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Beschlussvorlage (Teil-Löschung der Liblarer - Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw. hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
28.05.15, 16:00
Beschlussvorlage (Teil-Löschung der Liblarer - Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw.
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367) Beschlussvorlage (Teil-Löschung der Liblarer - Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw.
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 249/2015 Az.: 63 - LM tlw. BoD Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 13.05.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 20.05.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 09.06.2015 Bemerkungen beschließend Teil-Löschung der Liblarer - Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw. hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teil-Löschung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124 tlw., hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 367. Begründung: In einem Gerichtsverfahren wurden Zweifel an der Denkmalwertigkeit des o.g. Teilbereiches als Baudenkmal offen gelegt. Im gerichtlichen Vergleich ist die Übereinkunft geschlossen worden, den besagten Teilbereich als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, einzutragen und als Baudenkmal aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, teilzulöschen. Nach Zustimmung des Anliegers wurde der besagte Teilbereich am 15.05.2015 als Bodendenkmal unter der lfd. BoD-Nr. 043 eingetragen. Die Teil-Löschung erfolgt unter Vorbehalt der noch offenen Benehmensherstellung des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmal im Rheinland. In Vertretung (Hallstein) -2-