Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 240/2015
Az.: 61.20-20 / 13. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
01.06.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
09.06.2015
vorberatend
23.06.2015
beschließend
13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I, S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Flächennutzungsplanänderungsvorentwurf Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, als
Flächennutzungsplanänderungsentwurf Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, nebst
Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.03.2015 die Aufstellung der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt beschlossen (s. V14/2015).
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem städtischen Grundstück in
Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden. Die Planung sieht vor, als zweckgebundene
zeichnerische Darstellung das Symbol: „Waldkindergarten“ in den Flächennutzungsplan auf einem
derzeit als „Fläche für Wald“ dargestellten Bereich aufzunehmen.
Die Planung ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem
zuständigen Forstamt (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere
Landschaftsbehörde) vorabgestimmt. Seitens der Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz
NRW) wurde bereits eine Zustimmung zur Planung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung hat auf Grundlage der während der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
(vom 04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) vorgetragenen Stellungnahmen einen FNPÄnderungsentwurf
erarbeitet.
Stellungnahmen
im
Rahmen
der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zweiwöchige Offenlage vom 30.04.2015 bis
einschließlich 15.05.2015) wurden nicht vorgetragen.
Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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