Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
28.05.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 249/2015
Az.: 63 - LM tlw. BoD
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 13.05.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
20.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
09.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Teil-Löschung der Liblarer - Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück
124 tlw.
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim,
Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt,
Teil A, lfd. DL-Nr. 367
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teil-Löschung des
Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw., hier: Teilbereich vor
dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück
796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367.
Begründung:
In einem Gerichtsverfahren wurden Zweifel an der Denkmalwertigkeit des o.g. Teilbereiches als
Baudenkmal offen gelegt.
Im gerichtlichen Vergleich ist die Übereinkunft geschlossen worden, den besagten Teilbereich als
Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, einzutragen und als Baudenkmal
aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, teilzulöschen.
Nach Zustimmung des Anliegers wurde der besagte Teilbereich am 15.05.2015 als Bodendenkmal
unter der lfd. BoD-Nr. 043 eingetragen.
Die Teil-Löschung erfolgt unter Vorbehalt der noch offenen Benehmensherstellung des
Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmal im Rheinland.
In Vertretung
(Hallstein)
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