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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt; 1. Vorstellung der aktualisierten Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Fassadengestaltung der Hochbauten durch das Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger aus Aachen 2. Beschluss über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes 3. Beschluss über die Fassadengestaltung der Hochbauten 4. Beschluss über die Wahl des Pflasterbelages und des Verlegemusters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
28.05.15, 16:00
Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt;
1. Vorstellung der aktualisierten Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der 
Fassadengestaltung der Hochbauten durch das Planungsbüro Heinz Jahnen 
Pflüger aus Aachen
2. Beschluss über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes
3. Beschluss über die Fassadengestaltung der Hochbauten
4. Beschluss über die Wahl des Pflasterbelages und des Verlegemusters) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt;
1. Vorstellung der aktualisierten Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der 
Fassadengestaltung der Hochbauten durch das Planungsbüro Heinz Jahnen 
Pflüger aus Aachen
2. Beschluss über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes
3. Beschluss über die Fassadengestaltung der Hochbauten
4. Beschluss über die Wahl des Pflasterbelages und des Verlegemusters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 262/2015 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 22.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung gez. Erner, Bürgermeister 28.05.2015 BM Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.06.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 09.06.2015 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 09.06.2015 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Bahnhof Erftstadt; 1. Vorstellung der aktualisierten Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Fassadengestaltung der Hochbauten durch das Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger aus Aachen 2. Beschluss über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes 3. Beschluss über die Fassadengestaltung der Hochbauten 4. Beschluss über die Wahl des Pflasterbelages und des Verlegemusters Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Vortrag des Planungsbüros Heinz Jahnen Pflüger wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Planungsentwurfes zur Umgestaltung der Fläche des Bahnhofsvorplatzes die weitere Ausführungs- und Detailplanungen zu erarbeiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgestellten Fassadengestaltung des Kiosk und der Fahrradabstellanlage die weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung zu veranlassen. 4. Aus der vorliegenden Auswahl des Pflasterbelages wird ein Pflaster mit genauer Farb-und Formgestaltung ausgesucht. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Pflaster der weiteren Planung und Ausschreibung zugrunde zu legen. Begründung: Das von der Stadt Erftstadt beauftragte Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger hat zwischenzeitlich die Planung zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes weiter vertiefend bearbeitet. Herr Dr. Heinz stellt im Ausschuss den aktuellen Planungsstand in Form einer Powerpointpräsentation vor. Zur weiteren Bearbeitung der Planung (Erstellung der finalen Ausführungsplanung der Tiefbauarbeiten) sind zum jetzigen Zeitpunkt Entscheidungen zur dargestellten Platzgestaltung und zur Auswahl des Oberflächenbelages zu treffen. Ohne diese Festlegungen können die Ausführungsplanungen für den Tiefbau nicht erstellt werden. Um den vorgegebenen Zeitplan zur Realisierung der Umgestaltungsmaßnahme einhalten zu können, (Vorgesehener Baubeginn der gesamten Tiefbaumaßnahme im Januar 2016) muss noch im Sommer 2015 mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Die ermittelten Kosten der Tiefbauarbeiten bewegen sich im Rahmen der im Förderantrag bewilligten Finanzmittel. Als Anlage sind die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Powerpointpräsentation beigefügt. Die vollständige Präsentation wird den Fraktionen digital sowie in SD-Net zur Verfügung gestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-