Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
SATZUNG
gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Radmacherstraße
Aufgrund § 35 (6) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), in seiner zuletzt gültigen Fassung und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner zuletzt gültigen Fassung hat der Rat
der Stadt Erftstadt die Außenbereichssatzung Radmacherstraße in seiner Sitzung am
……………… beschlossen.
§1
Geltungsbereich
Das Satzungsgebiet „Radmacherstraße“ liegt im Außenbereich zwischen den Ortsteilen
Liblar und Blessem in geringer Entfernung zum Siedlungsschwerpunkt Liblar. Das Plangebiet
ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt.
Die Plangrenze der Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich ist gemäß den im beigefügten Anlageplan (Maßstab 1: 1.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt.
Der Anlageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Zudem dient die beigefügte Begründung zur
weiteren Erläuterung der Satzung.
§2
Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von
Wohnzwecken dienenden Vorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2
BauGB. Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden
Vorhaben kann nicht entgegen gehalten werden, dass sie die Entstehung oder Verfestigung
einer Splittersiedlung befürchten lassen und der Darstellung des wirksamen
Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt widersprechen.
Im Satzungsgebiet bleibt die Zulässigkeit von Vorhaben nach §35 Abs. 4 BauGB unberührt.
§3
Zulässigkeitsbestimmungen für Vorhaben
Es werden folgende Zulässigkeitsbestimmungen für die in § 2 genannten Vorhaben
festgesetzt:
•
Nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sind bauliche
Anlagen in offener Bauweise im Sinne des § 22 BauNVO zulässig.
•
Die Baukörper haben sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll und der äußeren Gestaltung in die
Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.
•
Zur offenen Landschaft hin ist ein dicht bepflanzter Streifen aus heimischen
Gehölzarten von mindestens 8m Breite als Eingrünung anzulegen und dauerhaft zu
pflegen. Als Einfriedung sind ausschließlich Maschendraht- oder Stahlgitterzäune an
der Innenseite der Eingrünung zulässig. Bestehende Gehölzstrukturen innerhalb des
Geltungsbereich sind, soweit es möglich ist, zu erhalten. Die Freiflächen des
südlichen Grundstücksteils sind als interne Ausgleichsflächen für die Errichtung von
baulichen Anlagen vorzusehen.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch am Tag ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Hinweise:
I. Bodendenkmäler
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Untere Denkmalbehörde
(Stadt Erftstadt, Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235/409-336) oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (Außenstelle Nideggen, Zehnhof 45, 52385
Nideggen, Tel. 02425/90390) zu informieren.
II. Kampfmittel
Für das Plangebiet besteht ein Verdacht auf vorhandene Kampfmittel. Eine geophysikalische
Untersuchung der zu überbauenden Flächen ist daher zu beantragen und durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst durchzuführen.
Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B.
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt,
wird eine Sicherheitsdetektion zur Kampfmittelüberprüfung empfohlen (siehe auch Anlage
zur Begründung „Merkblatt für das Einbringen von ´Sondierbohrungen´“). Zur Durchführung
der Sicherheitsdetektion ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD)
(Außenstelle Köln, Gardestraße 7, 50968 Köln unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-35362020-22/15/ Kreis Erftkreis) zu benachrichtigen.
III. Wasserschutzgebiet
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes
Dirmerzheim.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
DIN-Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Planungs- und
Umweltamt 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden.
Erftstadt ____________
Volker Erner
Bürgermeister