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Beschlussvorlage (Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Beschlussvorlage (Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, 
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043) Beschlussvorlage (Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, 
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 191/2015 Az.: 63 -BM 254 / BoD-043 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 02.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 22.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 12.05.2015 Bemerkungen beschließend Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flürstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 (sh. Anlage) in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796 (alt: 681), in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043. Begründung: Der LVR -Amt für Bodendenkmalpflege- im Rheinland stellte am 21.01.2011 den Antrag auf Eintragung des Liblarer – Mühlengrabens in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, für ortsfeste Bodendenkmäler. Zunächst wurde allerdings das Verfahren der Unterschutzstellung als Baudenkmal durchgeführt und abgeschlossen. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) ist für die Eintragung in die Denkmalliste die Gemeinde zuständig. Der Liblarer – Mühlengraben ist ein Bodendenkmal im Sinne des § 2 (1 u. 5) DSchG NRW. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege hat in seinem Schreiben vom 21.01.2011 und dem Bodendenkmalblatt 254 die Bedeutung des Liblarer – Mühlengrabens für die Geschichte des Menschen, die Siedlungsgeschichte und die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, festgestellt. An der Erhaltung und Nutzung dieses Objektes besteht somit ein öffentliches Interesse. Der Anlieger als Eigentümer der angrenzenden Bachparzelle hat im Gerichtsverfahren vor dem VG Köln am 01.04.2015 nunmehr seine Zustimmung zur Eintragung als Bodendenkmal zu Protokoll gegeben. Die Teileintragung dieses Teilstücks wird vorgezogen, um ein Gerichtsverfahren endgültig zu Ende zu bringen. Nach Einverständniserklärung des Eigentümers ist dies auch unproblematisch zu realisieren. Der Rest des Liblarer Mühlengrabens wir baldmöglichst in einem Gesamtverfahren dem Ausschuss zur Unterschutzstellung vorgelegt. In Vertretung (Hallstein) -2-