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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
429 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
24.11.14, 15:45
Aktualisiert
27.05.15, 18:43

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 452/2014 Az.: 6501 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 10.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 09.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betriebsausschuss Straßen 04.03.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: siehe Anlage 3.2. zur Vorlage Ja Nein (Abstimmungssummen zwischen EB Straßen und Kernhaushalt) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige „Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen - 03100“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 7.086.000,00 € 7.636.000,00 € -550.000,00 € 7.445.000,00 € 578.000,00 € 5.006.533,00 € 1.887.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 3.500.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 3.000.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau - 03200“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 804.000,00 € 2.054.000,00 € -1.250.000,00 € 3.704.000,00 € 652.500,00 € -2.352.192,00 € 1.782.000,00 € 750.000,00 € 0,00 € Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe - 03300“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan -2- 1.159.000,00 € 1.334.000,00 € -175.000,00 € 498.000,00 € 171.450,00 € -1.245.957,00 € erforderlich ist, wird festgesetzt auf 210.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst -03400-“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.229.000,00 € 1.229.000,00 € 0,00 € 287.000,00 € -853.300,00 € -217.566,00 € 213.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung - 03500“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 543.600,00 € 568.600,00 € -25.000,00 € 169.000,00 € 22.000,00 € -134.758,00 € 121.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Gewinn gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf -3- 48.000,00 € 48.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „Eigenbetrieb Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 10.869.600,00 € 12.869.600,00 € -2.000.000,00 € 12.103.000,00 € 70.651,00 € 1.556.061,00 € 4.213.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 5.000.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2014 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 3.000.000,00 € Begründung: Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2015 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2016 bis 2020 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Planungsgrundlagen Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den testierten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2013 sowie angepasste Planwerte. Berücksichtigt sind gleichfalls – mit zwischenzeitlich belastbaren Planungswerten - sowohl die Überführung der „Städtischen Dienste“ aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen als auch die Neustrukturierung bzw. Erweiterung der Betriebszweige im Eigenbetrieb Straßen zum 01.01.2014. Gemäß Vorgabe des Landes NRW sind Sach- und Personalkosten in den Planungsansätzen mit 1,0% per anno zu beaufschlagen; dieser Vorgabe wurde entsprochen, sofern keine anderen Erkenntnisse des Eigenbetriebes einen höheren Ansatz unter Beachtung kaufmännischer Vorsicht notwendig erscheinen lassen. Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die -4- Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben. Als Grundlage der Planung dienen i. W. eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen (aufgrund der Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen für den Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der Stadt. Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt Die Wirtschaftsplanansätze 2015 sind abgestimmt auf die Planungsansätze des städtischen Haushalts für das Jahr 2015. Sofern sich absehbare Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum alten Planungsstand (IV. Quartal 2013) betreffend Wirtschaftsplan 2014 und der mittelfristigen Planung ergeben, wird der Eigenbetrieb dies in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutern. Auf Risiken des Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus resultierend im Planergebnis 2015 wird ggf. in einzelnen Planungspositionen und zusammenfassend im Abschnitt „Risikomanagement“ näher eingegangen. Einnahmen/Erträge Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebs- und Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70% aller investiven Maßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können und - daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich um ca. minus TEUR 15 pro Geschäftsjahr belastet wird; für 2015 beträgt diese Belastung näherungsweise ca. TEUR 250. Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen: - Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Ein- nahmen bzw. Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften), - aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteile eigener Mitarbeiter im Rahmen von Investitionsmaßnahmen), - ggf. Personal- und Sachkostenverrechnungen an Dritte, an andere Eigenbetriebe und zwischen den Betriebszweigen sowie - in geringem Maße sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten, Pachten und der Weiterberechnung von Leistungen). - Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig letztmals im Wirtschaftsjahr 2013 und geplant im Jahre 2015 (aus einem verschobenen Grundstücksverkauf, geplant erstmals im Wirtschaftsplan 2014). -5- In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe (für Grabnutzungs- und Nebenleistungsgebühren des Wirtschaftsjahres) sind außerdem Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung „Winterdienst“ wird seit dem 01.01.2012 über die Grundsteuer verrechnet; Erträge des Teilbereichs „Winterdienst“ (als Anteil aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren nach der zwingend vorzunehmenden Abrechnung mit dem Kernhaushalt zum 31.12.2015 eingestellt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen „Null“. Mit dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen CashManagement verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet. Das Projekt „LED-Straßenbeleuchtung“ zeigt – nach Erstellung einer detaillierten und erweiterten Straßenplanung - folgenden Sachstand: - Gesamtvolumen gemäß Straßenplan (Abschnitt 1: 2014 + 2015) - Zuschüsse des Bundes 2014 Zuschüsse des Bundes 2015 Gesamtzuschüsse Bund 169.749 € 42.437 € 212.186 € Eigenanteil der Stadt Erftstadt TEUR + 1.214 TEUR - 212 TEUR + 1.002 Die Finanzierung i. H. v. TEUR 1.000 über einen Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 0,1% p. a. wurde zwischenzeitlich durch die KfW genehmigt. Entsprechend dem geplanten Projekt- fortschritt wurden im Jahre 2014 Mittel i. H. v. TEUR 300 abgerufen; weitere TEUR 700 sind als Abruf in 2015 vorgesehen und in der Mittelflussrechnung des Wirtschaftsplans berücksichtigt. Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt Erftstadt unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards reichen die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich; dauerhafte und signifikante Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation im Wirtschaftsplan 2015 sind gegenüber den Vorjahren entsprechend nicht zu erwarten. Hierzu wird auch auf die entsprechenden aussagekräftigen Feststellungen der GPA NRW im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen verwiesen. Durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten für oberirdische Gewässer aus Grundsteuermitteln seit 01.01.2013 i. H. v. ca. TEUR 557 und des ab dem Jahre 2015 aufgrund tatsächlich höherer Aufwendungen im Eigenbetrieb mit dem Kernhaushalt vereinbarten höheren Erstattungsbetrags i. H. v. TEUR 730 wird sich die Einnahmesituation des Eigenbetriebes geringfügig verbessern. Dies ist jedoch keine grundlegende Trendwende, wie das ausgewiesene Ergebnis im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen und die Ergebnisse der mittelfristigen Planung zeigen, da geringe Ergebnisverbesserungen (über höhere Zuweisungen der Stadt Erftstadt oder durch organisatorische Maßnahmen im Eigenbetrieb) durch zusätzliche Aufgaben und allgemeine Kostensteigerungen verbraucht bzw. sogar tendenziell überkompensiert werden: - Dem in Erftstadt (im Betriebszweig Straßen) - wie andernorts auch - stetig steigenden Aufwand für ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen hat der Gesetzgeber keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung durch Beitragserhebung zugeschrieben. Kosten reiner -6- Straßensubstanzerhaltung – soweit es sich nicht um eine grundlegende Straßenerneuerung nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer handelt - sind somit grundsätzlich aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln zu tragen. Für diesen „Verlustbringer“ werden aber tatsächlich keine adäquaten Zuschüsse bzw. Kostenerstattungen durch die Stadt Erftstadt gewährt; - Im Betriebszweig Garten werden im Zeitablauf steigende Kosten lediglich über marginale Einnahmen/Erlöse Dritter sowie über unzureichende Betriebskostenzuschüsse bzw. zusätzliche Erstattungen für besondere Leistungen seitens der Stadt gedeckt. Für eine grundlegende Änderung oder Verbesserung der Situation fehlen die Voraussetzungen. Geplante Großprojekte im Bereich „Sportplatzneubau“ (ohne korrespondierende Vereinnahmung von Fördergeldern) werden die Situation im Betriebszweig in den kommenden Jahren deutlich verschärfen; - Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation – branchentypisch – nur eingeschränkt möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig steigenden „nicht gedeckten Kosten“ zu höheren Negativergebnissen. Erstmals im Jahresabschluss 2014 werden in der Gebührenkalkulation durch den Abzug der Aufwendungen von abtrennbaren Friedhofsüberhangflächen und die Verrechnung von politischen Grünanteilen auf städtischen Friedhöfen (i. H. v. geplant TEUR 245) in den Betriebszweig Garten die Grabnutzungsgebühren aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben und Zwänge „künstlich“ reduziert. Das handelsrechtliche Ergebnis des Betriebszweigs Friedhöfe kann jedoch nur um die Verrechnungsanteile Garten verbessert werden; das Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen wird durch interne Verrechnungsleistungen grundsätzlich nicht beeinflusst. - Externe Umsätze der „Städtischen Dienste“ (d. h. Umsätze mit Dritten, dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und anderen Eigenbetrieben) sind im Wirtschaftsplan 2015 (gegenüber der im Planungsjahr 2014 mangels eigener Datengrundlagen unverändert übernommenen Planungsansätze der Stadtwerke) auf ein realistisches Maß reduziert, da u. a. der Erftverband zum 01.04.2014 Zugriff auf städtische Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte genommen hat - und daraus resultierend - ein bedeutender Umsatzfaktor (Überwachung und Wartung der Abwasseranlagen) verloren gegangen ist. - Interne Leistungsverrechnungen der Städtischen Dienste (innerhalb des Eigenbetriebes) sind auf Basis der ersten drei Quartale 2014 hochgerechnet auf erwartete Jahreswerte. Anzumerken ist, dass interne Verrechnungen nur dann nicht das Ergebnis im Eigenbetrieb belasten, wenn diese internen Leistungen (frühere) externe Leistungen deckungsgleich ersetzen. Konkrete Ergebnisse - und daraus resultierende Steuerungspotentiale - aus dem Anfang 2015 folgenden IV. Quartalsbericht bzw. dem Jahresabschluss 2014 bleiben abzuwarten. - Lediglich in den Betriebszweigen „Straßenreinigung“ und „steuerliche Sonderfälle / DSD) können tendenziell und voraussichtlich dauerhaft kostendeckende Einnahmen bzw. Finanzierungsmittel erwirtschaftet werden. Ausgaben/Aufwendungen Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2015 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkostenverrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen Rahmenbedingungen von grundsätzlich und permanent angestrebten Einsparungen; Planungsgrundlagen sind auch Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher bzw. Rechnungssteller an den Eigenbetrieb Straßen (z.B. Stadtwerke Erftstadt, Erftverband und RWE). Im Wirtschaftsplan 2015 sind im Betriebszweig Straßen erstmals Aufwendungen i. H. v. TEUR 200 für die externe Begehung von Straßen im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht enthalten; parallel dazu sind im Betriebszweig Gartenbau Ansätze für die (teilweise) externe Begutachtung bzw. Kontrolle von Bäumen auf städtischen Grundstücken i. H. v. TEUR 10 sowie für die laufende Pflege des Gesundheitsgartens i. H. v. TEUR 20 enthalten. -7- Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 2.068.000,- € sind für 2015 mögliche Veränderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können – aller Voraussicht nach aufgefangen werden. Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 95.700,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach der Aufhebung der (internen) Altersteilzeitquote in der Stadt Erftstadt mögliche ATZ-Vereinbarungen ggf. negative Auswirkungen auf die Personalkosten haben können im Rahmen von nicht durch die Bundesanstalt für Arbeit zu kompensierende Zuschüsse des Arbeitgebers zum Gehalt. Zwei zusätzliche Stellen im Betriebszweig „Städtische Dienste/Reinigungsdienst“ (Teilbereich Reinigungsdienst) und die Wiederbesetzung einer von z. Zt. im Stellenplan „nachrichtlich“ aufgeführten Stelle im Betriebszweig „Straßen“ (Teilbereich Straßenneubau) sind in den Personalkosten zeitanteilig enthalten. Nach politischem Beschluss und Umsetzung werden eventuelle Planabweichungen mit konkreten Auswirkungen zeitnah Bestandteil des turnusmäßigen Berichtswesens. In der Position „Abschreibungen“ sind zusätzliche Ansätze für die laufenden Baumaßnahmen in den Bereichen „Sportplätze“, „Bahnhof Liblar“ sowie „Sanierung Straßenbeleuchtung/Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ nur teilweise (entsprechend der geplanten Fertigstellung im Jahre 2015) enthalten; hierzu wird insbesondere auch auf die mittelfristige Planung der Jahre 2016 bis 2020 verwiesen. Ergebnis Wie aus den Planergebnisrechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2015 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe von insgesamt ca. minus TEUR 2.000; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen ist im Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt. Ohne einmalige Einflüsse in Form eines geplanten Grundstücksverkaufs würde das normalisierte Ergebnis 2015 ca. minus TEUR 2.243 betragen. Gegenüber dem (normalisierten, d. h. um den geplanten Grundstücksverkauf bereinigten) Wirtschaftsplan 2014 (mit einem Planergebnis i. H. v. minus TEUR 1.603,5 TEUR, standardisiert ohne einmaligen Grundstücksverkauf i. H. v. minus TEUR 1.846,5 = Vergleichswert) wird sich das Ergebnis voraussichtlich um ca. minus 21,5 % im Vergleich zur Vorjahresplanung verschlechtern. Gründe hierfür sind Ausgaben- bzw. Kostensteigerungen im Rahmen von normalen Preissteigerungen, zusätzliche Abschreibungen (neue Kehrmaschine, neue Fahrzeughalle sowie ein neuer Kunstrasenplatz), zusätzliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen und die Erhöhung von Leistungsstandards (externe Straßenkontrolle i. H. v. TEUR 200 und fallweise externe Baumkontrolle i. v. H. TEUR 8) sowie Umsatzeinbußen im Bereich der Städtischen Dienste. Die zusätzliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen resultiert dabei insbesondere aus verschärften rechtlichen Anforderungen an die städtische Verkehrssicherungspflicht. Die Steigerung der Verluste setzt sich tendenziell – in den Perioden nach 2016 i. W. aufgrund der geplanten Schuldenbremse mit sinkender Tendenz - in der mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) fort. Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist das geplante Ergebnis 2015 zu verbessern; Einsparungen im Materialbereich (z. B. in Unterhaltungsmaßnahmen) müssen jedoch im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen (z. B. im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht und sich daraus auch ergebenden Haftungsfragen) stehen und können in Folgejahren ggf. deutlich höhere Folgekosten über dann notwendige Komplettsanierungen nach sich ziehen. -8- Abweichungen in den Positionen „Abschreibungen“ und korrespondierend „Auflösung von Sonderposten“ sind in wesentlichen Bereichen nicht beeinflussbar. Sollte der Wirtschaftsplan in der vorliegenden Fassung vollumfänglich genehmigt werden, so kann über die Vorlage V7/0989 vom 29.11.2000 (Festlegung der Betriebskostenzuschüsse der Stadt Erftstadt an den Eigenbetrieb Straßen) im Betriebszweig Straßen ggf. ein entsprechend höherer Anteil über die Position „Straßenkontrollaufwendungen“ im Wirtschaftsjahr 2015 direkt mit dem Kernhaushalt abgerechnet werden; ein höherer Abrechnungsbetrag in dieser Position senkt entsprechend den Anspruch auf Verlust-/Kapitalausgleichsanspruch des Eigenbetriebes. Insofern wäre im Kernhaushalt eine entsprechende Budgetverschiebung nicht auszuschließen bzw. direkt vorzusehen. Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2015 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung (Sommerreinigung)“ und dem Quasi-Gebührenhaushalt (da grundsteuerfinanziert) „Winterdienst“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr zugewiesen; Dies gilt auch i. W. für die (neuen) Betriebszweige „Städtische Dienste / Reinigungsdienst“ und „steuerliche Sonderfälle / DSD“. Die dadurch wieder „frei verfügbaren Beträge“ werden auf die vorhandenen Betriebszweige „Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten sowie in den Bereichen „Städtische Dienste“ und „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ tatsächliche Kosten zu zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ sind ab dem 01.01.2014 betriebsintern ausgearbeitet bzw. abgestimmt und werden (nach regelmäßiger jährlicher Überprüfung) angewendet; dies betrifft auch die „Ausgabenschlüssel“ (Verwaltungskostenumlage und interne Mieten). Die nächste Überprüfung / Anpassung der Verrechnungsschlüssel wird im Jahresabschluss 2015 erfolgen. Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung in die Betriebszweige nicht beeinflusst wird. Daraus resultierend können sich in Teilbereichen des Eigenbetriebes heute noch nicht absehbare Ergebnisverschiebungen ergeben, da der zugrunde liegenden Schlüssel sowohl „Umsatzvolumen“ als auch „Mitarbeiterzahl“ berücksichtigt. Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2016 Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) zeigt sich im Zeitablauf zum 31.12.2013 bzw. in der Planung für die Zeiträume 2014 bis 2016 wie folgt: Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss: Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2011) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011: Kapital am 31.12.2011 gemäß testiertem Jahresabschluss Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2012) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2012 Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2012 Kapital am 31.12.2012 gemäß testiertem Jahresabschluss Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke 2013 ) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2013 -9- + 4.543,2 TEUR + 8,7 TEUR - 2.061,0 TEUR + 2.490,9 TEUR + 2,3 TEUR - 3.097,2 TEUR + 1.500,0 TEUR + 896,0 TEUR + 34,0 TEUR - 1.118,0 TEUR Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2013 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012) Kapital am 31.12.2013 gemäß testiertem Jahresabschluss + 1.186,0 TEUR - 425,0 TEUR + 573,0 TEUR Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grubo / SD 2014 *) Plan-Ergebnis 2014 gemäß Prognoserechnung Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2014 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012) Kapital am 31.12.2014 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2015 ) Plan-Ergebnis 2015 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt Kapital am 31.12.2015 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2016 ) Plan-Ergebnis 2016 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2016 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt Kapital am 31.12.2016 (vorläufiger Planwert) + 777,0 TEUR - 2.050,0 TEUR + 1.603,5 TEUR - 425,0 TEUR + 478,5 TEUR + 2,0 TEUR - 2.000,0 TEUR + 2.000,0 TEUR 0,0 TEUR + 480,5 TEUR + 2,0 TEUR - 2.455,0 TEUR + 2.455,0 TEUR 0,0 TEUR + 482,5 TEUR * Aus der Übernahme der Städtischen Dienste ca. TEUR 654 zzgl. TEUR 123 aus der Nachbewertung von Grundstücken (u. a. Übernahmen vom Landesbetrieb Straßen NRW) Über eine teilweise Rückzahlung des gewährten Verlust-/Kapitalausgleichs aus dem Wirtschaftsjahr 2014 wird - unter Beteiligung des Kämmerers und der Betriebsleitung des Eigenbetriebes - nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zu entscheiden sein. Aufgrund von vorstehend beschriebenen Nachbewertungen von Vermögensteilen im Wirtschaftsjahr 2014 - und daraus resultierenden Kapitalzuführungen - kommt ggf. eine Rückzahlung an den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt (nach aktuellem Stand) i. H. v. ca. TEUR 500 in Betracht. Dieser (einmalige) Rückzahlungsbetrag stammt jedoch nicht aus Ergebnis verbessernden Maßnahmen. Anmerkungen zu Ergebnis verbessernden Maßnahmen: Aufgrund der in einzelnen Betriebszweigen relativ hohen extern vorgegebenen und daher vom Eigenbetrieb Straßen nicht beeinflussbaren Aufwendungen in der Ergebnisposition „Materialaufwand“, (u. a. für Straßenentwässerung, Verbandsumlagen, mittelfristigen vertraglichen Verpflichtungen und Energiebezug) ist der Materialbereich im Eigenbetrieb mit tendenziell ca. 75% bis 90% als Fixkostenkostenblock zu bewerten. Im Umkehrschluss sind daraus resultierend max. 10% bis 25% der Materialaufwendungen als bedingt beeinflussbar zu bezeichnen. Bei einem unterstellten kurzfristigen Einsparpotential von 5% würden de facto 0,5% bis 1,25% der gesamten Materialaufwendungen (Basis: TEUR 6.317) theoretisch Ergebnis verbessernde Wirkung zeigen können, mit Auswirkungen in der Ergebnisrechnung in einer Größenordnung von TEUR 30 bis TEUR 80. In diesem Zusammenhang bleiben sowohl das testierte Jahresergebnis 2014 als auch von der Zuordnung gebotene Grundstücksübertragungen aus dem Eigenbetrieb Immobilien an den Eigenbetrieb Straßen betreffend (Straßenland- und Ausgleichsflächen) abzuwarten; hier befinden sich die beiden Eigenbetriebe und der Kämmerer z. Zt. in enger Abstimmung. Kalkulationen in den Gebührenhaushalten - 10 - Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung (Sommerreinigung)“ und „Winterdienst“ werden (unabhängig von der Bürgerbelastung durch Gebühren oder Steuern) jährlich - gemäß Vorgabe der GPA fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts; Gebührenanpassungen in den Bereichen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung – Sommerreinigung“ unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am „Winterdienst“. Durch die Umgliederung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen werden ab dem Jahr 2014 aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen aller Voraussicht nach bisher nicht verrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 110 in andere Betriebszweige verrechnet, davon ca. TEUR 15 (Basis: Jahresabschluss 2013) in den neuen Betriebszweig „Sommerreinigung/Winterdienst“. Aufgrund des (geplanten) zusätzlichen Personals im Reinigungsdienst werden sich die möglichen Verrechnungen innerbetrieblicher Leistungen betriebszweigübergreifend um ca. weitere TEUR 100 erhöhen. Im Bereich „Friedhöfe“ ist erstmals im Jahresabschluss 2014 vorgesehen, die anteiligen Kosten von Überhangflächen und des (politischen) Grünanteils gesondert auszuweisen und in der Kalkulation gebührenneutral zu berücksichtigen; die Kosten des städtischen Grünanteils werden dem Betriebszweig „Friedhöfe“ als „Umsatzerlöse“ zugerechnet und das Ergebnis im Betriebszweig „Garten“ entsprechend belasten. Im vorliegenden Wirtschaftsplan 2015 sind diese Verrechnungen i. H. v. geplant TEUR 245 berücksichtigt. Kreditaufnahmen / Liquidität im Eigenbetrieb Straßen a) langfristige Kredite Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von 4.213.000 EURO erforderlich, davon ca. TEUR 1.995 für die Projekte „Sportplätze“ und „neue Fahrzeughalle der Städtischen Dienste“ über NRW-Bank/KfW-Darlehen; weitere ca. TEUR 2.218 können über „typische“ Geschäftsbanken aufgenommen werden. Möglich ist, dass sich der NRW-Bank/KfW-Anteil bei einer für einen Antrag notwendigen detaillierten Betrachtung der zu Grunde liegenden (Teil-)Projekte geringfügig (zu Lasten des Anteils der typischen Geschäftsbank) erhöhen kann. Die Zinsen für NRW-Bank/KfW-Darlehen im Kommunalbereich liegen aktuell bei ca. 1,0% pro Jahr. Restriktionen gemäß GemHVO bestehen nicht mehr. Einzelheiten der Kreditaufnahmen sind der gesonderten Vorlage V453/2014 und den Maßnahmenkatalogen im Wirtschaftsplan 2015 zu entnehmen. b) Kassenkredite Kassenkredite bestehen z. Zt. nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch nicht bzw. nur marginal (Zinsen 2015: geplant TEUR 9) vorgesehen; ggf. werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch reguläre Darlehen in Anspruch genommen. Kassenkredite sind im Wirtschaftsplan 2014 bis zur Höhe von TEUR 2.700 genehmigt; aufgrund der anstehenden – nachfolgend näher beschriebenen möglicherweise auftretenden Finanzierungslücken im Rahmen der Großprojekte – ist eine Ausweitung des Kassenkreditrahmens auf TEUR 5.000 im Wirtschaftsplan 2015 zwingend geboten. Anmerkungen zum Projekt „Neugestaltung Bahnhof Liblar“ - 11 - Im Wirtschaftsplan des Jahres 2014 sind für das Projekt „Bahnhof“ Investitionen i. H. v. TEUR 2.600 bei gleichzeitiger Vereinnahmung von Zuschüssen i. H. v. TEUR 3.007 vorgesehen, per Saldo ein geplanter Zufluss liquider Mittel i. H. v. TEUR 407. Neben diesen im Jahre 2014 nicht zugeflossenen TEUR 407 ergeben sich gegenüber der Liquiditätsplanung 2014 zusätzlich erwartete Minderumsätze in einer Größenordnung von ca. TEUR 450 (ca. TEUR 243 aus einem verschobenen Grundstücksverkauf und als Prognose ca. TEUR 185 aus externen Minderumsätzen der Städtischen Dienste). Per Saldo muss mit einer liquiden Unterdeckung i. H. v. ca. minus TEUR 850 gegenüber dem Wirtschaftsplan 2014 gerechnet werden. Damit könnte die effektive Liquidität (Prognose) zum 31.12.2014 auf maximal ca. minus TEUR 500 sinken, sofern keine deutliche Unterschreitung im Materialaufwandsbereich mit entsprechend reduzierten Ausgaben die liquide Unterdeckung (ggf. teilweise) kompensieren wird. Der Wirtschaftsplan des Jahres 2015 zeigt bei Investitionen im Projekt „Bahnhof“ i. H. v. TEUR 0 die Vereinnahmung von Zuschüssen i. H. v. geplant TEUR 1.000, per Saldo ein Mittelzufluss i. H. v. TEUR 1.000 für das Jahr 2015. Sollten diese Zuschüsse teilweise oder komplett (in Summe TEUR 4.007 Zuschüsse aus den Jahren 2014 und 2015) bis zum Ende des Planjahres 2015 nicht vereinnahmt werden können, so ist das Auftreten einer größeren liquiden Unterdeckung i. H. v. TEUR 2.500 bis TEUR 3.000 (bei geplantem Baufortschritt und entsprechenden Projektausgaben) nicht auszuschließen. Anmerkungen zu den Projekten „Sportplätze/Kunstrasenplätze“ und „LED-Straßenbeleuchtung“ Verschärfend auf die vorstehend beschriebene liquiditätsmäßige Entwicklung könnten sich Ausgaben für Sportplatzneubauten und im Projekt LED-Straßenbeleuchtung auswirken, insbesondere, wenn bewilligte Fördermittel des Bundes für das Projekt LED (je nach Projektfortschritt bis Ende 2015 ca. TEUR 212) nur teilweise bzw. komplett erst nach 2015 abgerufen werden können. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich nur über eine zeitnahe Genehmigung der Wirtschaftspläne zu Beginn des Wirtschaftsjahres die liquiditätsmäßige Situation nicht noch weiter anspannt; an dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungsermächtigung 2016 einen Wertansatz i. H. v. TEUR 3.000 zeigt. Aus den vorgenannten Gründen ist im Wirtschaftsplan 2015 auch (vorläufig einmalig) ein Ansatz für kurzfristige Kassenkreditzinsen i. H. v. TEUR 9 berücksichtigt. c) Einnahmen aus Erschließungs- u. Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG Mehr- oder Mindereinnahmen wirken sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus; aufgrund von diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender Beitragseinnahmen ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2015 unter kaufmännischen Gesichtspunkten - und analog der Planungen in Vorjahren - bewusst vorsichtig geschätzt. d) Liquidität Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2013 ca. 1.439.000 €, davon 560.000 € im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt; in der Planung sinken die liquiden Mittel per 31.12.2014 auf ca. TEUR 330 und steigen gemäß Wirtschaftsplan zum 31.12.2015 auf TEUR 2.102, verursacht i. W. durch die geplante (und vorstehend umfassend beschriebene) Vereinnahmung von Zuschussbeträgen aus dem Projekt „Bahnhof“ i. H. v. TEUR 4.007. - 12 - Auf Basis der vorliegenden Planung kann - bedingt durch Mehreinnahmen im Bereich Gewässerunterhaltung und aufgrund des städtischen Verlustausgleichs – von einer (über das gesamte Planjahr 2015 gesehen) tendenziell ausreichenden Liquidität (resultierend aus geplanten Darlehensaufnahmen sowie ggf. Kassenkredite als Zwischenfinanzierungslösung) ausgegangen werden. Bestätigt wird diese Annahme auf der Basis von Daten für den dritten Quartalsberichts 2014. Darlehensaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2014 sind komplett erfolgt; im Projekt LED-Straßenbeleuchtung können (nach Genehmigung des Gesamtkreditvolumens i. H. v. TEUR 1.000 durch die KfW Anfang 2014) noch TEUR 700 im Planungsjahr 2015 abgerufen werden. Risikomanagement Im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung 2015 und Folgejahre (= mittelfristige Planung) wird an dieser Stelle ausführlich auf latente Betriebs- und Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend möglichen Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt durch ggf. notwendig werdende außerplanmäßige Mittelbereitstellung betreffend Verlust-/Kapitalausgleich (im Kernhaushalt) für den Eigenbetrieb Straßen. Die nachfolgende Risikobetrachtung (bewertet in Euro) zeigt pro Position mögliche Verschlechterungen des Negativergebnisses (z. Zt. minus 2.000.000 Euro) um den Betrag x Euro. - Die in Folge eines Bebauungsplanverfahrens mögliche Verschiebung eines für 2015 geplanten Grundstücksverkaufs in das Jahr 2016 würde den Eigenbetrieb wahrscheinlich zu weiteren erheblichen Sparmaßnahmen in allen aufwandsrelevanten Positionen zwingen. Die Risikoeinschätzung beläuft sich dabei ergebnistechnisch auf ca. minus TEUR 243. - Durch geringere Einnahmen, (z. B. im Projekt „LED“ oder im Projekt „Bahnhof“ möglicherweise gänzlich fehlende Einnahmen) in Form von Zuschüssen kann sich das Ergebnis bei vollständiger Umsetzung der geplanten Investitionen marginal über weitere Kassenkreditzinsen (geschätzt um ca. minus TEUR 10) zusätzlich verschlechtern. In der Folge könnte der Eigenbetrieb mittels ggf. geringerer oder gänzlich fehlender Inanspruchnahme von Sonderposten für fertiggestellte Teilprojekte geringe Umsatzerlöse erzielen durch die vorstehend beschriebenen fehlenden Zuschusseinnahmen (i. W. betreffend das Projekt Bahnhof). Die Höhe dieses zusätzlichen Risikos wird mit bis zu TEUR 100 p. a. – ggf. auch für Folgejahre – geschätzt. Der Zuschussbescheid im Projekt „Bahnhof“ wird im Eigenbetrieb bis ca. Ende November 2014 erwartet; ggf. unterrichtet die Betriebsleitung in den Gremien mündlich oder schriftlich über zwischenzeitliche Entwicklungen. - Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung – welche tendenziell bzw. insbesondere auch für das Planjahr 2015 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) insbesondere in den Themenbereichen „Personalfragen“ und „Schuldenbremse“ ausführlich eingegangen. Auf eine Wiederholung wird an dieser Stelle daher verzichtet. - 13 - Fazit: Der vorliegende Wirtschaftsplan 2015 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur Verfügung stehenden Ressourcen; er birgt aufgrund der beschriebenen und vom Eigenbetrieb Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken ein generelles ergebnistechnisches Risiko in einer Größenordnung von bis zu TEUR 350 zusätzliches Negativergebnis in sich. Der Eintritt nur eines Risikofalls (der vorgenannten und als beträchtlichen eingestuften Risikopotentiale) kann der Eigenbetrieb Straßen – auch bei äußerst sparsamer Wirtschaftsführung – unter Umständen nicht mehr ergebnistechnisch kompensieren, so dass städtische Eintrittsverpflichtungen nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen im Ergebnis nicht auszuschließen sind. In Vertretung (Hallstein) - 14 -