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Beschlussvorlage (Kauf der vorhandenen Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
19.05.15, 18:43
Beschlussvorlage (Kauf der vorhandenen Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann) Beschlussvorlage (Kauf der vorhandenen Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 473/2014 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 27.10.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 19.05.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kauf der vorhandenen Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 148.571,50 € 133.714,35 € Folgekosten sind niedriger als bei laufenden Mietkosten Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Sachkonto: 04001/35 Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel werden im Wirtschaftsplan 2015 eingestellt. Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Es gibt keine zusätzliche Belastung des Kernhaushaltes gegenüber, der bis Ende 2013 durchgeführten Fremdleistung und gegenüber der in 2014 angemieteten Maschine. Mit dem Kauf der Kehrmaschine wird mit einer Kostenreduzierung gerechnet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt den Ankauf der gemieteten Kehrmaschine ab dem 01.01.2015. Die bisher geleisteten Mietzahlungen i.H.v. 57.600,00 werden laut Vereinbarung zu 70 %, i.H.v. 40.320,00 € auf den ursprünglichen Kaufpreis von 148.571,50 € angerechnet. Die erforderliche Investition in Höhe von 108.251,50 € wird in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt. Begründung: Seit dem 01.01.2014 führt der Eigenbetrieb Straßen die Straßenreinigung in Eigenregie durch. Die Straßenreinigung in Erftstadt hat sich hierdurch deutlich verbessert. Das Feedback aus der Bevölkerung ist überwiegend positiv. Für das erste Jahr der Straßenreinigung in Eigenregie wurde beschlossen, die Kehrmaschine zu Probezwecken vorerst nur anzumieten. Wie ich bereits in meiner Vorlage V 455/2013 erläutert habe, möchten wir die vorhandene und bereits angemietete Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann ab dem 01.01.2015 ankaufen. Die verbleibende Restsumme von 108.251,50 € (nach Abzug der geleisteten Mietzahlung i.H.v. 70 %) für den Kauf der Maschine muss in die Haushaltsplanung für 2015 eingestellt werden. Im Gegenzug entfällt die monatliche Miete i.H.v. 4.800,00 €. Ein Kauf ist aus wirtschaftlicher Sicht deutlich günstiger, da sich die Ausgabe der Kaufsumme im Vergleich zu den Mietzahlungen bereits Ende 2016 amortisiert haben. In Vertretung (Hallstein) -2-