Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
685 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten
Stadt Erftstadt
13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt
Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
- BEGRÜNDUNG Stand: Mai 2015
Inhalt
1.
Ausgangslage, Planverfahren
2.
Planzielsetzungen
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
4.
Planungsvorgaben
4.1
Gebietsentwicklungsplan
4.2
Flächennutzungsplan
4.3
Landschaftsplan
5.
Begründung der Darstellungen
6.
Umweltbericht
Anlage
1
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten
1.
Ausgangslage, Planverfahren
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.03.2015 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP), Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgte in der Zeit vom 04.02.2015 bis einschließlich
05.03.2015.
Zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB wurde
der Vorentwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung
in der Zeit vom 30.04.2015 bis einschließlich
15.05.2015 öffentlich ausgelegt.
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt für
den Bereich der geplanten FNP-Änderung in ErftstadtLiblar Waldbereich mit der Freiraumfunktion: Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
dar.
2.
Planungszielsetzungen
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem städtischen Grundstück
in Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden.
Geplant ist die Errichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens mit 40 Plätzen.
Im Rahmen des Änderungserfahrens ist in Abstimmung mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem zuständigen Forstamt (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft)
und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) vorgesehen, eine zweckgebundene
zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Seitens
der Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) wurde bereits eine Zustimmung zur Planung in Aussicht gestellt.
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Rand der Ortslage Liblar, nördlich des Bahnhofs Liblar.
Die genaue Lage ist dem Anlageplan (M 1:5.000) zu entnehmen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.175 m².
2
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten
4.
Planungsvorgaben
4.1.
Gebietsentwicklungsplan / Regionalplan
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich Waldbereich mit der Freiraumfunktion: Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar.
Auszug Gebietsentwicklungsplan
4.2.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft und für Wald,
Zweckbestimmung: Wald:
Fläche für Wald: ca. 4.175 m²
sowie Landschaftsschutzgebiet dar.
Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich
als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes
wie nebenstehend dar.
Auszug Flächennutzungsplan
4.3.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt gemäß den Festsetzungen
des Landschaftsplanes 6 (LP 6), „Rekultivierte Ville“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“.
Standort Waldkindergarten
Auszug Landschaftsplan
3
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten
5.
Begründung der Darstellung
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht eine zweckgebundene
zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten auf einem Teilbereich des Flurstückes 267, Gemarkung Liblar, Flur 18 vor. Die derzeit vorhandene Darstellung im FNP als Fläche für Wald lässt
den Betrieb eines Waldkindergartens nicht zu.
Da in Erftstadt trotz rückläufiger Kinderzahlen nach wie vor Kindergartenplätze fehlen, trägt die
durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes realisierbare Einrichtung zur Milderung der
allgemeinen Versorgungslage bei und erfüllt in hohem Maße einen besonderen Wunsch der Eltern.
Der Standort ist aus Sicht des städtischen Jugendamtes und des voraussichtlichen Trägers, der
Füngeling Router gGmbH, für die Anlage eines Waldkindergartens geeignet.
Um den heutigen Charakter der Fläche als Waldrandbiotop auch künftig weitest möglich zu bewahren, ist die Errichtung baulicher Anlagen durch die Zweckbestimmung klar eingeschränkt.
Um unerwünschte Nutzungen sowie Nachteile für die Umwelt zu vermeiden, sind ausschließlich
Anlagen, die dem Nutzungszweck als Waldkindergarten dienen, zulässig.
Ein ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehener Standort am Donatusparkplatz kann wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden; von der Nutzung eines städtischen Grundstücks im Spickweg rät der Landesbetrieb Holz und Wald eindringlich ab, weil der dortige Wald aus forstfachlicher und waldpädagogischer Sicht (Brombeeren,
hohes Wildschwein- und Zeckenaufkommen) ungeeignet ist; die Nutzung vorhandener leestehender Gebäude nördlich des jetzigen Standortes östlich des Bahndamms ist aufgrund kostenintensiver Sanierungsarbeiten in der Umsetzung nicht wirtschaftlich.
Nach Prüfung der Alternativen soll der Waldkindergarten auf dem Grundstück im Grubenweg
realisiert werden.
6.
Umweltbericht
Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor.
Die 13. Flächennutzungsplanänderung, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
bis
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
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Gruben
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Sportanlage
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Standort
Waldkindergarten
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Auf der Heubahn
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Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, im Januar 2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW