Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
01.06.15, 15:10
Aktualisiert
01.06.15, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 263/2015
Az.: 61. 21-20 / 109 3. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
gez. Erner,
Bürgermeister
29.05.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
09.06.2015
Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum (VZEK);
Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt - Köttingen, Verwertungszentrum südlicher Erftkreis (VZEK),
durchgeführt. Städtebauliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes der
REMONDIS GmbH Rheinland.
Begründung:
Die REMONDIS GmbH Rheinland plant die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf dem
bestehenden Betriebsgelände am Standort Erftstadt. Das neue Verwaltungsgebäude soll auf
einem bestehenden Lkw-Parkplatz (siehe Anlageplan) errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des seit 20.05.1997 rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 109, E. – Köttingen, VZEK.
Die Fläche ist im Bebauungsplan als „Private Grünfläche“ festgesetzt. Für die Errichtung des
Parkplatzes wurde eine Befreiung erteilt. Außerdem ist die Fläche als „Fläche deren Böden
erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet.
Aufgrund der Lage des Standortes auf einer Deponie hat der Vorhabenträger eine altlastentechnische Untersuchung durchgeführt.
Das beauftragte Büro Dr. Tillmanns & Partner GmbH führt in der Untersuchung aus, dass bereits
in einer 1993 durchgeführten Gefährdungsabschätzung im Bereich des geplanten Gebäudestandortes auffällige Phosphorwasserstoffgehalte festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund
wurden speziell in diesem Bereich erneut die Bodenluft auf die Hauptkomponenten Methan,
Kohlendioxid, Sauerstoff und Stickstoff sowie Phosphorwasserstoff untersucht. Die entnommene
Bodenluft zeigte keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die Hauptkomponenten. Das Vorhandensein
von Phosphorwasserstoff in der Bodenluft hat sich bestätigt. Um eine Gefährdung für den
Menschen auszuschließen, empfiehlt der Gutachter aus Vorsorgegründen unterhalb des
Verwaltungsgebäudes eine Passiventgasung einzubauen, so dass möglicherweise austretende
Gase ungehindert in die Atmosphäre entweichen können.
Das Vorhaben bzw. die Änderung des Bebauungsplanes ist mit dem Rhein-Erft-Kreis „Untere
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde“ vorabgestimmt.
Der im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Private Grünfläche“ festgesetzte LKW – Parkplatz soll
nunmehr als „Industriegebiet“ mit einer zur Errichtung des geplanten Verwaltungsgebäudes
erforderlichen „Überbaubaren Grundstücksfläche“ (ca. 20 x 60 m) festgesetzt werden.
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über die bereits vorhandenen betriebseigenen Straßen bzw.
über den Parkplatz.
Das vorhandene Sozial- und Verwaltungsgebäude der Niederlassung (Containerbauweise) wird
nach Beendigung der Neubaumaßnahme zurückgebaut.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.
Im weiteren Verfahren ist der Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung zu erarbeiten und mit dem
Entwurf die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
sowie die Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 3 (Beteiligung gem. § 4 Abs.2 BauGB)
durchzuführen und dem Fachausschuss und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In Vertretung
(Hallstein)
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