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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung und Neuregelung des Schulschwimmen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
20.05.15, 18:43
Aktualisiert
20.05.15, 18:43
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 115/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 13.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 03.06.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Darstellung und Neuregelung des Schulschwimmen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Um die im Antrag der Freien Wähler gewünschten Angaben ermitteln zu können, wurden die Schulen um Mithilfe gebeten. Die Nutzung der vorhandenen Bäder ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. LSB Erp GGS Nord GGS Süd GGS Donatus GGS E.-Kästner GGS J.-Korczak GGS Gymnich GGS St.-B.-Concordia (zusätzl. Freibad Kierdorf) Martinusschule Th.-Heuss-Hauptschule RS Lechenich (zusätzl. Freibad Lechenich) G.-Kinkel-Realschule (zusätzl. Freibad Kierdorf) Gymnasium Lechenich (zusätzl. Freibad Lechenich) Ville-Gymnasium LSB Lechenich 2. und 3. Klasse 2. und 3. Klasse 2. bis 4. Klasse 2. Klasse 1. bis 4. Klasse 3. Klasse 1., 2. und 4. Klasse Hallenbad Liblar 2. und 3. Klasse 2. bis 4. Klasse 3. und 4. Klasse 3. Klasse 1., 2. und 4. Klasse 1. bis 7. Klasse 5. und 6. Klasse 5. und 6. Klasse 1. bis 7. Klasse 5. und 6. Klasse 5., 6. und 9. Klasse 5. und 9. Klasse Seitens der Grundschulen wird nicht grundsätzlich erfasst, ob die Kinder bei ihrer Einschulung bereits schwimmen können. Die Schulen schätzen den Prozentsatz der Schwimmer auf ca. 50 %. Mit Verlassen der Grundschule können nach Angaben der Grundschulen schätzungsweise 92 % der Kinder schwimmen. Ausweislich einer Auswertung des Kinderund Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises waren 23 % der Schulneulinge an den Erftstädter Grundschulen im Schuljahr 2008/09 Schwimmer und 77 % Nichtschwimmer. Mit Beendigung der Grundschulzeit im Schuljahr 2011/12 waren 95 % der Kinder Schwimmer und noch 5 % Nichtschwimmer. Die Schwimmfähigkeit wird mit dem Übergang auf die weiterführende Schule weiter ausgebaut, so dass davon auszugehen ist, dass alle Kinder das Schwimmen in der Schule erlernen können. Ausnahmen, bedingt durch Krankheit oder andere persönliche Gründe, fallen kaum ins Gewicht. Es ist allerdings festzustellen, dass Kinder aller Altersstufen aus Flüchtlingsfamilien nur selten über die Schwimmfähigkeit verfügen. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Schüler/innen in den weiterführenden Schulen bedeutet neben der Festigung der Schwimmtechniken auch den Erwerb der Jugendschwimmabzeichen Bronze/Silber/Gold und damit auch die Fähigkeit, ausdauernd zu schwimmen. Die verpflichtende Durchführung des Schwimmunterrichts ist in den Lehrplänen der einzelnen Schulformen geregelt. Dabei legt der jeweilige Lehrplan lediglich die Rahmenbedingungen und Zielvorgaben fest. Die Umsetzung obliegt den Schulen, die die vorhandenen Schwimmkapazitäten in der Stadtsportlehrerkonferenz abstimmen und aufteilen. In Vertretung (Lüngen) -2-