Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 240/2015 Az.: 61.20-20 / 13. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister 01.06.2015 BM Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.06.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Flächennutzungsplanänderungsvorentwurf Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, als Flächennutzungsplanänderungsentwurf Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.03.2015 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt beschlossen (s. V14/2015). Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem städtischen Grundstück in Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden. Die Planung sieht vor, als zweckgebundene zeichnerische Darstellung das Symbol: „Waldkindergarten“ in den Flächennutzungsplan auf einem derzeit als „Fläche für Wald“ dargestellten Bereich aufzunehmen. Die Planung ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem zuständigen Forstamt (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) vorabgestimmt. Seitens der Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) wurde bereits eine Zustimmung zur Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt. Die Verwaltung hat auf Grundlage der während der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (vom 04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) vorgetragenen Stellungnahmen einen FNPÄnderungsentwurf erarbeitet. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zweiwöchige Offenlage vom 30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015) wurden nicht vorgetragen. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-