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Beschlussvorlage (Niederschrift der öff. Versammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Inhalt der Datei

Niederschrift der Öffentlichen Versammlung _______________________________________________________________________ zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am 20.05.2015 Beginn: Ende: 19.10 Uhr 20.30 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Thema der Veranstaltung Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 D, Erftstadt-Liblar, Musikschule 2. Ort der Veranstaltung Großer Sitzungssaal des Rathauses Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt 3. Veranstalter Stadtverwaltung Erftstadt, vertreten durch Frau Hallstein (Technische Beigeordnete) Herrn Lippik (Abteilungsleiter Planung im Umwelt- und Planungsamt) Frau Stratmann (Umwelt- und Planungsamt) Gäste: Herr Jäger (Geschäftsführer DIVA Bau GmbH, Köln) Herr Kuckelberg (Tri Plan GmbH) 4. Veranstaltungsteilnehmer 13 Bürger 5. Veranstaltungsablauf Frau Hallstein begrüßt zunächst die Anwesenden und eröffnet die Öffentliche Versammlung. Im Weiteren erläutert sie kurz den Zweck der Versammlung. Ziel ist es die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die geplante Bebauung zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Lippik stellt im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation zunächst die derzeitige Situation hinsichtlich der Lage des Gebietes, der aktuellen Nutzung und dem derzeit geltenden Baurecht vor und erläutert die vorgesehene städtebauliche Planung. Die neue städtebauliche Planung für das Grundstück übernimmt in weiten Teilen die Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Planes, ändert jedoch die Gebietscharakteristik 1 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung _______________________________________________________________________ in ein allgemeines Wohngebiet, passt die überbaubare Grundstückfläche dem neuen Bauvorhabens an und erweitert das Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Zahl der Vollgeschosse. Herr Kuckelberg ergänzt die Ausführungen von Herrn Lippik aus Sicht des Entwurfsverfassers. Er erläutert die vorgesehene architektonische Ausführung des Vorhabens. Vorgesehen ist das denkmalgeschützte ehemalige Schulgebäude zu erhalten sowie die vorhandene Bausubstanz denkmalgerecht zu sanieren. Der sechseckige Anbau wird abgerissen und ersetzt. Geplant ist ein neuer, 3-geschossiger Riegel plus Staffelgeschoss parallel zum alten Schulgebäude im hinteren Grundstücksbereich zu errichten. Ein Verbindungsbau mit Treppenhaus und Fahrstuhl wird beide Gebäude miteinander verbinden. Die Nutzung wird ausschließlich Wohnzwecken dienen. Auf den ehemaligen Schulhöfen werden Stellplätze angeordnet. Sie bleiben somit ebenso erhalten wie der vorhandene Baumbestand. An dieser Stelle bietet Frau Hallstein an, bereits in die Diskussion einzusteigen. 6. Diskussionsbeiträge 6.1. Ein Anwohner aus der Roncallistraße befürchtet insbesondere in den Wintermonaten einen unzumutbaren Schattenwurf auf sein Grundstück, verursacht durch das neue Gebäude. Weiterhin empfindet er den geplanten Neubau als Fremdkörper. Frau Hallstein erläutert, dass das Gebäude die erforderlichen Grenzabstände einhalten muss. Der Gesetzgeber hat beim Erlass der Abstandvorschriften insbesondere die Belichtung, Belüftung und Besonnung berücksichtigt. Es ist somit auszuschließen, dass durch den Neubau unzumutbare Zustände geschaffen werden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass der hintere Gartenbereich des Anwohners in den Wintermonaten verschattet wird. Herr Kuckelberg schätzt den Abstand des Neubaus zur hinteren Grundstücksgrenze auf 10 - 12 m und weist darauf hin, dass die vorhandene Kirche in der Bergstraße im vorliegenden Luftbild eine ähnliche Gebäudekubatur aufweist, wie der geplante Neubau. Hier könnte sich vor Ort ein Bild von den Auswirkungen des Gebäudes gemacht werden. 6.2. Ein weiterer Anwohner aus der Roncallistraße weist darauf hin, dass er aus den genannten Gründen seines Nachbarn ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung in der Nutzung seines Gartens sieht. Er möchte wissen, wie weit die architektonische Planung bereits fortgeschritten und wie die Umsetzung vorgesehen ist. Außerdem bittet er zu erläutern, warum kein Lförmiger Baukörper z. B. entlang den Erschließungsstraßen geplant wurde. 2 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung _______________________________________________________________________ Herr Kuckelberg erläutert zunächst noch einmal, wie sich die Planung entwickelt hat. Der Standort des Neubaus, wurde aufgrund äußerer Zwänge - tecktonische Störzone, erhaltenswerter Baumbestand, Maßgaben der Denkmalschutzbehörde, erforderlichen Grenzabständen - ermittelt. Die Entscheidung für einen einzelnen größeren Baukörper ist aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs einzelner kleinerer Baukörper entstanden. Der Neubau wirkt durch den Geländesprung im hinteren Grundstücksbereich, von der Heidebroichstraße aus gesehen, wie ein 2-geschossiges Wohngebäude und fügt sich somit in die vorhandene Bebauung ein. Frau Hallstein ergänzt an dieser Stelle, dass die angrenzenden Grundstücke durch die neue Nutzung - Wohnen statt Jugendkulturhalle - auch an Attraktivität gewinnen. Es ist aus der Nutzung heraus keine zusätzliche Belastung für die Anwohner zu erwarten. 6.3. Eine Anwohnerin aus der Heidebroichstraße (gegenüber dem alten Schulgebäude) merkt an, dass man sich an den Anblick eines großen Gebäudes gewöhnen kann. Der Abstand ihres Wohnhauses zu dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ist vergleichbar mit dem Abstand des Neubaus zu den Anwohnern der Roncallistraße. Generell hätte sie es jedoch begrüßt, wenn der Neubau ein Geschoss niedriger wäre. 6.4. Ein weiterer Anwohner weist darauf hin, dass eine Verschattung der Gärten an der Roncallistraße ausschließlich in den Morgenstunden erfolgen wird. Zu den attraktiven Tageszeiten werden die Gärten besonnt. 6.5. Eine Anwohnerin bittet darum, die für den Neubau gewählte Fensterform zu begründen und insbesondere die auffällige Kleinteiligkeit der rückwärtigen Fassade des Neubaus zu erläutern. Herr Kuckelberg erklärt, dass der Neubau sich bewusst architektonisch von dem denkmalgeschützten ehemaligen Schulgebäude absetzen soll, um dieses hierdurch hervor zu heben. Kleinere Details - wie hier die Fensterform - werden jedoch gerne in den Neubau übernommen, um eine Einheit zu schaffen. Frau Hallstein führt aus, dass die Entwicklung der Entwürfe nicht abgeschlossen ist und Änderungen in der Fassadengestaltung noch denkbar sind. 6.6. Ein Anwohner bemängelt die bodentiefen Fenster. Herr Kuckelberg erklärt, dass bodentiefe Fenster durchaus von einigen Interessenten gewünscht werden. In den oberen Geschossen werden die unteren Fensterteile jedoch von den Balkonbrüstungen verdeckt, im Erdgeschoss wird diese Funktion die Terrasseneingrünung übernehmen. Der vorhandene Baumbestand ergänzt diese Funktion noch. 6.6. Ein Anwohner bittet den Architekten zu geplanten technischen Aufbauten - z. B. Satellitenschüsseln, Fahrstuhltechnik, etc. - Stellung zu nehmen. 3 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung _______________________________________________________________________ Frau Hallstein bestätigt, dass Erftstadt-Liblar an das Kabelnetz angeschlossen ist. Die Anbringung von Satellitenschüsseln ist somit nicht erforderlich. Herr Kuckelberg bestätigt, dass dies von Seiten der Bauherren auch nicht gewünscht ist. Die Fahrstuhltechnik wird voraussichtlich so gewählt, dass Dachaufbauten nicht erforderlich sind. Die Außenansicht soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden. 6.7. Eine Anwohnerin wünscht Auskunft zu dem vorgesehenen Material der Dacheindeckung. Herr Kuckelberg erörtert, dass diesbezüglich noch Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde geführt werden müssen und noch keine endgültige Entscheidung vorliegt. 6.8 Wie sieht der vorgesehene Zeithorizont für die Baumaßnahmen aus und wird der Abriss auch ohne Abschluss des Bauleitplanverfahrens durchgeführt? Der Abriss des vorhandenen Anbaus ist beantragt und die Genehmigung wird in den nächsten 2-6 Wochen erwartet. Die Arbeiten sind dann ab Mitte Juni geplant. Der weitere Ablauf ist dann wie folgt vorgesehen: • Umbau der ehemaligen Musikschule sowie Anbau des Verbindungsbaus (Erhalt der Baugenehmigung wird vor der Sommerpause angestrebt) • Bauantrag für die Errichtung des Neubaus im hinteren Grundstücksbereich (Sommer 2015) • Baugenehmigung für den Neubau wird für das 4. Quartal 2015 angestrebt, der Baubeginn soll dann unmittelbar folgen 6.9 Wie wird verhindert, dass beim Abriss nicht zu viel Staub und Erschütterung entsteht? Mit den Arbeiten muss ein Unternehmen beauftragt werden, welches bei der Stadtverwaltung gelistet ist. Die hier geführten Unternehmen erfüllen die Voraussetzungen einen Abriss fachgerecht durchzuführen. Im Anschluss an die Diskussion erläutert Herr Lippik den Anwesenden noch einmal die Grundzüge des Bauleitplanentwurfes auf Grundlage der vorgestellten Gebäudeplanung. Abschließend stellt er den gesamten Verfahrensablauf dieses Bauleitplans in einer Übersicht vor. Frau Hallstein betont noch einmal, dass sich das Verfahren derzeit noch am Anfang befindet. Die Bürgerinnen und Bürger werden zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Mal beteiligt und erhalten erneut Gelegenheit eine Stellungnahme zu der vorgesehenen Planung abzugeben. 4 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung _______________________________________________________________________ 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Frau Hallstein für ihre Diskussionsbeiträge und verabschiedet die Anwesenden Bürgerinnen und Bürger. gez. Stratmann Schriftführerin (Frau Stratmann) 5