Wohnhauses zu dem denkmalgeschützten
Bestandsgebäude ist vergleichbar mit dem Abstand des Neubaus zu den
Anwohnern der Roncallistraße.
Generell hätte sie es jedoch begrüßt, wenn der Neubau ein Geschoss niedriger wäre.
6.4. Ein weiterer Anwohner weist darauf hin, dass eine Verschattung der Gärten an
der Roncallistraße ausschließlich in den Morgenstunden erfolgen wird. Zu den
attraktiven Tageszeiten werden die Gärten besonnt.
6.5. Eine Anwohnerin bittet darum, die für den Neubau gewählte Fensterform zu
begründen und insbesondere die auffällige Kleinteiligkeit der rückwärtigen Fassade
des Neubaus zu erläutern.
Herr Kuckelberg erklärt, dass der Neubau sich bewusst architektonisch von dem
denkmalgeschützten ehemaligen Schulgebäude absetzen soll, um dieses hierdurch hervor
zu heben. Kleinere Details - wie hier die Fensterform - werden jedoch gerne in den
Neubau übernommen, um eine Einheit zu schaffen.
Frau Hallstein führt aus, dass die Entwicklung der Entwürfe nicht abgeschlossen ist und
Änderungen in der Fassadengestaltung noch denkbar sind.
6.6. Ein Anwohner bemängelt die bodentiefen Fenster.
Herr Kuckelberg erklärt, dass bodentiefe Fenster durchaus von einigen Interessenten
gewünscht werden. In den oberen Geschossen werden die unteren Fensterteile jedoch
von den Balkonbrüstungen verdeckt, im Erdgeschoss wird diese Funktion die
Terrasseneingrünung übernehmen.
Der vorhandene Baumbestand ergänzt diese Funktion noch.
6.6. Ein Anwohner bittet den Architekten zu geplanten technischen Aufbauten - z. B.
Satellitenschüsseln, Fahrstuhltechnik, etc. - Stellung zu nehmen.
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Frau Hallstein bestätigt, dass Erftstadt-Liblar an das Kabelnetz angeschlossen ist. Die
Anbringung von Satellitenschüsseln ist somit nicht erforderlich. Herr Kuckelberg bestätigt,
dass dies von Seiten der Bauherren auch nicht gewünscht ist.
Die Fahrstuhltechnik wird voraussichtlich so gewählt, dass Dachaufbauten nicht
erforderlich sind. Die Außenansicht soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
6.7. Eine Anwohnerin wünscht Auskunft zu dem vorgesehenen Material der
Dacheindeckung.
Herr Kuckelberg erörtert, dass diesbezüglich noch Gespräche mit der
Denkmalschutzbehörde geführt werden müssen und noch keine endgültige Entscheidung
vorliegt.
6.8 Wie sieht der vorgesehene Zeithorizont für die Baumaßnahmen aus und wird der
Abriss auch ohne Abschluss des Bauleitplanverfahrens durchgeführt?
Der Abriss des vorhandenen Anbaus ist beantragt und die Genehmigung wird in den
nächsten 2-6 Wochen erwartet. Die Arbeiten sind dann ab Mitte Juni geplant.
Der weitere Ablauf ist dann wie folgt vorgesehen:
•
Umbau der ehemaligen Musikschule sowie Anbau des Verbindungsbaus (Erhalt der
Baugenehmigung wird vor der Sommerpause angestrebt)
•
Bauantrag für die Errichtung des Neubaus im hinteren Grundstücksbereich
(Sommer 2015)
•
Baugenehmigung für den Neubau wird für das 4. Quartal 2015 angestrebt, der
Baubeginn soll dann unmittelbar folgen
6.9 Wie wird verhindert, dass beim Abriss nicht zu viel Staub und Erschütterung
entsteht?
Mit den Arbeiten muss ein Unternehmen beauftragt werden, welches bei der
Stadtverwaltung gelistet ist. Die hier geführten Unternehmen erfüllen die Voraussetzungen
einen Abriss fachgerecht durchzuführen.
Im Anschluss an die Diskussion erläutert Herr Lippik den Anwesenden noch einmal die
Grundzüge des Bauleitplanentwurfes auf Grundlage der vorgestellten Gebäudeplanung.
Abschließend stellt er den gesamten Verfahrensablauf dieses Bauleitplans in einer
Übersicht vor.
Frau Hallstein betont noch einmal, dass sich das Verfahren derzeit noch am Anfang
befindet. Die Bürgerinnen und Bürger werden zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres
Mal beteiligt und erhalten erneut Gelegenheit eine Stellungnahme zu der vorgesehenen
Planung abzugeben.
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7. Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Frau Hallstein für ihre
Diskussionsbeiträge und verabschiedet die Anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
gez. Stratmann
Schriftführerin
(Frau Stratmann)
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