Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 264/2015
Az.: 61. 21-20 / VEP 177
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
29.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
09.06.2015
vorberatend
23.06.2015
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 (a) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich,
Bonner Straße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Im vereinfachten Verfahren wird
von dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger auf der Grundlage des
vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzepts einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und
die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Der Eigentümer des Grundstückes Erftstadt- Lechenich, Bonner Str. 41 – 41a, Flur 30, Flurstück
1063 (Haus Germania) plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration.
Das Bebauungs- und Nutzungskonzept umfasst
die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich
einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich,
die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für Seminar- und
Versammlungsräume,
die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des
Grundstückes bzw. des heutigen Parkplatzes,
Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossiges Bettenhaus im
hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg),
die
Errichtung
eines
zweigeschossigen
Verbindungsbaues
zwischen
dem
zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen
Bettenhaus und
die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes
(siehe auch Antrag des Eigentümers).
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5, E. Lechenich, Amselweg. Im Bebauungsplan ist das gesamte Grundstück bzw. Plangebiet als
„Mischgebiet“ festgesetzt. Entlang der Bonner Straße setzt der Bebauungsplan u.a. eine ca. 28 m
tiefe überbaubare Grundstücksfläche fest. Für den vorderen Teil der überbaubaren
Grundstücksfläche ist eine zwingend dreigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise und
im hinteren Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche eine eingeschossige Bebauung in
offener Bauweise festgesetzt. Im Bereich des Drosselweges fehlt eine überbaubare
Grundstücksfläche gänzlich.
Die geplante Bebauung weicht somit im Wesentlichen hinsichtlich der geplanten
zweigeschossigen hinteren Bebauung entlang der Bonner Straße (nur eingeschossige Bebauung
zulässig) sowie der überdachten Gastwirtschaft, des Verbindungsbaues und des geplanten
Bettenhauses am Drosselweg (keine überbaubare Grundstücksfläche) vom Bebauungsplan ab.
Aufgrund des vorgegebenen baulichen Volumens auf den Grundstücken der näheren Umgebung
ist die geplante Bebauung bzw. die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 5, Amselweg, durch
die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar.
Der Bebauungsplan soll aufgrund des konkret beschriebenen Bebauungs- und
Nutzungskonzeptes als vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) gem. § 12 BauGB i. V. m. § 13
a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innentwicklung) durchgeführt werden. Die
Voraussetzungen sowohl für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch
eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (weniger als 20.000
qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) sind gegeben.
Nach der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ist der Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße, dem
Fachausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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In Vertretung
(Hallstein)
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