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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
685 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
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Inhalt der Datei

13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten Stadt Erftstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten - BEGRÜNDUNG Stand: Mai 2015 Inhalt 1. Ausgangslage, Planverfahren 2. Planzielsetzungen 3. Beschreibung des Änderungsbereiches 4. Planungsvorgaben 4.1 Gebietsentwicklungsplan 4.2 Flächennutzungsplan 4.3 Landschaftsplan 5. Begründung der Darstellungen 6. Umweltbericht Anlage 1 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten 1. Ausgangslage, Planverfahren Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.03.2015 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015. Zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB wurde der Vorentwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015 öffentlich ausgelegt. Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt für den Bereich der geplanten FNP-Änderung in ErftstadtLiblar Waldbereich mit der Freiraumfunktion: Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar. 2. Planungszielsetzungen Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem städtischen Grundstück in Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden. Geplant ist die Errichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens mit 40 Plätzen. Im Rahmen des Änderungserfahrens ist in Abstimmung mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem zuständigen Forstamt (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) vorgesehen, eine zweckgebundene zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Seitens der Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) wurde bereits eine Zustimmung zur Planung in Aussicht gestellt. 3. Beschreibung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich liegt am östlichen Rand der Ortslage Liblar, nördlich des Bahnhofs Liblar. Die genaue Lage ist dem Anlageplan (M 1:5.000) zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.175 m². 2 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten 4. Planungsvorgaben 4.1. Gebietsentwicklungsplan / Regionalplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich Waldbereich mit der Freiraumfunktion: Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar. Auszug Gebietsentwicklungsplan 4.2. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft und für Wald, Zweckbestimmung: Wald: Fläche für Wald: ca. 4.175 m² sowie Landschaftsschutzgebiet dar. Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie nebenstehend dar. Auszug Flächennutzungsplan 4.3. Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplanes 6 (LP 6), „Rekultivierte Ville“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“. Standort Waldkindergarten Auszug Landschaftsplan 3 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt,E.-Liblar, Waldkindergarten 5. Begründung der Darstellung Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht eine zweckgebundene zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten auf einem Teilbereich des Flurstückes 267, Gemarkung Liblar, Flur 18 vor. Die derzeit vorhandene Darstellung im FNP als Fläche für Wald lässt den Betrieb eines Waldkindergartens nicht zu. Da in Erftstadt trotz rückläufiger Kinderzahlen nach wie vor Kindergartenplätze fehlen, trägt die durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes realisierbare Einrichtung zur Milderung der allgemeinen Versorgungslage bei und erfüllt in hohem Maße einen besonderen Wunsch der Eltern. Der Standort ist aus Sicht des städtischen Jugendamtes und des voraussichtlichen Trägers, der Füngeling Router gGmbH, für die Anlage eines Waldkindergartens geeignet. Um den heutigen Charakter der Fläche als Waldrandbiotop auch künftig weitest möglich zu bewahren, ist die Errichtung baulicher Anlagen durch die Zweckbestimmung klar eingeschränkt. Um unerwünschte Nutzungen sowie Nachteile für die Umwelt zu vermeiden, sind ausschließlich Anlagen, die dem Nutzungszweck als Waldkindergarten dienen, zulässig. Ein ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehener Standort am Donatusparkplatz kann wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden; von der Nutzung eines städtischen Grundstücks im Spickweg rät der Landesbetrieb Holz und Wald eindringlich ab, weil der dortige Wald aus forstfachlicher und waldpädagogischer Sicht (Brombeeren, hohes Wildschwein- und Zeckenaufkommen) ungeeignet ist; die Nutzung vorhandener leestehender Gebäude nördlich des jetzigen Standortes östlich des Bahndamms ist aufgrund kostenintensiver Sanierungsarbeiten in der Umsetzung nicht wirtschaftlich. Nach Prüfung der Alternativen soll der Waldkindergarten auf dem Grundstück im Grubenweg realisiert werden. 6. Umweltbericht Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor. Die 13. Flächennutzungsplanänderung, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag 4 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 122 W eg 246 244 128 weg Gruben 33 243 a 1474 1475 123 1476 1480 1484 7 1477 a 1485 222 1482 1483 33 1741 1486 35 221 129 127 114 242 37 245 39 115 116 103 41 104 43 117 We g Sportanlage 134 8 62 273 61 136 4b 272 281 83 a 4a 4 260 280 277 2 13 60 282 14 3 8 2 Weg 4 5 278 10 6 138 65 84 67 7 17 69 11 83 71 73 16 100 102 10 4 u Gr 257 267 256 Clu bhaus g we n be 269 6 279 1686 326 Standort Waldkindergarten 126 124 119 120 327 3 223 118 86 75 471 125 9 139 14 274 106 12 2 108 77 15 395 13 80 1 290 291 88 76 87 391 371 374 17 375 19 Josef - 378 23 352 293 401 407 402 427 403 445 416 446 50 54 263 424 415 52 271 134 361 41 8 35 37 39 414 135 13 413 133 8a 8 a88 bb 417 409 412 48 266 294 405 421 411 132 4 400 270 292 426 408 410 46 130 383 367 6 420 351 272 44 [1 24 ] 425 382 366 353 422 10 75 381 376 21 91 2 8 15 369 444 9 372 13 90 129 380 355 419 379 89 79 440 442 56 15 356 354 443 128 438 441 377 370 467 275 385 373 78 436 437 439 11 358 ???357 3 7 11 a 11 9a 9 6 384 359 434 435 388 387 386 278 5 433 392 4 281 432 7 Zimme 389 280 279 470 431 rmann- 2 418 282 390 Str. 283 396 465 264 ] 136 [134 215 220 208 210 298 211 Spielpl. 303 302 217 Auf der Heubahn 137 pl. 19 209 17 Spiel. 207 10 a 89 138 265 21 212 218 90 23 10 183 184 12 25 92 175 27 140 94 93 14 172 174 142 Pfarrheim 29 96 3a 16 95 331 31 143 99 98 144 173 5 18 97 145 468 32 58 57 108 41 105 22 106 Weg 59 39 54 37 20 Weg 55 107 33 60 Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, im Januar 2015 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW