Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 219/2015
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 20.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
24.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
12.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Kurt-SchumacherStraße/ Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
950,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
3110031 (Baumpflege)
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Nelkenkirschen (Prunus serrulata `Kanzan`, StU 1,49 m und 1,70 m) in der
Kurt-Schumacher-Straße wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt
zugestimmt.
Begründung:
In der Reihenhaussiedlung Kurt-Schumacher-Straße standen vor den Hausnummern 95-99
ursprünglich drei Zierkirschen, von denen die mittlere aufgrund eines Pilzbefalles 2013 gefällt
werden musste (V 37/2013). In Zusammenhang mit der erforderlichen Fällung sind die
nebenstehenden Bäume fachgerecht zurückgeschnitten bzw. eingekürzt worden.
Anfang März diesen Jahres ist aus einer der beiden verbliebenen Kirschen oberhalb einer
eingefaulten Astungswunde ein Starkast herausgebrochen. Da in beiden Bäumen mehrere dieser
eingefaulten Wunden vorliegen, besteht die Gefahr weiterer Ausbrüche.
Beide Bäume stehen in geringen Abständen zu den jeweiligen Vorgärten bzw. den gepflasterten
Hauszuwegungen sowie zu dem eigentlichen Straßenbereich, welcher von den Anliegern als
Parkfläche genutzt wird. Aus dem Wurzelwachstum resultierende Regulierungsarbeiten waren
bereits ebenso notwendig wie die Reparatur einer Telefonleitung.
Aufgrund der eingeschränkten Verkehrssicherheit und weiterer zu erwartender Wurzelschäden ist
daher die Fällung der beiden Zierkirschen vorgesehen. Baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt
der Bäume sind nicht in Betracht zu ziehen, da umfangreiche Einkürzungen erforderlich wären.
Die verbleibenden Kronen würden keinen arttypischen Aufbau aufweisen und diesen auch nicht
wieder entwickeln können.
In Vertretung
(Hallstein)
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