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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Kurt-Schumacher-Straße/ Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Kurt-Schumacher-Straße/ Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Kurt-Schumacher-Straße/ Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 219/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 20.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 12.05.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Kurt-SchumacherStraße/ Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 950,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 3110031 (Baumpflege) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Nelkenkirschen (Prunus serrulata `Kanzan`, StU 1,49 m und 1,70 m) in der Kurt-Schumacher-Straße wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: In der Reihenhaussiedlung Kurt-Schumacher-Straße standen vor den Hausnummern 95-99 ursprünglich drei Zierkirschen, von denen die mittlere aufgrund eines Pilzbefalles 2013 gefällt werden musste (V 37/2013). In Zusammenhang mit der erforderlichen Fällung sind die nebenstehenden Bäume fachgerecht zurückgeschnitten bzw. eingekürzt worden. Anfang März diesen Jahres ist aus einer der beiden verbliebenen Kirschen oberhalb einer eingefaulten Astungswunde ein Starkast herausgebrochen. Da in beiden Bäumen mehrere dieser eingefaulten Wunden vorliegen, besteht die Gefahr weiterer Ausbrüche. Beide Bäume stehen in geringen Abständen zu den jeweiligen Vorgärten bzw. den gepflasterten Hauszuwegungen sowie zu dem eigentlichen Straßenbereich, welcher von den Anliegern als Parkfläche genutzt wird. Aus dem Wurzelwachstum resultierende Regulierungsarbeiten waren bereits ebenso notwendig wie die Reparatur einer Telefonleitung. Aufgrund der eingeschränkten Verkehrssicherheit und weiterer zu erwartender Wurzelschäden ist daher die Fällung der beiden Zierkirschen vorgesehen. Baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt der Bäume sind nicht in Betracht zu ziehen, da umfangreiche Einkürzungen erforderlich wären. Die verbleibenden Kronen würden keinen arttypischen Aufbau aufweisen und diesen auch nicht wieder entwickeln können. In Vertretung (Hallstein) -2-