Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
19.05.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 473/2014
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 27.10.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
19.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
02.12.2014
vorberatend
Rat
16.12.2014
beschließend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kauf der vorhandenen Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
148.571,50 €
133.714,35 €
Folgekosten sind niedriger als
bei laufenden Mietkosten
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Sachkonto:
04001/35
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel werden im Wirtschaftsplan 2015 eingestellt.
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Es gibt keine zusätzliche Belastung des Kernhaushaltes gegenüber, der bis Ende 2013
durchgeführten Fremdleistung und gegenüber der in 2014 angemieteten Maschine. Mit dem Kauf
der Kehrmaschine wird mit einer Kostenreduzierung gerechnet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt den Ankauf der gemieteten Kehrmaschine ab dem
01.01.2015. Die bisher geleisteten Mietzahlungen i.H.v. 57.600,00 werden laut Vereinbarung zu 70 %, i.H.v. 40.320,00 € auf den ursprünglichen Kaufpreis von 148.571,50 €
angerechnet. Die erforderliche Investition in Höhe von 108.251,50 € wird in den
Wirtschaftsplan 2015 eingestellt.
Begründung:
Seit dem 01.01.2014 führt der Eigenbetrieb Straßen die Straßenreinigung in Eigenregie
durch. Die Straßenreinigung in Erftstadt hat sich hierdurch deutlich verbessert. Das
Feedback aus der Bevölkerung ist überwiegend positiv. Für das erste Jahr der
Straßenreinigung in Eigenregie wurde beschlossen, die Kehrmaschine zu Probezwecken
vorerst nur anzumieten.
Wie ich bereits in meiner Vorlage V 455/2013 erläutert habe, möchten wir die vorhandene
und bereits angemietete Kehrmaschine der Fa. Thome-Bormann ab dem 01.01.2015
ankaufen. Die verbleibende Restsumme von 108.251,50 € (nach Abzug der geleisteten
Mietzahlung i.H.v. 70 %) für den Kauf der Maschine muss in die Haushaltsplanung für
2015 eingestellt werden. Im Gegenzug entfällt die monatliche Miete i.H.v. 4.800,00 €.
Ein Kauf ist aus wirtschaftlicher Sicht deutlich günstiger, da sich die Ausgabe der
Kaufsumme im Vergleich zu den Mietzahlungen bereits Ende 2016 amortisiert haben.
In Vertretung
(Hallstein)
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