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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße 
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße 
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße 
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 264/2015 Az.: 61. 21-20 / VEP 177 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister 29.05.2015 BM Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 09.06.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 (a) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Im vereinfachten Verfahren wird von dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzepts einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Begründung: Der Eigentümer des Grundstückes Erftstadt- Lechenich, Bonner Str. 41 – 41a, Flur 30, Flurstück 1063 (Haus Germania) plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration. Das Bebauungs- und Nutzungskonzept umfasst  die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich,  die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für Seminar- und Versammlungsräume,  die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des Grundstückes bzw. des heutigen Parkplatzes,  Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossiges Bettenhaus im hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg),  die Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaues zwischen dem zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen Bettenhaus und  die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes (siehe auch Antrag des Eigentümers). Das Bauvorhaben liegt innerhalb des seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5, E. Lechenich, Amselweg. Im Bebauungsplan ist das gesamte Grundstück bzw. Plangebiet als „Mischgebiet“ festgesetzt. Entlang der Bonner Straße setzt der Bebauungsplan u.a. eine ca. 28 m tiefe überbaubare Grundstücksfläche fest. Für den vorderen Teil der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine zwingend dreigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise und im hinteren Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise festgesetzt. Im Bereich des Drosselweges fehlt eine überbaubare Grundstücksfläche gänzlich. Die geplante Bebauung weicht somit im Wesentlichen hinsichtlich der geplanten zweigeschossigen hinteren Bebauung entlang der Bonner Straße (nur eingeschossige Bebauung zulässig) sowie der überdachten Gastwirtschaft, des Verbindungsbaues und des geplanten Bettenhauses am Drosselweg (keine überbaubare Grundstücksfläche) vom Bebauungsplan ab. Aufgrund des vorgegebenen baulichen Volumens auf den Grundstücken der näheren Umgebung ist die geplante Bebauung bzw. die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 5, Amselweg, durch die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar. Der Bebauungsplan soll aufgrund des konkret beschriebenen Bebauungs- und Nutzungskonzeptes als vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) gem. § 12 BauGB i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innentwicklung) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen sowohl für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (weniger als 20.000 qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) sind gegeben. Nach der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ist der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße, dem Fachausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. -2- In Vertretung (Hallstein) -3-