Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
12.05.15, 18:44
Aktualisiert
12.05.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 269/2013
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 31.05.2013
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Termin
12.05.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.06.2013
beschließend
26.11.2013
beschließend
Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt Liblar, Am Hahnacker
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Alternative 1:
Das in der Anlage dargestellte Grundstück, gelegen Am Hahnacker in Erftstadt-Liblar, groß ca.
1969 m², wird öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Es soll dort eine Wohnbebauung errichtet
werden. Der Kaufpreis beträgt 250,- €/m². Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nach
folgenden Kriterien:
- Einfügen des Vorhabens in das vorhandenen Umfeld, bestehend aus einer villenartigen
Neubebauung und der um 1900 errichteten Marienschule.
- Qualität des architektonischen Entwurfs.
Alternative 2:
Das in der Anlage dargestellte Grundstück wird nicht veräußert. Die Fläche wird für ggf. künftig
sich ergebende Nutzungen vorgehalten.
Begründung:
Das Grundstück wurde bis zum Sommer des vergangenen Jahres für schulische Zwecke genutzt.
Dem Ville-Gymnasium werden seit dem Schuljahr 2013/14 die Räume der ehemaligen
Hauptschule zur Verfügung gestellt. Die auf dem Grundstück Am Hahnacker aufstehenden
Pavillons konnten abgebrochen werden. Die Klassen im Gebäude Marienschule werden nur noch
von der VHS genutzt.
Das Grundstück ist geeignet, um im zentralen Bereich von Alt-Liblar eine attraktive
Wohnbebauung zu errichten. Für Bedürfnisse der VHS wird das Grundstück nicht mehr benötigt.
Für den Betrieb der VHS sollte eine Zuwegung von der Straße Am Hahnacker aus erhalten
bleiben. Es ist für die VHS eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vorzusehen. Eine barrierefreie
Erschließung des VHS-Gebäudes in Verbindung mit dem Anbau einer Toilettenanlage sowie eines
Aufzugs wurde beim Zuschnitt des Grundstücks ebenfalls berücksichtigt. Die bestehende
Toilettenanlage soll beseitigt werden.
Das Grundstück in zentraler Lage von Alt-Liblar bietet sich für eine verdichtete Wohnbebauung an.
Damit wird die Innenentwicklung gestärkt, wie es vom Baugesetzbuch in der 2013 novellierten
Fassung gefordert wird. In der Rahmenplanung Carl-Schurz-Straße war vorgesehen, auf den
Grundstücken Am Hahnacker sog. „Stadthäuser“ zu errichten. Auf dem südwestlich angrenzenden
Nachbargrundstück besteht eine villenartige Einfamilienhausbebauung. Das mit einer
Klinkerfassade versehene Gebäude der Marienschule wurde um 1900 errichtet. Die neuen
Gebäude müssen sich in diese inhomogene Umgebung einfügen.
Der Verkaufspreis für das Grundstück sollte für die Vermarktung festgelegt werden. Eine Vergabe
über das Kriterium Kaufpreis führt dazu, dass der Entwurf mit der höchsten Ausnutzung des
Grundstücks den Zuschlag erhält.
Für das Grundstück am Hahnacker sind bereits Kaufinteressenten vorhanden.
Die Verfügbarkeit von unbebauten Grundstücken in Innenstadtlagen kann für künftige
städtebauliche Entwicklungen von Bedeutung sein. Ein entsprechender Bedarf zeichnet sich
derzeit nicht ab. Dennoch könnte in Betracht gezogen werden, das Grundstück derzeit nicht zu
vermarkten, sondern für künftige Nutzungen vorzuhalten. Die Haushaltslage der Stadt Erftstadt
spricht allerdings für einen Verkauf.
In Vertretung
(Erner)
-2-