Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
20.05.15, 18:43
Aktualisiert
20.05.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 115/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 13.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
14.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
03.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Darstellung und Neuregelung des Schulschwimmen in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die im Antrag der Freien Wähler gewünschten Angaben ermitteln zu können, wurden die
Schulen um Mithilfe gebeten. Die Nutzung der vorhandenen Bäder ist aus der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich.
LSB Erp
GGS Nord
GGS Süd
GGS Donatus
GGS E.-Kästner
GGS J.-Korczak
GGS Gymnich
GGS St.-B.-Concordia
(zusätzl. Freibad Kierdorf)
Martinusschule
Th.-Heuss-Hauptschule
RS Lechenich
(zusätzl. Freibad Lechenich)
G.-Kinkel-Realschule
(zusätzl. Freibad Kierdorf)
Gymnasium Lechenich
(zusätzl. Freibad Lechenich)
Ville-Gymnasium
LSB Lechenich
2. und 3. Klasse
2. und 3. Klasse
2. bis 4. Klasse
2. Klasse
1. bis 4. Klasse
3. Klasse
1., 2. und 4. Klasse
Hallenbad Liblar
2. und 3. Klasse
2. bis 4. Klasse
3. und 4. Klasse
3. Klasse
1., 2. und 4. Klasse
1. bis 7. Klasse
5. und 6. Klasse
5. und 6. Klasse
1. bis 7. Klasse
5. und 6. Klasse
5., 6. und 9. Klasse
5. und 9. Klasse
Seitens der Grundschulen wird nicht grundsätzlich erfasst, ob die Kinder bei ihrer Einschulung
bereits schwimmen können. Die Schulen schätzen den Prozentsatz der Schwimmer auf ca. 50 %.
Mit Verlassen der Grundschule können nach Angaben der Grundschulen schätzungsweise 92 %
der
Kinder
schwimmen.
Ausweislich
einer
Auswertung
des
Kinderund
Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises waren 23 % der
Schulneulinge an den Erftstädter Grundschulen im Schuljahr 2008/09 Schwimmer und 77 %
Nichtschwimmer. Mit Beendigung der Grundschulzeit im Schuljahr 2011/12 waren 95 % der Kinder
Schwimmer und noch 5 % Nichtschwimmer.
Die Schwimmfähigkeit wird mit dem Übergang auf die weiterführende Schule weiter ausgebaut, so
dass davon auszugehen ist, dass alle Kinder das Schwimmen in der Schule erlernen können.
Ausnahmen, bedingt durch Krankheit oder andere persönliche Gründe, fallen kaum ins Gewicht.
Es ist allerdings festzustellen, dass Kinder aller Altersstufen aus Flüchtlingsfamilien nur selten
über die Schwimmfähigkeit verfügen. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Schüler/innen
in den weiterführenden Schulen bedeutet neben der Festigung der Schwimmtechniken auch den
Erwerb der Jugendschwimmabzeichen Bronze/Silber/Gold und damit auch die Fähigkeit,
ausdauernd zu schwimmen.
Die verpflichtende Durchführung des Schwimmunterrichts ist in den Lehrplänen der einzelnen
Schulformen geregelt. Dabei legt der jeweilige Lehrplan lediglich die Rahmenbedingungen und
Zielvorgaben fest. Die Umsetzung obliegt den Schulen, die die vorhandenen Schwimmkapazitäten
in der Stadtsportlehrerkonferenz abstimmen und aufteilen.
In Vertretung
(Lüngen)
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