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Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt Liblar, Am Hahnacker)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
12.05.15, 18:44
Aktualisiert
12.05.15, 18:44
Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt Liblar, Am Hahnacker) Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt Liblar, Am Hahnacker)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 269/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 31.05.2013 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 12.05.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.06.2013 beschließend 26.11.2013 beschließend Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt Liblar, Am Hahnacker Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Alternative 1: Das in der Anlage dargestellte Grundstück, gelegen Am Hahnacker in Erftstadt-Liblar, groß ca. 1969 m², wird öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Es soll dort eine Wohnbebauung errichtet werden. Der Kaufpreis beträgt 250,- €/m². Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nach folgenden Kriterien: - Einfügen des Vorhabens in das vorhandenen Umfeld, bestehend aus einer villenartigen Neubebauung und der um 1900 errichteten Marienschule. - Qualität des architektonischen Entwurfs. Alternative 2: Das in der Anlage dargestellte Grundstück wird nicht veräußert. Die Fläche wird für ggf. künftig sich ergebende Nutzungen vorgehalten. Begründung: Das Grundstück wurde bis zum Sommer des vergangenen Jahres für schulische Zwecke genutzt. Dem Ville-Gymnasium werden seit dem Schuljahr 2013/14 die Räume der ehemaligen Hauptschule zur Verfügung gestellt. Die auf dem Grundstück Am Hahnacker aufstehenden Pavillons konnten abgebrochen werden. Die Klassen im Gebäude Marienschule werden nur noch von der VHS genutzt. Das Grundstück ist geeignet, um im zentralen Bereich von Alt-Liblar eine attraktive Wohnbebauung zu errichten. Für Bedürfnisse der VHS wird das Grundstück nicht mehr benötigt. Für den Betrieb der VHS sollte eine Zuwegung von der Straße Am Hahnacker aus erhalten bleiben. Es ist für die VHS eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vorzusehen. Eine barrierefreie Erschließung des VHS-Gebäudes in Verbindung mit dem Anbau einer Toilettenanlage sowie eines Aufzugs wurde beim Zuschnitt des Grundstücks ebenfalls berücksichtigt. Die bestehende Toilettenanlage soll beseitigt werden. Das Grundstück in zentraler Lage von Alt-Liblar bietet sich für eine verdichtete Wohnbebauung an. Damit wird die Innenentwicklung gestärkt, wie es vom Baugesetzbuch in der 2013 novellierten Fassung gefordert wird. In der Rahmenplanung Carl-Schurz-Straße war vorgesehen, auf den Grundstücken Am Hahnacker sog. „Stadthäuser“ zu errichten. Auf dem südwestlich angrenzenden Nachbargrundstück besteht eine villenartige Einfamilienhausbebauung. Das mit einer Klinkerfassade versehene Gebäude der Marienschule wurde um 1900 errichtet. Die neuen Gebäude müssen sich in diese inhomogene Umgebung einfügen. Der Verkaufspreis für das Grundstück sollte für die Vermarktung festgelegt werden. Eine Vergabe über das Kriterium Kaufpreis führt dazu, dass der Entwurf mit der höchsten Ausnutzung des Grundstücks den Zuschlag erhält. Für das Grundstück am Hahnacker sind bereits Kaufinteressenten vorhanden. Die Verfügbarkeit von unbebauten Grundstücken in Innenstadtlagen kann für künftige städtebauliche Entwicklungen von Bedeutung sein. Ein entsprechender Bedarf zeichnet sich derzeit nicht ab. Dennoch könnte in Betracht gezogen werden, das Grundstück derzeit nicht zu vermarkten, sondern für künftige Nutzungen vorzuhalten. Die Haushaltslage der Stadt Erftstadt spricht allerdings für einen Verkauf. In Vertretung (Erner) -2-