Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
184 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
15.05.15, 09:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 11/2015
Az.: 14-Pb JA 2013
Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 09.04.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
04.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
27.05.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfung des Jahresabschlusses und der sonstigen Verwaltungsvorgänge 2013
der Stadt Erftstadt
Prüfergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung - öffentlicher Teil
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rat der Stadt Erftstadt
nehmen den Prüfbericht mit den Prüfergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes zum
Jahresabschluss 2013 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis und beauftragen den
Bürgermeister, noch nicht erledigte Prüffeststellungen zeitnah auszuräumen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt
schließt sich den Ergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfungsbericht vom
08.04.2015 zum Jahresabschluss 2013 einschließlich des Bestätigungsvermerks an und
empfiehlt dem Rat die Feststellung des geprüften und korrigierten bilanziellen
Jahresabschlusses vom 07.04.2015.
Begründung:
Die Gemeindeordnung (GO) NRW schreibt in den §§ 101 sowie 103 die Prüfung des kommunalen
Jahresabschlusses sowie weitere Prüfungen der Verwaltungsvorgänge vor. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs.8 GO NRW zur Durchführung der
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes; dieses wurde am 18.12.2014 entsprechend beauftragt.
Die Prüfergebnisse sind in Form eines Prüfungsberichtes den politischen Gremien vorzulegen.
Der bilanzielle Jahresabschluss ist insbesondere dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage ergibt
die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden, insbesondere in:
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
die ergänzenden gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
wurden.
Diese Prüfergebnisse sind im weißen Berichtsband eingearbeitet.
Prüfergebnis :
Das Prüfergebnis zum bilanziellen Jahresabschluss ist durch einen sogenannten
Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs.3 Gemeindeordnung (GO NRW) zu dokumentieren.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass verschiedene Positionen in
Bilanz und Ergebnisrechnung gegenüber dem Entwurf zu korrigieren waren: die Bilanzsumme wurde
insgesamt um 1.048.264,51 € reduziert; gleichzeitig war der Jahresfehlbetrag 2013 um diese Summe
zu erhöhen, so dass der endgültige Jahresabschluss bei einer Bilanzsumme von 235.740.764,36 €
insgesamt einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 6.645.773,22 € ausweist.
Die Korrekturbuchungen wurden seitens der Verwaltung während der Prüfung durchgeführt, so dass
der zur Feststellung vorgelegte Jahresabschluss vom 07.04.2015 die richtigen Ergebnisse ausweist.
Der Bestätigungsvermerk wird seitens der örtlichen Rechnungsprüfung für den bilanziellen
Jahresabschluss 2013 uneingeschränkt erteilt.
Gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der Fassung vom 07.04.2015 durch den Rat
der Stadt Erftstadt bestehen keine Bedenken.
Die sonstigen Prüfungen gemäß § 103 GO NRW beziehen sich insbesondere auf:
Auftragsvergaben,
Zahlungsabwicklungen, Vollstreckung, Heranziehung,
Korruptionsvorbeugung sowie
Einzel- und Themenprüfungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung.
Diese Prüfergebnisse sind im gelben – nichtöffentlichen - Berichtsband eingearbeitet.
Um generell auch datenschutzwürdige Sachverhalte der Rechnungsprüfung beraten zu können, ist ein
nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt zu den Inhalten dieses Berichtsbandes vorgesehen. Dies
entspricht auch der Geschäftsordnung des Rates.
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Die sonstigen Prüffeststellungen (außerhalb des bilanziellen Abschlusses) wurden entweder während
der Prüfung erledigt oder bedürfen (siehe die im Prüfbericht mit B / Ziffer genannten Fälle) noch der
Ausräumung durch die Verwaltung. Insbesondere im Bereich Kasse / Vollstreckung haben
erhebliche Defizite in der Bearbeitung in den vergangenen Jahren zu Prüfbeanstandungen geführt.
Seit 2013 sorgt verstärkter Personaleinsatz für eine sukzessive Aufarbeitung der Rückstände. Auch
ein internes Kontrollsystem befindet sich im Aufbau.
Der Bürgermeister sowie der Kämmerer als verantwortlicher Beigeordneter haben eine Vielzahl von
Maßnahmen umgesetzt. Eine aktuelle Kassenprüfung in 2015 hat gezeigt, dass die Aufarbeitung
erfolgreich im Gange ist, dass allerdings auch noch eine Vielzahl von unbearbeiteten Fällen
aufgegriffen werden muss. Die durchgeführte Personalverstärkung sollte dies mittelfristig ermöglichen.
Derzeit werden insbesondere die älteren Forderungen überprüft; mangels Realisierbarkeit sind die
Forderungen oftmals abzusetzen (niederzuschlagen). Verluste sollen der städtischen Versicherung
gemeldet werden. Den politischen Gremien wird fortlaufend über den Sachstand berichtet.
Die Prüfberichte wurden im Rahmen des § 101 Abs. 2 GO NRW Bürgermeister und Kämmerer vorab
zur Kenntnis gebracht. Gegendarstellungen liegen nicht vor.
Nachrichtlich
Am Ende des nichtöffentlichen Berichtsbandes befindet sich ebenfalls der durch die örtliche
Rechnungsprüfung erteilte Entlastungsvorschlag für den Bürgermeister gemäß § 96 Abs.1 GO - mit
der Maßgabe der weiterhin zu forcierenden Aufarbeitung der Vollstreckungsfälle. Über diesen
Vorschlag wird nach abschließender Beratung durch den Rat der Stadt Erftstadt entschieden.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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